das ist wieder dein übliches bla bla. Du hast hier gar nichts vorhergesagt
Exakt, denn Flug bekommen und Recht bekommen sind immer noch zwei verschiedene Dinge.
Du kannst durchaus Recht haben, drei Monat später Recht bekommen (positiver Urteilsausgang) und bist trotzdem am Tag X nicht von A nach B geflogen, obwohl du das Recht dazu gehabt hättest. Nachträglich vor Gericht gewinnen und geschlossenen Vertrag erfüllt bekommen sind auch noch zwei verschiedene Dinge.
Recht (und Entschädigung) bekommen oder am Tag x pünktlich in B ankommen hat nichts miteinander zu tun.
Von daher juristisches Bla Bla, dass das eigentliche Problem gar nicht betrifft. Ich will kein Recht bekommen, sondern wie vereinbart transportiert werden.
Die Fluggäste haben wohl einen gültigen Beförderungsvertrag. Sie können ihn am Flughafen bzw. an der Hotline nicht durchsetzen.
An das Recht kommen, möchten sie wohl auch nicht, da wohl zu nervig.
So, und ich muss dann noch mühevoll dem Thread-Ersteller
@AroundTheWorld hinterherrennen, um eine gernervte Antwort zu erhalten, dass meine These richtig war.
Richtig vielleicht, aber herzlich egal. Ob er nun "den Nerv dafür hat" vor Gericht zu ziehen oder nicht, er hat so oder so nicht den Flug bekommen für den er eine Bestätigung hatte, und nur das zählt. Klar kann man noch klagen nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist, es ändert aber nichts mehr daran. Solange man keine einstweilige Verfügung durchbekommt die die Airline verpflichtet dich wie vereinbart zu transportieren ist das ganze nachtreten zwar für Juristen die Existenzberechtigung, für den entstandenen Schaden aber egal, der ist angerichtet. Und kein Geld der Welt kann die Uhr zurückdrehen und den Vertrag noch erfüllen.
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei
Recht haben und Entschädigung bekommen sind beide völlig irrelevant in Bezug auf die Erfüllung des Bevörderungsvertrags. Recht bekommen ist noch irrelevanter.
Das ist wie wenn man nach 6 Jahren ein Urteil bekommt, das bestätigt dass man einen Anspruch auf einen Kita-Platz für sein Kind gehabt hätte.
Erstens wusste man das bereits selbst (weil man in der Lage war Gesetze zu lesen) und zweitens hat das Kind mit 6 Jahren keine Lust mehr auf Kita und ist inzwischen schulpflichtig. Schön, wenn man Recht bekommen hat, das Urteil kann man im Rahmen an die Wand im Kinderzimmer hängen, andert aber Null die Situation der letzten 6 Jahre, in der das Kind eben nicht in der Kita war.
Flüge zählen zu den Dingen im Leben bei denen es keine zweite Chance gibt.
Entweder du sitzt drin, oder kein Gericht dieser Welt kann dich nachträglich noch wieder rein bekommen.
Immer anrufen und einen Zeugen mithören lassen, was man zu Beginn des Gesprächs ankündiogt. Die Bestreit-Boys werden alles bestreiten, was auch nur irgendwie geht, daher eine möglichst solide Tatsachengrundlage schaffen.
Das ist natürlich maximal 1/3 Antwort auf meine Frage... Trotzdem erstmal Danke.
Würdest du also sagen, ein Anruf mit Zeuge ist "juristisch relevanter" als ein Screenshot von einer Abfrage im Internet? Optimalerweise ein unter Zeugen gemachter Screenshot von einer Abfrage im Internet?
Ist juristisch ein Unterschied zwischen einer aktiv von der Gegenseite gemachten Aussage (Mail, Brief, Anruf, Fax, SMS, Chatantwort...) und einer von dir initiierten Datenabfrage (z.B. Buchungsstatus, Flugstatus)? Oder gilt die Generierung einer Antwort auf eine Anfrage (automatisch, durch Software) das gleiche wie eine aktive Benachrichtigung (z.B. automatisch durch die Buchungssoftware verschickte Buchungsbestätigung)?