[Vorbei] First und Business Error Fare - ab UK in die USA ab DK 556

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Detlev

Erfahrenes Mitglied
08.01.2011
5.032
6
Landkreis FRG
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Das nenne ich Gleichbehandlung von Kunden. Manche sind eben gleicher als Andere .... ;)

Könnte mit der Uhrzeit der Buchungen zusammenhängen. Meine waren ab 15:01.....

Aber ganz ehrlich:
Da ich selbst seit 30 Jahren in der IT arbeite und die Verflechtungen kenne, kann ich mir das Chaos, dass da nach Entdeckung des Fehlers losgebrochen ist, lebhaft vorstellen.

Und wenn die Seite / Buchungsmöglichkeit gg. 16:30 von Netz genommen genommen wurden, haben bis dahin schon Einige einige Zeit lang kräftig rotiert.
Ich schätze mal, dass selbst in einem Prio 1 Fall es mindestens 2-3 Std. braucht, bis eine Notfallreaktion eingerichtet ist.
Hinzu kommt, dass in USA zu der Zeit noch Nacht / sehr früher Morgen war und ggf. in Indien stockfinstere Nacht....
 

Goliath

Erfahrenes Mitglied
11.05.2009
8.787
139
ZRH
meine.flugstatistik.de
Das nenne ich Gleichbehandlung von Kunden. Manche sind eben gleicher als Andere .... ;)

Könnte mit der Uhrzeit der Buchungen zusammenhängen. Meine waren ab 15:01

Meine Buchungen waren auch erst nach 15 Uhr. Nicht dass es falsch verstanden wurde: natürlich sind auch bei meinen Buchungen alle Segmente VOID, aber ich habe dazu nie eine Nachricht von UA erhalten.
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.258
108
schon mal im Spam-Ordner nachgesehen? Da war sie bei mir.

mich nervt die Diskussion mit der Rechnungsadresse langsam. Bei der Buchung haben wir wissentlich eine falsche Adresse angegeben um in den Genuss des Fehlers zu kommen. Ich denke nicht, dass man hier was zu befürchten hat. Aber zu argumentieren, dass weil UA es zulässt, es in Ordnung ist, ist grotesk.

Sollte das DOT UA zwingen die Fare zu honorieren, werden sicherlich die Regeln neu gefasst so das sowas in zukunft nicht mehr vorkommt. Das hat doch nichts mit Verbraucherschutz zu tun.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Dann muss UA (und alle anderen Airlines) aber auch gezwungen werden, auf ihrer Website alle ~200 Länder der Welt aufzuführen - Bitte auch mit Website in Landessprache(en) ;)

p.s.: Der Mitarbeiter der UA-Hotline, der Empfohlen hat, einfach irgend ein Land auszuwählen, weil es das Land des Buchenden nicht gibt, der muss dann aber auch ohne Verfahren nach Gitmo, der Schwerverbrecher!
 

rotojoma

Aktives Mitglied
30.03.2010
220
25
So spannend die ganze Geschichte war - sehe das auch als ein aufregende Sache, unabhängig von dem war rauskommt (Stichwort "verlieren kann man nichts") -, so flacht die Diskussion merklich ab. Wir sollten alle die Entscheidung des DOT abwarten und dann weiterreden.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.885
36
MRS
Schon mal nachgeguckt, was die Buchung sagt, wenn du sie aufrufst?

Man wird doch noch wohl träumen dürfen. ;)

Mit den error fares ist es eben immer Glückssache. Einige Airlines würdigen die Tickets. Andere Airlines stornieren alles. Bei 70€ für LHR-LAX, dürfte wohl kaum ein Weg an Lösung n°2 (Stornierung) vorbei führen. Bei Singapore Airlines hatte man ja Ende 2014 auch irrtümlicherweise Business zum ECO-Tarif verkauft. Da war die Differenz aber nicht so extrem (1500-2500€).

Ich kann mir vorstellen, dass UA in den wenigen Stunden und Tagen wo die error fares im System war tonnenweise solcher Tickets verkauft hat (Inzwischen verbreitet sich die Infos zu Error fares wie Lauffeuer) und bei Preisen unter 100€ heftigste Verluste einfahren wird.
 

Aziris

Aktives Mitglied
20.06.2011
130
0
BA
Du meinst also, dass die Airline den Antrag stellt, indem sie verschiedene Flüge auf zB ihrer Website anbietet?
Ist darin nicht viel mehr eine Invitatio ad offerendum zu sehen und der Kunde stellt den Antrag, welchen die Airline durch die Buchungsbestätigung schließlich annimt?

Invitatio ad offerendum.... Privatrecht im BWL Studium, das waren noch Zeiten....

Ich persönlich würde sagen, dass das Angebot vor dem Kaufen Buttom genau dieses ist, das Angebot wird durch den klicken von BUCHEN abgegeben. Das Eticket ist somit definitiv die annahme des angebotes.

Wenn der Preis noch so niedrig ist, dann hat UA nicht die richtigen Sicherheitssysteme. Ich meine stellt euch vor da sitzt einer der das Eticket per Hand ausstellt. Da wäre das doch genau so.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.885
36
MRS
Ich persönlich würde sagen, dass das Angebot vor dem Kaufen Buttom genau dieses ist, das Angebot wird durch den klicken von BUCHEN abgegeben. Das Eticket ist somit definitiv die annahme des angebotes.

Man kann natürlich (rechtlich gesehen) auch zu Gunsten der Airline argumentieren.

Bei Preisen von <100€ für Business/First auf Flügen wie LHR-LAS, LHR-LAX oder LHR-LAX-HNL, müsste jedem Kunden bewusst sein, dass es sich um einen Fehler handelt. Genauso wie das Haus was auf Ebay mit ein Gebot von 1€ geschossen wird, könnte auch hier argumentiert werden, dass der Preis zu läppisch ist und daher die Stornierung rechtens ist. Wenn man nun Business zu Economy Tarif ergattert (wie es einigen Australiern bei SIA vor drei Monaten erging), könnte man noch Argumentieren, dass die Kunden trotzdem immer noch einen recht hohen Preis gezahlt haben.

Des weitern könnte man in einigen Fällen den Kunden vorwerfen, dass er im Wissen dass es sich um einen Fehler handelt gebucht hat. Betrug dürfte man allerdings nicht nachweisen können. Im Falle von Betrug wäre es ganz einfach: Fraus omnia corrumpit! (Betrug macht alles zunichte).
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
11.072
10.080
LEJ
Man kann natürlich (rechtlich gesehen) auch zu Gunsten der Airline argumentieren.
Bei Preisen von <100€ für Business/First auf Flügen wie LHR-LAS, LHR-LAX oder LHR-LAX-HNL, müsste jedem Kunden bewusst sein, dass es sich um einen Fehler handelt.

Der Nichtjurist: So zumindest sieht es das deutsche Recht (einschl. EU?). In der einfachsten Version hat (hier) die Fluggesellschaft längstens vierzehn Tage Zeit, das bereits angenommene Angebot wegen Irrtums zu widerrufen.

In dem Zusammenhang habe ich mal die Frage an die Betroffenen. Welches Recht soll eigentlich in welchen Fall wann und wie ziehen? So, wie es gerade passt oder wie oder was. ;)
 
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Fliegernase

Erfahrenes Mitglied
07.12.2011
552
7
MUC/IAD
In dem Zusammenhang habe ich mal die Frage an die Betroffenen. Welches Recht soll eigentlich in welchen Fall wann und wie ziehen? So, wie es gerade passt oder wie oder was. ;)

:sleep:

Man kann auch auf Teufel komm raus versuchen, Unruhe zu stiften bzw. die Diskussion anzuheizen... interessiert es Dich wirklich so brennend?
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Düsseldorf
www.drboese.de
Bei Preisen von <100€ für Business/First auf Flügen wie LHR-LAS, LHR-LAX oder LHR-LAX-HNL, müsste jedem Kunden bewusst sein, dass es sich um einen Fehler handelt. Genauso wie das Haus was auf Ebay mit ein Gebot von 1€ geschossen wird, könnte auch hier argumentiert werden, dass der Preis zu läppisch ist und daher die Stornierung rechtens ist.
Nicht aufgepasst? Solche Verträge kommen wirksam und (wenn man es schlecht anstellt: nicht anfechtbar) zustande.
Pressemitteilung Nr.


Der Nichtjurist: So zumindest sieht es das deutsche Recht (einschl. EU?). In der einfachsten Version hat (hier) die Fluggesellschaft längstens vierzehn Tage Zeit, das bereits angenommene Angebot wegen Irrtums zu widerrufen. In dem Zusammenhang habe ich mal die Frage an die Betroffenen. Welches Recht soll eigentlich in welchen Fall wann und wie ziehen? So, wie es gerade passt oder wie oder was. ;)

Möglicherweise kann UA anfechten, wenn ein Recht anwendbar ist, dass die Anfechtung kann. Kann sein. Nach der hier oft zitierten Regelung erlaubt aber eine nachträgliche Entfernung eines bestätigten Tickets dem DOT, der Airline ein Bußgeld aufzuerlegen.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.983
34
Wien
Meistens verschweige oder behaupte ich auch nur einmalig oder wenig maximiert zu haben. Sonst ist man sofort der Buh Mann hier.

Aber diese ganzen Pseudo Moralaposteln übertreiben es echt.
Betrug bla hier.
Raunzer und Nörgler da.
Man merkt sofort wer den EF verpasst hat oder nicht.
Lasst die Geschichte einfach mal laufen und sehen wie DOT das sieht.

Hab 4x für mich gebucht.
Hab 3x einen guten Freund mitgebucht.
Hab 2x meine Mutter mitgebucht.
Hab 1x einen Vielflieger ausn VFT mitgebucht.
Keine Gruppenbuchungen sondern jeder hat seine PNR.

Obs klappt oder nicht is mir blunzn.
Es gibt ständig billige Flüge zu interessanten Zielen.
Ob's Downgrades (aus wirtschaftlichen Gründen nachvollziehbar) hagelt oder nicht lässt sich auch nur akzeptieren.
Wir würden normalerweise nie Fernstrecke gemeinsam fliegen.
Haben aufjedenfall unseren Spaß.
 
Zuletzt bearbeitet:

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.885
36
MRS
Nicht aufgepasst? Solche Verträge kommen wirksam

Bei uns würde es ausreichende Gründe geben diesen Vertrag als ungültig zu betrachten. Insbesondere wenn der bei einem Verkauf zu zahlende Preis extrem niedrig ist (1€ für einen Bugatti), kann der Verkauf annulliert werden. Wie es in Deutschland handgehabt wird, weiß ich nicht. :confused:
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Bei uns würde es ausreichende Gründe geben diesen Vertrag als ungültig zu betrachten. Insbesondere wenn der bei einem Verkauf zu zahlende Preis extrem niedrig ist (1€ für einen Bugatti), kann der Verkauf annulliert werden. Wie es in Deutschland handgehabt wird, weiß ich nicht. :confused:
Wie schon gesagt: Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit einer Anfechtung (das ist aber bei weitem nicht so leicht, wie es von den Kroko-Hobbyjuristen immer postuliert wird). Ändert nichts an den Regel, die das DOT anwendet.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
11.072
10.080
LEJ
:sleep:

Man kann auch auf Teufel komm raus versuchen, Unruhe zu stiften bzw. die Diskussion anzuheizen... interessiert es Dich wirklich so brennend?

Keiner will Unruhe stiften. Wenn keinem etwas interessieren würde, wäre das Forum leer und öde.

Was mir schwer fällt ist, dass einerseits nach der EU-Verordnung zur Kompensation nach deutschen Recht/EU-Recht geschriehen wird, anderereits wie hier, wird nach der "DOT" gerufen. Irgendwo ist da keine Linie zu erkennen.

Es ist auch keine Neiddebatte, zumindest nicht meinerseits. Es geht mir eher um ein faires Miteinander, was UA und die angegebenen 17.000 Tickets betrifft. Sollten diese Tickets Gültigkeit behalten, so entstünde UA ein nominaler Schaden von ca. 70 Mio €. Es gab schon kleinere Summen, die einer Airline das Genick gebrochen haben.

Diese EF halte ich für "unanständig". Was und wem nutz es, ein Unternehmen wegen eines solchen Fehlers vom Markt zu fegen. Auch die Folgeschäden sind dann nicht unerheblich.

Eine anständige EF ist für mich, wenn der Schaden für die Airline eher ein buchhalterischer ist und die Kosten im Wesentlichen gedeckt sind, also ein Ertrag im "Nullbereich" herauskommt aber dennoch ein voller Tritt in den Hintern der Airline ist.

Das hat mit "Moralapostel" nichts zu tun, sondern mehr mit Anstand.

Und zu deiner Beruhigung. Ich freue mich auch über eigene günstige Tickets, die auf Grund des Preises eine EF sein können (als eine Vermutung).

Ich wünsche keinem Unternehmer, insbesondere keinem Mittelständler, der sich bei der Angebotsabgabe um eine "Null" verrechnet (keine Fehlkalkulation) und der Vertragspartner selbst bei Fehlererkennung vor Auftragsbeginn auf den Angebotspreis besteht. Nur Klugscheissern kann das nicht passieren.
 
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usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Wo ist denn dein Problem, wenn bei einem internationalen Geschäft mehrere Rechtsordnungen berührt werden? Natürlich muss sich ein Anbieter, der in mehreren Ländern tätig ist, an die Gesetze der verschiedenen Länder halten - auch wenn diese immer mal widersprüchlich sind.
Und da bei den meisten der Flüge wohl sowohl die EU als auch die USA berührt werden, kann also die EU-Regelung genauso greifen wie die amerikanische, eventuell eben auch beide gleichzeitig.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.983
34
Wien
...
Das hat mit "Moralapostel" nichts zu tun, sondern mehr mit Anstand.
...

Wer ersetzt mir meine durch Streiks verlorenen Urlaubstage?

PS: Nicht lagerbare Dienstleistung und so. Schaden entsteht (neben den eigentlich höheren Taxen und dem Kerosin für meine 80kg) erst wenn die Maschine voll ist und ein anderer hätte meinerstatt mitfliegen wollen.