@snn47
Leider werden hier mal wieder ziemliche Halbwahrheiten über die Kosten des öffentlichen Dienstes verbreitet. Im Post 65 sind wohl Beamte gemeint, auch wenn das so nicht daraus hervorgeht, denn es gibt auch Angestellte im öffentlichen Dienst.
1. Kosten für Krankheit: die Beihilfe deckt genau 50 % der Krankheitskosten ab, die restlichen 50 % muss der Beamte aus eigener Tasche tragen, meist durch eine Absicherung durch eine private Krankenkasse. Es gibt über die Jahre etliche Berechnungen, dass diese Regelung dem Dienstherrn billiger kommt, als der 50 %ige Beitrag zur Krankasse bei Angestellten. Warum? Weil die Krankheitskosten nur im tatsächlichem Krankheitsfall anfallen und nicht jeden Monat, wie der "normale" Arbeitgeberanteil.
2. Mit Renten sind wohl Pensionen gemeint. Seit etlichen Jahren wird vom Gehalt des Beamten ein (wenn auch geringer Betrag, je nach Bundesland zwischen 1 und 2%) als Rückstellung einbehalten. Da der Beamte keine "Sozialabgaben" wie Angestellte bezahlt (der Arbeitgeber natürlich auch keine entsprechenden Beiträge), ist das Bruttogehalt deutlich niedriger als der entsprechende BAT-Tarif das Nettogehalt ist denn gleich oder etwas höher, je nach Dienstjahren).
In einem hast Du Recht, diese Ersparnisse des Arbeitgebers sollten eigentlich in Rücklagen fließen, um die Pensionen zu sichern, das wurde bis auf geringe Beträge nie gemacht.
Abschließen will ich (Beamter) aber auch nicht verhehlen, das ein Ruheständler durch die Pensionen heute besser dasteht, als ein Rentner, auch wenn die Pensionen voll versteuert werden. Allerdings hat ein Beamter während seiner aktiven Zeit monatlich deutlich weniger verdient, als Jemand in der freien Wirtschaft in vergleichbarer Position, damit relativiert sich das wieder.
So, war OT, aber man muss so etwas mal richtig stellen.