Wechsel in die PKV

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darkeka0

Erfahrenes Mitglied
30.10.2017
631
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Was macht ihr als PKV'ler wenn ihr eine hohe Arztrechnung wegen einer schlimmer Krankheit erhaltet. Nehmen wir an, die Arztkosten belaufen sich auf ca. 40 000 € oder sind höher. Und ihr könnt die Rechnung nicht begleichen. Wie geht ihr bei solch hohen Summen vor?
Stimmt es, dann man die Rechnung erstmal selbst begleichen muss und diese dann hoffentlich zu 100% von der PKV erstattet wird. So etwas schreckt mich ab.
 
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Martin.Berlin

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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TXL
Was macht ihr als PKV'ler wenn ihr eine hohe Arztrechnung wegen einer schlimmer Krankheit erhaltet. Nehmen wir an, die Arztkosten belaufen sich auf ca. 40 000 € oder sind höher. Und ihr könnt die Rechnung nicht begleichen. Wie geht ihr bei solch hohen Summen vor?
Stimmt es, dann man die Rechnung erstmal selbst begleichen muss und diese dann hoffentlich zu 100% von der PKV erstattet wird. So etwas schreckt mich ab.

Stimmt nicht. Die Rechnung wird zur Erstattung eingereicht und dann wird die Arztrechnung bezahlt. Das Krankenhaus rechnet ja (auf Wunsch) direkt mit der Versicherung ab.
MB
 

krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
4.126
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HAM
www.outlet-reisen.com
Was macht ihr als PKV'ler wenn ihr eine hohe Arztrechnung wegen einer schlimmer Krankheit erhaltet. Nehmen wir an, die Arztkosten belaufen sich auf ca. 40 000 € oder sind höher. Und ihr könnt die Rechnung nicht begleichen. Wie geht ihr bei solch hohen Summen vor?
Stimmt es, dann man die Rechnung erstmal selbst begleichen muss und diese dann hoffentlich zu 100% von der PKV erstattet wird. So etwas schreckt mich ab.

Die meisten Versicherungen haben inzwischen anständige Rechnungs-Apps, bei denen die Erstattung innerhalb weniger Tage funktioniert. Ich hatte auch schon Erstattungen innerhalb weniger Stunden, weil vieles automatisiert passiert.
 
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madger

Erfahrenes Mitglied
26.04.2014
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Bonn
Was macht ihr als PKV'ler wenn ihr eine hohe Arztrechnung wegen einer schlimmer Krankheit erhaltet. Nehmen wir an, die Arztkosten belaufen sich auf ca. 40 000 € oder sind höher. Und ihr könnt die Rechnung nicht begleichen. Wie geht ihr bei solch hohen Summen vor?
Stimmt es, dann man die Rechnung erstmal selbst begleichen muss und diese dann hoffentlich zu 100% von der PKV erstattet wird. So etwas schreckt mich ab.

Im ambulanten Bereich hast du in der Regel nicht solche Rechnungsbeträge. Das meiste ist dort im zweistelligen Bereich. Es gibt hierbei Ausnahmen (bspw. mein Vater bekommt seit mehr als einem Jahr eine ambulante Immonglobulin-Therapie in der Uniklinik, wo jede Behandlung ca. 3.500€ kostet). Auch hier gilt das Verfahren, dass die Rechnung bei der PKV eingereicht wird. Diese erstattet innerhalb ein bis zwei Wochen. Das Zahlungsziel der meisten Rechnungen liegt bei 4-6 Wochen. Also alles easy. In so einem Fall würde ich jedoch vorher mit der PKV ohnehin sprechen.

Im stationären Bereich werden die Leistungen direkt zwischen Krankenhaus und PKV abgerechnet. Lediglich die Wahlleistungen (bspw. 1-Bett-Zimmer und co) werden individuell abgerechnet. Da läuft es dann analog zum ambulanten Bereich.

In Summe: man muss nichts vorstrecken, nur abklären, dass die Kosten auch nach dem
gewählten Tarif übernommen werden.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
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Im ambulanten Bereich hast du in der Regel nicht solche Rechnungsbeträge. Das meiste ist dort im zweistelligen Bereich. Es gibt hierbei Ausnahmen (bspw. mein Vater bekommt seit mehr als einem Jahr eine ambulante Immonglobulin-Therapie in der Uniklinik, wo jede Behandlung ca. 3.500€ kostet). Auch hier gilt das Verfahren, dass die Rechnung bei der PKV eingereicht wird. Diese erstattet innerhalb ein bis zwei Wochen. Das Zahlungsziel der meisten Rechnungen liegt bei 4-6 Wochen. Also alles easy. In so einem Fall würde ich jedoch vorher mit der PKV ohnehin sprechen.

Im stationären Bereich werden die Leistungen direkt zwischen Krankenhaus und PKV abgerechnet. Lediglich die Wahlleistungen (bspw. 1-Bett-Zimmer und co) werden individuell abgerechnet. Da läuft es dann analog zum ambulanten Bereich.

In Summe: man muss nichts vorstrecken, nur abklären, dass die Kosten auch nach dem
gewählten Tarif übernommen werden.
Aber nicht jedes KH rechnet direkt mit der Versicherung ab, und ambulant liegt man, außer beim Hausarzt meist dreistellig.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
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MUC
Stimmt es, dann man die Rechnung erstmal selbst begleichen muss und diese dann hoffentlich zu 100% von der PKV erstattet wird. So etwas schreckt mich ab.

Ein gewisses Risiko bleibt natürlich, dass eingereichte Rechnungen nicht zu 100% von der PKV erstattet werden. In den nun gut 15 Jahren ist das bei mir nur in wenigen Ausnahmefällen vorgekommen. Komischerweise wurde am Anfang meiner PKV-Mitgliedschaft das Ausstellen ärztlicher Bescheinigungen generell nie erstattet. Ansonsten waren die Abweichungen bei der Erstattung immer wie erwartet (z.B. nur 80% Erstattung für bestimmte zahnärztliche Leistungen).

Das Risiko einer unvollständigen Erstattung kann man aber minimieren, indem man die Rechnung direkt nach Erhalt bei der PKV einreicht, und diese noch nicht an den Arzt bzw. den Abrechnungsdienstleister bezahlt. Dort hat man ja in der Regel auch ein Zahlungsziel von vier Wochen. Und in der Zeit hat man meist die Erstattung und Rückmeldung zu den Inhalten der Rechnung von der PKV erhalten. Und wenn die PKV meint, dass da etwas nicht erstattungsfähig ist, würde ich dann erst einmal mit dem Arzt Rücksprache halten.

In der Vergangenheit habe ich die Diskussion mit dem jeweiligen Arzt bereits einige Male gesucht, obwohl die PKV wahrscheinlich die Rechnung komplett erstattet hätte. Der krasseste Fall war ein kleiner niedergelassener Zahnarzt, der für eine sehr einfache Zahnreinigung knapp 200 Euro mit ein paar in meinen Augen kreativen Positionen abgerechnet hatte. Im direkten Gespräch war er der Meinung, dass er gem. Gebührenordnung dies in der Form abrechnen "dürfe".

Strittiger Punkt war die mehrfache Abrechnung von "Polieren einer Füllung" zu je 20-30 Euro, wenn ich mich recht erinnere. Tatsächlich wurde aber nur einmal mit etwas Fluorid großflächig über alle Zähne "poliert", wie es nach jedem Entfernen von Zahnstein gemacht wird. Das wäre nicht aufwändiger gewesen oder anders ausgeführt worden, wenn ich keine Füllungen gehabt hätte. Dies hat er auch bestätigt, war aber der Meinung, dass er dies dennoch abrechnen dürfe. Solche Posten hatte ich aber weder vorher und sollte ich auch später nie wieder bei einem anderen Zahnarzt haben. Nach einer längeren Diskussion erließ er mir die monierten Posten und ich suchte mir im Nachgang einen neuen Zahnarzt.
 

YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
515
328
Man kann bei hohen ambulanten Arztrechnungen
a) mit der PKV reden (geht meist telefonisch) oder kommunizieren, ob eine eingereichte Rechnung (heute meist online) bevorzugt bearneitet und somit erstattet werden kann., oder
b) mit der PVS (Privatärztliche Verrechnungsstelle) oder dem Aussteller der Rechnung, was manchmals auch der Arzt selbst (direkt) ist, rede, ob man ggf ein leicht verlängertes Zahlungsziel erhalten kann.
Grds ist es eben so, daß man BEVOR der Arzt tätig wird, eine Erklärung utnerschreiben muss, wonach man selbst Schuldner ist (und nicht etwa die PKV), und jedenfalls unabhängig von einer Erstattung durch die PKV den Rechnungsbetrag zu begleichen hat.
Es ist ja nicht immer so, daß die PKV den vollen Rechnungsbetrag erstattet, es gibt zum einen Begrenzungen in den PKV-Tarifen auf Leistungen und Steigerungssätze der GOÄ, dann darf man eine Selbstbeteiligung im ambulanten Tarif (meist vorhanden) nicht vergessen, für diesen Betrag gibt es ja keine Erstattung. Bei beihilfefähigen Personen sind Besonderheiten zu beachten,die PKV-Tarife sind den Beihilfeleistungen "angenähert".
Mein Grundsatz ist alleine schon wg der ambulanten SB, immer "ein paar Tausend Euro" parat zu haben, und dazu bzw danach ein Polster für die vorzulegenden Beträge. Ich berücksichtig halt auch, daß die ärztliche bzw Behandler-Leistung 7zB Physiotherapie) zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung längst erbracht ist; oft rechnen Privatärzte nur einmal pro Monat oder gar Quartal ab. So wie ich möglichst schnell einen Termin und eine gute Behandlung will (das ist ja mit Sinn einer PKV), so soll der Behandler auch nicht zu sehr verzögert sein Honorar haben; der hat auch Kosten undwill leben.
Stationär wird meist direkt abgerechnet; das sollte man mit der PKV voeher abstimmen; es gibt die private Versicherungskarte, auf der die Leistungen vermerkt bzw gespeichert sind; zumindest in D habe ich damit bei Vorlage im Zusammenhang mit einer stat. behandlung immer problemlos die Direktabrechnung für die KH-Leistungen erreicht; die Arztrechnungen kommen auch hier direkt an Dich u müssen von Dir gezahlt werden, so wie bei ambulanter Behandlung.
ICh hoffe, Du kannst mit diesen Infos etwas anfangen.
 
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Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
7.416
8.586
der Ewigkeit
Will man das? Setzt sich eh nie durch. Der ganze Bundestag ist privatversichert. Niemand hat Lust auf eine Abstufung. Das sind Träume von Sozialisten am Rand, populistisches Geschwätz a la Porsche-Klaus. Gleiches wie bei den Beamtenpensionen oder den Versorgungswerken. Bisschen Blabla mit viel Luft zur Beruhigung der Basis und des kleinen Mannes.

Gut ist nur der Name: "Die Bürgerversicherung"

https://www.pvs-suedwest.de/fileadmin/user_upload/Docs_Politik/buergervers_xxl-final16.pdf
 

marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
Was häufig bei der Diskussion einer Einheitsversicherung (ähnlich wie bei der Rentenversicherung) verschwiegen wird, ist, dass nicht nur die Beitragsgrundlage und das Beitragsaufkommen vergrößert wird, sondern im gleichen Maße auch die Leistungsempfänger und Leistungshöhen.

Ich behaupte, in der Krankenversicherung wäre der Effekt noch negativer. Es gibt sicherlich viele, PKV-Versicherte, die auch zumindest geringfügig über den SB (plus ggf. Beitragsrückerstattung) Rechnungen nicht einreichen, sondern selbst zahlen.
 

Uncle Sam

Erfahrenes Mitglied
03.10.2020
2.868
5.356
Und nicht wenige in der PKV würden sich über die beitragsfreie Familienversicherung erfreuen. Die Annahme von Lauterbach und Co mit einer Bürgerversicherung würden sich ausschließlich die Einnahmen erhöhen, könnte ein Trugschluss sein.
 
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YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
515
328
@Nitus: klar kann man mit dem Arzt bzw seinem "Abrechner" über die Rechnung reden, und von Fall zu Fall wird man diese nach unten ändern, aber das Vertrauensverhältnis ist nicht mehr das, was es vorher war, ggf ist es nachhaltig gestört. Da stellt sich eben die Frage, wie wichtig einem ein gutes Verhältnis zu einem bestimmten Arzt ist. Sicher gibt es Abrechnungspositionen, welche unkorrekt sind, da wird ein Arzt, wenn man ihm die schriftliche Darlegung des Versicherers vorlegt, wohl "einknicken". Es gibt aber Abrechnungspositionen, welche gem GOÄ und auch Rechtsprechung zulässig sind, und trotzdem zahlt der Privatversicherer diese nicht, weil sie nach AVB oder sonstiger Vereinbarung als nicht erstatungsfähig oder der Anzahl der Behandlungen oder der Höhe nach begrenzt sind.
Zum Schluß noch meine persönliche Meinung: wer in die PKV will, um Geld zu sparen, der muss wissen, daß niemand in die Zukunft schauen kann. Ich spreche aus Erfahrung, meine Beiträge (in einem Fall mit med. Zuschlügen ab Beginn) + ambulante bzw Zahn-Selbstbeteiligungen + anfallene nicht erstattungsfähige Kosten und incl Pflegeversicherung belaufen sich auf fast 2.000 € im Monat. Davon geht ab der Zuschuß der GRV. Das ist ein Batzen.
Wer in die PKV will, um vereinbart gute oder sonstwie definierte besondere Leistungen zu haben, der ist dort richtig.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
3.794
2.523
HAM
Ich behaupte, in der Krankenversicherung wäre der Effekt noch negativer. Es gibt sicherlich viele, PKV-Versicherte, die auch zumindest geringfügig über den SB (plus ggf. Beitragsrückerstattung) Rechnungen nicht einreichen, sondern selbst zahlen.

Bei mir definitiv... Ich habe in den letzten 25 Jahren nur in zwei Jahren überhaupt etwas eingereicht. Bei der LKH ist halt auch die Beitragsrückerstattung an die „schadensfreien“ Jahre gekoppelt, so dass ich absehbar für mehrere Jahre oder einmal sehr deutlich über dem SB liegen muss, damit sich das Einreichen lohnt.
 

marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
Ich spreche aus Erfahrung, meine Beiträge (in einem Fall mit med. Zuschlügen ab Beginn) + ambulante bzw Zahn-Selbstbeteiligungen + anfallene nicht erstattungsfähige Kosten und incl Pflegeversicherung belaufen sich auf fast 2.000 € im Monat. Davon geht ab der Zuschuß der GRV. Das ist ein Batzen.
2000 EUR ist sehr viel Geld. Mein Beitrag liegt bei 700 EUR all incl. monatlich. Wobei er vor 21 Jahren bei 650 DM lag...
 

Arkona

Aktives Mitglied
26.10.2020
127
2
Wenn man das will. Ich habe lieber einen im Thema stehenden Oberarzt als so einen Grüßaugust, der fast nur noch administrativ tätig ist

Genau so ist es. Ich sage auch immer, bloß keine Chefarztbehandlung. Vor allen Dingen wenn man im Gesundheitswesen beschäftigt ist, wird einem schnell klar wieso das keine gute Idee ist und auf keinen Fall Vorteile hat. Außer eventuell, dass man schneller einen Termin bekommt, weil der Chefarzt eh die meiste Zeit, wie du schon sagst, administrativ tätig ist bzw. seiner Sekretärin auf den Sack geht. [emoji38]
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.225
1.053
Man kann bei hohen ambulanten Arztrechnungen
a) mit der PKV reden (geht meist telefonisch) oder kommunizieren, ob eine eingereichte Rechnung (heute meist online) bevorzugt bearneitet und somit erstattet werden kann., oder
b) mit der PVS (Privatärztliche Verrechnungsstelle) oder dem Aussteller der Rechnung, was manchmals auch der Arzt selbst (direkt) ist, rede, ob man ggf ein leicht verlängertes Zahlungsziel erhalten kann.
Grds ist es eben so, daß man BEVOR der Arzt tätig wird, eine Erklärung utnerschreiben muss, wonach man selbst Schuldner ist (und nicht etwa die PKV), und jedenfalls unabhängig von einer Erstattung durch die PKV den Rechnungsbetrag zu begleichen hat.
Es ist ja nicht immer so, daß die PKV den vollen Rechnungsbetrag erstattet, es gibt zum einen Begrenzungen in den PKV-Tarifen auf Leistungen und Steigerungssätze der GOÄ, dann darf man eine Selbstbeteiligung im ambulanten Tarif (meist vorhanden) nicht vergessen, für diesen Betrag gibt es ja keine Erstattung. Bei beihilfefähigen Personen sind Besonderheiten zu beachten,die PKV-Tarife sind den Beihilfeleistungen "angenähert".
Mein Grundsatz ist alleine schon wg der ambulanten SB, immer "ein paar Tausend Euro" parat zu haben, und dazu bzw danach ein Polster für die vorzulegenden Beträge. Ich berücksichtig halt auch, daß die ärztliche bzw Behandler-Leistung 7zB Physiotherapie) zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung längst erbracht ist; oft rechnen Privatärzte nur einmal pro Monat oder gar Quartal ab. So wie ich möglichst schnell einen Termin und eine gute Behandlung will (das ist ja mit Sinn einer PKV), so soll der Behandler auch nicht zu sehr verzögert sein Honorar haben; der hat auch Kosten undwill leben.
Stationär wird meist direkt abgerechnet; das sollte man mit der PKV voeher abstimmen; es gibt die private Versicherungskarte, auf der die Leistungen vermerkt bzw gespeichert sind; zumindest in D habe ich damit bei Vorlage im Zusammenhang mit einer stat. behandlung immer problemlos die Direktabrechnung für die KH-Leistungen erreicht; die Arztrechnungen kommen auch hier direkt an Dich u müssen von Dir gezahlt werden, so wie bei ambulanter Behandlung.
ICh hoffe, Du kannst mit diesen Infos etwas anfangen.

Der Marktführer hat eine solche Karte nicht.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.225
1.053
Bei mir definitiv... Ich habe in den letzten 25 Jahren nur in zwei Jahren überhaupt etwas eingereicht. Bei der LKH ist halt auch die Beitragsrückerstattung an die „schadensfreien“ Jahre gekoppelt, so dass ich absehbar für mehrere Jahre oder einmal sehr deutlich über dem SB liegen muss, damit sich das Einreichen lohnt.
Was aber nicht zu gesundsbewussten Verhalten (Stichwort Vorsorge) führt.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.931
6.601
LEJ
Ein paar Beiträge habe ich hier gelesen.
Wer wirklich etwas schlauer ist, wird niemals in die PKV wechseln. Höchstens als Ergänzung zur GKV. Die Notwendigkeit erschließt sich mir jedoch nicht. Für alle cleveren Wechsler : die Rechnung wird a b 50 und spätestens im Rentenalter gemacht. Dann kotzen die meisten PKVler ab und rufen nach dem Sozialstaat.
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.814
374
Was natürlich viel zu allgemein ist und nicht stimmt.
Abgesehen davon stimmt es erstmal für beamte die Beihilfe und pkv haben in keinster Weise.
Natürlich muss man genau kalkulieren aber wenn man einen soliden Tarif hat, rechnet es sich allemal.
Einzig die nervenden Abrechnungen sind ärgerlich.
Ein paar Beiträge habe ich hier gelesen.
Wer wirklich etwas schlauer ist, wird niemals in die PKV wechseln. Höchstens als Ergänzung zur GKV. Die Notwendigkeit erschließt sich mir jedoch nicht. Für alle cleveren Wechsler : die Rechnung wird a b 50 und spätestens im Rentenalter gemacht. Dann kotzen die meisten PKVler ab und rufen nach dem Sozialstaat.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.244
3.309
Ein paar Beiträge habe ich hier gelesen.
Wer wirklich etwas schlauer ist, wird niemals in die PKV wechseln. Höchstens als Ergänzung zur GKV. Die Notwendigkeit erschließt sich mir jedoch nicht. Für alle cleveren Wechsler : die Rechnung wird a b 50 und spätestens im Rentenalter gemacht. Dann kotzen die meisten PKVler ab und rufen nach dem Sozialstaat.

Das ist ziemlich falsch. Du kannst ja in einen Tarif a la GKV wechseln. Ach so. Und die Altersrückstellungen werden auch auf den Basistarif angerechnet. Und das sind bei mir nach 30 Jahren PKV alleine 300 EUR im Monat.
 
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Alexs

Erfahrenes Mitglied
29.12.2019
756
428
Ich habe einen Tarif mit knapp 500€ Beitragsentlastung. Würde dies eigentlich auch für den Basistatif gelten? Habe ich einen Denkfehler oder würde ich so im Basistarif als Rentner fast nichts mehr zahlen?
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.189
868
Der "Marktführer" hat aktuell auch ganz andere Probleme....da kann man sich solch eine Karte nicht leisten:
Der Marktführer war immer schon für extreme Sparsamkeit bekannt (man mußte sich (damals) nur das Haus in Koblenz ansehen; ich weiß nicht, wie es da heute ist).
Und so eine Karte habe ich noch nie vermißt und noch nie gebraucht.
 
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