werden Bürgschaften wie Schulden bewertet?

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Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
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Weder bei einem Ertragswertverfahren noch beim Discounted Cash-Flow-Verfahren kommt es nach meinem bescheidenen Wissen auf eine Bürgschaft des Gesellschafters an.
* übrigens, selbstverständlich kommt es darauf an !!

ohne die Bürgschaft lägen die Erträge des Unternehmens ja nur bei einem Bruchteil der jetzigen Erträge, denn dann hätte das Unternehmen ja bei weitem diese operativen Linien nicht eingeräumt bekommen, mit denen es jetzt erst seine Erträge erwirtschaften kann ...

oder anders gesagt.
ohne die Bürgschaft würde *hüstel* "dein" Ertragswertverfahren einen deutlich niedrigeren Wert für meine Anteile auswerfen
oder noch anders gesagt, mein privates Vermögen wäre deutlich niedriger ... !!

naja, sowohl als Anwalt als auch als Unternehmensberater nur bedingt tauglich ...
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Du stellst dich ins Abseits, hast du vor ein paar Jahren hier schon des öfteren gemacht.
gibts dazu auch ein paar schlüssige Sachargumente?

denn ich kann keinen Fehler im meiner Kausalkette erkennen.
ohne Bürgschaft ---> niedrigere Erträge ---> niedrigere Erträge ---> niedrigerer Wert der Anteile ---> niedrigerer Wert der Anteile ---> niedrigeres Privatvermögen

es gibt also eine direkten kausalen Zusammenhang zwischen der Bürgschaft und meinem Privatvermögen ...
q.e.d.

als selbsternannter Fachmann hätte man da aber auch selber draufkommen können.
daher sagte ich ja, auch Anwälte wissen nicht alles, und man muss sie erstmal auf das Naheliegenste mit der Nase tunken ...
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
ich habe mich nicht auf die Sachargumente bezogen sondern deinen Umgangston gegenüber jemanden der versucht zu helfen.
dann lies den Strang nochmal ordentlich und vorurteilsfrei zurück, ob er das wirklich versuchte (also mir zu helfen), oder ob er nicht in Wahrheit mir von Anfang an was ganz anderes mitteilen wollte ... ??!!

nur dummerweise ist er damit, mit dieser anderen Botschaft, auf die Nase gefallen, denn so ganz auf der Brennsuppe schwimme auch ich nicht rum ...
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.144
3.125
Frage 1:
was wird das Unternehmen noch wert sein, wenn ich die Bürgschaft für das operative Geschäft des Unternehmens zurückziehen würde (einfach nur mal theoretisch gefragt, ob es praktisch ginge tut jetzt mal nix zur Sache, es soll ja nur die Kausalität aufzeigen)?

Wenn das Unternehmen ohne Deine Bürgschaft nichts wert ist, würde ich es nicht mit der Kneifzange anfassen, denn es kann sich ja wohl nicht selbst finanzieren. Es fehlt also wohl an der ausreichenden EK Ausstattung. Jeder Investor wird also erst einmal EK einbringen müssen und dies bei der Bewertung ensprechend berücksichtigen. Du verwendest die Bürgschaft als EK-Ersatz. Das macht aber nicht das Unternehmen "wertvoller", denn dieses EK fehlt im Unternehmen.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Wenn das Unternehmen ohne Deine Bürgschaft nichts wert ist, würde ich es nicht mit der Kneifzange anfassen, denn es kann sich ja wohl nicht selbst finanzieren. Es fehlt also wohl an der ausreichenden EK Ausstattung. Jeder Investor wird also erst einmal EK einbringen müssen und dies bei der Bewertung ensprechend berücksichtigen.
ja, schon und schön.
jetzt hast du also mit anderen Worten selber gesagt, dass ohne die Bürgschaft meine Anteile nix wert wären
und mit Anteilen mit Nullwert wäre auch mein Privatvermögen entsprechend verkleinert.

das aber versuchte ich dir schon die ganze Zeit zu sagen
aber du musstest ja erst deine vorgekauten Botschaften an mich loswerden ....
 

Bierbottle

Aktives Mitglied
17.08.2017
212
5
HAM
Ist das nicht ein Henne-Ei Problem?

Im Falle einer Alleineigentümerschaft der GmbH durch OP und der Bürgschaft für die Schulden ebenjener GmbH ist die Werthaltigkeit der Bürgschaft substantiell abhängig von der Vermögenslage der Gesellschaft... und andersherum.

Insofern würde es bei der Bewertung der Bürgschaftsverbindlichkeit salopp gesagt doch nur darauf ankommen was das Ergebnis aus Aktiva - Passiva ist.




Oder hab ich was falsch verstanden? :confused:
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Ist das nicht ein Henne-Ei Problem?

Im Falle einer Alleineigentümerschaft der GmbH durch OP und der Bürgschaft für die Schulden ebenjener GmbH ist die Werthaltigkeit der Bürgschaft substantiell abhängig von der Vermögenslage der Gesellschaft... und andersherum.

Insofern würde es bei der Bewertung der Bürgschaftsverbindlichkeit salopp gesagt doch nur darauf ankommen was das Ergebnis aus Aktiva - Passiva ist.




Oder hab ich was falsch verstanden? :confused:
das Argument gefällt mir so nicht.

da gefällt mir das Argument besser, welches gestern vorgetragen wurde (oder war es heute morgen, egal), dass man sich ja vorstellen könnte die Bürgschaft in eine normale Fremd- oder Eigenkapitalanleihe umzuwandeln, dann wäre es nämlich eine direkte Verbindlichkeit, also eine direkte Schuld und somit vermögensmindernd auf das eigene Privatvermögen anzurechnen ...

diese Metapher mit der gedachten Umwandlung einer Eventualverbindlichkeit in eine Realverbindlichkeit gefällt mir deutlich besser ... denn dann erübrigte sich die ganze Diskussion ... und sie beweist auch irgendwo, dass die Bürgschaft eigentlich als reale Schuld anzusehen ist
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.144
3.125
ja, schon und schön.
jetzt hast du also mit anderen Worten selber gesagt, dass ohne die Bürgschaft meine Anteile nix wert wären
und mit Anteilen mit Nullwert wäre auch mein Privatvermögen entsprechend verkleinert.

das aber versuchte ich dir schon die ganze Zeit zu sagen
aber du musstest ja erst deine vorgekauten Botschaften an mich loswerden ....

Du redest Dir mit Deiner Argumentation von hinten herum eines schön: Dein Unternehmen ist bei klassischer Untenehmensbewertung wahrscheinlich erst einmal gar nichts wert. Der Wert der Anteile ist bei einer ordentlichen Unternehmensbewertung "Null". Denn: Wenn sich das Unternehmen aus sich selbst heraus finanzieren könnte, bräuchte es die Bürgschaft nicht. Da aber schon die Bank bei klassischer Finanzierung auf der Bürgschaft besteht und dem Unternehmen bei Vorlage der Bilanz keinen Kredit gibt, dann bestehen dort erhebliche Zweifel an der Ertragskraft und/oder der Eigentkapitalausstattung des Unternehmens. Die Bürgschaft erhöht aber dann nicht den Anteilswert: Der Anteilswert ist das, was ein Dritter für die Anteile bezahlen würde. Dieser Dritte guckt sich das erst einmal genauso an wie die Bank und wird bei klassischer Unternehmensbewertung bei "Null" enden. Mit und ohne Bürgschaft ist der Wert bei klassischer Unternehmensbewertung "Null".

Das muss erst einmal nichts zu heißen haben, denn auch Bill Gates hätte am 4. April 1975 für Microsoft keinen Dollar Kredit bekommen. Heute sind die Anteile Milliarden wert. Die Banken haben ihm nicht dazu verholfen. Dabei muss man im Blick haben, dass von 100 Gründungen im Stile von Microsoft 99 im Dunkel der Geschichte verschwunden sind. Aus der Zeit des neuen Marktes in Deutschland (die sich alle ebenso schön geredet haben) sind noch eine Handvoll von Unternehmen übrig beblieben. Leute wie Wilfried Beeck oder Paulus Neef waren auf dem Papier Milliardäre. Die haben übrigends ähnlich gedacht wie Du. :) Übrig geblieben sind heute aus diesem Scherbenhaufen zig Gesellschafter und Geschäftsführer, die in Millionengrößenordnung für ihre heute (und damals) auch bei klassischer Betrachtung nullwertigen Unternehmen gebürgt haben. Aus diesem Grunde werden heute solche Startups zumeist nicht von Banken, sondern von Risikokapitalgebern (neudeutsch: Private Equity) finanziert. Die gehen aber ganz anders daran geben dem Unternehmen einen "Kredit" ohne Bürgschaft und alles, dafür aber nach gründlicher Due Dilligence gegen erhebliche Beteiligungen am Unternehmen.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.824
1.089
KUL (bye bye HAM)
@TE: nur mal als Amateurfrage aus der letzten Reihe

Hast du die Gesellschaftsanteile erhalten und hast dann im Rahmen deiner Gesellschafterposition eine Bürgschaft an die Gesellschaft gegeben, oder wurden die Anteile als Sicherheit für die Bürgschaft an dich verpfändet?

Im letzteren Fall könnte meiner Meinung nach keine Bewertung über dem Bürgschaftswert stattfinden, da du nicht über die Anteile frei verfügen darfst, und diese im Falle des Zahlungsausfalls der GmbH vermutlich nur in Höhe der Bürgschaft zu verwerten wären (ob die Wertigkeit in diesem Fall aufrechterhalten werden kann steht auf einem anderen Blatt Papier) und darüber hinaus gehende Erträge an den Schuldner gehen.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
@TE: nur mal als Amateurfrage aus der letzten Reihe

Hast du die Gesellschaftsanteile erhalten und hast dann im Rahmen deiner Gesellschafterposition eine Bürgschaft an die Gesellschaft gegeben, oder wurden die Anteile als Sicherheit für die Bürgschaft an dich verpfändet?

Im letzteren Fall könnte meiner Meinung nach keine Bewertung über dem Bürgschaftswert stattfinden, da du nicht über die Anteile frei verfügen darfst, und diese im Falle des Zahlungsausfalls der GmbH vermutlich nur in Höhe der Bürgschaft zu verwerten wären (ob die Wertigkeit in diesem Fall aufrechterhalten werden kann steht auf einem anderen Blatt Papier) und darüber hinaus gehende Erträge an den Schuldner gehen.
keines von beiden.

ich bürge mit meinem Privatvermögen selbstschuldnerisch für die operative Linie des Unternehmens ... zumindest teilweise
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Du redest Dir mit Deiner Argumentation von hinten herum eines schön: Dein Unternehmen ist bei klassischer Untenehmensbewertung wahrscheinlich erst einmal gar nichts wert. Der Wert der Anteile ist bei einer ordentlichen Unternehmensbewertung "Null".
das sahen aber alle bisher gefragten Gutachter, Experten, Steuerberater, Juristen und Unternehmensberater ganz anders ...
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.144
3.125
das sahen aber alle bisher gefragten Gutachter, Experten, Steuerberater, Juristen und Unternehmensberater ganz anders ...

Nur die Bank sieht es in aller Bescheidenheit so wie ich, denn sie fordert für die Kreditlinie des Unternehmens Deine Bürgschaft. :)

Bei einem Unternehmen mit ausreichender Ertragskraft und EK Ausstattung ware es anders. Aber Du kommst ja jetzt in Post 62 stückelweise mit neuen infos rüber: Die Ertragskraft des Unternehmens reicht der Bank zumindest teilweise für die Kreditlinie. Also insofern wird das Unternehmen bei klassicher Betrachtung irgendwas wert sein. Zurück zu Deiner Ausgangsfrage: Auf der Aktivseite Deiner privaten Vermögensbilanz steht der Verkehrswert Deiner Geschäftsanteile - was ist ein objektiver Dritter bereits dafür zu bezahlen. Auf der Passivseite steht die Bürgeschaftsverbindlichkeitkeit zum Nennwert. Beides hat m.E. nichts miteinander zu tun.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Nur die Bank sieht es in aller Bescheidenheit so wie ich, denn sie fordert für die Kreditlinie des Unternehmens Deine Bürgschaft. :)

Bei einem Unternehmen mit ausreichender Ertragskraft und EK Ausstattung ware es anders. Aber Du kommst ja jetzt in Post 62 stückelweise mit neuen infos rüber: Die Ertragskraft des Unternehmens reicht der Bank zumindest teilweise für die Kreditlinie. Also insofern wird das Unternehmen bei klassicher Betrachtung irgendwas wert sein. Zurück zu Deiner Ausgangsfrage: Auf der Aktivseite Deiner privaten Vermögensbilanz steht der Verkehrswert Deiner Geschäftsanteile - was ist ein objektiver Dritter bereits dafür zu bezahlen. Auf der Passivseite steht die Bürgeschaftsverbindlichkeitkeit zum Nennwert. Beides hat m.E. nichts miteinander zu tun.
schon wieder eine "Rechtsberatung", die ich so nicht annehmen oder akzeptieren würde.
daher empfiehlt es sich, die Meinung eines Juristen nie einfach ungeprüft und unhinterfragt zu übernehmen.

Vermögen ist Aktiva minus Passiva, also wäre in deinem Beispiel die Bürgschaft voll abzuziehen.

was ja auch plausibel ist, würde ich die Bürgschaft in ein normales Bankdarlehen umwandeln, sprich der Bank ein Stück meines Privatvermögens übereignen, damit sie dem Unternehmen die Linie im Rahmen eines normalen Bankdarlehens einräumt.
um das, was ich dann der Bank an Privatvermögen übereigne, wäre ja dann im dem Falle ebenfalls mein Privatvermögen gemindert ...

... meiner bescheidenen Meinung nach ist daher die Bürgschaft als volle Schuld anzurechnen
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.144
3.125
schon wieder eine "Rechtsberatung", die ich so nicht annehmen oder akzeptieren würde.
daher empfiehlt es sich, die Meinung eines Juristen nie einfach ungeprüft und unhinterfragt zu übernehmen.

Vermögen ist Aktiva minus Passiva, also wäre in deinem Beispiel die Bürgschaft voll abzuziehen.

was ja auch plausibel ist, würde ich die Bürgschaft in ein normales Bankdarlehen umwandeln, sprich der Bank ein Stück meines Privatvermögens übereignen, damit sie dem Unternehmen die Linie im Rahmen eines normalen Bankdarlehens einräumt.
um das, was ich dann der Bank an Privatvermögen übereigne, wäre ja dann im dem Falle ebenfalls mein Privatvermögen gemindert ...

... meiner bescheidenen Meinung nach ist daher die Bürgschaft als volle Schuld anzurechnen

Was heißt wohl die Bürgschaftsverbindlichkeit "zum Nennwert"?? Das ist der Wert, über den die Bürgschaft lautet. Die Bürgschaft steht natürlich in voller Höhe (also zum Nennwert) auf der Passivseite und ist eine "volle Schuld"

Aktivseite: Anteilswert
Passivseite: Bürgschaftsverbindlichkeit

Dein Vermögen: Aktiva ./. Passiva,

Aber mal ganz ehrlich: Mandanten, die um des Widersprechens immer widersprechen, die braucht kein Anwalt.

Und der Anteilswert hat weiter nichts mit der Bürgschaft zu tun. Er ist wie er ist. Ist deine Butze insolvent, ist er "Null". Bürgschaft hin oder her. Ist die Butze "Microsoft II", dann kann er sehr hoch sein. Bürgschaft hin oder her. Ob Du eine Bürgschaft dafür unterschrieben hast, ist für den Wert der Anteile egal.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Zurück zu Deiner Ausgangsfrage: Auf der Aktivseite Deiner privaten Vermögensbilanz steht der Verkehrswert Deiner Geschäftsanteile - was ist ein objektiver Dritter bereits dafür zu bezahlen.
diese Frage alleine wäre schon 3 neue Diskussionsstränge wert ... und es gibt keine (objektive) Antwort
aber wir können sie uns schenken, denn damit beschäftigen sich bereits ganze Schrankwände voll an Literatur, und niemand kann je ein (zufriedenstellendes, da objektivierbares) Ergebnis liefern
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Was heißt wohl die Bürgschaftsverbindlichkeit "zum Nennwert"?? Das ist der Wert, über den die Bürgschaft lautet. Die Bürgschaft steht natürlich in voller Höhe (also zum Nennwert) auf der Passivseite und ist eine "volle Schuld"

Aktivseite: Anteilswert
Passivseite: Bürgschaftsverbindlichkeit

Dein Vermögen: Aktiva ./. Passiva,

Aber mal ganz ehrlich: Mandanten, die um des Widersprechens immer widersprechen, die braucht kein Anwalt.

Und der Anteilswert hat weiter nichts mit der Bürgschaft zu tun. Er ist wie er ist. Ist deine Butze insolvent, ist er "Null". Bürgschaft hin oder her. Ist die Butze "Microsoft II", dann kann er sehr hoch sein. Bürgschaft hin oder her. Ob Du eine Bürgschaft dafür unterschrieben hast, ist für den Wert der Anteile egal.
für den Wert der Anteile mag die Bürgschaft erst einmal egal sein, da sie sich aus dem Unternehmensertrag errechnet, zumindest bei bestimmten Verfahren.
aber dieser Ertrag hängt eben an der Bürgschaft, und damit dann auch wieder der Anteilswert ...

du kommst da kausal nicht raus, aus der Nummer ...
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.183
860
denn ich kann keinen Fehler im meiner Kausalkette erkennen.
ohne Bürgschaft ---> niedrigere Erträge ---> niedrigere Erträge ---> niedrigerer Wert der Anteile ---> niedrigerer Wert der Anteile ---> niedrigeres Privatvermögen

es gibt also eine direkten kausalen Zusammenhang zwischen der Bürgschaft und meinem Privatvermögen ...
q.e.d.
Es geht hier doch um einen Wertansatz der Bürgschaft in der Vermögensbilanz des Bürgen, nicht um Kausalitäten.
Ersetzt Du "ohne Bürgschaft" durch "schlechter GF", gilt die Kausalität ebenso. Dennoch gibt es für den GF keinen hohen oder niedrigen Wertansatz, wenn das Unternehmen bewertet werden soll.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.144
3.125
für den Wert der Anteile mag die Bürgschaft erst einmal egal sein, da sie sich aus dem Unternehmensertrag errechnet, zumindest bei bestimmten Verfahren.
aber dieser Ertrag hängt eben an der Bürgschaft, und damit dann auch wieder der Anteilswert ...

du kommst da kausal nicht raus, aus der Nummer ...

Sorry, Dich würde ich als Mandant nicht nehmen. Das wird immer blödschwätziger.

"für den Wert der Anteile mag die Bürgschaft erst einmal egal sein, da sie sich aus dem Unternehmensertrag errechnet".

Was soll denn der Unsinn? Die Bürgschaft errechnet sich aus dem Unternehmensertrag?? Das ist von der deutschen Sprache bereits nicht verständlich. Wenn Du genauso Deiner Bank Deinen Unternehmenszweck erklärst, wird die sich alles zur Sicherheit geben lassen, was irgendwo da ist. Aber mach Dein Ding, lass uns Anwälte in Ruhe und frag nicht weiter. Du kriegst Antworten die Dir nicht passen und redest dann Zeug was einfach nur noch wirr ist.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Es geht hier doch um einen Wertansatz der Bürgschaft in der Vermögensbilanz des Bürgen, nicht um Kausalitäten.
Ersetzt Du "ohne Bürgschaft" durch "schlechter GF", gilt die Kausalität ebenso. Dennoch gibt es für den GF keinen hohen oder niedrigen Wertansatz, wenn das Unternehmen bewertet werden soll.
unverständliche Argumentation.

meine Argumentation ist doch ganz einfach:
Anteilswert des Unternehmens mit Bürgschaft aus dem Ertragswertverfahren ... meinetwegen 1.ooo.ooo Euro
Anteilswert des Unternehmens ohne die Bürgschaft aus dem Ertragswertverfahren ... meinetwegen 500.ooo Euro, da der Ertrag des Unternehmens dann entsprechend gemindert wäre, denn es könnte dann nicht mehr so umfangreich wirtschaften

mit Bürgschaft beträgt mein privates Vermögen also 1 Mio Euro
ohne die Bürgschaft betrüge mein privates Vermögen nur noch 500.ooo Euro

die Bürgschaft muss! meiner Meinung nach also auf jeden Fall angerechnet werden !!
denn ohne sie stände ich gar nicht da, wo ich jetzt stehe ...
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Sorry, Dich würde ich als Mandant nicht nehmen. Das wird immer blödschwätziger.

Was soll denn der Unsinn? Die Bürgschaft errechnet sich aus dem Unternehmensertrag?? Das ist von der deutschen Sprache bereits nicht verständlich. Wenn Du genauso Deiner Bank Deinen Unternehmenszweck erklärst, wird die sich alles zur Sicherheit geben lassen, was irgendwo da ist. Aber mach Dein Ding, lass uns Anwälte in Ruhe und frag nicht weiter. Du kriegst Antworten die Dir nicht passen und redest dann Zeug was einfach nur noch wirr ist.
ich habe doch meine Antworten schon längst bekommen.

das Argument ich solle mir die Bürgschaft als normales Bankdarlehen umgewandelt vorstellen, fand ich am Einleuchtensten.
dann gäbe es auch keine Diskussionen mehr, denn ein Bankdarlehen ist auf jeden Fall eine Vollschuld.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.144
3.125
Anteilswert des Unternehmens mit Bürgschaft aus dem Ertragswertverfahren ... meinetwegen 1.ooo.ooo Euro
Anteilswert des Unternehmens ohne die Bürgschaft aus dem Ertragswertverfahren ... meinetwegen 500.ooo Euro, da der Ertrag des Unternehmens dann entsprechend gemindert wäre, denn es könnte dann nicht mehr so umfangreich wirtschaften..

Erfinde Du mal die Unternehmensbewertung neu. Der Wert des Unternehmens ist mit und ohne Bürgschaft gleich. Gehst Du z.B. von einer Immobilieninvestition aus (das ist der Klassiker für Ertragswertverfahren) dann ist es die x-fache Jahresmiete. Und die ist immer gleich, egal ob sich der Eigentümer für irgendwas verbürgt oder nicht. Willst Du einen GEschäftsanteil bewerten, sind oft genug Muliples vom EBITDA die Grundlage. EBITDA die Abkürzung für englisch: "earnings before interest, taxes, depreciation and amortization" also „Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände“. Auch da ist es völlig egal ob eine Bürgschaft irgendwo herumgeistert. Was Du hier machen willst, ist eine "reale Bewertung" mit einer "hypothetischen Bewertung" (was ist die Butze ohne die Bürgschaft wert" in Relation setzen. Solche Hypothesen haben aber in einer Bilanz nichts zu suchen. So, mir reicht es hier. Beratungsresistente Mandanden brauche ich nicht.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Erfinde Du mal die Unternehmensbewertung neu. Der Wert des Unternehmens ist mit und ohne Bürgschaft gleich. Gehst Du z.B. von einer Immobilieninvestition aus (das ist der Klassiker für Ertragswertverfahren) dann ist es die x-fache Jahresmiete. Und die ist immer gleich, egal ob sich der Eigentümer für irgendwas verbürgt oder nicht. Willst Du einen GEschäftsanteil bewerten, sind oft genug Muliples vom EBITDA die Grundlage. EBITDA die Abkürzung für englisch: "earnings before interest, taxes, depreciation and amortization" also „Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände“. Auch da ist es völlig egal ob eine Bürgschaft irgendwo herumgeistert. Was Du hier machen willst, ist eine "reale Bewertung" mit einer "hypothetischen Bewertung" (was ist die Butze ohne die Bürgschaft wert" in Relation setzen. Solche Hypothesen haben aber in einer Bilanz nichts zu suchen. So, mir reicht es hier. Beratungsresistente Mandanden brauche ich nicht.
sag mal, bist du wirklich so, oder tust du nur so?!

wenn das Unternehmen mit der Bürgschaft einen Ertrag von meinetwegen 1.ooo.ooo Euro erwirtschaftet, weil es dann eine viel höhere operative Linie hat, und ohne die Bürgschaft nur noch von 500.ooo Euro, weil die operativen Linien dann kleiner sind, ergeben sich aus dem Ertragswertverfahren zwangsläufig zwei verschiedene Unternehmenswerte !!
und damit auch zwei verschiendene private Vermögen für mich.
die Bürgschaft hat also einen unmittelbaren Einfluss auf meine private Vermögensgröße.

du hast recht, du kämst bei mir nicht mal als Anwalt für den berühmten "Nachbarschafts-Kirschbaumzweig" in Frage ...
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.144
3.125
sag mal, bist du wirklich so, oder tust du nur so?!

wenn das Unternehmen mit der Bürgschaft einen Ertrag von meinetwegen 1.ooo.ooo Euro erwirtschaftet, weil es dann eine viel höhere operative Linie hat, und ohne die Bürgschaft nur noch von 500.ooo Euro, weil die operativen Linien dann kleiner sind, ergeben sich aus dem Ertragswertverfahren zwangsläufig zwei verschiedene Unternehmenswerte !!
und damit auch zwei verschiendene private Vermögen

du hast recht, du kämst bei mir nicht mal als Anwalt für den berühmten "Nachbarschafts-Kirschbaumzweig" in Frage ...

Das Unternehmen ohne die Bürgschaft existiert aber nicht und kann daher nicht bewertet werden. Und damit existieren auch nicht zwei verschiedende private Vermögen. Und wenn das Unternehmen Erträge nur erwirtschaften kann, weil ein Gesellschafter die Linie verbürgt, dann haben wohl seriöse Banker bei Anwendung der Basel Richtlinien erhebliche Zweifel an der dauerhaften Ertragskraft des Unternehmens. Aber das dreht sich hier im Kreise. Du willst ein Ergebnis herbeireden, bis resistent gegen jeden Gedanken und verfolgst sektiererisch Deine Theorie. Unternehmensbewertung ist aber halt nicht beliebig.

Und zu Deiner Beruhigung: "Nachbarschafts-Kirschbaumzweig" (es war wohl eher ein Knallerbsenstrauch) fasse ich ebenso wenig an, wie Nerds, die meinen alles besser zu wissen. Und Tschüss!