Wechsel in die PKV

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Langstreckenpendler

Erfahrenes Mitglied
28.12.2021
513
725
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Ich halte diese Barmenia-Werbung für leicht überdramatisierend.
Das liegt zunächst daran, dass eine gesamte Behandlung als gesteigert unterstellt wurde und nicht einzelne, bei Überschreitung des Schwellenwertes auch gut und jeweils zu begründende einzelne Leistungspositionen.

Einfach mal durchlesen, was die Steigerungsfaktoren angeht.

Über 3,5 kenne ich (und IMHO auch die GOÄ) übrigens nicht. Auch nicht bei schwierigsten Verhältnissen und einer 468 min-OP ab 20:00 Uhr abends inkl. 32 Blutkonserven und Cellsaver zur Wiederaufbereitung, Rearrangement sämtlicher in der Bauchhöhle befindlicher Organe, Gallenblasenentfernung auf dem Backtable exkorporal, temporärem Bauchdeckenverschluss und Folge-OP zum Anschluss der Gallengänge nicht.

Der GOÄ Steigerungsfaktor darf bei persönlichen Leistungen gemäß § 5 Abs. 1 GOÄ zwischen dem 1 – 3,5-fachen liegen. In der Regel wird jedoch nur bis zum bedingungslosen Regelhöchstsatz von 2,3 abgerechnet. Eine Liquidation über dem 2,3-Fachen (Regelhöchstsatz) erfordert eine schriftliche Begründung. Liegt sie über dem 3,5-fachen (Höchstsatz), dann ist eine gesonderte Honorarvereinbarung notwendig.

IMHO klingt das nach Fällen, die medizinisch nicht indiziert sind (alles andere nach GOÄ), hier Narbenkorrektur beim plastischen Chirurgen ohne zuvor erfolgtes psychologisches Gutachten.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Das ist fast alles korrekt aber nicht vollständig. Die GOÄ ist immer noch in vielem Bereichen massiv unterbewertet und vom Gesetzgeber wird nichts kommen. Ein Grund auch warum Krankenhäuser in den Pleite gehen. Ambulant ist für Krankenhäuser ein zuschussgeschäft und der Gesetzgeber möchte immer mehr ambulant statt stationär .
Die folge ist und wird immer mehr, dass das ganze nur über höhere Faktoren abgerechnet werden kann. Deswegen ist eine Faktorbegrenzung nachteilig.
Im Bereich Zahn noch viel schlimmer. Seit 1965 BuGO wurde ...kein Witz.... die GOZ nicht angepaßt. Was damals viel zu viel war und den Ruf der Zahnärzte begründet hat, ist heute viel zu wenig. Bei vielen Leistungen ist die GKV Leistung höher bewertet. Folge ist, dass eine gute Leistung bei Faktor 3,5 losgeht und auch mal bei Faktor 10 endet. Das ist die Realität. Wer es nicht macht um die steigenden Kosten auszugleichen wird irgendwann pleite gehen, was auch schon massiv passiert oder wird nachziehen.
Wenn die Qualität stimmen soll, ist bei uns Faktor 5,0 normal ohne dass wir damit irgendwelche 5.Porsche oder Jachten finanzieren wollen. Spass macht es uns auch nicht diese kostensteigerungen weiter zugeben aber so ist es halt.
( wir hatten 2023 eine 30 % Kostensteigerung bei Personal, Material, Strom, Gas etc ohne dass bei den Kosten etwas zu machen gewesen wäre)
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
7.036
7.445
der Ewigkeit
In der GOZ (Zahnärzte) sind Berechnungen über dem 3.5fachen Gebührensatz gar nicht so selten,
wie beispielsweise in der Implantologie oder bei Parodontologen.
Will nicht jeder rumrennen wie Horst Schlämmer, Grevenbroicher Tagblatt.
 

comby

Erfahrenes Mitglied
19.04.2012
1.255
387
Welche PKV ist denn nun letztlich zu empfehlen? Bei Trustpilot gibt es quasi zu jeder Krankenversicherung negative Einträge, dass ist fast schon nichtssagend.

Ich bin derzeit bei der Barmenia und strebe an zu wechseln (kann es noch im Januar), nachdem mein Beitrag mal wieder um fast 100€ erhöht wurde.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Der Meister aller Klassen in diesem Bercih, der oben wohl schon genannt wurde, T.M. würde sicher Alte Oldenburger, Hallesche,LKH oder auch DKV sagen.
Ich würde sagen, wenn es keinen Gruppenvertrag für dich gibt, musst du und solltest du einen Makler suchen. Die Provisin ist überall ähnlich.
 

Chaoskind

Reguläres Mitglied
01.10.2010
44
16
Im Bereich Zahn noch viel schlimmer. Seit 1965 BuGO wurde ...kein Witz.... die GOZ nicht angepaßt. Was damals viel zu viel war und den Ruf der Zahnärzte begründet hat, ist heute viel zu wenig. Bei vielen Leistungen ist die GKV Leistung höher bewertet. Folge ist, dass eine gute Leistung bei Faktor 3,5 losgeht und auch mal bei Faktor 10 endet. Das ist die Realität.
Habe neulich auch nicht schlecht geschaut, als auf einer Zahnarztrechnung der Faktor 3,5 für den Zahnstein mit "Ermöglichung einer Behandlung auf dem Honorarniveau der gesetzlichen Krankenversicherung" begründet wurde. Den Zeitaufwand einmal hochgerechnet, rechnet mein (freier) Kfz-Schrauber mit einem höheren Stundensatz.
 

Alexs

Erfahrenes Mitglied
29.12.2019
731
418
Habe neulich auch nicht schlecht geschaut, als auf einer Zahnarztrechnung der Faktor 3,5 für den Zahnstein mit "Ermöglichung einer Behandlung auf dem Honorarniveau der gesetzlichen Krankenversicherung" begründet wurde. Den Zeitaufwand einmal hochgerechnet, rechnet mein (freier) Kfz-Schrauber mit einem höheren Stundensatz.
Werden Rechnungen mit derartigen Begründungen tatsächlich von der PKV vergütet?
 

Langstreckenpendler

Erfahrenes Mitglied
28.12.2021
513
725
In der GOZ (Zahnärzte) sind Berechnungen über dem 3.5fachen Gebührensatz gar nicht so selten,
wie beispielsweise in der Implantologie oder bei Parodontologen.
Will nicht jeder rumrennen wie Horst Schlämmer, Grevenbroicher Tagblatt.
GOZ <> GOÄ <> EBM (gesetzlich), das Prinzip ist aber das selbe.

Diese Leistungskataloge haben feste Punktwerte für einzelne Leistungen, die jeweils um den Faktor gesteigert werden.
In der EBM steigert sich der Punktwert jährlich (2013 waren es genau 10 Ct, 2024 sind es 11,9339 Ct).
In der GOÄ ist der Wert seit 1996 fest (5,82873 Ct)
In der GOZ ist der Wert seit 1988 fest (5,62421 Ct)

Ich hoffe, dass macht diesen Teil des Problems verständlich.

Dafür wird bei den gesetzlichen Kassen in den meisten Bereichen ambulant budgetiert (d.h. du weißt nicht bei allem Einsatz, ob Du die letzten Tage des Quartals überhaupt noch bezahlt wirst, es gibt das Geld nur einmal in einem bestimmten Zeitraum pauschaliert pro Patient etc.) bzw. stationär fallpauschaliert (da ist es dann Risiko der Klinik wie schnell der Patient sich erholt). Was tatsächlich rüberkommt weiß ein Arzt bei gesetzlich Versicherten erst wenn er die Abrechnung komplett hat, d.h. auch die andernorts übriggebliebenen Restbudgets an die budgetüberschreitenden Ärzte verteilt wurden.
Patienten wie meinereiner haben im gesetzlichen Bereich übrigens gelegentlich Probleme, vom Hausarzt ihre z.T. extrem teuren (und damit Arzneimittelbudget-sprengenden) Medikamente verschrieben zu bekommen. Das ginge extrabudgetär, aber dafür braucht es wieder die Inanspruchnahme der Chronikerregelung - zu beantragen mit Passierschein A38 und Zuteilung einer besonderen Abrechnungsnummer. Für manche Praxis ist das in der Administration die Schippe zu viel des Leistbaren.

Eventuell wird alle paar Jubeljahre der Leistungskatalog angepasst, d.h. neue Leistungen aufgenommen.
Bei “alten“ Leistungen sind so die Diskrepanzen besonders hoch, bei “neuen“ Leistungen sind häufig die Punktwerte höher.
Deswegen ist eine Betäubungsspritze beim Zahnarzt durch den Kassenpatienten einfach besser vergütet, wenn man den Regelsatz anwendet,
beim Kieferröntgen ist die Diskrepanz noch größer.

Aber häufig wird halt - insbesondere bei neuen Verfahren - analog, d.h. etwa vergleichbare Leistungen - abgerechnet.
Wenn man also 3184 eine Leber implantiert (transplantiert) so muss vorher auch (im Gegensatz z.B. einer Niere) die alte Leber explantiert werden weil sonst bei vergleichbar großem Organ überraschenderweise schlicht kein Platz ist.
Letzteres ist eine Analog-Leistung mit der gleichen GOÄ-Nummer weil man schlicht diese Notwendigkeit nicht vorausgesehen hat und es finden sich dazu etwa so reichlich Kommentare wie zum deutschen Arbeitsrecht.
Um diesen Unfug von Analog-Definitionen ist ein Markt entstanden mit Abrechnungsberatungen, Abrechnungsdienstleistern etc.

Beitragserhöhungen entstehen im GOÄ/GOZ-Bereich hinsichtlich der Kostensteigerungen kaum aus der Inflation denn es gibt keine Anpassung der Punktwerte sondern aus der Leistungsausweitung bzw. Inanspruchnahme (u.a. eine demographische Komponente).

Das ist fast alles korrekt aber nicht vollständig. Die GOÄ ist immer noch in vielem Bereichen massiv unterbewertet und vom Gesetzgeber wird nichts kommen. Ein Grund auch warum Krankenhäuser in den Pleite gehen. Ambulant ist für Krankenhäuser ein zuschussgeschäft und der Gesetzgeber möchte immer mehr ambulant statt stationär .
Die ambulante Versorgung, so wie sie bei mir anfällt, ist nicht notwendigerweise eine Zuschussgeschäft sondern auch Patientenbindung (-akquise). Zudem sind die Abrechnungen nach einem Transplantationsambulanzbesuch, insbesondere Laborkosten, spezielle Ultraschallverfahren oder auch eine Protokollbiopsie mit 1 Nacht stationär sicherlich nicht unwesentlich. Der übliche monatliche Routinecheck - im Wesentlichen Blutentnahme+Gespräch sind etwa 65 Euro Arzthonorar zwischen Morgenbesprechung und Visite auf Intensivstation, dazu 180 Euro Labor.
Aber:im Ernstfall haben genau diese beiden Versorger meine Daten, Historie etc. parat - auch für den stationären Teil.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
auch das ist alles nicht falsch, aber nicht die Realität. Die wenigsten Kliniken machen organtransplantation. Das sind nur peanuts, die da reinkommen von Fällen wir dir.
Die Masse ambulant ist eine Minusgeschäft. das ist auch kein geheimnis. Das sind Promille-Bereich Kosten.
Des weiteren ist die GOZ nicht erst seit 1988 preislich fix, sondern schon schon seit 1965 BUGO. Summen wurde 1:1 umgesetzt.

Und im Bereich Analog bist du völlig auf der Holzspur. Den §6 hat der Gesetzgeber in vollem Wissen eingesetzt, dass die Entwicklung weiter geht und man nicht jedes Jahre eine neue Gebührenordnung verabschieden kann, wenn es eine neue Technik gibt. Im Bereich Zahn gibt es in der GOZ nämlich gar nix über CAD/CAM/Digital.
Insofern ist das korrekt, aber natürlich für die Versicherungen ein schwarzes Loch. Kann ich verstehen.
Aber ohne §6 rechnet man entweder rechtlich falsch ab oder ist im Bereich Zahnheilkunde 1992 stehen geblieben.
 

comby

Erfahrenes Mitglied
19.04.2012
1.255
387
Der Meister aller Klassen in diesem Bercih, der oben wohl schon genannt wurde, T.M. würde sicher Alte Oldenburger, Hallesche,LKH oder auch DKV sagen.
Ich würde sagen, wenn es keinen Gruppenvertrag für dich gibt, musst du und solltest du einen Makler suchen. Die Provisin ist überall ähnlich.
Die meisten Versicherungen haben laut Trustpilot schlechte Bewertungen. DKV und Hallesche spucken für mich ganz gute Tarife raus, die Bewertungen schrecken mich aber tatsächlich ab. Gerade DKV hat quasi "6 Wochen Reaktion auf eine EMail" für mich keine Relevevanz mit diesen übereinstimmenden Bewertungen.

Kann jemand aus eigener Erfahrung eine Versicherung empfehlen?
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
wenn es DEN EINEN TARIF gäbe, wüssten wir davon....
und trustpilot und PKV .....sicher die ganz falsche Basis
 

Langstreckenpendler

Erfahrenes Mitglied
28.12.2021
513
725
Ich muss grad mal reingrätschen - kannte ich tatsächlich nicht.
Habe gesehen das wird ja auch von der Post angeboten. Nutzt so einen Service jemand?
Ich seit nutze Caya seit Mitte 2019, als ich lange im Krankenhaus lag. Ich hatte damals auch die Post und Dropscan angeschaut.
Preislich muss man das selbst bewerten.

Post hatte damals den Nachteil dass diese trotzdem zugestellt wurde - mein Briefkasten wäre mit Arztrechnungen übergelaufen. Ich bezahle lieber extra wenn ich etwas im Original brauche.

Ich hatte bei Caya schon die Situation, das bei immer dem gleichen Absender mal eine Seite fehlte - inzwischen läuft das aber wieder wie es soll. 1mal im Jahr ist Erneuerung der Postweiterleitung, da kann in seltenen Fällen bei der Post etwas durchrutschen. Zeitschriften etc werden nicht gescannt, aber auch Kreditkarten sind angekommen.

Ich hab so übrigens eine Art elektronische Patientenakte, eigentlich ist mein Posteingang
 
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rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.350
195
Jetzt mal was ganz anderes :
nachdem zum 01.01.2024 wieder mal die Beiträge bei der Signal massiv erhöht wurden , möchte ich den Tarif ohne SB innerhalb der Signal wechseln.
Gibt es aktuell neu aufgelegte Tarife der Krankenvollversicherung bei der Signal ?
 

Kimsbrand

Erfahrenes Mitglied
28.04.2014
275
88
Ich muss grad mal reingrätschen - kannte ich tatsächlich nicht.
Habe gesehen das wird ja auch von der Post angeboten. Nutzt so einen Service jemand?

Ich hatte zwei Jahre lang Caya wegen verschiedener Auslandsaufenthalte und war grundsätzlich zufrieden. Allerdings habe ich die Kündigungsfrist um ca. 3 Wochen überschritten und es gab seitens Caya keinerlei Kulanz. Gut, müssen sie auch nicht, aber das hat mich dann für eine kommende lange Auslandsperiode zu deinedigibox.de geführt und bisher passt da alles wunderbar und würde es vor allem aufgrund des Preises empfehlen. Für meinen use case (3 Empfänger, gleiche Adresse) mit Abstand der günstigste Anbieter.
 

klingklang

Aktives Mitglied
19.01.2020
169
48
Ich hatte zwei Jahre lang Caya wegen verschiedener Auslandsaufenthalte und war grundsätzlich zufrieden. Allerdings habe ich die Kündigungsfrist um ca. 3 Wochen überschritten und es gab seitens Caya keinerlei Kulanz. Gut, müssen sie auch nicht, aber das hat mich dann für eine kommende lange Auslandsperiode zu deinedigibox.de geführt und bisher passt da alles wunderbar und würde es vor allem aufgrund des Preises empfehlen. Für meinen use case (3 Empfänger, gleiche Adresse) mit Abstand der günstigste Anbieter.
Danke für die Rückmeldung.
Ist ja durchaus attraktiv so ein Service muss mich da mal einlesen. ist total an mir vorbei gegangen das es so etwas gibt...
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
moin,
ich hoffe, lawyer, du liest mit.
Ich habe jetzt mal exemplarisch für einen selbständigen eine aktuelle ( gut verzinste ) zusätzliche Beitragsrückstellung berechnen lassen, um mal zu zeigen, wie lukrativ dies für einen selbständigen ist. Angestellt ist es etwas völlig anderes.
In meinem Beispiel:
Ich würde ab jetzt für 15 Jahre bis zu rente monatlich 200 euro einzahlen. Ab der rente erhalten ich ca 330 Euro entlastung pro monat. Die 200 zahle ich aber weiter.
Sind im Delta 130 euro. Bei 15 jahren (15*12*200) sind das 36.000 euro. Ab dem 65/67 lebensjahr spare ich dann ca. 130 im Monat: ( 36000:130).bedeutet ca. 23 Jahre bis die 36000 "aufgezehrt "sind. Also ca. 90. Lebensjahr. Den Zins/Zinseszins, den meine eigen Anlage ereichen würde nicht eingerechnet.
Ebenso ist die steuerliche komponente überbewertet. Zum einen ist die Ersparnis später steuerlich wie die weitere Einzahlung zu beachten und im konkreten Fall würde ich sagen, dass der Lawyer vermutlich steuerlich später genauso viel % zahlt wie heute.
Die Nummer, und das ist fast immer die Rechnung, lohnt seltenst , wenn man alles selber einzahlt.
Ist natütlich nur ein Beispiel aber mit konkreten Zahlen
 
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Alexs

Erfahrenes Mitglied
29.12.2019
731
418
moin,
ich hoffe, lawyer, du liest mit.
Ich habe jetzt mal exemplarisch für einen selbständigen eine aktuelle ( gut verzinste ) zusätzliche Beitragsrückstellung berechnen lassen, um mal zu zeigen, wie lukrativ dies für einen selbständigen ist. Angestellt ist es etwas völlig anderes.
In meinem Beispiel:
Ich würde ab jetzt für 15 Jahre bis zu rente monatlich 200 euro einzahlen. Ab der rente erhalten ich ca 330 Euro entlastung pro monat. Die 200 zahle ich aber weiter.
Sind im Delta 130 euro. Bei 15 jahren (15*12*200) sind das 36.000 euro. Ab dem 65/67 lebensjahr spare ich dann ca. 130 im Monat: ( 36000:130).bedeutet ca. 23 Jahre bis die 36000 "aufgezehrt "sind. Also ca. 90. Lebensjahr. Den Zins/Zinseszins, den meine eigen Anlage ereichen würde nicht eingerechnet.
Ebenso ist die steuerliche komponente überbewertet. Zum einen ist die Ersparnis später steuerlich wie die weitere Einzahlung zu beachten und im konkreten Fall würde ich sagen, dass der Lawyer vermutlich steuerlich später genauso viel % zahlt wie heute.
Die Nummer, und das ist fast immer die Rechnung, lohnt seltenst , wenn man alles selber einzahlt.
Ist natütlich nur ein Beispiel aber mit konkreten Zahlen
Ja, absolut klar. Lohnt sich nie uns nimmer wenn man nicht 50% vom AG bekommt. Lieber in den MSCI World etc. Vllt will man außerdem mit 50 austreten. Wer weiß.
 
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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
639
lej, sxf, txl
moin,
ich hoffe, lawyer, du liest mit.
Ich habe jetzt mal exemplarisch für einen selbständigen eine aktuelle ( gut verzinste ) zusätzliche Beitragsrückstellung berechnen lassen, um mal zu zeigen, wie lukrativ dies für einen selbständigen ist. Angestellt ist es etwas völlig anderes.
In meinem Beispiel:
Ich würde ab jetzt für 15 Jahre bis zu rente monatlich 200 euro einzahlen. Ab der rente erhalten ich ca 330 Euro entlastung pro monat. Die 200 zahle ich aber weiter.
Sind im Delta 130 euro. Bei 15 jahren (15*12*200) sind das 36.000 euro. Ab dem 65/67 lebensjahr spare ich dann ca. 130 im Monat: ( 36000:130).bedeutet ca. 23 Jahre bis die 36000 "aufgezehrt "sind. Also ca. 90. Lebensjahr. Den Zins/Zinseszins, den meine eigen Anlage ereichen würde nicht eingerechnet.
Ebenso ist die steuerliche komponente überbewertet. Zum einen ist die Ersparnis später steuerlich wie die weitere Einzahlung zu beachten und im konkreten Fall würde ich sagen, dass der Lawyer vermutlich steuerlich später genauso viel % zahlt wie heute.
Die Nummer, und das ist fast immer die Rechnung, lohnt seltenst , wenn man alles selber einzahlt.
Ist natütlich nur ein Beispiel aber mit konkreten Zahlen

Ist aber eine sehr teure Altersrückstellung für den Betrag. Hängt sicherlich auch an der kurzen Zeit bis zur Rente/Entnahme. Mit 50 zu beginnen ist wohl schon ein wenig spät, weil eben doch der Zinseszins Effekt fehlt.

Bei meinem Tarif mit 35 Jahren Beitragsdauer bis zur Rente, sind es 55,44 Euro für eine Entlastung von 220 Euro. Hier sind es "nur" 11 Jahre und 9 Monate bis es sich "rechnet", also im Alter von 77. Steuerlich macht es auch Sinn, auch wenn man nicht den Höchststeuersatz zahlt. (Bei einem Höchststeuersatz von 42% im Berufsleben und "nur" zum Beispiel 25% im Rentenalter, verkürzt sich die Dauer, bis es sich rechnet, auf 8,5 Jahre oder im Alter von 73,5., Selbst bei einem Steuersatz von 35% im Alter sind es noch 10 Jahre)

Bildschirmfoto 2024-01-21 um 13.26.25.png

Pauschal kann man also schlecht sagen, ob es sich für einen Selbständigen, ohne Zuschuss durch einen AG, rechnet oder nicht. Ist ja auch abhängig von der Lebenserwartung.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Alles korrekt.
Hier kommt hinzu, dass du aber in dem Alter nicht wirklich wissen kannst ob du in der pkv und in der Gesellschaft bleibst. Bei jedem Wechsel ist das Geld weg.
Wenn du die 25.000 konservativ über den Zeitraum von 35 Jahren angelegt hättest, wäre auch - steuerbereinigt - deutlich mehr rausgekommen.
Und zu guter letzt gab es vor 30 oder 25 Jahren diesen Baustein gar nicht.
Und wenn ich jetzt heute 28 wäre, und die Möglichkeit hätte , würde ich es auch nicht machen.
Und zu guter letzt sind ja auch einige dabei , die nicht von 42 auf 25 steuerlich fallen werden. Dann ist das auch vom Tisch.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.145
3.127
Ich würde ab jetzt für 15 Jahre bis zu rente monatlich 200 euro einzahlen. Ab der rente erhalten ich ca 330 Euro entlastung pro monat. Die 200 zahle ich aber weiter.
Sind im Delta 130 euro. Bei 15 jahren (15*12*200) sind das 36.000 euro. Ab dem 65/67 lebensjahr spare ich dann ca. 130 im Monat: ( 36000:130).bedeutet ca. 23 Jahre bis die 36000 "aufgezehrt "sind.
Warum zahlst Du die 200 EUR weiter?? Berechnet wird der gesetzliche Zuschlag für Versicherte ab dem 22. Lebensjahr bis zum 61. Geburtstag. Und danach nicht mehr. So steht es im Gesetz. Woher kommt Deine andere Auffassung??
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Alles korrekt.
Hier kommt hinzu, dass du aber in dem Alter nicht wirklich wissen kannst ob du in der pkv und in der Gesellschaft bleibst.
Und warum bleibst Du nicht in der PKV? Wenn es Dir zu teuer wird, gibt es immer den Basistarif. Der Basistarif ist ein branchenweit einheitlicher Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV), der mit der Gesundheitsreform 2007 eingeführt wurde und der Beitrag darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Moment.der gesetzlich äe Zuschlag?
Über den sprechen wir doch gar nicht. Hier geht es um eine zusätzliche altersentlastung. Die läuft weiter. Der 10% Zuschlag fällt weg. Korrekt. Aber über den haben wir hier nie gesprochen...
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Warum zahlst Du die 200 EUR weiter?? Berechnet wird der gesetzliche Zuschlag für Versicherte ab dem 22. Lebensjahr bis zum 61. Geburtstag. Und danach nicht mehr. So steht es im Gesetz. Woher kommt Deine andere Auffassung??
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Und warum bleibst Du nicht in der PKV? Wenn es Dir zu teuer wird, gibt es immer den Basistarif. Der Basistarif ist ein branchenweit einheitlicher Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV), der mit der Gesundheitsreform 2007 eingeführt wurde und der Beitrag darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.
Weil du mit 30 Jahren Eintrittsalter nicht weisst, wissen kannst, was in 35 Jahren ist.basistarif ist völlig klar aber das ist nur ein Notfalltarif.