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Deshalb darf die Küche nie pauschal mitvermietet werden! Immer entweder separater MV, oder noch besser aus VM-Sicht, bei der Küche komplett raus sein, sprich der Mieter erbringt diese!Erstmal Danke für deine Ausführungen, ich glaube ich weiss wie ich es machen kann.
Jetzt mal rein theoretisch (so habe ich das insgesamt verstanden), der Mieter zieht in eine neue Wohnung (inkl. neuer Küche) die Küche ist pauschal im Mietpreis enthalten, der Mieter bleibt jetzt aber 15 - 25 Jahre Mieter, kommt dann nicht irgendwann der Punkt an dem der Mieter die Miete um den anteilligen Mietpreis für die Küche kürzen könnte da die Küche, unabhängig vom Zustand als "abgewohnt" gilt?
Damit bindest du den Mieter vermeintlich auch stärker an die Wohnung, da er ja investiert hat. Parallel geht er mit einer Küche die er bei Auszug loswerden muss und die Ihn teuer Geld gekostet hat vermeintlich besser um als mit einer welche ihm nicht gehört.