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* übrigens, selbstverständlich kommt es darauf an !!Weder bei einem Ertragswertverfahren noch beim Discounted Cash-Flow-Verfahren kommt es nach meinem bescheidenen Wissen auf eine Bürgschaft des Gesellschafters an.
ohne die Bürgschaft lägen die Erträge des Unternehmens ja nur bei einem Bruchteil der jetzigen Erträge, denn dann hätte das Unternehmen ja bei weitem diese operativen Linien nicht eingeräumt bekommen, mit denen es jetzt erst seine Erträge erwirtschaften kann ...
oder anders gesagt.
ohne die Bürgschaft würde *hüstel* "dein" Ertragswertverfahren einen deutlich niedrigeren Wert für meine Anteile auswerfen
oder noch anders gesagt, mein privates Vermögen wäre deutlich niedriger ... !!
naja, sowohl als Anwalt als auch als Unternehmensberater nur bedingt tauglich ...