Streik LH Flugbegleiter ab Juli 19 möglich

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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
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Hallo zusammen...

habe für den 12.01 ab DUS einen Eurowings Prämienflug über Miles & More gebucht. Irgendwie wird mein Bauchgefühl immer schlechter, dass es mich treffen könnte :-(

Wer ist mein Ansprechpartner bei einem Prämienflug (habe eine EW und LH Buchungsnummer) wenn es zu einem Streik kommen sollte - Miles&More, EW oder Lufthansa ?

Grüße
Michi
Bis zur Airportcontrol M&M, dann EW.
 
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AlexanderM

Reguläres Mitglied
22.12.2016
69
6
Auf der Homepage der UFO wird weiter 'gezündelt' ... Als Druckmittel wird natürlich wieder ein Streik angedroht ...

https://ufo-online.aero/de/themen/l...e-hoffnung-stirbt-zuletzt-was-hilft-noch.html

Jetzt soll ein Mediator vorab die Emotionen herausnehmen.

Meiner Meinung nach wird es zu keinem weiteren Termin kommen, ein Teil der Kommunikation erfolgt ja nun nicht mehr hinter den verschlossenen Türen.
Ich sehe weitere Streiks kommen.
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.343
11.213
irdisch
Es geht ja offenbar im Hintergrund um die LH-Strategie des immer weiteren Ausflaggens. Deshalb kann es keine Lösung geben, denn bei der Unternehmensstrategie redet eine Gewerkschaft nicht mit. Man kann nur Bestandsschutz geben und neue Leute zu schlechteren Konditionen einstellen. Die findet man aber jetzt schon nicht mehr genug.
 

Herr Bierwurst

Erfahrenes Mitglied
27.03.2011
1.292
29
Ich finde, dieser Brief von UFO an seine Mitglieder klingt eher etwas ratlos und verzweifelt. Vielleicht ist das ja Lufthansas Verhandlungstaktik: learned helplessness
Wie auch immer - ich fand interessant, dass betont wurde, dass die Einstellung von Baublies keine Vorbedingung für Gespräche von Seiten der Gewerkschaft war. Was natürlich nicht heißt, dass es nicht trotzdem eine Forderung ist.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.563
9.916
BRU
Für mich hört sich dieser Brief eher so nach allgemeiner Unzufriedenheit mit LH (siehe den ausführlichen Verweis auf entsprechende Umfragen unter Mitarbeitern, Unzufriedenheit unter den Kunden usw.), der Unternehmenspolitik, der Unternehmensführung usw. an. Nur irgendwelche konkreten Punkte kann ich kaum finden (außer vielleicht den Punkt mit der Genehmigung von gewerkschaftlichen Nebentätigkeiten).

Umgekehrt: Hat nicht LH irgendwann im Herbst von sich aus die von UFO verlangte Lohnerhöhung angeboten (bzw. sogar mehr), jetzt den 4U-Mitarbeitern, die angeblich für Teilzeit gestreikt haben, das LH-Modell angeboten?

Man kann jetzt von der LH Unternehmensführung halten was man will – aber Unternehmensstrategie ist nunmal kein Streikgrund. Und das beklagte „zerrüttetes Vertrauen“ wird auch nicht wieder hergestellt, indem man ständig Streiks androht bzw. streikt. Anstatt mal Friedenspflicht hält und die Schlichter arbeiten lässt.

Ich sehe auch nicht, wie es da eine Lösung geben soll....
 

Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.729
19
Vielleicht muss es da mal richtig knallen. Bei Streik keinen Sonderflugplan aufstellen und keine Flüge streichen. Dann währt der Streik genauso lange wie die Streikkasse der UFO reicht. Und wenn man sich von diesem Geld noch das Gehalt für einen Sprecher leistet (oder macht Herr B. das ehrenamtlich?) besteht vielleicht Hoffnung, dass die Kasse nicht allzu voll ist. Durch das Chaos müssen Fluggesellschaft, Airport und Passagiere dann halt mal durch.

Und Unzufriedenheit mit dem AG ist in der Tat kein Streikgrund. Wem es nicht gefällt, darf jederzeit gehen.
 

tarantula

Erfahrenes Mitglied
02.02.2011
2.537
2.365
Löhne
Ja, der Gedanke ist mir auch schon häufiger durch den Kopf gegangen, hätte Charme, dann müsste UFO wirklich Streikgelder zahlen.

Allerdings würde das wahrscheinlich zu einem riesigen Chaos an den Flughäfen führen, da alle gebuchten Passagiere ja anrücken würden und erst kurzfristig erfahren, ob der Flug stattfindet oder nicht. Wahrscheinlich ist es nur sehr schwierig am Flughafen selbst das Umbuchen, Übernachtungen, Bahntickets ausstellen usw. zu organisieren. So viele Schalter und Personal kann es zumindest an den großen Flughäfen gar nicht geben.

Wer in so einer Situation unmittelbar vor Ort betroffen ist, wird dann meckern und sich beschweren, warum nicht im Vorfeld gehandelt worden ist.
 

Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.425
1.408
Es ist meines Wissens ein Irrglaube, dass UFO bei abgesagten Flügen keine Streikgelder zahlen muss. Die Absage eines Fluges entbindet den Flugbegleiter nicht davon, seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber anbieten zu müssen, ergo zum Dienst zu erscheinen. Wer nicht zum Dienst erscheint, streikt, verliert seinen Gehaltsanspruch und gewinnt gleichzeitig das Anrecht auf Streikgeld der Gewerkschaft (sofern es da nicht Sonderregeln gibt wie „erst ab dem dritten Streiktag“).
 
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ek046

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29.05.2013
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Mutig sein: Zusätzlich für Druck von innen sorgen und sich an das Mittel Aussperrung rantrauen.
 
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peter42

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09.03.2009
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Für mich hört sich dieser Brief eher so nach allgemeiner Unzufriedenheit mit LH (siehe den ausführlichen Verweis auf entsprechende Umfragen unter Mitarbeitern, Unzufriedenheit unter den Kunden usw.), der Unternehmenspolitik, der Unternehmensführung usw. an. Nur irgendwelche konkreten Punkte kann ich kaum finden (außer vielleicht den Punkt mit der Genehmigung von gewerkschaftlichen Nebentätigkeiten).

Umgekehrt: Hat nicht LH irgendwann im Herbst von sich aus die von UFO verlangte Lohnerhöhung angeboten (bzw. sogar mehr), jetzt den 4U-Mitarbeitern, die angeblich für Teilzeit gestreikt haben, das LH-Modell angeboten?

Man kann jetzt von der LH Unternehmensführung halten was man will – aber Unternehmensstrategie ist nunmal kein Streikgrund. Und das beklagte „zerrüttetes Vertrauen“ wird auch nicht wieder hergestellt, indem man ständig Streiks androht bzw. streikt. Anstatt mal Friedenspflicht hält und die Schlichter arbeiten lässt.

Ich sehe auch nicht, wie es da eine Lösung geben soll....


Einen Punkt habe ich bei UFOs Pressemitteilung gefunden die tatsächlich fragwürdig ist, nämlich die neue Regelung bei LH, dass jede gewerkschaftliche Tätigkeit zu genehmigen sei. Ansonsten hast Du recht, und es ist eher unspezifisch.
 
A

Anonym-36803

Guest
Einen Punkt habe ich bei UFOs Pressemitteilung gefunden die tatsächlich fragwürdig ist, nämlich die neue Regelung bei LH, dass jede gewerkschaftliche Tätigkeit zu genehmigen sei. Ansonsten hast Du recht, und es ist eher unspezifisch.

Ist dem wirklich so, oder ist das nur eine Behauptung von UFO?
 

DTM88

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03.07.2012
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231
Gibt es eigentlich schon News wie es weiter geht? Die UFO hat ja heute „getagt“.
Ich fliege Donnerstag Langstrecke und werde langsam nervös ..
 

Langstrecke

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31.08.2013
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10.054
LEJ
Gibt es eigentlich schon News wie es weiter geht? Die UFO hat ja heute „getagt“.
Ich fliege Donnerstag Langstrecke und werde langsam nervös ..
Es bringt dir nichts nervös zu werden, denn es kommt so oder anders. Bleib ruhig und einfach abwarten (wie ich auch).
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
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www.oliver2002.com
Einen Punkt habe ich bei UFOs Pressemitteilung gefunden die tatsächlich fragwürdig ist, nämlich die neue Regelung bei LH, dass jede gewerkschaftliche Tätigkeit zu genehmigen sei. Ansonsten hast Du recht, und es ist eher unspezifisch.

Die Meldung & Genehmigung von Nebentätigkeiten wurde im Herbst neu geregelt. Das ist einen Konsequenz aus der Baublies Affäre, der ja die CU beraten hat als er Krankgeschrieben war. Er war fuer eine Gewerkschaft tätig aber nicht als Gewerkschafter. ;)
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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Die Meldung & Genehmigung von Nebentätigkeiten wurde im Herbst neu geregelt. Das ist einen Konsequenz aus der Baublies Affäre, der ja die CU beraten hat als er Krankgeschrieben war. Er war fuer eine Gewerkschaft tätig aber nicht als Gewerkschafter. ;)

OK, ist also tatsächlich so und bei gewerkschaftlichen Tätigkeiten sicher zumindestens hinterfragbar. So wie ich es verstehe, sind gewerkschaftliche Tätigkeiten eigentlich nicht genehmigungspflichtig, d.h. hier bewegt sich LH auf dünnem Eis.
 

bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
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OK, ist also tatsächlich so und bei gewerkschaftlichen Tätigkeiten sicher zumindestens hinterfragbar. So wie ich es verstehe, sind gewerkschaftliche Tätigkeiten eigentlich nicht genehmigungspflichtig, d.h. hier bewegt sich LH auf dünnem Eis.

Wo unterscheidet sich die Unternehmensführung hinsichtlich der Mitarbeiter von LH/... mit jener von QR/...?
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
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303
Point Place, Wisconsin
OK, ist also tatsächlich so und bei gewerkschaftlichen Tätigkeiten sicher zumindestens hinterfragbar. So wie ich es verstehe, sind gewerkschaftliche Tätigkeiten eigentlich nicht genehmigungspflichtig, d.h. hier bewegt sich LH auf dünnem Eis.

Die freiberufliche Beratung einer Gewerkschaft ist sicherlich was anderes als in einer Gewerkschaft tätig zu sein.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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Die freiberufliche Beratung einer Gewerkschaft ist sicherlich was anderes als in einer Gewerkschaft tätig zu sein.

Wobei nach den Quellen, die ich gefunden habe, gewerkschaftliche Tätigkeit nicht genehmigungspflichtig ist, sondern maximal anzeigepflichtig. Freiberufliche Beratung ist da wieder4 ein anderes Thema.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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9.916
BRU
Bleibt die Frage, was genau jetzt bei LH wirklich "genehmigungspflichtig" ist und was von UFO vielleicht etwas verzerrt dargestellt wird.
 

Mulder_110

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04.05.2012
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Deshalb kann es keine Lösung geben, denn bei der Unternehmensstrategie redet eine Gewerkschaft nicht mit.
Sorry, so allgemein stimmt das natürlich nicht. Im Autobau ist es z.B. absolut üblich, dass die sehr starken Gewerkschaften durchaus mitreden, wo z.B. Werke gebaut werden, oder wo welche Fahrzeuge gefertigt werden. Spielt der Konzern da nicht mit, rappelt es auch sehr schnell. Die IG Metall macht bei Audi weit mehr als jedes Jahr nur stumpf nach 4% mehr Lohn zu fragen...
 
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Langstrecke

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31.08.2013
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LEJ
Sorry, so allgemein stimmt das natürlich nicht. Im Autobau ist es z.B. absolut üblich, dass die sehr starken Gewerkschaften durchaus mitreden, wo z.B. Werke gebaut werden, oder wo welche Fahrzeuge gefertigt werden. Spielt der Konzern da nicht mit, rappelt es auch sehr schnell. Die IG Metall macht bei Audi weit mehr als jedes Jahr nur stumpf nach 4% mehr Lohn zu fragen...

So ist es.
Und wer das Betriebsverfassungsgesetz kennt, oder zumindest mal gelesen hat, stellt je nach Interpretation fest, dass dies sogar zu den Pflichten eines Betriebsrates gehört. Wenn AG und AN das tun was sie sollen, dann stimmen auch das Produkt in seiner Gesamtheit und die Unternehmenskultur.
 
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brummi

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21.12.2010
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FRA
Im Falle Baublis werden wohl „Gewerschaftstätigkeit“ mit “Betriebsratstätigkeit“ vermischt.
Das erstere wäre ggfls. genehmigungspflichtig (Entgelt; Beratung; Nebentätigkeit....) das 2. max. anzuzeigen, was ja bereits durch die Wahl/Ergebnisaushang etc. erfolgt.