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Kann natürlich sein, dass die Vorgehensweise in DE legitim ist.
Ist in Deutschland sowohl legitim wie auch legal, wenn die Rückforderung an sich berechtigt und nachweislich mit Frist eingefordert wurde, wie hier getan. Im schlimmsten Falle kostet dies den Beklagten 3 EUR.
Es kommt auf die Mittel an. Die Stornierung einer Lastschrift ist keine rechtswidrige Handlung, sondern vielmehr grundsätzlich verbrieftes Recht des Kunden, sofern kein Eingehungsbetrug naheliegend ist. Und würde im Zweifelsfalle eh aufgerechnet gegen den Anspruch des Kunden. Also kein Risiko.Ich bleibe dabei, auch wenn mir etwas zusteht, darf ich es mir nicht einfach nehmen.
Und eine Reisezeitvorverlegung um mehr als 2 Stunden als unbeachtlich an zu sehen, nun ja. Mag im Einzelfall vielleicht mal bei nem Rentner "subjektiv persönlich" so sein, aber da die Erstattung ernsthaft zu verweigern, ist wirklich gewagt von der Airline. Ich vermute da eher Schlamperei in der Fachabteilung. Da hat wohl der Azubi den falschen Knopf gedrückt...
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