Ticket Stornierung wegen nicht angetretenem Hinflug

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Silke

Neues Mitglied
04.10.2010
8
0
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Aber die AGB der Fluggesellschaft nehmt ihr schon zur Kenntnis, bevor ihr bucht, oder?
http://www.lufthansa.com/mediapool/pdf/32/media_866732.pdf

Habe ich gelesen. Zwar erst im Nachhinein aber auch hier habe ich das Problem, dass ich auf meinem Ticket nirgends erkennen kann, ob ich solch einen Tarif gebucht habe... Müsste das nicht irgendwo mit roten Aufrufezeichen gekennzeichnet sein.

3.3.1. Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen Flugscheinreihenfolge vorsieht, beachten Sie bitte: Wird die Beförderung auf einer vorangehenden Teilstrecke nicht oder nicht in der im Flugschein vorhergesehenen Reihenfolge angetreten, so wird derjenige Flugpreis berechnet, der zum Zeitpunkt der Buchung für Ihre abweichende, tatsächliche Streckenführung maßgeblich gewesen wäre. Sofern dieser Flugpreis höher ist, als für die im Flugschein angegebene Strecke, können wir die weitere Beförderung davon abhängig machen, dass Sie den anfallenden Aufpreis nachentrichten.

Ich finde das alles mehr als fragwürdig und mit Sicherheit nicht im Sinne des Verbraucherschutzes (siehe Urteil vom BGH, April 2010). Zudem stimme ich Greenie mehr als zu.
[...] Wenn ich ein Ticket kaufe, das die Strecken von A nach B und von B nach A enthält, dann ist es meine Sache, ob ich diese Flüge antrete oder nicht, oder ob ich nur einzelne Flüge antrete. Sie sind bezahlt. [...] Er hat mir schliesslich diese Plätze zu dem von mir gezahlten Preis verkauft.
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Dafür weist Opodo aber darauf hin, dass man sich die Bedingungen für Stornierungen oder Umbuchungen nach Eingabe der persönlichen Daten durchlesen soll.
Und damit würde man dann wieder bei LH landen, und somit genau die Informationen erhalten, die Du leider nicht hattest.

Bitte nicht falsch verstehen! Du hast mein volles Mitleid. Nur räume ich Dir leider Null Chancen ein, hier irgendetwas, und sei es nur ein Entschuldigung, von LH zu bekommen.
Es ist zwar nicht wirklich kundenfreundlich, aber juristisch ist die Airline auf der sicheren Seite.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Ich habe über Opodo.de gebucht. Da gab es diesen Hinweis leider nicht.

Dann würde ich mich mal an opodo wenden.
Allerdings steht auf meinem Opodo-ticket folgendes:
"Wir weisen erneut darauf hin, dass Stornierungs- bzw. Umbuchungswünsche ausschließlich
telefonisch angenommen werden, damit eine rechtzeitige Bearbeitung gewährleistet werden kann"
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.741
2.282
... war mir nicht bekannt, dass der komplette Flug verfällt, weil ich diesen Flug nicht wahrnehmen konnte. So war ich wirklich sehr überrascht, ...

Deine Unkenntnis bzw. die Überraschung solltest du aber nicht LH anlasten. Geh mal durch ein Flugzeug und frage die Passagiere, was ihr Ticket gekostet hat (theoretisch). Da kannst du für ein und dieselbe Serviceklasse, also gleiche Leistung, die erbracht wird, Preise zwischen 99 EUR und 999 EUR hören. Du musst, wenn du die Wahl zwischen verschiedenen Preisen hast (und die Wahl hast du ganz sicher gehabt) dich schon fragen, warum man dir für die gleiche Strecke so viele unterschiedliche Preise anbietet und dann, wie hier schon gesagt wurde, vor Abschluss des Kaufvertrages die für deinen Preis gültigen Regeln akzeptieren. Natürlich ist die Materie sehr komplex und wurde durch diverse Urteile sicher nicht einfacher, aber dass es verschiedene Buchungsklassen mit abweichenden Beförderungsbedingungen bzw. Umbuchungs-/Stornoregelungen und Preisen gibt, muss dir bekannt sein. Zumindest fällt die Verantwortung für dieses Wissen in deinen Zuständigkeitsbereich. LH hat dich darüber informiert; es handelt sich also ganz sicher nicht um eine "überraschende Klausel". Ob es rechtlich haltbar ist, was die Bedingungen aussagen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Deshalb sollte man die beiden Facetten dieser Problematik in der Diskussion über deinen Fall sauber trennen. Dass du es nicht wusstest, ist wirklich dein Problem; ob der Vertrag, den du mit LH geschlossen hast, juristisch korrekt ist, weiß ich nicht, hat aber nichts mit dir zu tun, sondern ist eine grundsätzliche Fragestellung.
 
Zuletzt bearbeitet:

Starbucks

Mileage Run Purist
08.03.2009
4.545
0
MUC
Ich habe über Opodo.de gebucht. Da gab es diesen Hinweis leider nicht.

Nach Eingabe der Zahlungsdaten verlangt die Opodo Webseite eine Bestätigung (Haken) bei

Ich habe die Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen aller oben gezeigten Produkte gelesen und akzeptiere sie.

Darüber ist ein Link: "Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen anzeigen".
Wenn man dem folgt öffnen sich unter anderem auch die AGB des Leistungserbringers mit einem Auszug der Tarifbedingungen. In welchem Umfang die Tarifbedingungen da angezeigt werden ist meines Wissens nach arg unterschiedlich.

Alles in allem nicht wirklich sauber und kundenfreundlich aber vermutlich von der Opodo Rechtsabteilung schon so gestrickt das man als Kunde wenig Chancen hat.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Dennoch bleibe ich bei meiner einfachen Sichtweise. Wenn ich ein Ticket kaufe, das die Strecken von A nach B und von B nach A enthält, dann ist es meine Sache, ob ich diese Flüge antrete oder nicht, oder ob ich nur einzelne Flüge antrete. Sie sind bezahlt.

Mit dieser Sichtweise bist Du hier bekanntlich nicht allein, aber sie bleibt etwas sehr einfach.

Dass der Schuldner (hier: die Fluglinie) ein Interesse daran hat, dass der Gläubiger (hier: der Fluggast) die geschuldete Leistung nicht anders bezieht als vereinbart, ist keineswegs ungewöhnlich. Schon bei einem einfachen Kauf besteht eine Pflicht (!) des Käufers, die Kaufsache abzunehmen (§ 433 Abs. 2 BGB). Diese Pflicht ist u.U. sogar eine sog. Hauptpflicht des Käufers neben der Kaufpreiszahlung, z.B. wenn verderbliche Waren umgeschlagen werden oder der Verkäufer sein Lager räumen will. In der Praxis wird die verspätete oder verweigerte Abnahme häufig mit erheblichen Vertragsstrafen sanktioniert, z.B. bei Just-in-Time-Lieferungsverträgen, weil der Hersteller bei nicht rechtzeitiger Abnahme seine Produktion anhalten muss.

Die Frage ist also nur, ob die Fluglinien ein berechtigtes Interesse daran haben, dass der Fluggast seine Coupons in der gebuchten Reihenfolge abfliegt. Dieses Interesse gründet in einer komplexen Mischkalkulation der angebotenen Tarife, ohne die – so die Airlines – ein rentabler Betrieb nicht möglich sei. Dieses Interesse hat der BGH in seinem Urteil v. 29. 4. 2010 - Xa ZR 5/09 im Grundsatz anerkannt. Vorausgesetzt, die Argumentation der Airlines trifft zu – was ich mangels fachspezifischer kaufmännischer Kenntnisse nicht beurteilen kann –, dann können sich über das Urteil vor allem diejenigen freuen, die auf restriktiven Tickets fliegen: Sie könnten sich ohne die Mischkalkulation das Fliegen womöglich überhaupt nicht leisten.
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.091
8.197
Dahoam
Hilfreich ist auch, das BGH-Urteil zu lesen und nicht nur darüber zu philosophieren.


erlaubt wird vom BGH, Zitat "..........., dass bei Nichtantritt eines Flugs für den verbleibenden Flug derjenige (höhere) Preis zu zahlen ist, der zum Zeitpunkt der Buchung für die isolierte Buchung nur dieses Flugs verlangt worden ist. "

also in der Regel der sehr viel höhere OW-way Preis nur für den Rückflug

Nur wie soll man den Preis rausbekommen der vor Monaten bei der Buchung für das OW-Ticket angeboten wurde? Bei dem Wust an Flugtarifen bekommt man das eh nie raus...

Diese seltsamen unterschiede bei Return- und OW-Tickets sind bei LH sowieso ein Unding! So ungern ich die Billigflieger habe lobe ich mir da Easyjet, denen ist es egal ob ein Segment einer Buchung ausfällt, da eh jeder Flug nur als OW angesehen wird.

Aber Tarife und Fliegen, insbesondere bei LH, ist einfach nur Irrsinn... wäre Zeit, dass mal ein Gericht diesem Wildwuchs ein Ende setzt.
 
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Starbucks

Mileage Run Purist
08.03.2009
4.545
0
MUC
Noch eine Frage zum Gesamtschaden: Wurde die 9-stündige Bahnfahrt von Frankfurt zum Heimatort von LH übernommen (würde mich wundern) oder wurde die auch aus eigener Tasche bezahlt ? Falls zweiteres sind die Gesamtkosten um aus Frankreich "irgendwie" nach Hause zu kommen doch recht hoch.
 

Chamaelion

Erfahrenes Mitglied
23.06.2009
1.589
2
ZRH
Kein Wunder, dass wir immer mehr Regulierungen, Gesetze und Verordnungen brauchen, wenn mündige Bürger nicht mal in der Lage sind etwas zu lesen, bevor sie einen Vetrag eingehen. Ich kenn das ja selbst auch, man klickt einfach schnell "Ja" und "Amen" bei allen AGBs oder auch bei Lizenzvereinbarungen. Wenn man diesen faulen und einfachen Weg wählt, entscheidet man sich bewusst für das Risiko, dass im Falle, wenn etwas schief läuft, ich keine Ahnung habe was meine Rechte und Pflichten sind.

Wenn ich mich nicht auskenne und für meine Verhältnisse viel Geld ausgebe, dann muss ich eben mir die 20 Minuten Zeit nehmen die AGBs zu lesen.

Mag sein, dass die § vielen ungerecht erscheinen, doch nur wenige haben eine juristische Bildung und können wirklich abschätzen, ob vor Gericht erfolgreich dagegen vorgegangen werden kann.

Ist ja schon fast wie die Katze in der Mikro oder der Tempomat und das Café kochen :(

Grüße
 

Silke

Neues Mitglied
04.10.2010
8
0
Noch eine Frage zum Gesamtschaden: Wurde die 9-stündige Bahnfahrt von Frankfurt zum Heimatort von LH übernommen (würde mich wundern) oder wurde die auch aus eigener Tasche bezahlt ? Falls zweiteres sind die Gesamtkosten um aus Frankreich "irgendwie" nach Hause zu kommen doch recht hoch.

Eigene Tasche (gesamt 500 Euro Mehrkosten). Das LH-Personal hat mich mit meinem Anliegen mehr oder weniger ignoriert. Ich war gegen 21Uhr am FFM-Ticketschalter und war wirklich sehr verzweifelt nach Hause zu kommen. Immerhin musste ich am nächsten Tag in die Arbeit und hatte wichtige Termine, die ich nicht ausfallen lassen konnte. Die Aussage "Mein Gott, dann soll'se halt die 400 Euro zahlen und sich nicht so anstellen." war für mich dann das Ende dieses Gesprächs. Die Bahnangestellten suchten mir dann eine Fahrt mit 4 Stunden raus. Ich war um halb 3Uhr morgens zu Hause.
 

Silke

Neues Mitglied
04.10.2010
8
0
Kein Wunder, dass wir immer mehr Regulierungen, Gesetze und Verordnungen brauchen, wenn mündige Bürger nicht mal in der Lage sind etwas zu lesen, bevor sie einen Vetrag eingehen.

Darum geht es mir nicht. Selbst im Nachhinein ist es für mich nicht klar, ob die AGBs bzgl. Reihenfolge auf mich zutreffen, da ich nicht erkenne, dass ich ein Spezialticket gebucht habe. Muss ich als Kunde Jurist sein, um ein LH-Ticket zu buchen / zu verstehen?
Für mich ist das nicht verbraucherfreundlich und genau das hätte ich eigentlich von der Lufthansa erwartet, die sich immer als exklusive Airline brüstet.
 

Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
1.746
0
entsprechender Ausschnitt aus den zuvor geposteten AGB:

Damit läuft die Sache wenigstens noch einigermassen fair ab und man bleibt nicht auf dem kompletten Rückflugticket sitzen. Ich habe eben bei LH per Mail angefragt wie hoch der Aufpreis ist.

Ok ist es trotzdem nicht für eine bezahlte Leistung keinen Anspruch zu haben! Selbst bei der Bahn gibt es für Fahrten mit Zugbindung keine Probleme wenn Teilstrecken nicht genutzt werden.

Meinung Meinung Lufthansa wäre teurer als die Billigairlines, dafür aber fair, ist damit dahin.
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Noch eine Frage zum Gesamtschaden: Wurde die 9-stündige Bahnfahrt von Frankfurt zum Heimatort von LH übernommen (würde mich wundern) oder wurde die auch aus eigener Tasche bezahlt ? Falls zweiteres sind die Gesamtkosten um aus Frankreich "irgendwie" nach Hause zu kommen doch recht hoch.
Was in diesem Fall aber leider völlig unerheblich ist!

Denn das ursprüngliche Ticket war storniert. Damit gab es keinen gültigen "Beföderungsvertrag" mehr.
Und dann wurde ein Flug nach FRA gebucht. Und dort ist die Posterin ja auch angekommen. Dass das Ticket teuer war, ist zwar ärgerlich, aber auch hier besteht nun leider kein Regress-Anspruch.
Warum dann kein Ticket ab FRA gekauft wurde (unfreundliche Mitarbeiter, zu hoher Preis, ausgebucht) ist nun unerheblich. Auf jeden Fall kam kein Beförderungsvertrag zustande.
Und Schadenersatz von LH zu bekommen wollen, weil man garnicht erst bei ihnen gebucht hat, ist nur ehr bizarr!
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Ein paar Anmerkungen:

- Ein Brief bringt nichts; schade um's Porto. Ob eine Klage etwas bringt, ist unklar. Könnte erfolgreich sein, aber das ist sehr ungewiss. Wenn ein paar Hundert Euro ein Problem darstellen, würde ich erst recht die Prozesskosten scheuen.

- Wer sich mit Fliegen auskennt, ist verwundert, dass sich jemand über die Stornierung wundern kann. Umgekehrt wundert sich ein "normaler" Mensch, dass ich die Coupons abfliegen muss. Ist nicht intuitiv, wenn man es mit z.B. Bahnfahrkarten oder Menüs im Restaurant vergleicht, ist aber halt so. Trotzdem: Unwissenheit schützt vor Vertragspflichten nicht.

- Es wäre ganz gut, wenn eine Mail der Airline an die hinterlegte E-Mail-Adresse gehen würde, à la "Da Flug XYZ nicht angetreten wurde, wurde die Buchung XYZ komplett geschlöscht". Oder gibt es so etwas vielleicht?

- Ich persönlich würde meine Steuern zurückverlangen (denn die gibt es ja zurück --- die Flüge wurden nicht angetreten!) und den Rest als Lehrgeld verbuchen. Nicht böse gemeint, wirklich, ich will nur ehrlich sein.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Für mich ist das nicht verbraucherfreundlich und genau das hätte ich eigentlich von der Lufthansa erwartet, die sich immer als exklusive Airline brüstet.

Das ist sehr wohl verbraucherfreundlich. Ein einfaches fiktives Beispiel:

Flug FRA->PAR am 1. Jan wird oneway für 150€ angeboten
Flug PAR->FRA am 2. Jan wird auch oneway für 150€ angeboten

Nun stellt die airline fest, dass der Flug FRA->PAR am 1.1. ganz schlecht gebucht ist.
Der Flug am 2. Januar von PAR->FRA ist hingegen sehr gut gebucht.

Was tut die airline, um das Flugzeug am 1.1. voll zu bekommen:
Es gibt ein Sonderangebot von 99€ für den Hin-und Rückflug FRA-PAR-FRA.

Nun sind fast alle sind glücklich:
Die airline, weil sie einige tickets zusätzlich verkaufen kann und einen höheren Umsatz erzielt.
Die Schnäppchenjäger, weil sie günstig an einen Flug FRA-PAR-FRA kommen

Unglücklich sind nur die Schlaumeier, die nur von PAR nach FRA wollen und den Hinflug verfallen lassen......

Das ist in einem hohen Masse verbraucherfreundlich, da ohne die restriktiven Stornobedingungen solche Schnäppchen wirtschaftlich von den Fluggesellschaften gar nicht erst angeboten werden könnten.
 

Chamaelion

Erfahrenes Mitglied
23.06.2009
1.589
2
ZRH
Darum geht es mir nicht. Selbst im Nachhinein ist es für mich nicht klar, ob die AGBs bzgl. Reihenfolge auf mich zutreffen, da ich nicht erkenne, dass ich ein Spezialticket gebucht habe. Muss ich als Kunde Jurist sein, um ein LH-Ticket zu buchen / zu verstehen?
Für mich ist das nicht verbraucherfreundlich und genau das hätte ich eigentlich von der Lufthansa erwartet, die sich immer als exklusive Airline brüstet.

Es steht doch klar und deutlich dort: Nur in gebuchter Reihenfolge.
Verbraucherfreundlich kann es deswegen nicht sein, weil sonst die ach so armen Verbraucher mit ihren Anwälten kommen und aus den Lücken und "schlechten" Formulierungen in den AGBs Kapital schlagen wollen.

Es gibt auch etwas das nennt sich Reisebüro. Dort kann man hingehen und genau fragen: was, wie, wo, wann und warum. Für diesen Service zahlt man dann eben.

Ich versteh nicht warum, wenn der Fehler deutlich bei mir liegt, ich die Schuld bei anderen suchen muss. Nimm es als Lehrgeld und zieh deine Schlüsse aus dem Verhalten von LH. Keiner zwingt dich dort zu buchen.
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Vor allem hat das nichts mit LH zu tun. Oder kennt jemand eine Fluglinie, die das anders handhabt?
 

Chamaelion

Erfahrenes Mitglied
23.06.2009
1.589
2
ZRH
Vor allem hat das nichts mit LH zu tun. Oder kennt jemand eine Fluglinie, die das anders handhabt?

Alle oben genannten Airlines, die einem 2 Einzeltickets in einer Buchung verkaufen. Meist erkennbar daran, dass sich der Preis für return aus den 2 oder mehr oneway Preisen zusammen setzt.
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Selbst im Nachhinein ist es für mich nicht klar, ob die AGBs bzgl. Reihenfolge auf mich zutreffen, da ich nicht erkenne, dass ich ein Spezialticket gebucht habe. Muss ich als Kunde Jurist sein, um ein LH-Ticket zu buchen / zu verstehen?
Für mich ist das nicht verbraucherfreundlich und genau das hätte ich eigentlich von der Lufthansa erwartet, die sich immer als exklusive Airline brüstet.
Du hast eben kein Spezialticket, sondern ein "stinknormales" Ticket gekauft!

Bei einem Spezialticket hättest Du nämlich (für viel Geld!) die Möglichkeit die Strecken in beliebiger Reihenfolge, oder eben nur teilweise zu fliegen.
Selbst bei einem Business Flex Ticket musst Du nämlich die Flugreihenfolge einhalten! (Nur ist es bei dem eben möglich kostenlos umzubuchen.)
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Alle oben genannten Airlines, die einem 2 Einzeltickets in einer Buchung verkaufen. Meist erkennbar daran, dass sich der Preis für return aus den 2 oder mehr oneway Preisen zusammen setzt.

Hätte ich wirklich dazu schreiben müssen, dass ich den Fall meine, dass die Coupons eines restriktiven Tickets nicht in der Reihenfolge abgeflogen werden? :)
 

Chamaelion

Erfahrenes Mitglied
23.06.2009
1.589
2
ZRH
Billige Buchungsklassen z.B bei AB/HG sind restriktiv, aber eben nur was das Umbuchen/Stornieren anbelangt. Die Reihenfolge ist egal :p
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.504
8.929
FRA/QKL
Darum geht es mir nicht. Selbst im Nachhinein ist es für mich nicht klar, ob die AGBs bzgl. Reihenfolge auf mich zutreffen, da ich nicht erkenne, dass ich ein Spezialticket gebucht habe. Muss ich als Kunde Jurist sein, um ein LH-Ticket zu buchen / zu verstehen?
Eigentlich sind fast alle Tickets in der gebuchten Reihenfolge abzufliegen, dafür braucht man kein Spezialticket. Als Spezialtickets würde ich nur solche Ticktes bezeichnen, welche eine beliebige Reihenfolge der Segmente zulassen, also eine einseitige Änderung der geschlossenen Beförderungsvereinbarung durch den Kunden. Solche Spezialtickets gibt es, diese sind aber preislich sehr teuer und somit keine Alternative. Ich verstehe die Frage nicht, ob man Jurist sein muss um ein LH Ticket zu verstehen. Was ist an der Aussage "Das Ticket ist in der gebuchten Reihenfolge abzufliegen" besonders schwierig zu verstehen? :confused:
 

Chamaelion

Erfahrenes Mitglied
23.06.2009
1.589
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ZRH
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300x250
Dann ist die Verbraucherunfreundlichkeit bei Opodo zu suchen und nicht bei LH. Trotzdem hast du immer noch angewählt, dass du zustimmst.