Wohnung mit Küche vermietet

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190th ARW

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
1.306
672
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Erstmal Danke für deine Ausführungen, ich glaube ich weiss wie ich es machen kann.

Jetzt mal rein theoretisch (so habe ich das insgesamt verstanden), der Mieter zieht in eine neue Wohnung (inkl. neuer Küche) die Küche ist pauschal im Mietpreis enthalten, der Mieter bleibt jetzt aber 15 - 25 Jahre Mieter, kommt dann nicht irgendwann der Punkt an dem der Mieter die Miete um den anteilligen Mietpreis für die Küche kürzen könnte da die Küche, unabhängig vom Zustand als "abgewohnt" gilt?
Deshalb darf die Küche nie pauschal mitvermietet werden! Immer entweder separater MV, oder noch besser aus VM-Sicht, bei der Küche komplett raus sein, sprich der Mieter erbringt diese!

Damit bindest du den Mieter vermeintlich auch stärker an die Wohnung, da er ja investiert hat. Parallel geht er mit einer Küche die er bei Auszug loswerden muss und die Ihn teuer Geld gekostet hat vermeintlich besser um als mit einer welche ihm nicht gehört.
 
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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.582
4.235
MUC/INN
Erstmal Danke für deine Ausführungen, ich glaube ich weiss wie ich es machen kann.

Jetzt mal rein theoretisch (so habe ich das insgesamt verstanden), der Mieter zieht in eine neue Wohnung (inkl. neuer Küche) die Küche ist pauschal im Mietpreis enthalten, der Mieter bleibt jetzt aber 15 - 25 Jahre Mieter, kommt dann nicht irgendwann der Punkt an dem der Mieter die Miete um den anteilligen Mietpreis für die Küche kürzen könnte da die Küche, unabhängig vom Zustand als "abgewohnt" gilt?
Nein, natürlich nicht. Die Miete ist nur dann gemindert, wenn ein Mangel an der Mietsache vorliegt. Die gewöhnliche Abnutzung einer mietvermieteten Küche infolge gewöhnlichen Gebrauchs ist kein Mangel. Die normale Nutzung der Miete als vertragsgemäßer Gebrauch beinhaltet, dass diese irgendwann einmal "abgewohnt" ist, führt aber nicht zu einer Gebrauchsminderung der Mietsache. Wenn einem als Mieter die 20 Jahre alte Küche schlichtweg unmodisch erscheint, ist das kein Grund zum Austausch.

Die Abnutzung im laufenden Mietverhältnis selbst ist kein Mangel (vgl. BGH,Urteil vom 30. 6. 2004 - XII ZR 251/02). Wichtig ist, dass die Küche den vertragsgemäßen Bestimmungen, also dem Sinn einer Küche, dienlich und insoweit auch funktionsfähig ist.

Dass sich die Vermietung einer (älteren) Küche nicht unbedint empfiehlt, steht auf einem anderen Blatt.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.504
6.369
Eins vorweg: Ich kenne mich null mit der Materie aus, bin auch kein Jurist, ich möchte es nur selbst verstehen. Um welche Art von Wohnung handelt es sich denn, und was ist die Zielgruppe? Bei kurzfristigen Mietverträgen (z.B. Saisonarbeiter) oder kleinen Wohnungen in unattraktiver Lage (für sozial schwache) ist eine Küche durchaus von Vorteil. Wer einen 200m2-Palast für die Nutzung bis ans Lebensende mietet, der möchte sich hingegen keine alte Küche ans bein Binden sondern diese nach eigenen Vorstellungen gestalten. Je nachdem wirkt die vorhandene Küche wertsteigernd oder wertmindernd, ganz unabhängig von ihrem Alter.

Gibt es in Deutschland so etwas wie ein Vorkaufsrecht als Alternative zur Nutzungsüberlassung?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.062
7.121
Wenn einem als Mieter die 20 Jahre alte Küche schlichtweg unmodisch erscheint, ist das kein Grund zum Austausch.
Naja, ich weiss ja nich wie sich das in den nächste 20 - 30 Jahren entwickelt. Wenn man allerdings heute in einer mit vermieteten Küche wohnt die z.B. irgendwann in den 90zigern eingebaut wurde dann hat der Mieter deutlich höhere Energiekosten an der Backe, aber das wird dann auch alles zu theoretisch.
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
6.283
9.582
Naja, ich weiss ja nich wie sich das in den nächste 20 - 30 Jahren entwickelt. Wenn man allerdings heute in einer mit vermieteten Küche wohnt die z.B. irgendwann in den 90zigern eingebaut wurde dann hat der Mieter deutlich höhere Energiekosten an der Backe, aber das wird dann auch alles zu theoretisch.
Bis dahin sind die Geräte doch eh alle faul :ROFLMAO:

Ich würde mir wie die Vorredner sagen eher Gedanken um anfallende Reparaturen und Austausch machen.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.582
4.235
MUC/INN
Naja, ich weiss ja nich wie sich das in den nächste 20 - 30 Jahren entwickelt. Wenn man allerdings heute in einer mit vermieteten Küche wohnt die z.B. irgendwann in den 90zigern eingebaut wurde dann hat der Mieter deutlich höhere Energiekosten an der Backe, aber das wird dann auch alles zu theoretisch.
Dann wäre auch eine Ölheizung ein Mangel und es wird insoweit ein Schuh drauß, als dass jedes nicht derzeit nach der öffentlichen Meinung bestmögliche Heizmodell einen Mietmangel begründen würde.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.062
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Dann wäre auch eine Ölheizung ein Mangel und es wird insoweit ein Schuh drauß, als dass jedes nicht derzeit nach der öffentlichen Meinung bestmögliche Heizmodell einen Mietmangel begründen würde.
Naja hier hast du ja einen unterschiedlichen Aufwand und unterschiedliche Nutzungsdauer. Und wenn ich das richtig sehe müssen alte Heizanlagen durchaus regelmäßig ausgetauscht werden, muss ich in einem Haus gerade machen. Weil die alte Anlage vom Schornsteinfeger nicht mehr abgenommen wird. Und ob ein Kühlschrank 2 - 3 KWh oder 0,4 KWh am Tag verbraucht ist schon ein erheblicher Unterschied.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
4.754
2.718
Das ist falsch. Wir haben einen Vermietermarkt. Wenn ich die Küche drin haben will, ist sie drin und gerade in so komischen Städten wie Berlin gehört ein Herd warum auch immer zur Mindestausstattung. Und Miete will er noch nicht einmal dafür. Ist doch nett.
Dem würde ich durchaus zustimmen und die Aussage von @Frank N. Stein passt ganz gut zu Verhalten vieler Mieter, die eben nicht die letzte runtergerockte Bude nehmen wollen oder müssen.

Ich bin dienstlich bedingt in den letzten 10 Jahren 4x umgezogen. Kaufen wäre zwar machbar, aber in der Situation absolut sinnlos, also bleibt erstmal nur mieten. Und natürlich trägt eine schon eingebaute, gut gepflegte, Küchenzeile zu meiner Entscheidung für oder gegen die eine oder andere Alternative bei.
 

Rokenbock

Erfahrenes Mitglied
15.10.2018
319
229
ZRH
Bin per Zufall über das Thema hier gestolpert und bin zugleich fasziniert wie entsetzt o_O
In der Schweiz wird das komplett anders gehandhabt, ich habe noch nie gehört das jemand der zu Miete in eine Wohnung geht die Küche "selber" mitbringen muss.
Diese gehört bei uns zur Wohnung wie eine Toilette.. :unsure:
Wir vermieten auch 2 Wohnungen & da gehört es halt auch dazu falls mal ein Gerät ( Kühlschrank etc. ) kaputt geht wird dieser von uns als Vermieter ersetzt. ( ist bei uns ja in der Miete mit einberechnet )
Das der Mieter nach x Jahren wegen zu alter Küche den Mietpreis drücken kann, höre ich auch zum ersten mal..
Ich bleibe da mal dran und beobachte das Thema weil es mich extrem Wunder nimmt wie das bei euch im deutschen so ist..
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.123
Bin per Zufall über das Thema hier gestolpert und bin zugleich fasziniert wie entsetzt o_O
In der Schweiz wird das komplett anders gehandhabt, ich habe noch nie gehört das jemand der zu Miete in eine Wohnung geht die Küche "selber" mitbringen muss.
Diese gehört bei uns zur Wohnung wie eine Toilette.. :unsure:
Wir vermieten auch 2 Wohnungen & da gehört es halt auch dazu falls mal ein Gerät ( Kühlschrank etc. ) kaputt geht wird dieser von uns als Vermieter ersetzt. ( ist bei uns ja in der Miete mit einberechnet )
Das der Mieter nach x Jahren wegen zu alter Küche den Mietpreis drücken kann, höre ich auch zum ersten mal..
Ich bleibe da mal dran und beobachte das Thema weil es mich extrem Wunder nimmt wie das bei euch im deutschen so ist.

Bei uns kann auch keiner "wegen zu alter Küche den Mietpreis drücken", aber eine Küche gehört in 95% des Bundesgebietes nicht zum Pflichtinhalt einer Mietwohnung und die meisten bevorzugen wohl, eine Küche nach eigener Vorstellung zu haben. Es gibt aber auch genau die andere Seite: Junge Leute, die nur absehbare Zeit irgendwo wohnen bleiben wollen, freuen sich. Ich vermiete rund 20 Wohnungen. Davon haben die kleineren eine Küche. Ich habe aber auch zwei große Wohnungen mit Küche. In einer wohnt eine alte Dame, die sich zuvor aus ihrer Villa verabschiedet hat. In der anderen ein Paar in den vierzigern, die halt immer mit Küche gemietet haben und das gut fnden. In 5% des Bundesgebietes, nämlich in Berlin, muss eine Mietwohnung im Übrigen Richtig ist: In Berlin muss eine Mietwohnung mit einer Kochgelegenheit und einem Ausguss ausgestattet sein. Grundlage dafür ist das Berliner Wohnungsaufsichtsgesetz. Doch ein einfacher Campingkocher oder zwei Kochplatten reichen aus, keinesfalls hat man Anspruch auf einen Herd mit Backofen oder eine Edelstahlspüle.
 
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red_travels

Megaposter
16.09.2016
21.642
10.139
www.red-travels.com
Das der Mieter nach x Jahren wegen zu alter Küche den Mietpreis drücken kann, höre ich auch zum ersten mal..

das klingt auch schwachsinnig. Die meisten Mieter werden sich über eine enthaltene Küche freuen, solange sie nicht kaputt ist. Ich würde mir niemals eine MIETwohnung suchen, wo ich die Küche noch selbst mitbringen muss. Am Ende passt diese nämlich beim Umzug nicht in die neue Wohnung und man darf wieder x-Tausend Euro für eine neue Küche ausgeben, ob der Nachmieter die Küche haben will steht auf einem anderen Blatt, den Kaufpreis kriege ich allerdings niemals raus.

Ich kann mich aber auch an keinen Mietvertrag erinnern, in dem die Küche explizit mit einem Preis aufgeführt wurde. Vollausgestattet waren die Küchen aber auch nicht immer, in HH fehlte bspw. der Kühlschrank, weil dies nicht vorgeschrieben sei.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.062
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Bei uns kann auch keiner "wegen zu alter Küche den Mietpreis drücken",
Bei meiner Recherche bin ich immer wieder auf diesen Satz gestossen:

Nach zehn bis 25 Jahren gilt eine Küche als „verbraucht“. Kosten können dann eigentlich nicht mehr auf die Miete aufgeschlagen werden, auch wenn es in der Praxis – gerade in begehrten Wohnlagen – oft anders aussieht. Auch Reparaturen müssen nach Ablauf dieser Zeit nicht mehr vom Mieter bezahlt werden.

Daraus ergibt sich für mich das der Mieter zumindest annehmen kann das sich die Miete nach zehn bis 25 Jahren um den anteiligen Mietpreis der Küche reduziert. Was evtl. nicht dazu führt das er die Miete tatsächlich reduzieren kann, aber bei z.B. einer Mieterhöhung eine andere Basis angenommen wird. Aber du bist Jurist ich nicht, wenn das so ist wie du sagst, umso besser.
 

190th ARW

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
1.306
672
Bin per Zufall über das Thema hier gestolpert und bin zugleich fasziniert wie entsetzt o_O
In der Schweiz wird das komplett anders gehandhabt, ich habe noch nie gehört das jemand der zu Miete in eine Wohnung geht die Küche "selber" mitbringen muss.
Diese gehört bei uns zur Wohnung wie eine Toilette.. :unsure:
Wir vermieten auch 2 Wohnungen & da gehört es halt auch dazu falls mal ein Gerät ( Kühlschrank etc. ) kaputt geht wird dieser von uns als Vermieter ersetzt. ( ist bei uns ja in der Miete mit einberechnet )
Das der Mieter nach x Jahren wegen zu alter Küche den Mietpreis drücken kann, höre ich auch zum ersten mal..
Ich bleibe da mal dran und beobachte das Thema weil es mich extrem Wunder nimmt wie das bei euch im deutschen so ist..
Ich gehe davon aus, dass bei euch in der guten Schweiz das Thema Wohnraum vermieten noch mehr Ansehen genießt als hier in DE?

Hier wird es einem mehr und mehr madig gemacht (aus VM Sicht) und immer unattraktiver. Du bist der böse Vermieter der am Ende ja noch Geld dabei verdient und musst abgestraft werden wo es geht.

Siehe zukünftig auch CO2 Beteiligung, das Absurdeste überhaupt...
 

Rokenbock

Erfahrenes Mitglied
15.10.2018
319
229
ZRH
Ich gehe davon aus, dass bei euch in der guten Schweiz das Thema Wohnraum vermieten noch mehr Ansehen genießt als hier in DE?

Hier wird es einem mehr und mehr madig gemacht (aus VM Sicht) und immer unattraktiver. Du bist der böse Vermieter der am Ende ja noch Geld dabei verdient und musst abgestraft werden wo es geht.

Siehe zukünftig auch CO2 Beteiligung, das Absurdeste überhaupt...
Naja Ansehen ist bisschen übertrieben, es gehört bei uns eher zum Alltag das man sich was mietet.. wie die Ausgabe fürs Auto gehört zum Normalschweizer auch die Ausgabe der Miete dazu.. ( im Grundsatz sagt man bei uns der in der Schweiz Miete sollte 1/3 des Nettolohns nicht übersteigen) teils Gebieten fast nicht machbar außer man verdient 10k+.

Was bei uns als Eigentümer eher doof ist, ich weiß nicht wie das bei euch in DE gehandhabt ist, das wenn man selber im Eigentum wohnt muss man den sogenannten "Eigenmietwert" ( was man als miete bekommen würde) als Einkommen! bei der Steuererklärung angeben...
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.779
5.516
Was bei uns als Eigentümer eher doof ist, ich weiß nicht wie das bei euch in DE gehandhabt ist, das wenn man selber im Eigentum wohnt muss man den sogenannten "Eigenmietwert" ( was man als miete bekommen würde) als Einkommen! bei der Steuererklärung angeben...

:oops:

Sowas gibt es in DE nicht.
 

190th ARW

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
1.306
672
Was bei uns als Eigentümer eher doof ist, ich weiß nicht wie das bei euch in DE gehandhabt ist, das wenn man selber im Eigentum wohnt muss man den sogenannten "Eigenmietwert" ( was man als miete bekommen würde) als Einkommen! bei der Steuererklärung angeben...
Um Gottes Willen, bleibt nur zu hoffen, dass hier keiner von Rot-Grün mitliest...
 

Flying Lawyer

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09.03.2009
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3.123
Naja Ansehen ist bisschen übertrieben, es gehört bei uns eher zum Alltag das man sich was mietet.. wie die Ausgabe fürs Auto gehört zum Normalschweizer auch die Ausgabe der Miete dazu.. ( im Grundsatz sagt man bei uns der in der Schweiz Miete sollte 1/3 des Nettolohns nicht übersteigen) teils Gebieten fast nicht machbar außer man verdient 10k+.

Was bei uns als Eigentümer eher doof ist, ich weiß nicht wie das bei euch in DE gehandhabt ist, das wenn man selber im Eigentum wohnt muss man den sogenannten "Eigenmietwert" ( was man als miete bekommen würde) als Einkommen! bei der Steuererklärung angeben...

Dann solltest du aber jetzt auch die ganze Geschichte erzählen. Natürlich gibt es in der Schweiz die "Mietwertbesteuerung der selbstgenutzten Liegenschaften", wie der "Eigenmietwert" amtlich heißt. Im Gegenzug ist es dem Eigententümer aber auch erlaubt, die Hypothekarschuldzinsen sowie Kosten für den Gebäudeunterhalt (z. B. Renovationen und Umbauten) beim Ermitteln des zu versteuernden Einkommens in Abzug zu bringen. In Deutschland gibt es weder das Eine noch das Andere :) Darum haben die allgemein sehr reichen Schweizer ja gerne viele Schulden fürs Haus, weil das die Mietwertbesteuerung der der selbstgenutzten Immobilie gleich wieder runter bringt.
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Bin per Zufall über das Thema hier gestolpert und bin zugleich fasziniert wie entsetzt o_O
In der Schweiz wird das komplett anders gehandhabt, ich habe noch nie gehört das jemand der zu Miete in eine Wohnung geht die Küche "selber" mitbringen muss.
Diese gehört bei uns zur Wohnung wie eine Toilette.. :unsure:
Wir vermieten auch 2 Wohnungen & da gehört es halt auch dazu falls mal ein Gerät ( Kühlschrank etc. ) kaputt geht wird dieser von uns als Vermieter ersetzt. ( ist bei uns ja in der Miete mit einberechnet )
Das der Mieter nach x Jahren wegen zu alter Küche den Mietpreis drücken kann, höre ich auch zum ersten mal..
Ich bleibe da mal dran und beobachte das Thema weil es mich extrem Wunder nimmt wie das bei euch im deutschen so ist..
Die Begründung anhand Individualismus in D ist weit verbreitet. "Ich will ...X (hier mir meine eigene Küche suchen). Ist aber letzenendes ähnlich wie Flying Lawyer schreibt, nur bei teuren/grossen Wohnungen/Häusern ist die Küche weniger ein Kriterium. In D ist die Mietwohnung KEIN Komplettpaket.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.123
Um Gottes Willen, bleibt nur zu hoffen, dass hier keiner von Rot-Grün mitliest...

Warum? Ist doch cool. Ich kaufe mir ein altes Bauernhaus, finanziere den Kauf zu 100%, setze das Haus teuer und luxoriös instandund mindere erheblich meine Steuerlast. Das mache ich in der Zeit, wo ich noch viel Geld verdiene. Dann kann ich in der Folge, am besten im Pensionistenalter, auch den Mietwert der selbst genutzten Immobilie versteuern. Die Schweizer sind doch nicht doof, sondern helle. Geht in Deutschland im Übrigen auch. Das Stichwort heißt Denkmalschutz AfA. Nur noch viel besser, weil Du die Sanierung von der Steuer absetzt und keinen Mietwert versteuern musst.
 
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Rokenbock

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15.10.2018
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ZRH
Dann solltest du aber jetzt auch die ganze Geschichte erzählen. Natürlich gibt es in der Schweiz die "Mietwertbesteuerung der selbstgenutzten Liegenschaften", wie der "Eigenmietwert" amtlich heißt. Im Gegenzug ist es dem Eigententümer aber auch erlaubt, die Hypothekarschuldzinsen sowie Kosten für den Gebäudeunterhalt (z. B. Renovationen und Umbauten) beim Ermitteln des zu versteuernden Einkommens in Abzug zu bringen. In Deutschland gibt es weder das Eine noch das Andere :) Darum haben die allgemein sehr reichen Schweizer ja gerne viele Schulden fürs Haus, weil das die Mietwertbesteuerung der der selbstgenutzten Immobilie gleich wieder runter bringt.
das ist völlig korrekt, sry für das Enthalten der Informationen..
in meinem Fall waren die Immobilien Schenkungen von meinem Vater die bereits alle abbezahlt wurden, dann entfällt natürlich der Hypothekarschuldzins.
Und jedes Jahr soviel Renovationsarbeiten und Umbauten habe ich dann doch auch nicht..

aber sry für den Offtopic hier
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.123
das ist völlig korrekt, sry für das Enthalten der Informationen..
in meinem Fall waren die Immobilien Schenkungen von meinem Vater die bereits alle abbezahlt wurden, dann entfällt natürlich der Hypothekarschuldzins.
Und jedes Jahr soviel Renovationsarbeiten und Umbauten habe ich dann doch auch nicht..

aber sry für den Offtopic hier

Dann mach es doch genauso wie Dein Vater: Schenk das Haus Deinem minderjährigen Sohn oder Deiner minderjährigen Tochter und Du wohnst bei denen dann zur Miete oder umsonst auf dem Altenteil. Wenn die sonst kein Einkommen haben, stört auch die Mietwertbesteuerung nicht. Dass kann man sicher auch in der Schweiz gestalten.
 
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Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Dann mach es doch genauso wie Dein Vater: Schenk das Haus Deinem minderjährigen Sohn oder Deiner minderjährigen Tochter und Du wohnst bei denen dann zur Miete oder umsonst auf dem Altenteil. Wenn die sonst kein Einkommen haben, stört auch die Mietwertbesteuerung nicht. Dass kann man sicher auch in der Schweiz gestalten.
Dumm nur, wenn du es dann für deine Kinder versteuern darfst.... und es trotzdem deinem Einkommen angerechnet wird.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.183
860
Was bei uns als Eigentümer eher doof ist, ich weiß nicht wie das bei euch in DE gehandhabt ist, das wenn man selber im Eigentum wohnt muss man den sogenannten "Eigenmietwert" ( was man als miete bekommen würde) als Einkommen! bei der Steuererklärung angeben...
Ihr, die ihr darauf bisher geantwortet habt, seid offenbar alle noch zu jung, um sich zu erinnern. Natürlich gab es das in ähnlicher Form bei uns in Deutschland, bis die selbstgenutzte Wohnung voll als Konsumgut zugeordnet wurde. Kurzfassung: Man baute ein 2-Familienhaus, wohnte unten, vermietete oben. Man schrieb das Gesamtgebäude ab, machte alle Ausgaben geltend usw., gab die Mieteinnahme an und setzte eine fiktive Selbstnutzungsmiete ebenfalls fest. Heraus kam der zu versteuernde Überschuß.
Im Grunde in dieser Form auch fair.
 

speckerle

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
1.198
53
Haus und Grund hat mir empfohlen, Küchen nie mit zu vermieten. Gründe wurde hier auch schon genannt. In den Wohnungen, in denen noch, meist ältere, Küchen vorhanden sind, biete ich diese den Mietern zu einem sehr fairen Preis zum Kauf an. Ziehen diese aus, müssen sie die Küche mitnehmen und ich kann die Wohnung renovieren. Erspart mir einiges an Arbeit.