Ticket Stornierung wegen nicht angetretenem Hinflug

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tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.666
611
Bayern & Tirol
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Also man steht bei dieser Diskussion wirklich nur noch da und schüttelt den Kopf!

Steht denn beim Ticketkauf nicht AUSDRÜCKLICH da: Dieser Preis gilt nur, wenn das Ticket in dieser Reihenfolge abgeflogen wird?

:confused:

Ich kann nur sagen: Wer liest ist im Vorteil!

Wobei die perfekte IT der LH Dir da auch einen Streich spielen kann. Nach einem netten Wochenende in VCE wollte ich mich und meine Family online einchecken. Das ging nur bei mir nicht. Am Flughafen wurde ich überrascht: "Sie haben den Hinflug nicht angetreten!". Mein Unverständnis war klar zu sehen. Ich habe dann gefragt, ob meine Familie als Zeugen reichen, oder ob ich ein Foto mit Tageszeitung, Bordkarte und Pursor von jedem Flug machen soll. Auf einen kurze Entschuldigung wurde mir mein Ticket umgeschrieben. Die Meilen für den Hinflug hatte ich übrigens schon auf dem Konto!
 
T

tosc

Guest
Was nichts daran ändert, dass es völlig irrelevant ist, ob man etwas zur Kenntnis genommen hat, wenn es rechtswidrig ist.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe - ich mag zwar Recht gehabt haben, wenn ich mit nem nicht abgeflogenen Hinflug irgendwo im Ausland an den Checkin trete und gerne mitgenommen werden möchte. Nur nützt es mir in dem Moment erstmal nicht sonderlich viel. Ergo klage ich entweder direkt nach Buchungsabschluss oder aber ich nehme diesen Teil der AGB/ABB zur Kenntnis und verzichte auf die Buchung bei besagter Airline, wenn dies für mich nicht praktikabel ist. Alternative C ist die Spielregeln zu kennen und für sich zu nutzen - der deutlich smartere Weg ;)
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.145
3.130
Um das mal auf einen ganz anderen Pfad zu bringen: Die meisten billigen Eco Tarife sind heute Kombi Tarife, bei denen Hinflug und Rückflug aus zwei Tarifen kombiniert wird. Das ist für mich dann keine "Teilstrecke" mehr sondern eine gesondert tarifierte Leistung. Und da bin ich selbstverständlich frei, entweder nur den Hin- oder den Rückflug in Anspruch zu nehmen.

Mir ist es auch seit Jahren nicht mehr passiert, dass bei meinen E und T Flügen wie z.B. DUS-TXL-MUC-DUS das Ticket storniert worden wäre, wenn ich einen Flug nicht angetreten habe. Was anderes ist bei einem U oder W mit DUS-FRA-XXX-FRA-DUS. Hier reden wir bei DUS-FRA über eine Teilstrecke von DUS-FRA-XXX. Wenn aber DUS-FRA und FRA-XXX wiederum E, L oder T wären, dann lägen wieder einzeln tarifierte Flüge vor, die nur in einem Ticket zusammen gefasst sind und ich bin m.E. frei, die Leistungen nur teilweise in Anspruch zu nehmen.

Bevor jetzt irgendjemand sagt: Das kann man auch anders sehen. Ja, man kann das auch anders sehen. Aber: AGB sind verwenderfeindlich auszulegen. Und wenn mir die LH ein Ticket aus drei einzeln tarifierten und bezahlten Leistungen zusammenbaut, dann möchte ich das Gericht sehen, das sagt, jede dieser einzeln tarifierten Leistungen ist eine "Teilstrecke". Nein, es ist genau die Strecke, die im Tarif vorgesehen ist.

Schönes Wochenende!
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
110
Aber: AGB sind verwenderfeindlich auszulegen. Und wenn mir die LH ein Ticket aus drei einzeln tarifierten und bezahlten Leistungen zusammenbaut, dann möchte ich das Gericht sehen, das sagt, jede dieser einzeln tarifierten Leistungen ist eine "Teilstrecke". Nein, es ist genau die Strecke, die im Tarif vorgesehen ist.

Schönes Wochenende!

Richtig (das mit der verwenderfeindlichen Auslegung). Wenn man das aber konsequent weiterdenkt, dann versteht kein normaler Mensch (= alle außerhalb von Vielfliegerforen), was es mit E und T und U und W und Kombitarif usw. auf sich hat (alles in Deinem Post). Und dann muss man eigentlich zu dem Ergebnis kommen, dass es im Wege der Inhaltskontrolle der AGB insgesamt zu beanstanden ist, wenn der Rückflug aufgrund des Nichtantretens des Hinflugs verfällt. Zu diesem Ergebnis sind die Gerichte ja auch bereits vielfach gekommen, was die LH allerdings nicht daran gehindert hat, einfach so weiterzumachen wie bisher.

Allerdings ist der im Thread bereits geäußerte Einwand natürlich richtig, dass die Fluglinie finanziell von solchen Tricks profitiert (da sie den Platz letztlich zweimal verkaufen kann) und dass wahrscheinlich alle Flüge für alle teurer würden, wenn die LH tatsächlich insgesamt die Praxis nicht aufrecht erhalten könnte.

Status Quo wird also wahrscheinlich in der Praxis bleiben, dass die LH einfach so weitermacht, ungeachtet der Gerichtsentscheidungen, dass die "Ahnungslosen" u.U. böse Überraschungen erleben und dass "Smart Shopper" wie wir das Spiel einfach mitspielen (z.B. Roundtrip statt one-way buchen und den Rückflug verfallen lassen). Ich kann damit leben.
 

sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
3.182
6
ZRH, MUC, BLR
Naja aber es ist ja durchaus so, dass es die Option gibt zwei Einzelbuchungen durchzuführen. Weshalb diese (deutlich) teuerere Möglichkeit angeboten wird, wenn man Teilstrecken beliebig weglassen könnte erschließt sich niemanden.

Auch völlig unverständlich im Sinne der hier verwendeten Argumentation ist, weshalb die Buchung A - B - A teurer ist als B - A - B, obwohl ich in beiden Fällen exakt den gleichen Service in Anspruch nehme.

Aus meiner Sicht kostet (logischer Weise) Flexibilität einen Aufpreis - ganz einfach weil die Fluggesellschaft erschwerte Planungsbedingungen und einen höheren Koordinationsaufwand hat. Und es ist doch nicht verwerflich Regeln aufzustellen für die Verwendung unterschiedlich gepreister Flugtickets. Schließlich besteht doch Vertragsfreiheit! Wenn mir die Regeln nicht passen, dann sollte ich einen solchen Beförderungsvertrag nicht abschließen.

Grundsätzlich wurde diese Diskussion doch mal wieder ausgelöst von der Unfähig- oder Unwilligkeit des normal sich verhaltenden Menschen Vertragsdetails zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen!
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
110
Aus meiner Sicht kostet (logischer Weise) Flexibilität einen Aufpreis - ganz einfach weil die Fluggesellschaft erschwerte Planungsbedingungen und einen höheren Koordinationsaufwand hat. Und es ist doch nicht verwerflich Regeln aufzustellen für die Verwendung unterschiedlich gepreister Flugtickets. Schließlich besteht doch Vertragsfreiheit! Wenn mir die Regeln nicht passen, dann sollte ich einen solchen Beförderungsvertrag nicht abschließen.

Grundsätzlich wurde diese Diskussion doch mal wieder ausgelöst von der Unfähig- oder Unwilligkeit des normal sich verhaltenden Menschen Vertragsdetails zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen!

Vertragsfreiheit findet in Deutschland (und Europa) ihre Grenzen durch AGB-Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle. Deine generischen Argumente "sie hätte es ja lesen können" und "es herrscht doch Vertragsfreiheit" sind nur begrenzt hilfreich. Was, wenn die Lufthansa von heute auf morgen in ihre AGB schreiben würde "Wer einen Rückflug nicht wahrnimmt, verliert seinen Status bei Miles and More und sämtliche gesammelte Meilen". Was dann? "Er hätte es ja lesen können"..."es herrscht doch Vertragsfreiheit"?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.145
3.130
Aus meiner Sicht kostet (logischer Weise) Flexibilität einen Aufpreis - ganz einfach weil die Fluggesellschaft erschwerte Planungsbedingungen und einen höheren Koordinationsaufwand hat.

Es hat mit "erschwerten Planungsbedingungen" und "höherem Koordinationsaufwand" nichts zu tun, wenn ein Pax einen Flug verfallen lässt. Die Airline kann planen und bekommt ihr Geld für den Flug, der Kunde nimmt ihn nur nicht ab. Und wie gesagt, eine "Teilstrecke" ist etwas anderes als ein "Hin-" oder "Rückflug". Das würde ich übrigend durchaus mal durchfechten, die lassen mich nur nur nicht, weil ich nie Probleme damit habe.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.145
3.130
Vertragsfreiheit findet in Deutschland (und Europa) ihre Grenzen durch AGB-Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle. Deine generischen Argumente "sie hätte es ja lesen können" und "es herrscht doch Vertragsfreiheit" sind nur begrenzt hilfreich. Was, wenn die Lufthansa von heute auf morgen in ihre AGB schreiben würde "Wer einen Rückflug nicht wahrnimmt, verliert seinen Status bei Miles and More und sämtliche gesammelte Meilen". Was dann? "Er hätte es ja lesen können"..."es herrscht doch Vertragsfreiheit"?


I could not agree more.

AGB, die gegen "gesunden Menschenverstand" gehen, sind in der Regel unwirksam. Wir sind hier nicht in den USA wo man mit großen Augen alles glaubt, was innerhalb der vier Ecken eines Blatt Papieres steht. Und gegen den gesunden Menschenverstand ging es, wenn man bei einem verpassten DUS-TXL Flug von einem DUS-TXL-DUS Flug auch das Anrecht auf den Rückflug verliert. Ebenso ginge es gegen den gesunden Menschenverstand, wenn man bei einem "DUS-FRA-NYC" Flug das Anrecht auf das Segment FRA-NYC verliert, nur weil man von Düsseldorf aus den Zug nimmt.

Weniger gegen den gesunden Menschenverstand geht es, wenn bei einem von einem in Deutschland ansässigen Deutschen in Deutschland CAI-FRA-NYC gebucht wird und bei Nichtantritt von CAI-FRA das FRA-NYC Segment storniert würde....
 

sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
3.182
6
ZRH, MUC, BLR
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Gut - dann buche ich in Zukunft alle meine Flüge ex London, zahle die Hälfte in C und steige einfach in FRA ein. Hab ich eben den ersten Abschnitt verfallen lassen....

Mit eurer Argumentation ist letztenendes nur noch ein Einheitspreis für alle Passagiere möglich. Preisdifferenzierung wird nämlich genau dadurch ausgeschlossen und daher gilt auch die Reihenfolgenregel.

Und trotz zahlreicher anderslautender Argumentation: Ich wette die Airline darf Preise differenzieren, um auf unterschiedliche Wettbewerbssituationen reagieren zu können. Das liebe Mitleser hat bisher kein Gericht untersagt und wird es auch nicht untersagen. Das Ergebnis der letzten Rechtssprechung sind doch gerade die reihenfolgeflexiblen Tickets...