Vielflieger gewinnt Prozess gegen Lufthansa (12.06.13)

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pmeye

Guest
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So sieht's aus. Ein HON mehr oder weniger; das ist, wenn es um eine Grundsatzfrage geht, für LH ein absolut vertretbarer Kollateralschaden. LH wird ob des Urteils sicher nicht traurig sein.

Also ich denke, die Mehrheit der Leser wird herauslesen:
"So geht LH also mit ihren TOP-Kunden um? Wegen 3000 €? Das ist echt abschreckend. Ich buche mal lieber bei ..."

Absolut schlechte Werbung!
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.744
2.295
Ich würde deinen Anwalt verklagen:confused:
Nein im Ernst kenne mich hier nicht aus, aber wenn das alles nach Gebührensätzen läuft, wird dein Anwalt doch sicher auch diese zu befolgen haben.
Macht doch sonst keinen Sinn bei einem Streitwert von 5000 EUR am Schluss noch 9 bzw 10.000 draufzulegen.

5.000 EUR ist der Standardstreitwert vor dem VG (soweit ich es verstanden habe). Es ging eh nicht um Geld, sondern um einen immateriellen Vorgang, der sich in Zahlen gar nicht beziffern lässt. Dass ich Recht bekomme, war mir auf jeden Fall 9.000 EUR wert, das kannst du mir glauben.

Ich wollte halt nicht irgend einen Grünschnabel, sondern den besten Anwalt bei uns in der Gegend. Und er hätte den Fall nach Gebührenordnung nie übernommen bei diesem geringen Streitwert; also haben wir ein Stundenhonorar vereinbart. Und mein Anwalt war jeden Cent von seinen 10.000 EUR wert.
 

blackbox

Reguläres Mitglied
02.11.2012
30
0
MUC
ich finde das Urteil super. Wenn jeder seine Meilen völlig frei verkaufen könnte, dann müsste LH entweder die Flugverfügbarkeit stark einschränken oder die einzusetzenden Meilen für Flüge erhöhen. Danke BGH
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.606
507
Also ich denke, die Mehrheit der Leser wird herauslesen:
"So geht LH also mit ihren TOP-Kunden um? Wegen 3000 €? Das ist echt abschreckend. Ich buche mal lieber bei ..."

Absolut schlechte Werbung!

Das glaube ich nun nicht:

Erst mal weil ich selber nie auf die Idee gekommen wäre ein Awardticket zu verkaufen und die LH absolut verstehen kann dass die diesen Grundsatz auch unter Inkaufnahme von möglichen Kosten auf denen sie Sitzenbleibt ausfechtet.

Hier geht es ums Prinzip und weniger um da Ausnutzen einer List (wie es ein Chjinese im Business Gebrauch vielleicht sehen würde).

Und wenn es in Deutschland ums Prinzip geht, dann steht auch die die Mehrheit der Leser für die das nicht in Frage käme dahinter.

Meine 2c

Gruss

Flyglobal
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.536
9.029
FRA/QKL
Also ich denke, die Mehrheit der Leser wird herauslesen:
"So geht LH also mit ihren TOP-Kunden um? Wegen 3000 €? Das ist echt abschreckend. Ich buche mal lieber bei ..."

Absolut schlechte Werbung!
Also ich denke die sehr große Mehrheit der Leser hat nicht den blassesten Schimmer für was diese 3 merkwürdigen Buchstaben H, O und N überhaupt stehen. Eventuell denken sie höchstens an einen Schreibfehler und an Hals-Nasen-Ohren Ärzte. Und eine weitere sehr große Mehrheit der Leser bucht entweder gar keine Flüge, oder wenn doch die Pauschalreise mit der im Pauschalpreis gerade am günstigsten angebotenen Airline nach Antalya, Malle oder Teneriffa. ;)

Das Urteil an sich ist gut und für mich sehr gut nachvollziehbar, was ich nicht bei allen Urteilen vor Gericht immer behaupten kann.
 

vanheslig

Erfahrenes Mitglied
17.10.2013
2.124
0
FRA
Also ich denke die sehr große Mehrheit der Leser hat nicht den blassesten Schimmer für was diese 3 merkwürdigen Buchstaben H, O und N überhaupt stehen. Eventuell denken sie höchstens an einen Schreibfehler und an Hals-Nasen-Ohren Ärzte. Und eine weitere sehr große Mehrheit der Leser bucht entweder gar keine Flüge, oder wenn doch die Pauschalreise mit der im Pauschalpreis gerade am günstigsten angebotenen Airline nach Antalya, Malle oder Teneriffa. ;)

Das Urteil an sich ist gut und für mich sehr gut nachvollziehbar, was ich nicht bei allen Urteilen vor Gericht immer behaupten kann.



Sei doch nicht so gehässig, mein Lieber (y)
Hier sind bestimmt nicht wenige, die regelmäßig fliegen und nicht nur nach A, M und T ;)
 
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pmeye

Guest
Also ich denke die sehr große Mehrheit der Leser hat nicht den blassesten Schimmer für was diese 3 merkwürdigen Buchstaben H, O und N überhaupt stehen. Eventuell denken sie höchstens an einen Schreibfehler und an Hals-Nasen-Ohren Ärzte. Und eine weitere sehr große Mehrheit der Leser bucht entweder gar keine Flüge, oder wenn doch die Pauschalreise mit der im Pauschalpreis gerade am günstigsten angebotenen Airline nach Antalya, Malle oder Teneriffa. ;)

Das Urteil an sich ist gut und für mich sehr gut nachvollziehbar, was ich nicht bei allen Urteilen vor Gericht immer behaupten kann.

Zumal ja überhaupt nicht dabei stand, dass der Kläger das höchste Level erreichte. Das ist natürlich für niemanden zu verstehen. :confused:
Das Urteil geht meiner Meinung nach in Ordnung, aber ich kann mir nicht vorstellen, das es für LH gut ist. Natürlich könnte die Wirkung aufgrund der geringen Zielgruppe gering bleiben. Als Amazon anfing, ebenfalls völlig zu Recht dem Missbrauch von Rücksendungen Einhalt zu gebieten, gab es ziemlich Prügel.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Zumal ja überhaupt nicht dabei stand, dass der Kläger das höchste Level erreichte. Das ist natürlich für niemanden zu verstehen. :confused:
Das Urteil geht meiner Meinung nach in Ordnung, aber ich kann mir nicht vorstellen, das es für LH gut ist. Natürlich könnte die Wirkung aufgrund der geringen Zielgruppe gering bleiben. Als Amazon anfing, ebenfalls völlig zu Recht dem Missbrauch von Rücksendungen Einhalt zu gebieten, gab es ziemlich Prügel.
Du schreibst es schon selbst: Das Amazon Thema ist von der Aussenwirkung doch überhaupt nicht mit dem sehr speziellen Thema "HON verscherbelt Prämienflüge und wird sanktioniert" vergleichbar.

Ersteres betrifft Kreti und Plethi und ist auch für weniger helle Gemüter leicht zu verstehen: "Mutti kann ein Paar Schuhe jetzt nicht mehr in fünf Größen bestellen und die vier nicht passenden Paar "für umme" zurückschicken. Blöd!
Das hier besprochene Urteil ist doch wesentlich komplexer und betrifft ohnehin nur eine kleine Gruppe von Statuskunden, die (den AGB widersprechend) Prämienflüge verbimmeln.

Warum sollte das Urteil für LH nicht gut sein?
Ich könnte mir vorstellen, dass die Aussenwirkung hier ist, dass LH solche Kunden klar sanktioniert und eben nicht als Kunden möchte.
Und das finde ich gut und nachvollziehbar.
 
Zuletzt bearbeitet:

zabadac

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
487
15
bei HAM
ich finde das Urteil super. Wenn jeder seine Meilen völlig frei verkaufen könnte, dann müsste LH entweder die Flugverfügbarkeit stark einschränken oder die einzusetzenden Meilen für Flüge erhöhen. Danke BGH

ist doch hier im forum nicht anders: posts in denen jemand meilen zum kauf anbietet werden gelöscht...

ps: hätte LH verloren würde mit sicherheit ein weiterer meilenklau kommen und prämienbuchungen nur noch für vorher anzumeldende angehörige - gerne auch mit nachweis der beziehung in notarieller form... - möglich sein anstatt wie nun für jeden den man kennt. vor ca 10-15 jahren konnte man immerhin sogar seine meilen direkt an jemanden verschenken = bündeln, aber auch das wurde wg mißbrauch eingestellt.

die "ehrlichen" mimo'er sollten also dankbar für das urteil sein...
 
Zuletzt bearbeitet:

suedbaden

Erfahrenes Mitglied
28.03.2010
1.119
18
München
Ich finde das Vorgehen der Lufthansa absolut nachvollziehbar, und es freut mich, dass nun eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt.

Il est bon de tuer de temps en temps un HON pour encourager les autres, um es mit Voltaire zu sagen.

Den Verlust dieses HONs kann die Lufthansa vermutlich verschmerzen, zumal wir nicht wissen, ob es sich dabei um einen Partner einer Unternehmensberatung, einen selbstständigen Unternehmer oder doch nur um einen Cessna-HON handelte.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
5
Wien
Ich verstehe jetzt auch nicht was sich LH dabei gedacht hat einem Hon Circle Member zu kündigen weil dieser für 3000 EUR einen Prämienflug verkauft hat.
...

Genau. Wenn ich bei einem Elektrogeschäft regelmäßig um 100 Euro einkaufe, dann werden die es mir ja auch durchgehen lassen, wenn ich mal einen Flachbildschirmfernseher mitgehen lasse. Und danach günstig weiter verkaufe!

:eek:
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
Ich finde das Vorgehen der Lufthansa absolut nachvollziehbar, und es freut mich, dass nun eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt.

Il est bon de tuer de temps en temps un HON pour encourager les autres, um es mit Voltaire zu sagen.

Den Verlust dieses HONs kann die Lufthansa vermutlich verschmerzen, zumal wir nicht wissen, ob es sich dabei um einen Partner einer Unternehmensberatung, einen selbstständigen Unternehmer oder doch nur um einen Cessna-HON handelte.

Ein Cessna-HON ist schon lange kein HON mehr.
;)
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Ich finde das Vorgehen der Lufthansa absolut nachvollziehbar, und es freut mich, dass nun eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt.

Il est bon de tuer de temps en temps un HON pour encourager les autres, um es mit Voltaire zu sagen.

Den Verlust dieses HONs kann die Lufthansa vermutlich verschmerzen, zumal wir nicht wissen, ob es sich dabei um einen Partner einer Unternehmensberatung, einen selbstständigen Unternehmer oder doch nur um einen Cessna-HON handelte.

Ist das nicht auch ein steuerrechtliches Thema, wenn ein HON seine Meilen an Fremde verkauft? Insbesondere bei Selbständigen wäre das doch auch als Einkommen zu sehen und steuerpflichtig, oder?

Ansonsten stimme ich meinen Vorrednern zu, dass so etwas echt unsittlich und mit einem Kundenbindungsprogramm einfach nicht vereinbar ist.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.189
9.441
Ja, das Urteil ist sinnvoll. Das Erlauben des Meilen-/Prämienflugverkaufs zöge negative Konsequenzen auch für alle ehrlichen M&M-Kunden nach sich.

Meine Solidarität mit der LH wäre ausgeprägter, wenn sich die LH - und das gilt für viele, wenn nicht für alle Airlines - prinzipiell ans Recht hielten anstatt - wie in der Realität - dieses bei bestimmten Sachverhalten prinzipiell zu unterlaufen versuchen.
 
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bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Bin da bei dir, was LH angeht. Dennoch "two wrongs don't make things right".

Solidarität mit LH ist sicher nicht nötig, nur mit den anderen ehrlichen Meilensammlern.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.189
9.441
Also ich denke, die Mehrheit der Leser wird herauslesen:
"So geht LH also mit ihren TOP-Kunden um? Wegen 3000 €? Das ist echt abschreckend. Ich buche mal lieber bei ..."

Absolut schlechte Werbung!

Du unterschätzt die Macht des Neids.

Jeder wäre gerne Vielflieger (zumindest diejenigen, die es nicht sind/waren). Und alle, die es nicht sind (>99% der Bevölkerung), wünschen denen, die es sind, alles denkbar schlechte.

Also: Gemischte Wirkung bei den Vielfliegern, positive bei der öffentlichen Meinung.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.189
9.441
Bin da bei dir, was LH angeht. Dennoch "two wrongs don't make things right".

Solidarität mit LH ist sicher nicht nötig, nur mit den anderen ehrlichen Meilensammlern.

Da bin ich 100% bei Dir.

Wollte das nur anmerken, da für mich immer ein Geschmäcke dabei ist, wenn Menschen/Unternehmen einen Rechtsstreit gewinnen, bei denen das Ignorieren des Rechts Methode hat.
 
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bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
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Berlin
ich finde das Urteil super. Wenn jeder seine Meilen völlig frei verkaufen könnte, dann müsste LH entweder die Flugverfügbarkeit stark einschränken oder die einzusetzenden Meilen für Flüge erhöhen. Danke BGH

Wenn Meilen frei verkäuflich wären, wäre es ein Rabattmarkenprogramm und nicht mehr ein Kundenbindungsprogramm. Und ersteres gehorcht völlig anderen Gesetzen. Daher bin ich auch völlig bei dir und dem BGH.