Übersicht Rückholflüge

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KBM

Erfahrenes Mitglied
04.11.2010
260
7
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Erst würgt man den regulären Flugverkehr ab, um dann "Rückholflüge" zu den identischen Zielen aufzulegen. Werden also vermutlich die exakt selben Flüge sein, die es ohnehin gäbe, nur statt als Linienflug als Vollcharter presented by Mutti und daher mit anderer Flugnummer. Bravo.

...mit dem Unterschied, dass bei Rückholflügen keine weiteren Passagiere in das andere Land fliegen können.
 
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globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.569
9.074
CPT / DTM
Für die fehlenden 21000 Rechnungen sitzen seit Monaten hunderte Mitarbeiter vor ihrem Rechner im Homeoffice und suchen auf vielen verschiedenen Seiten und Suchmaschinen nach Preisen als Grundlage der Kalkulation.
Jedoch blieben sie bei vielen zu berechnenden Verbindungen bisher ergebnislos, da die Strecken pandemiebedingt nicht angeboten werden. Darum weiß man nicht was berechnet werden soll, ergo Verzögerung der Rechnungserstellung.

Das Argument zählt nicht.....:no:

Die Preise liegen schon lange fest:

Die Ticketpreise liegen etwa im Bereich günstiger Economy-Tickets für die jeweiligen Regionen. Für Flüge von den Kanarischen Inseln und Nordafrika müssen 200 Euro gezahlt werden, für das südliche Afrika und die Karibik 500 Euro, Rückkehrer aus Südamerika und Asien müssen 600 Euro zahlen, und wer aus Neuseeland, Australien oder von einer Südseeinsel zurückgeholt wurde, erhält eine Rechnung über 1000 Euro.


https://www.airliners.de/passagiere-corona-luftbruecke-klagen-kostenbeteiligung/59755
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.063
3.430
DTM
113 anhängige Klagen gegen die Kostenbeteiligung bei Rückholflügen.
Da lässt man sich, z.B. aus dem fernen Neuseeland, abholen, da keine alternativen Flüge möglich waren und nun klagt man fleißig, so dass doch bitte der Steuerzahler die Kosten komplett übernehmen soll.
Naja, ehrlich gesagt, verwundern tut mich in Deutschland gar nichts mehr.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.569
9.074
CPT / DTM
113 anhängige Klagen gegen die Kostenbeteiligung bei Rückholflügen.
Da lässt man sich, z.B. aus dem fernen Neuseeland, abholen, da keine alternativen Flüge möglich waren und nun klagt man fleißig, so dass doch bitte der Steuerzahler die Kosten komplett übernehmen soll.
Naja, ehrlich gesagt, verwundern tut mich in Deutschland gar nichts mehr.

Wer sich die Mühe macht, eine Seite zurückzugehen, findet folgenden Beitrag:

Es gab zu dem Thema heute eine Kurzmeldung auf orf.at, die aber leider nicht mehr verfügbar ist. Laut der Meldung geht es bei den 60 Klagen um Pauschalreisende, denen vom Reiseveranstalter der Rückflug gecancelt wurde und denen quasi gesagt wurde "fliegt mit dem auswertigen Amt heim". Die Personen stiegen in den Flieger im Glauben, dass es sich dabei um den bereits bezahlten Rückflug ihrer Pauschalreise handelt. Sollte sich das tatsächlich so abgespielt haben, hätte ich durchaus Verständnis, dass die jetzt nicht nochmals zahlen wollen

Ähnliches habe ich auch schon gelesen....
 
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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.353
2.218
Corona-Land
Wahrscheinlich wäre es einfacher (und auch finanziell sinnvoller) gewesen, wenn der Staat die Kosten der Rückholflüge direkt von den Veranstaltern/Airlines (ev. Pauschal) hätte erstatten lassen.

Dann hätte man nur (die wenigen) Reisenden ohne Rückflugschein zur Kasse bitten müssen. Aber warum einfach?
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.765
5.484
Wahrscheinlich wäre es einfacher (und auch finanziell sinnvoller) gewesen, wenn der Staat die Kosten der Rückholflüge direkt von den Veranstaltern/Airlines (ev. Pauschal) hätte erstatten lassen.

Dafür gibt es aber keine gesetzliche Anspruchsgrundlage. Das hätte auch nicht über einen mit jedem Veranstalter und jeder Airline abzuschließenden Vertrag gelöst werden können, weil sich daraus für diese eine Doppelzahlung ergeben hätte, nämlich einmal an die Bundesrepublik Deutschland für die Kosten aus einem solchen Vertrag und ferner an die Reisenden wegen der Ansprüche aus den gecancelten Rückflügen. Dieses Problem wäre nur dadurch zu lösen gewesen, dass die Reisenden ihre Ansprüche gegen den Veranstalter oder die Airline an die Bundesrepublik Deutschland abtreten.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.135
3.105
Es gab zu dem Thema heute eine Kurzmeldung auf orf.at, die aber leider nicht mehr verfügbar ist. Laut der Meldung geht es bei den 60 Klagen um Pauschalreisende, denen vom Reiseveranstalter der Rückflug gecancelt wurde und denen quasi gesagt wurde "fliegt mit dem auswertigen Amt heim". Die Personen stiegen in den Flieger im Glauben, dass es sich dabei um den bereits bezahlten Rückflug ihrer Pauschalreise handelt. Sollte sich das tatsächlich so abgespielt haben, hätte ich durchaus Verständnis, dass die jetzt nicht nochmals zahlen wollen

Genau. Und mir hat der blonde Reiseleiter gesagt, nacho.gll zahlt das alles, und darum muss ich bei Mutti nicht zahlen. Ich wusste gar nicht, dass blonde Reiseleiter für nacho.gll und Mutti sprechen dürfen :)
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.135
3.105
Wahrscheinlich wäre es einfacher (und auch finanziell sinnvoller) gewesen, wenn der Staat die Kosten der Rückholflüge direkt von den Veranstaltern/Airlines (ev. Pauschal) hätte erstatten lassen.

Dann hätte man nur (die wenigen) Reisenden ohne Rückflugschein zur Kasse bitten müssen. Aber warum einfach?

Und warum sollte er? Der Staat hat mit den Veranstaltern keinen Vertrag. Also doch bitte soll der zahlen, dessen Popo in einem von ihm gewollten aber nicht bezahlten Flugzeugsitz sitzt.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.569
9.074
CPT / DTM
Man glaubt es nicht, aber es gibt sie noch: Asiana holt gestrandete Landsleute aus Indien ab...

Eventuell sogar mit einem A380...

Asiana might be deploying its largest passenger jet for a repatriation flight from Delhi next week. Sources suggest that the A380 could be chosen to bring home South Korean citizens amid India’s second wave. Let’s find out more about this service.

 
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globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.569
9.074
CPT / DTM
Nach genau 15 Monaten hat es das AA geschafft, uns die Rechnungen für die Rückholflüge zuzusenden!

Damit ist die Staatskasse (vorerst) gerettet!
 
B

Boeing736

Guest
Nach genau 15 Monaten hat es das AA geschafft, uns die Rechnungen für die Rückholflüge zuzusenden!

Damit ist die Staatskasse (vorerst) gerettet!

Ich kann die Häme nicht ganz nachvollziehen. Sei doch dankbar, dass du zurück geholt wurdest.
Das AA ist ja kein Reisebüro, insofern doch nur verständlich dass es keine ausgereiften Inkasso Prozesse gibt und man diese in Anbetracht der Seltenheit einer Pandemie nicht gross aufbaut.
 
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aldemar

Erfahrenes Mitglied
08.12.2010
1.565
71
MUC
Das AA hat uns eine Mail geschrieben, wir sollen doch bitte die Anschrift für die Rechnung mitteilen.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.569
9.074
CPT / DTM
Das AA hat uns eine Mail geschrieben, wir sollen doch bitte die Anschrift für die Rechnung mitteilen.

Wer versteht das?

Um auf die Liste der Rückholwilligen zu kommen, mussten wir uns in 3 verschiedene Excell Dateien der Botschaft eintragen. Und dann dauert es 15 Monate bis zur Rechnung. Germany 4.0.......
 

F4F

Erfahrenes Mitglied
08.11.2014
1.680
149
HB
Ich kann die Häme nicht ganz nachvollziehen. Sei doch dankbar, dass du zurück geholt wurdest.
Das AA ist ja kein Reisebüro, insofern doch nur verständlich dass es keine ausgereiften Inkasso Prozesse gibt und man diese in Anbetracht der Seltenheit einer Pandemie nicht gross aufbaut.
Genau richtig . Ärgerlich dann nur wer sein Business Class SIA oder ähnliches nicht abfliegen konnte und dann Schw.... Klasse Condor
bei 0,2 li Coke und Sandwich zurück musste .
 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
253
37
Und warum sollte er? Der Staat hat mit den Veranstaltern keinen Vertrag. Also doch bitte soll der zahlen, dessen Popo in einem von ihm gewollten aber nicht bezahlten Flugzeugsitz sitzt.
Sehe ich etwas anders. Unser Rückholflug ab CEB wurde von QR durchgeführt. Wir hatten ein KLM Ticket, betrifft uns daher nicht. Aber es gab einige Mitreisende, die ein QR Rückflugticket gebucht und bezahlt hatten. Ein Pärchen sogar für den gleichen Tag. Ursprüngliche Verbindung gestrichen, keine Ersatzbeförderung angeboten. Rückholflug am gleichen Tag, identische Route und mit der gleichen Airline wie gebucht (QR), nur gegen Extrakosten. Das ist doch etwas kurios... Letztlich ist m. E. doch QR für die Erfüllung des Beförderungsvertrages zuständig, also hätte doch die Bundesregierung auch die Kosten, ggf. mit Abtretungserklärung, von QR einfordern können?! (Meine Meinung: Die BRD hätte von den Airlines auf Erfüllung der Beförderungsverträge = Rückholung der Passagiere mit gebuchtem/bezahltem Returnticket, zumindest falls es die Paxe wünschen, bestehen können, ohne selbst eigene Rückholcharter zu beauftragen. Als Sanktion hätte man ja ein zukünftiges Start-/Landeverbot o. ä. wg. unzuverlässigkeit aussprechen können. Oder aber die BRD hätte den Airlines freigestellt, eigene Rückholungen anzubieten oder anderenfalls diese kostenpflichtig (für die Airlines) zu organisieren. In der jetzt durchgeführten Form ist das ganze aber nicht tragbar, so haben die Airlines mit der Nicherfüllung ihrer Verträge und Beauftragung von den Regierungen mit der Rückholung doppelt verdient - und der Paxe ist der Dumme.

Das AA hat uns eine Mail geschrieben, wir sollen doch bitte die Anschrift für die Rechnung mitteilen.

Same hier. Landete aber im Spam. Ja, habe mich auch gewundert, schließlich hatten wir bei der Anmeldung für den Rückflug ja unsere Adress- und Passdaten angegeben. Allerdings: Am Tag der Rückführung musste nur der Pass vorgezeigt werden, Adressdaten wurden nicht aufgenommen - von wem auch. Es waren ja (im Gegensatz zu anderen Ländern, wie z. B. CH, die zeitgleich ab CEB Rückführungen durchgeführt hatten) keinerlei Vertretungen oder sonstiges Personal des AA vor Ort. Platzvergabe erfolgte über Namenslisten, Touristen haben diese abwechselnd mittels Megaphon von der örtlichen Polizei vor dem Flughafengebäude vorgetragen. Hörte man seinen Namen, hat man einen Papierschnipsel bekommen, mit welchem man den Airport betreten durfte. Während wir fieberten uns manche Deutsche und andere Nationalitäten schon tagelang vor dem Airport im Grünstreifen campierten (in CEB wurden alle Hotels geschlossen, außerdem durfte man die Stadt nicht mehr verlassen, um z. B. wieder in sein ursprünglich gebuchtes Hotel zu gelangen), in der Hoffnung dass man auf der Liste steht oder die Flieger nicht voll werden und restliche Plätze verteilt werden (dies traf auch regelmäßig zu, aber Nachfrage>Angebot), konnten die Schweizer aus unserer Gruppe ganz entspannt in den Flughafen - hie haben ihr Ticket nämlich schon 4 Tage im Voraus per Mail erhalten, konnten die Anreise zum Airport organisieren und mussten somit nicht "auf Verdacht" zum Flughafen, um dort ggf. einen Sitzplatz zu Ergattern - mit dem Wissen, dass man ansonsten "auf der Straße landet".... Naja. Keine Glanzleistung, was die Deutschen da abgeliefert haben.

BTW: KLM Hat die Kostenerstattung der Rückholaktion (Ersatzbeförderung) eben tel. abgesagt, wäre so lt. EU-Recht nicht vorgesehen, da die organisierten Rückflugtickets keine öffentlich zugänglichen und rabattierten Tickets wären.
Hat von euch schon jemand die Kosten für die Rückführung von seiner gebuchten Airline als Ersatzbeförderung geltend machen können bzw. erstattet bekommen?
 
Zuletzt bearbeitet:

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.765
5.484
Sehe ich etwas anders. Unser Rückholflug ab CEB wurde von QR durchgeführt. Wir hatten ein KLM Ticket, betrifft uns daher nicht. Aber es gab einige Mitreisende, die ein QR Rückflugticket gebucht und bezahlt hatten. Ein Pärchen sogar für den gleichen Tag. Ursprüngliche Verbindung gestrichen, keine Ersatzbeförderung angeboten. Rückholflug am gleichen Tag, identischer Route und mit der gleichen Airline wie gebucht (QR), nur gegen Extrakosten. Das ist doch etwas kurios... Letztlich ist M. E. doch QR für die Erfüllung des Beförderungsvertrages zuständig, also hätte doch die Bundesregierung auch die Kosten, ggf. mit Abtretungserklärung, von QR einfordern können?!
Hierbei dürfen die rechtlichen Beziehungen aus dem ursprünglich gebuchten Ticket einerseits und der Beförderung im Rahmen des Rückholfluges andererseits nicht miteinander vermengt werden. Die Bundesregierung hat den Rückholflug nicht gechartert, damit QR die Verpflichtungen aus dem Beförderungsvertrag erfüllt, sondern zur Hilfeleistung nach § 6 KonsG. Ein Erstattungsanspruch gegen QR besteht mangels Rechtsgrundlage nicht. Mit Abtretungserklärungen wäre der Bearbeitungsaufwand für die Kostenbescheide höher als er ohnehin schon ist, da dann in jedem Einzelfall geprüft werden müsste, ob die Erstattung von QR höher oder niedriger ist als der nach dem KonsG zu leistende Auslagenersatz.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.569
9.074
CPT / DTM
Australien beginnt, Landsleute nach eineinhalb Jahren heimzuholen.....

Erster Rückholflug von Buennos Aires nach Darwin ( 9.333 m und 17:30 h)


 
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globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.569
9.074
CPT / DTM

38.000 Australier warten noch auf die Rückkehr


 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.569
9.074
CPT / DTM
Am 17. Dezember werden vor dem Berliner Verwaltungsgericht zwei Musterklagen gegen die Kostenbeteiligung an den Rückholflügen verhandelt.

Die Kläger halten die "zu hohen Kosten für nicht tragbar"...

 
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aib

Erfahrenes Mitglied
18.01.2015
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MZ
Am 17. Dezember werden vor dem Berliner Verwaltungsgericht zwei Musterklagen gegen die Kostenbeteiligung an den Rückholflügen verhandelt.

Die Kläger halten die "zu hohen Kosten für nicht tragbar"...

Mir fehlen da echt die Worte. Die Leute wurden in einer Situation, als Grenzen geschlossen oder die meisten Flüge gestrichen wurden, von der Bundesregierung heimgeholt, haben den Kosten zugestimmt und klagen jetzt. Es hat sie auch niemand gezwungen diese Flüge zu nutzen. Zumal die Preise als solches, zumindest die die im Artikel stehen, gar nicht so extrem überteuert wirken, außer man hat irgendein Schnäppchen gemacht, was jetzt halt etwas teurer wurde. Ich wäre ja auf die Idee der Klagenden gespannt, wie sie meinen, billiger nach Hause zu kommen, wenn die Grenzen schließen und nahezu alle Airlines den Großteil des Flugbetriebs einstellen.
 
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