Vorweg gleich einmal Sorry, dass ich mir jetzt nicht alle Beiträge durchgelesen habe und das, was ich schreibe, vielleicht schon abgehandelt wurde. Da ich mich im Vereinsrecht (sehr!) gut auskenne und auch noch selbst Vorsitzender eines Fördervereins bin, möchte ich aber gerne meinen Senf zum Thema dazu geben.
Dass der Förderverein keine GmbH unterstützen kann, wurde schon geschrieben. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass der Förderverein selbst Seitenbetreiber sein muss. Die Lösung lautet: Wir brauchen zwei Vereine. Ein e.V. betreibt die Seite, der Förderverein unterstützt den Betreiber-e.V.
Zweites "Problem": Der Betreiber-Verein muss die Anerkennung der Gemeinnützigkeit bekommen; wirtschaftliche Tätigkeiten sind erlaubt, sofern sie eine untergeordnete Rolle spielen. Ich sehe aber kein Problem darin, dass der Betreiberverein als gemeinnützig anerkannt wird. Mal ins Unreine gedacht könnte ich mir als Vereinszweck folgende Bereiche vorstellen: Stichworte Information, Aufklärung, Beratung, Verbraucherschutz. Pflege des Kulturgutes würde ich abraten, da die Fliegerei nicht unbedingt ein förderungswürdiges Kulturgut darstellt, aber wenn wir den Hebel beim Verbraucherschutz ansetzen, müsste das klappen. In der AO stehen alle förderungsfähigen Zwecke drin. Ich habe jetzt nicht nachgeschaut, aber da lässt sich etwas finden, da bin ich mir sicher. Zur Vereinsgründung werden 7 Personen benötigt, ob natürlich oder juristisch ist erst mal egal, das lässt sich über die Satzung regeln.
Wenn der Verbraucherschutzverein erst einmal gegründet ist, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
1. Der Verein kann ohne weiteres Mehrheitsgesellschafter einer GmbH sein, der die Seite betreibt (hat nicht Payback genau diese Konstruktion?). Da die GmbH natürlich auf Dauer Gewinne erwirtschaften muss, stellt sich das Problem, was der Verein mit den Gewinnen anfangen soll (sofern die GmbH Gewinne ausschüttet). Wenn der Verein sie nicht seiner gemeinnützigen Arbeit zuführt, sind Probleme vorprogrammiert. Aber die Forentreffen könnte man in Forenseminare umwidmen und die Finanzierung dieser Seminare wäre klassische Vereinsarbeit. Diese Konstruktion funktioniert also schon. Die Spenden könnte dann der Verein direkt entgegen nehmen, darf sie aber nicht der GmbH geben, sondern müsste damit seine eigene Aufklärungsarbeit finanzieren.
2. Besser wäre es deshalb, wenn der Betreiber-Verein das Forum selbst betreibt. Im Gegensatz zu einer GmbH muss ein Vorsitzender (also rcs) natürlich von den Mitgliedern gewählt werden. Ich würde mir da aber keine allzu große Sorgen wegen des "Demokratiefaktors" machen; auch der ADAC ist ein Verein, Volkshochschulen etc. pp. und dort sind regelmäßig diejenigen im Vorstand, die dort auch drin sein sollen. Die Forenmember werden ja nicht Mitglied in diesem Verein. Der Betreiberverein hat vielleicht zehn oder 15 Mitglieder (oder auch nur die vorgeschriebenen sieben).
Dann müssen sich nochmal 7 Personen finden, die den Förderverein gründen. Der Vorstand des Fördervereins darf aber nicht identisch mit dem Vorstand des Betreibervereins sein; das wäre Gestaltungsmissbrauch. Der Förderverein hat zwar den alleinigen Zweck, den Betreiberverein zu fördern, muss aber unabhängig sein. Der Förderverein kann dann Spenden entgegen nehmen und Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Sollte der Förderverein Beiträge erheben, wären diese nicht abzugsfähig.
Im VFT spielen zwar Einnahmen über Werbung keine Rolle, aber wenn das mal der Fall wäre, hätte diese Konstruktion noch den Vorteil, dass der Betreiberverein das Recht zur Werbung an den Förderverein verpachten könnte. Die Einnahmen, die der Betreiberverein erzielt, wären dann keine Einnahmen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, sondern Pachteinnahmen in der steuerfreien Vermögensverwaltung. Das nur mal am Rande.
Ich sehe gerade, wie komplex das Thema ist. Eigentlich wollte ich nur fünf Sätze schreiben. Nun sind es 50 geworden. Falls das Thema wirklich angegangen werden soll, kannst du, rcs, mich gerne kontaktieren. Du weißt ja, wie und wo du mich findest.