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Schwierig:
Das ist ja wohl bereits erfolgt.
Darüber kann man streiten. Wie die Airline intern die Abrechnung vornimmt, ist kein Teil des Beförderungsvetrages. Es gibt ja auch schon Airlines, die überhaupt kein Ticket ausstellen. Für den Passagiert genügt eigentlich die, rechtlich bindende, Reservierung.
Unabhängig davon gebe ich Dir natürlich Recht, dass das super bescheuert organisiert ist. Ich denke aber nicht, dass sich daraus rechtliche Ansprüche ableiten lassen.
um einen Sitzplatz buchen zu können.
Das ist ja wohl bereits erfolgt.
die Airline auch zeitnah in der Pflicht steht, ihren Teil des Beförderungsvertrages zu erfüllen, wozu ich neben der Beförderung auch die Ausstellung des Tickets zählen möchte.
Darüber kann man streiten. Wie die Airline intern die Abrechnung vornimmt, ist kein Teil des Beförderungsvetrages. Es gibt ja auch schon Airlines, die überhaupt kein Ticket ausstellen. Für den Passagiert genügt eigentlich die, rechtlich bindende, Reservierung.
Unabhängig davon gebe ich Dir natürlich Recht, dass das super bescheuert organisiert ist. Ich denke aber nicht, dass sich daraus rechtliche Ansprüche ableiten lassen.