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Hallo Gemeinde,
ich habe einen kuriosen Fall; hätte nie gedacht, dass ich deswegen einen Anwalt brauche: War im Dezember mit einem Freund in Tokio. In einer Bar, wo wir kurz was getrunken hatten, mussten wir 2.400 JPY zahlen. Ich sagte , ich übernehme das und gab der Bedienung meine KK (Cosorsbank VISA debit). Sie nahm die Karte an sich, verschwand kurz in einem an der Theke angrenzenden "Büroraum" und kam zurück mit einem Beleg, auf dem 240.000 JPY standen. Ich sagte, ich könne bzw. werde das nicht unterschreiben, weil der Betrag falsch sei.
Dann kam der "Manager" (oder wer auch immer das war) und meinte, ich bräuchte mir keine Sorgen zu machen, das sei nur eine Kaution; es werde dann der tatsächliche Betrag belastet, wenn wir später die Rechnung bekommen. Ich sagte, dass wir gar keine weiteren Umsätze mehr machen und bereits im Begriff zu gehen sind. Und selbst als Kaution würde ich den Beleg nicht unterschreiben, da es dafür keine Grundlage gäbe. Er soll bitte einen korrekten Beleg über 2.400 JPY erstellen. Mein Freund sagte: "Komme lass', ich zahle das", legte 2.400 JPY in bar auf den Tisch und wir gingen.
Da mir das Ganze "spanisch" vorkam, schrieb ich am nächsten Tag gleich eine Mail an Consors, informierte über den Vorfall und sagte, wenn eine Belastung über 240.000 JPY käme, sollen sie sie bitte zurück weisen. Eine Woche später, ich war schon nicht mehr in Japan, wurde die KK bzw. das Girokonto mit 1.646 EUR belastet.
Ich reklamierte natürlich sofort die Belastung, weil ich diesen Kreditkarten-Umsatz nicht getätigt, geschweige denn einen entsprechenden Belastungsbeleg dazu autorisiert habe. Nach sechs Wochen erhielt ich eine Belegkopie vom Provider (ATOS Wordline) mit dem Hinweis, der Händler habe nun einen Beleg vorgelegt, dieser sei ordnungsgemäß und man lehne deshalb die Erstattung ab.
Ich erklärte, ein Blinder mit dem Krückstock würde erkennen, dass die Unterschrift auf dem Beleg nicht von mir sei. Sie hat wirklich überhaupt keine Ähnlichkeit mit meiner Unterschrift; man erkennt sofort, dass es sich um eine Fälschung handelt. Natürlich hat die Bedienung in ihrem Büroraum eine Kopie der Rückseite gemacht und man hat versucht, meine Unterschrift nachzumachen, der Versuch ging aber gründlich in die Hose; da braucht man kein Graphologe zu sein.
Consors sagt mir, ATOS habe behauptet, da ich zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls im Besitz der Karte war und ich mich im gleichen Raum befand, handele es sich um eine Leistungsstörung. Ich bin kein Jurist, habe aber jetzt ein wenig gegoogelt und kann keine Leistungsstörung erkennen. Worin soll denn eine Leistungsstörung begründet sein? Etwa darin, dass der Händler nicht für 240.000 JPY geliefert hat? Das würde also bedeuten, VISA steht auf dem Standpunkt, ich müsse nun beim Händler auf Erfüllung der Leistung bestehen und das sei schließlich eine Sache zwischen mir und Händler. Ich habe aber gar keine Leistung über 240.000 JPY beauftragt, also kann doch auch keine Leistungsstörung vorliegen. Alles was ich weiß, ist:
1. Es war kein PIN-Verfahren, sondern es handelt sich um eine Belastung im Papierbeleg-Verfahren mit Unterschrift.
2. Nach meiner Rechtsauffassung muss der Beleg zwingend vom Kunden unterschrieben werden, um eine wirksame Belastung auslösen zu können. Wenn das nicht so sein sollte, wozu ist denn dann die Unterschrift des Kunden gut?
3. Die Unterschrift auf dem Beleg stammt eindeutig nicht vom Kunden; also liegt Betrug bzw. Urkundenfälschung seitens des Händlers vor.
Es kann doch nicht sein, dass der Kunde dafür haften muss, wenn ein Händler die Unterschrift des Kunden fälscht. Wäre ich wirklich verpflichtet gewesen, vor Ort auf die Vernichtung des nicht unterschriebenen Belastungsbelegs zu bestehen, um einem Betrug vorzubeugen? Natürlich habe ich daraus gelernt und werde, wenn mir nochmal ein Beleg mit einem falschem Betrag zur Unterschrift vorgelegt wird, ihn sofort zerreissen. Das nützt mir aber jetzt nichts mehr. Consors bzw. ATOS bzw. VISA sind nicht gewillt, mir meine 1.646 EUR zurück zu erstatten.
Bevor ich zum Anwalt gehe und Klage einreiche, hätte ich gerne einmal vorher die Meinung unserer Juristen hier gehört. Evtl. gibt es hier ja auch einen Spezialisten für Bankrecht, der das Mandat gerne übernehmen würde (rein aus Interesse, viel zu verdienen gibt es bei einem Streitwert von 1.646 EUR ja leider nicht).
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
ich habe einen kuriosen Fall; hätte nie gedacht, dass ich deswegen einen Anwalt brauche: War im Dezember mit einem Freund in Tokio. In einer Bar, wo wir kurz was getrunken hatten, mussten wir 2.400 JPY zahlen. Ich sagte , ich übernehme das und gab der Bedienung meine KK (Cosorsbank VISA debit). Sie nahm die Karte an sich, verschwand kurz in einem an der Theke angrenzenden "Büroraum" und kam zurück mit einem Beleg, auf dem 240.000 JPY standen. Ich sagte, ich könne bzw. werde das nicht unterschreiben, weil der Betrag falsch sei.
Dann kam der "Manager" (oder wer auch immer das war) und meinte, ich bräuchte mir keine Sorgen zu machen, das sei nur eine Kaution; es werde dann der tatsächliche Betrag belastet, wenn wir später die Rechnung bekommen. Ich sagte, dass wir gar keine weiteren Umsätze mehr machen und bereits im Begriff zu gehen sind. Und selbst als Kaution würde ich den Beleg nicht unterschreiben, da es dafür keine Grundlage gäbe. Er soll bitte einen korrekten Beleg über 2.400 JPY erstellen. Mein Freund sagte: "Komme lass', ich zahle das", legte 2.400 JPY in bar auf den Tisch und wir gingen.
Da mir das Ganze "spanisch" vorkam, schrieb ich am nächsten Tag gleich eine Mail an Consors, informierte über den Vorfall und sagte, wenn eine Belastung über 240.000 JPY käme, sollen sie sie bitte zurück weisen. Eine Woche später, ich war schon nicht mehr in Japan, wurde die KK bzw. das Girokonto mit 1.646 EUR belastet.
Ich reklamierte natürlich sofort die Belastung, weil ich diesen Kreditkarten-Umsatz nicht getätigt, geschweige denn einen entsprechenden Belastungsbeleg dazu autorisiert habe. Nach sechs Wochen erhielt ich eine Belegkopie vom Provider (ATOS Wordline) mit dem Hinweis, der Händler habe nun einen Beleg vorgelegt, dieser sei ordnungsgemäß und man lehne deshalb die Erstattung ab.
Ich erklärte, ein Blinder mit dem Krückstock würde erkennen, dass die Unterschrift auf dem Beleg nicht von mir sei. Sie hat wirklich überhaupt keine Ähnlichkeit mit meiner Unterschrift; man erkennt sofort, dass es sich um eine Fälschung handelt. Natürlich hat die Bedienung in ihrem Büroraum eine Kopie der Rückseite gemacht und man hat versucht, meine Unterschrift nachzumachen, der Versuch ging aber gründlich in die Hose; da braucht man kein Graphologe zu sein.
Consors sagt mir, ATOS habe behauptet, da ich zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls im Besitz der Karte war und ich mich im gleichen Raum befand, handele es sich um eine Leistungsstörung. Ich bin kein Jurist, habe aber jetzt ein wenig gegoogelt und kann keine Leistungsstörung erkennen. Worin soll denn eine Leistungsstörung begründet sein? Etwa darin, dass der Händler nicht für 240.000 JPY geliefert hat? Das würde also bedeuten, VISA steht auf dem Standpunkt, ich müsse nun beim Händler auf Erfüllung der Leistung bestehen und das sei schließlich eine Sache zwischen mir und Händler. Ich habe aber gar keine Leistung über 240.000 JPY beauftragt, also kann doch auch keine Leistungsstörung vorliegen. Alles was ich weiß, ist:
1. Es war kein PIN-Verfahren, sondern es handelt sich um eine Belastung im Papierbeleg-Verfahren mit Unterschrift.
2. Nach meiner Rechtsauffassung muss der Beleg zwingend vom Kunden unterschrieben werden, um eine wirksame Belastung auslösen zu können. Wenn das nicht so sein sollte, wozu ist denn dann die Unterschrift des Kunden gut?
3. Die Unterschrift auf dem Beleg stammt eindeutig nicht vom Kunden; also liegt Betrug bzw. Urkundenfälschung seitens des Händlers vor.
Es kann doch nicht sein, dass der Kunde dafür haften muss, wenn ein Händler die Unterschrift des Kunden fälscht. Wäre ich wirklich verpflichtet gewesen, vor Ort auf die Vernichtung des nicht unterschriebenen Belastungsbelegs zu bestehen, um einem Betrug vorzubeugen? Natürlich habe ich daraus gelernt und werde, wenn mir nochmal ein Beleg mit einem falschem Betrag zur Unterschrift vorgelegt wird, ihn sofort zerreissen. Das nützt mir aber jetzt nichts mehr. Consors bzw. ATOS bzw. VISA sind nicht gewillt, mir meine 1.646 EUR zurück zu erstatten.
Bevor ich zum Anwalt gehe und Klage einreiche, hätte ich gerne einmal vorher die Meinung unserer Juristen hier gehört. Evtl. gibt es hier ja auch einen Spezialisten für Bankrecht, der das Mandat gerne übernehmen würde (rein aus Interesse, viel zu verdienen gibt es bei einem Streitwert von 1.646 EUR ja leider nicht).
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
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