Wohnung mit Küche vermietet

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.845
6.886
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Hallo ich will gerade eine Wohnung neu vermieten, in der Wohnung ist seit ich mich erinnere eine Küche eingebaut (ca. 20 Jahre), ich frage mich jetzt ob ich die Wohnung inkl. Küche vermieten kann ohne das der neue Mieter irgendwann Anspruch auf eine Ersatzküche o.ä. hat. Zum rausreißen und wegschmeißen ist sie zu schade, und sie dem neuen Mieter schenken scheint mir auch nicht das richtige.

Hat da irgendjemand Erfahrungen?
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Nicht dass ich wüsste. Wenn du sie mitvermietest, muss sie eben funktionsfähig sein. Also in dem Alter könnten neue E-Geräte auf dich zukommen ... oder lass sie auslösen, ob du dafür allerdings noch viele Blumen erntest ...
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.347
5.436
Ich habe bis vor kurzem in einer Wohnung gewohnt, wo eine Küche bereits vorhanden war (und somit zur Mietsache gehörte), und wie oben schon geschrieben, war der Vermieter in dieser Konstellation dafür verantwortlich, eventuell defekte Geräte zu ersetzen. In meinem Fall war dies der Kühlschrank, der ausgetauscht werden musste. Dafür musste ich nichts bezahlen. Das ganze wurde ähnlich wie bei Gegenständen im Badezimmer (z.B. Armaturen, Durchlauferhitzer) geregelt.
 

olip

Erfahrenes Mitglied
04.01.2013
1.416
702
Darmstadt
Das müsste man doch im Mietvertrag klären können, sinngemäß in etwa so:
"Die Küche wird unentgeltlich zum Gebrauch überlassen, eventuell anfallende Reparaturen an den Elektrogeräten trägt der Mieter."

Ggf. mal bei Haus&Grund schauen, wie man das rechtssicher macht.
 
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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.241
21.388
MUC
Google mal „Küche zur Nutzung überlssen“

Das müsste man doch im Mietvertrag klären können, sinngemäß in etwa so:
"Die Küche wird unentgeltlich zum Gebrauch überlassen, eventuell anfallende Reparaturen an den Elektrogeräten trägt der Mieter."

Ggf. mal bei Haus&Grund schauen, wie man das rechtssicher macht.

Wenn man wie von @Boeing736 vorgeschlagen nach "Küche zur Nutzung überlassen" googelt, findet man ganz schnell heraus, dass die rechtliche Wüdigung einer solchen Klausel in der Vergangenheit von verschiedenen Gerichten sehr unterschiedlich war.

Man muss sich dann darauf einstellen, als Vermieter im Zweifelsfall auch eventuelle Reparaturkosten zahlen zu müssen. Ob man die Küche deswegen gleich verschenkt oder sie an einen Dritten verkauft, muss man selbst entscheiden. Zu berücksichtigen ist auch, welche Zielgruppe die zu vermietende Wohnung ansprechen soll, welche Qualität die Küche hat und ob das zusammen passt.

Ich persönlich bin kein Freund von Mietwohnungen mit bestehender Einbauküche, da ich meine eigenen Vorstellungen von einer guten Küche habe. Konsequenz ist, dass ich in den letzten 25 Jahren nicht nur in fünf verschiedenen Wohnungen / Häusern gewohnt habe, sondern auch fünf Küchen besessen habe. Ein Umzug einer Küche ist ja auch keine Option, da sie meist nicht passt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.845
6.886
Meinem Verständnis nach ist das Problem das sich mir stellt wenn ich die Küche mit vermiete (ausser das ich mich drum kümmern muss was OK ist), das diese ein Teil der Mietsache wird, und sobald die Küche als "abgewohnt" gilt (wohl irgendetwas zwischen 10 und 25 Jahren) der Mieter für diese Küche keine Miete mehr zahlen müsste und somit die Miete und den monatlichen "Mietpreis" reduzieren könnte. Letzteres möchte ich umgehen.

Und klar kann eine Küche ewig halten, aber darum geht es wohl im Mietrecht nicht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das Alter einer Küche sagt nichts, aber auch gar nichts, über den Zustand einer Küche aus...
Aber es sagt etwas darüber aus ob man noch rechtswirksam Miete dafür verlangen kann oder nicht, zumindest verstehe ich das nach ein wenig googlen so.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.845
6.886
Bitte um Erklärung.
Naja die Küche ist einfach noch top OK, wenn ich diese den Mietern schenke und die in zwei Jahren ausziehen können sie die Küche mitnehmen, und ich kann eine neue einbauen lassen, und das wäre dann wohl verschenktes Geld.

Mir persönlich wurde z.B. mal von einem Vermieter die Küche geschenkt - beim Auszug musste ich diese dann entsorgen.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.380
8.812
CPT / DTM
Das Alter einer Küche sagt nichts, aber auch gar nichts, über den Zustand einer Küche aus...
Aber es sagt etwas darüber aus ob man noch rechtswirksam Miete dafür verlangen kann oder nicht, zumindest verstehe ich das nach ein wenig googlen so.

Gut. Gegenfrage:

Wenn ich einen Küchenschrank öffne, die verfaulte Tür abfällt und mir aus dem Schimmel 20 Kakerlaken entgegen kommen, kann ich dafür noch eine Miete verlangen? (Nur ein Beispiel!)
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.965
2.395
Meinem Verständnis nach ist das Problem das sich mir stellt wenn ich die Küche mit vermiete (ausser das ich mich drum kümmern muss was OK ist), das diese ein Teil der Mietsache wird, und sobald die Küche als "abgewohnt" gilt (wohl irgendetwas zwischen 10 und 25 Jahren) der Mieter für diese Küche keine Miete mehr zahlen müsste und somit die Miete und den monatlichen "Mietpreis" reduzieren könnte. Letzteres möchte ich umgehen.

Und klar kann eine Küche ewig halten, aber darum geht es wohl im Mietrecht nicht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Aber es sagt etwas darüber aus ob man noch rechtswirksam Miete dafür verlangen kann oder nicht, zumindest verstehe ich das nach ein wenig googlen so.
Für eine 20 Jahre alte Küche kannst du quasi nichts an Miete verlangen, die ist längst abgeschrieben. Es ist also nur die Frage, ob du sie überlässt oder rausreißt. Kommt also ist die Frage, ob da ein Mieter eine Küche einbauen soll oder will.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.845
6.886
Für eine 20 Jahre alte Küche kannst du quasi nichts an Miete verlangen, die ist längst abgeschrieben. Es ist also nur die Frage, ob du sie überlässt oder rausreißt. Kommt also ist die Frage, ob da ein Mieter eine Küche einbauen soll oder will.
Ich will ja gar keine Miete dafür, das ist doch der Punkt, die Küche soll in der Wohnung bleiben, vom Mieter genutzt werden können, aber mein Eigentum bleiben.

Wenn ich jetzt aber in den Mietvertrag schreibe "vermietet wir eine 2 Z Wohnung mit Einbauküche" dann entsteht eben meiner Meinung nach das Problen das der Mieter einen Anspruch auf eine Küche hat die eben noch nicht abgeschrieben ist.

Die Küche ist noch voll OK, ich habe kein Problem die Geräte zu tauschen oder zu reparieren - ich will nur verhindern das man mir eine "Mietminderung" daraus basteln kann.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Gut. Gegenfrage:

Wenn ich einen Küchenschrank öffne, die verfaulte Tür abfällt und mir aus dem Schimmel 20 Kakerlaken entgegen kommen, kann ich dafür noch eine Miete verlangen? (Nur ein Beispiel!)
Damit hat das überhaupt nichts zu tun, es hat etwas damit zu tun ob die Küche noch einen "Wert" darstellt - und wenn sie abgeschrieben wurde stellt sie keinen Wert mehr dar. Du hängst dich an dem Zustand auf, aber um den geht es meiner Auffassung nur zweitrangig.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
6.858
6.977
der Ewigkeit
Hallo ich will gerade eine Wohnung neu vermieten, in der Wohnung ist seit ich mich erinnere eine Küche eingebaut (ca. 20 Jahre), ich frage mich jetzt ob ich die Wohnung inkl. Küche vermieten kann ohne das der neue Mieter irgendwann Anspruch auf eine Ersatzküche o.ä. hat. Zum rausreißen und wegschmeißen ist sie zu schade, und sie dem neuen Mieter schenken scheint mir auch nicht das richtige.

Hat da irgendjemand Erfahrungen?
Du willst gerade eine Wohnung vermieten - heisst das, Du suchst erst noch einen Mieter?
Ich vermiete u.a. auch ein/zwei Objekte.
Nur drei Dinge (sofern deren Finanzen stimmen) sind für solvente, potentielle Mieter interessant: 1.) Lage 2.) Bad/Bäder 3.) Küche
(sofern wir nicht über "Wohnklo's oder 60qm Butzen" sprechen und die -langfristigen- Mieter gewisse Ansprüche haben und dafür auch bereit sind zu zahlen)
Deshalb ist die Frage leicht zu beantworten: Der Wurm muss dem Fisch (Mieter) schmecken, nicht dem Angler. (Vermieter)
 
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3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
6.205
9.393
Mein Rat, nichts an Extras in der Wohnung lassen was kaputt gehen kann, gibt nur Ärger.
Es sei denn Du machst das wie @Frank N. Stein und kalkulierst das entsprechend in die Miete mit ein.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.845
6.886
OK, ihr scheint ja alle nur auf den Zustand und die Funktionalität der Küche abzuzielen, was aber überhaupt nicht mein Punkt ist. Die Nutzungsüberlassung könnte wohl eine Lösung sein.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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3.028
Du musst klar stellen, dass die Küche nicht mit vermietet ist. z.B. "In der Wohnung befindet sich eine eingerichtete Küche, die der Mieter nutzen darf, die aber nicht Gegenstand der Mietsache ist. Der Mieter hat sich von der Funktionsfähigkeit überzeugt. Die Küche ist in optisch gutem Zustand und funktionsfähig. Der Vermieter ist weder für die Instandhaltung noch für den Austausch von Geräten zuständig. Die ist alleine Sache des Mieters. Der Mieter hält die Küche in dem Zustand, in dem sie sich befindet und nimmt auch Reparaturen und Austausch von Elektrogeräten vor. Eine Kostenerstattung erhält er vom Vermieter dafür nicht". Und das diskutierst Du mit dem Mieter (dann ist es keine AGB), fragst ihn ob er damit einverstanden ist, welche Änderungswünsche er hat (dann ist es verhandelt) und gut ist. Sicherer kannst Du es nicht machen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Für eine 20 Jahre alte Küche kannst du quasi nichts an Miete verlangen, die ist längst abgeschrieben. Es ist also nur die Frage, ob du sie überlässt oder rausreißt. Kommt also ist die Frage, ob da ein Mieter eine Küche einbauen soll oder will.
Das ist falsch. Wir haben einen Vermietermarkt. Wenn ich die Küche drin haben will, ist sie drin und gerade in so komischen Städten wie Berlin gehört ein Herd warum auch immer zur Mindestausstattung. Und Miete will er noch nicht einmal dafür. Ist doch nett.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
921
683
Interessante Diskussion ..

Da ja hier mehrere schreiben, für eine sehr alte Küche könne man gar keine Miete mehr verlangen, stellt sich mir die Frage wie das ist, wenn ein langjähriger Mieter eine nun abgewohnte, veraltete Küche hat, die laut Mietvertrag mitvermietet ist, ohne dass dafür ein gesonderter Betrag bzw. Teil des Gesamtmietpreises ausgewiesen ist.

Beispiel:

Ein Mieter zieht im Jahr x ein in dieser Konstellation, wobei zu dem Zeitpunkt die Küche 8 Jahre alt ist. Dann bleibt er 20 Jahre in der Wohnung, sodass nach 20 Jahren die Küche mittlerweile 28 und somit wertlos geworden ist. Darf der Mieter dann die Miete deshalb kürzen? Falls ja, nach wieviel Jahren denn? Wann gilt die Küche als so wertlos, dass dafür keine Miete mehr verlangt werden darf? Und um welchen Betrag darf ggf. gekürzt werden, wenn ja im Mietvertrag, obwohl danach die Küche mitvermietet wurde, darf der Mieter dann die Miete deshalb kürzen?
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.432
499
Flying Lawyer hat alles geschrieben.
Rein schreiben, dass sie unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird und zur Wohnung gehört.
Mit dem Austausch der Geräte kannst du handhaben wie es dir beliebt, jeder Mieter wird froh sein, wenn du defekte Geräte ersetzt.
Wenn kein separater Mietzins für die Küche angegeben ist, dürfte dir dann auch niemand einen Strick daraus drehen.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.028
Interessante Diskussion ..

Da ja hier mehrere schreiben, für eine sehr alte Küche könne man gar keine Miete mehr verlangen, stellt sich mir die Frage wie das ist, wenn ein langjähriger Mieter eine nun abgewohnte, veraltete Küche hat, die laut Mietvertrag mitvermietet ist, ohne dass dafür ein gesonderter Betrag bzw. Teil des Gesamtmietpreises ausgewiesen ist.

Beispiel:

Ein Mieter zieht im Jahr x ein in dieser Konstellation, wobei zu dem Zeitpunkt die Küche 8 Jahre alt ist. Dann bleibt er 20 Jahre in der Wohnung, sodass nach 20 Jahren die Küche mittlerweile 28 und somit wertlos geworden ist. Darf der Mieter dann die Miete deshalb kürzen? Falls ja, nach wieviel Jahren denn? Wann gilt die Küche als so wertlos, dass dafür keine Miete mehr verlangt werden darf? Und um welchen Betrag darf ggf. gekürzt werden, wenn ja im Mietvertrag, obwohl danach die Küche mitvermietet wurde, darf der Mieter dann die Miete deshalb kürzen?

Wenn sie mitvermietet ist, muss der Vermieter sie instand halten. Viele wissen das nicht, aber das gilt nicht nur bei der Küche. Der Vermieter muss auch nach dem Gesetz erstmal die Schönheitsreparaturen machen, wenn sie nicht auf den Mieter übertragen sind. Und er muss eigentlich auch die Nebenkosten tragen.

Das Gesetz sieht bei Mietvertrag, und darum sind die Verträge auch meist relativ lang, alle Pflichten beim Vermieter. Darum bei Deinem Fall auch die Küche. Im Mietvertrag wird das, was zulässig ist, meist genau umgekehrt gestaltet.

Ob die Küche "veraltet" ist, ist wiederum irrelevant. Der Vermieter muss aber in Deinem Fall die Küche nicht "auf dem Stand der Zeit halten", also z.B. Dampfgarer und Mikrowelle einbauen. Das was bei Vermietung da war, ist mitvermietet und bestimmt den Standard.
 

bacchus85

Erfahrenes Mitglied
20.01.2018
593
458
nähe HAJ
Als ich das letzte Mal eine Wohnung gemietet habe, war da auch schon eine Küche drin. Die war optisch / technisch in Ordnung, darum hatte ich mich mit dem Vermieter darauf geeinigt, dass ich sie ihm abkaufe.

Wäre das nicht auch eine Option? So kann die Küche drin bleiben, du musst dich jedoch nach Mietbeginn nicht mehr darum kümmern.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.552
4.166
MUC/INN
Ich habe hier einen Fall, da gab es einen Wasserschaden und der Vermieter hat im Zuge der Behebung der Mängel die Küche des Mieters rausgerissen, ihm eine neue rausgesucht und eingebaut, quasi als Überraschung. :D Der Mieter ist nicht amused, musste gerade daran denken, als ich den Thread hier gelesen habe.
 

190th ARW

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
1.298
660
Wir vermieten NIE mit Küche, und zwar von Beginn an. Die Küchen waren immer Thema der Mieter, der erste erbringt sie, nimmt sie bei Auszug mit oder verkauft sie an den Nachmieter, sofern der sie nehmen würde. So geht das dann immer weiter und ist mE aus VM-Sicht das beste Vorgehen.

Du hast ja aber eine andere Konstellation...

Mach es doch einfach so. Sind Dir durch die Küche jemals Kosten entstanden, oder ist diese eh uralt und in den Büchern nichts mehr wert? Sollte dem so sein, dann im MV festhalten, dass die EBK unentgeltlich in das Eigentum des Mieters übergeht. Dann hat er sie theoretisch an der Backe.

Sollte die Küche aus deiner Sicht noch einen Wert darstellen, verkaufe diese mit separatem KV dem Mieter für deinen Betrag x. Dann gehört sie bei einem möglichen Auszug ebenso Ihm.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.845
6.886
Ob die Küche "veraltet" ist, ist wiederum irrelevant. Der Vermieter muss aber in Deinem Fall die Küche nicht "auf dem Stand der Zeit halten", also z.B. Dampfgarer und Mikrowelle einbauen. Das was bei Vermietung da war, ist mitvermietet und bestimmt den Standard.
Erstmal Danke für deine Ausführungen, ich glaube ich weiss wie ich es machen kann.

Jetzt mal rein theoretisch (so habe ich das insgesamt verstanden), der Mieter zieht in eine neue Wohnung (inkl. neuer Küche) die Küche ist pauschal im Mietpreis enthalten, der Mieter bleibt jetzt aber 15 - 25 Jahre Mieter, kommt dann nicht irgendwann der Punkt an dem der Mieter die Miete um den anteilligen Mietpreis für die Küche kürzen könnte da die Küche, unabhängig vom Zustand als "abgewohnt" gilt?