Weero muss ich widersprechen.
Der Passagier darf Gepäck mitnehmen, richtig. Unter bestimmten Voraussetzungen (Flüssigkeitsvorschrift, Explosivstoffe etc.).
Genauso darf der Passagier aber auch "Gepäck" in Form eines Tieres ind er Kabine mitnehmen. (Ob die Lounge dazugehört oder nicht, darüber lässt sich streiten. Freilauf in der Lounge würde ich untersagen.)
LH definiert hier genau, dass der Hund oder die Katze (nicht der Geier, der Leguan, die Vogelspinne, die Sandviper oder der Nymphensittich), speziell unterzubringen sind, und zwar je nach Gewicht:
Sie dürfen einen Hund oder eine Katze in die Kabine mitnehmen, wenn ein Gewicht von acht Kilogramm (inklusive Transportbehälter) nicht überschritten wird. In der Kabine muss Ihr Tier in einer Box untergebracht sein, die die Maße 55x40x20 cm nicht überschreitet. Sie können einen eigenen Transportbehälter verwenden, wenn er den erforderlichen Maßen entspricht und wasserundurchlässigsowie bißfest ist. Darüber hinaus bietet Ihnen Lufthansa auf den meisten Stationen an ihren Check-in-Schaltern kostenlos eine sogenannte "Pet Box" an.
Tiere, die nicht in der Kabine transportiert werden können, befördert Lufthansa in tiergerechten Containern in einem klimatisierten Abschnitt des Frachtraums. Sie können für Ihr Tier einen eigenen Transportbehälter verwenden, wenn er den entsprechenden Bestimmungen der IATA (International Air Transport Association) entspricht. Die Größe des Containers muss in jedem Fall gewährleisten, dass das Tier aufrecht stehen kann und genügend Bewegungsfreiraum hat. Weiterhin muss der Käfig mit einem Wasserbehälter (ungefüllt) versehen sein. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr Lufthansa Reservierungsbüro.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Tiere unbegleitet bei Lufthansa Cargo aufzugeben. Informationen hierzu erhalten Sie von Lufthansa Cargo telefonisch (in Deutschland: +49 - 1 80 - 57 47 100)* oder unter Lufthansa Cargo.
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Ob es Sinn macht oder nicht, ich darf meinen Hund - unter Einhaltung der genannten Regeln, sowie Einreise- und Impfgesetze der jeweiligen Länder - per Flugzeug transportieren. Natürlich wird es wohl intern Begrenzungen der Tiere pro Flug geben, aber ich darf diese Transportleistung in Anspruch nehmen.
Allergiker - wie schon erwähnt - könnten da natürlich ein Problem haben, aber gerade die sollten Medikamente dabei haben. Außerdem: Der Sitznachbar, der vor dem Abflug seine Perserkatze nochmal kräftig durchgeknuddelt hat, kann wegen der Haare genauso die Allergie auslösen.
Allergien sind nicht schön, aber wir können uns nicht unter eine Glasglocke setzen. Gräserpollen, Blumen, Hunde und Katzen treffe ich auch auf der Straße, beim Einkaufen in der Stadt oder bei Freunden zuhause oder wenn ich nur das Fenster aufmache.
Oder ganz provokant gesagt: Wieso sollte LH wegen ein paar Allergikern, die offenbar nichts gegen ihre Allergie unternehmen (wie bewältigen sie den Alltag?), die Beförderung von Tieren im geregelten Rahmen untersagen bzw. einen Passagier mit Katze in der Box wieder vom Flug werfen, weil sich einer einbildet, die Katze könnte nerven?
Ich kann mit einer Nahrungsmittelintoleranz oder -allergie auch nicht in mein Restaurant gehen und fordern, alle betreffenden Produkte aus den Gerichten zu entfernen bzw. zu ersetzen, nur weil ich mir einbilde, hier essen zu müssen. Entweder bestelle ich etwas, was ich vertrage oder - falls sich das nicht vermeiden lässt - nehme ich meine Tabletten. Oder ich esse zuhause.