Interessant, dass in Deutschland ein Anbieter privatwirtschaftlicher Leistungen nur aufgrund des staatlichen Eigentümers aus Grundrechtssicht wie eine Behörde behandelt wird. Das kann man im Rahmen privatwirtschaftlicher Tätigkeit (nicht hoheitlicher Tätigkeit!) bestimmt auch anders argumentieren, aber die Rechtsprechung ist natürlich hinzunehmen.
Fraglich wird hier dennoch sein, inwieweit die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten in einem Sicherheitsbereich einer solchen Ausübung im öffentlichen Raum (Fußgängerzone) gleichzuhalten ist.
Meines Erachtens kommen zwei Aspekte zum Tragen:
- Die aktive Missionierung muss weniger stark geschützt sein als die passive Ausübung der Religion, zumal sie in die Freiheit anderer, nicht zu missioniert werden, eingreift. Im Islam ist die Konversion - zu welcher die JW mehr oder minder aufrufen - absolut verboten und in manchen Staaten mit Todesstrafe belegt. Missionierung steht generell in Widerspruch zur Harmonie zwischen den Religionen und ist daher weniger stark geschützt als die Ausübung der Religion. Zu sagen, "zur Ausübung meiner Religion gehört aber die Missionierung" ist ein rhetorischer Taschenspielertrick und zirkelschlüssig, damit unzulässig.
- Der Sicherheitsbereich eines Flughafens ist eben keine Fußgängerzone und es ist auf die erhöhten Anforderungen an die Sicherheit bei der grundrechtlichen Güterabwägung Rücksicht zu nehmen. Der Flughafen erfüllt, anders als der allgemeine öffentliche Raum, eine ganz konkrete Funktion, und es ist dem Flughafenbetreiber (also nach deutscher Rechtssprechung dem Staat in seiner hoheitlichen Funktion) gestattet, gewisse Einschränkungen zur Beibehaltung der Funktionsfähigkeit des Flughafens vorzunehmen. Eine Inanspruchnahme von Flächen in oft engen Flughafenterminals zur Ausübung eines Gewerbes oder einer Religion kann und muss daher Einschränkungen unterliegen.
Dies ohne Kenntnis der jeweiligen Rechtsprechung und öffentlich-rechtlichen Grundlagen.
Nachdem in Deutschland ohnehin jeglicher Unsinn im öffentlichen Raum aus historisch berechtigter Angst vor dem "starken Staat" geduldet wird, werden natürlich auch die Zeugen Jehovas in U-Bahn-Haltestellen und offenbar sogar Flughäfen geduldet. Das ist halt ein Staatsverständnis, dem die Mehrheit der Staaten weltweit (meines Erachtens zu Recht) nicht folgt.