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[FONT="]Auch aus einer weiteren juristischen Ecke droht der UFO ein Sturmtief: Martina Stickler-Posner, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Frankfurt, bezweifelt, dass die UFO derzeit überhaupt noch eine tariffähige Gewerkschaft ist. [/FONT][FONT="]„Nach mir vorliegenden Informationen und Belegen bestehen diese Zweifel schon für das Jahr 2017.“[/FONT][FONT="], erläutert Stickler-Posner. Auf Nachfrage führt sie aus: [/FONT][FONT="]„Es fehlte an der sogenannten „Mächtigkeit“, wie sie vom Bundesarbeitsgericht grundsätzlich gefordert ist, denn die UFO war schon damals gar nicht mehr streikfähig. Auch bei der erforderlichen „Gegnerfreiheit“ habe ich da so meine Zweifel, denn es besteht zumindest der Anschein, dass hier eher eine „Zusammenarbeit“ mit der Lufthansa stattgefunden hat, und keine „Gegnerschaft“ bestand. Z.B. die Gehaltszahlungen für die Tätigkeiten von Herrn Nicoley Baublies und Herrn Daniel Flohr als Flugbegleiter, obwohl sie offensichtlich gar nicht als solche tätig waren. Sie saßen gemeinsam mit führenden Lufthansa-Personal-Managern über Monate am Verhandlungstisch und wurden gleichzeitig für Tätigkeiten bezahlt, die sie ganz offensichtlich nicht erbracht haben. Und das will niemandem vorher aufgefallen sein? Wenn man sich dazu auch noch auf eine Absprache für „weiße Einsatzpläne“ beruft, zeigt das eher ein Zusammenwirken als eine Tarifgegnerschaft.“[/FONT][FONT="] [/FONT]
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