Man kann bei hohen ambulanten Arztrechnungen
a) mit der PKV reden (geht meist telefonisch) oder kommunizieren, ob eine eingereichte Rechnung (heute meist online) bevorzugt bearneitet und somit erstattet werden kann., oder
b) mit der PVS (Privatärztliche Verrechnungsstelle) oder dem Aussteller der Rechnung, was manchmals auch der Arzt selbst (direkt) ist, rede, ob man ggf ein leicht verlängertes Zahlungsziel erhalten kann.
Grds ist es eben so, daß man BEVOR der Arzt tätig wird, eine Erklärung utnerschreiben muss, wonach man selbst Schuldner ist (und nicht etwa die PKV), und jedenfalls unabhängig von einer Erstattung durch die PKV den Rechnungsbetrag zu begleichen hat.
Es ist ja nicht immer so, daß die PKV den vollen Rechnungsbetrag erstattet, es gibt zum einen Begrenzungen in den PKV-Tarifen auf Leistungen und Steigerungssätze der GOÄ, dann darf man eine Selbstbeteiligung im ambulanten Tarif (meist vorhanden) nicht vergessen, für diesen Betrag gibt es ja keine Erstattung. Bei beihilfefähigen Personen sind Besonderheiten zu beachten,die PKV-Tarife sind den Beihilfeleistungen "angenähert".
Mein Grundsatz ist alleine schon wg der ambulanten SB, immer "ein paar Tausend Euro" parat zu haben, und dazu bzw danach ein Polster für die vorzulegenden Beträge. Ich berücksichtig halt auch, daß die ärztliche bzw Behandler-Leistung 7zB Physiotherapie) zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung längst erbracht ist; oft rechnen Privatärzte nur einmal pro Monat oder gar Quartal ab. So wie ich möglichst schnell einen Termin und eine gute Behandlung will (das ist ja mit Sinn einer PKV), so soll der Behandler auch nicht zu sehr verzögert sein Honorar haben; der hat auch Kosten undwill leben.
Stationär wird meist direkt abgerechnet; das sollte man mit der PKV voeher abstimmen; es gibt die private Versicherungskarte, auf der die Leistungen vermerkt bzw gespeichert sind; zumindest in D habe ich damit bei Vorlage im Zusammenhang mit einer stat. behandlung immer problemlos die Direktabrechnung für die KH-Leistungen erreicht; die Arztrechnungen kommen auch hier direkt an Dich u müssen von Dir gezahlt werden, so wie bei ambulanter Behandlung.
ICh hoffe, Du kannst mit diesen Infos etwas anfangen.