Die können dich zurückschicken, wenn du pupsen musst und dem Grenzbeamten das stinkt ...
Ohne Gewissheit zu haben: Ich denke auch ein solcher Overstay kann zu einem Secondary führen. Da ESTA genehmigt wurde, sehe ich das aber perse hier nicht als Ausschlussgrund. Da werden, hoffe ich, einfache Datenbankabgleiche gemacht und bei absoluten NoGos abgelehnt. Wie wollen die das der Fluggesellschaft gegenüber begründen, dass diese für die Kosten aufkommen muss, obwohl ein ESTA trotz einem negativen Datenbankeintrag, der zu einer Ablehnung führt, genehmigt haben? OK klar die können sich alles erlauben, wohl würde ich mich auch nicht fühlen. Denke aber irgendwie wird er reinkommen, und wenn es mit "Einlauf" ist.
*edit*
Da war ich wohl zu langsam. Mit einem solch schlechten System nach den Artikeln hätte ich nicht gerechnet. Dann kann mans gleich sein lassen.

