Wohnung mit Küche vermietet

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stepfel1

Erfahrenes Mitglied
06.01.2012
1.116
169
BER
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Ein Umzug einer Küche ist ja auch keine Option, da sie meist nicht passt.
Ich bin bei zwei Umzügen jeweils ins Küchenstudio und habe mir die Küche an die neue Situation anpassen lassen. Das war zwar jeweils teuer (z.B. Eckschränke weg, dafür Insel her) aber billiger als jedes Mal eine neue Küche kaufen. Jetzt kommt sie aber weg (braucht jemand in Berlin eine Küche mit weinroten Fronten?)
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.251
Also mal zusammengefasst (ich bin bisher reiner Amateur-Vermieter und meine Mieter sind bisher doch sehr nett und erträglich):

Wie üblich habe ich eine Klausel für Kleinreparaturen im Vertrag, 100,- oder so p.a. die der Mieter bezahlen muss:
- Geht der Wasserhahn im Bad kaputt, muss der Mieter für bis zu 100,- reparieren
- Passiert das mit dem Wasserhahn der mitvermieteten Küche (oder dem Ofen, Kühlschrank,…), dann muss ich sofort ran und die Reparatur bezahlen?

Da stimmt doch was nicht, oder?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.269
21.660
MUC
Ich bin bei zwei Umzügen jeweils ins Küchenstudio und habe mir die Küche an die neue Situation anpassen lassen. Das war zwar jeweils teuer (z.B. Eckschränke weg, dafür Insel her) aber billiger als jedes Mal eine neue Küche kaufen. Jetzt kommt sie aber weg (braucht jemand in Berlin eine Küche mit weinroten Fronten?)

Es fängt ja schon damit an, dass viele Designs nur eine begrenzte Zeit lieferbar sind. Wenn ich dann nach 10 Jahren noch ein paar zusätzliche Schränke benötige, muss ich mitunter damit leben, dass diese nicht 100%ig zur restlichen Küche passen. Dann kommt hinzu, dass meiner Erfahrung nach die Montage der Küche ein enormer Kostenblock in dem Gesamtpreis ist, der natürlich unabhängig davon anfällt, ob ich eine bestehende Küche umziehen und umbauen lasse oder mich für eine komplett neue Küche entscheide.

Und am Ende hängt es sicherlich auch davon ab, wie wertig die ggf. umzuziehende Küche ist. Wenn die reinen Möbel ohnehin nur 2.000 Euro gekostet haben, lohnt es sich in meinen Augen nicht, diese nach 10 Jahren neu zusammenbauen zu lassen und mit zusätzlichen Möbeln zu erweitern. Da verkaufe ich die Küche lieber für ein wenig Geld an handwerklich geschickte Personen bzw. an Personen, die gut mit einer zusammengestückelten Küche leben können.

Aber zu dem allgemeinen Thema bzgl. Mietwohnung und Küche:

In unserer Neubauanlage am Stadtrand von München konnte man sich für eine Wohnung mit oder ohne Einbauküche entscheiden. Die ansonsten vom Grundriss und Austattungsmerkmalen identischen Wohnungen hatten einen Mietpreisunterschied von ca. 2.000 Euro pro Jahr. Nachdem wir davon ausgegangen sind, hier länger zu wohnen, fiel die Entscheidung auf die Wohnung ohne Einbauküche leicht.

Hinzu kommt, dass bei der vermieterseitigen Einbauküche keine individuellen Wünsche berücksichtigt werden konnten. Und da wir gerne die Arbeitsplatte erhöht haben wollten, mit Sicherheit ein Induktionskochfeld, hohe Schränke und einen freistehenden Kühlschrank wollten, war das dann wirklich ein No-Brainer.

Noch ein Jahr dann ist auch der Break-Even erreicht. :)
 

namosi

Erfahrenes Mitglied
22.08.2009
853
23
Nordeifel
Hallo ich will gerade eine Wohnung neu vermieten, in der Wohnung ist seit ich mich erinnere eine Küche eingebaut (ca. 20 Jahre), ich frage mich jetzt ob ich die Wohnung inkl. Küche vermieten kann ohne das der neue Mieter irgendwann Anspruch auf eine Ersatzküche o.ä. hat. Zum rausreißen und wegschmeißen ist sie zu schade, und sie dem neuen Mieter schenken scheint mir auch nicht das richtige.

Hat da irgendjemand Erfahrungen?

Ich gehe mal von einem freifinanzierten Objekt aus, also nicht gefördertes (dann gelten ggf. andere Bestimmungen):

Du kannst eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag machen, daß die EBK dem Mieter kostenfrei überlassen wird und er dafür für Reparaturen aufkommt. Ist eine Rep. unwirtschaftlich (z.B. neuer Kühlschrank) kann er den alten entsorgen und sich selbst Ersatz beschaffen, der dann auch sein Eigentum bleibt (also nach Mietende mitgenommen werden muss bzw. an einen Nachmieter übrlassen werden kann).

Üblicherweise erweist sich eine 20 Jahre alte Küche mehr als Filter bei der Neumietersuche; die EBK ist meist nicht sonderlich ansehnlich bzw. die Miet-Interessenten haben oder wollen was eigenes. In der Regel lasse ich solche Küchen entsorgen (Kosten ca. 400 €); wenn du Zeit und Muße hast, kannst du auf EBay-Kleinanzeigen einen Käufer suchen (lohnt finanziell meist den Aufwand nicht). Aktuell werden für Ukraine-Flüchtlinge ausgestattete Wohnungen durch die Kommunen gesucht, da kann es wieder anders sein.... also marktabhängig.

Die Kleinreparaturklausel kannst du i.d.R. knicken, da meist schon die Anfahrt des Handwerkers den Betrag übersteigt und dann landen die ganzen Kosten sowieso beim Vermieter (nicht: Mieter zahlt bis z.B. 100 € und Vermieter nur den Rest!).
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.028
7.097
Ich gehe mal von einem freifinanzierten Objekt aus, also nicht gefördertes (dann gelten ggf. andere Bestimmungen):

Du kannst eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag machen, daß die EBK dem Mieter kostenfrei überlassen wird und er dafür für Reparaturen aufkommt. Ist eine Rep. unwirtschaftlich (z.B. neuer Kühlschrank) kann er den alten entsorgen und sich selbst Ersatz beschaffen, der dann auch sein Eigentum bleibt (also nach Mietende mitgenommen werden muss bzw. an einen Nachmieter übrlassen werden kann).

Üblicherweise erweist sich eine 20 Jahre alte Küche mehr als Filter bei der Neumietersuche; die EBK ist meist nicht sonderlich ansehnlich bzw. die Miet-Interessenten haben oder wollen was eigenes. In der Regel lasse ich solche Küchen entsorgen (Kosten ca. 400 €); wenn du Zeit und Muße hast, kannst du auf EBay-Kleinanzeigen einen Käufer suchen (lohnt finanziell meist den Aufwand nicht). Aktuell werden für Ukraine-Flüchtlinge ausgestattete Wohnungen durch die Kommunen gesucht, da kann es wieder anders sein.... also marktabhängig.

Die Kleinreparaturklausel kannst du i.d.R. knicken, da meist schon die Anfahrt des Handwerkers den Betrag übersteigt und dann landen die ganzen Kosten sowieso beim Vermieter (nicht: Mieter zahlt bis z.B. 100 € und Vermieter nur den Rest!).
Ja die Kleinreperaturklausel ist leider in der Wirklichkeit angekommen.

Habe jetzt einen Mieter gefunden und wir sind uns einig das er die Küche nutzen kann, und er sie bei Auszug je nach Zustand entweder drin lässt oder entsorgt. War dann in der Realität eigentlich ganz locker, der Mieter ist happy über die Küche und vor allem über die Wohnung da war das dann alles recht einfach zu besprechen. War dann irgendwie kein Thema mehr. Hatte aber auch grob 300 emails für die Wohnung bekommen.
 
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namosi

Erfahrenes Mitglied
22.08.2009
853
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Nordeifel
Ja die Kleinreperaturklausel ist leider in der Wirklichkeit angekommen.

Habe jetzt einen Mieter gefunden und wir sind uns einig das er die Küche nutzen kann, und er sie bei Auszug je nach Zustand entweder drin lässt oder entsorgt. War dann in der Realität eigentlich ganz locker, der Mieter ist happy über die Küche und vor allem über die Wohnung da war das dann alles recht einfach zu besprechen. War dann irgendwie kein Thema mehr. Hatte aber auch grob 300 emails für die Wohnung bekommen.
Dann mach unbedingt die Zusatzvereinbarung für die EBK schriftlich.

Wenn dann noch die "üblichen Unterlagen" (3 Gehaltsabrechnungen, Schufa-Auskunft, Kopie Perso, Vorvermieterbescheinigung mit Rückrufnr.) übergeben wurden, solltest du das gröbste rausgefiltert haben; klingt für Unbedarfte überzogen, ist aber wirklich notwendig (vor Abschluß Mietvertrag).
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.028
7.097
Dann mach unbedingt die Zusatzvereinbarung für die EBK schriftlich.

Wenn dann noch die "üblichen Unterlagen" (3 Gehaltsabrechnungen, Schufa-Auskunft, Kopie Perso, Vorvermieterbescheinigung mit Rückrufnr.) übergeben wurden, solltest du das gröbste rausgefiltert haben; klingt für Unbedarfte überzogen, ist aber wirklich notwendig (vor Abschluß Mietvertrag).
Küche haben wir schriftlich in der Richtung wie hier bereits skizziert festgehalten. Ansonsten die Eltern haften, mit dem Vater bin ich zur Schule gegangen und er ist seit mehr als 30 Jahren mein Versicherungsmakler (manchmal geht es so leicht). Mache mir da erstmal keine Sorgen.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.579
4.230
MUC/INN
Gibt es daneben noch andere/weitere Vereine oder Gemeinschaften, die auch private Vermieter als Mitglieder aufnehmen?
In MUC gibts zB den Vermieterverein


vielleicht auch in deiner Gegend?

Ansonsten finden sich via Google einige Vereine, deren Seriösität ich aber nicht abschätzen kann. Mit H+G aber sehr gute Erfahrung durch die Bank durch, als Vermieter und Vermietervertreter.
 
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