ANZEIGE
Aber die AGB der Fluggesellschaft nehmt ihr schon zur Kenntnis, bevor ihr bucht, oder?
http://www.lufthansa.com/mediapool/pdf/32/media_866732.pdf
Habe ich gelesen. Zwar erst im Nachhinein aber auch hier habe ich das Problem, dass ich auf meinem Ticket nirgends erkennen kann, ob ich solch einen Tarif gebucht habe... Müsste das nicht irgendwo mit roten Aufrufezeichen gekennzeichnet sein.
3.3.1. Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen Flugscheinreihenfolge vorsieht, beachten Sie bitte: Wird die Beförderung auf einer vorangehenden Teilstrecke nicht oder nicht in der im Flugschein vorhergesehenen Reihenfolge angetreten, so wird derjenige Flugpreis berechnet, der zum Zeitpunkt der Buchung für Ihre abweichende, tatsächliche Streckenführung maßgeblich gewesen wäre. Sofern dieser Flugpreis höher ist, als für die im Flugschein angegebene Strecke, können wir die weitere Beförderung davon abhängig machen, dass Sie den anfallenden Aufpreis nachentrichten.
Ich finde das alles mehr als fragwürdig und mit Sicherheit nicht im Sinne des Verbraucherschutzes (siehe Urteil vom BGH, April 2010). Zudem stimme ich Greenie mehr als zu.
[...] Wenn ich ein Ticket kaufe, das die Strecken von A nach B und von B nach A enthält, dann ist es meine Sache, ob ich diese Flüge antrete oder nicht, oder ob ich nur einzelne Flüge antrete. Sie sind bezahlt. [...] Er hat mir schliesslich diese Plätze zu dem von mir gezahlten Preis verkauft.