Mahlzeit,
heute morgen in einer Grimminger Bäckerei in Mannheim gewesen. Dort stand ein neues Terminal auf der Theke. Auf meine Nachfrage hin bestätigte mit der Verkäuferin, dass man jetzt mit Karte bezahlen könne. Kontaktlos? Sie meinte, das ginge nur mit Stecken und PIN aber ihre Kollegin mischte sich ein und meinte, dass kontaktlos auch geht und von ihr bevorzugt würde.
Die erste Kollegin entschuldigte sich, sie hätte bisher das Ding noch nicht benutzt und wüßte das nicht.
Ergebnis 23.821 bis 23.840 von 35913

Thema: Kreditkartenakzeptanz
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18.07.2018, 14:45 #23821
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ANZEIGEBei meinem letzten Besuch lag an beiden Kassenhäuschen jeweils ein Terminal, welches von beiden "Bahnen" benutzt wird. Kontaktlos geht, Amex geht. Der Hofbräukeller Biergarten ist aus meiner Sicht ein positves Beispiel für Kartenakzeptanz an Orten wo "der Deutsche" überwiegend bar zahlt.
Liegt vermutlich auch an den in größerem Umfang dorthin geführten Touristen (zumindest im Innern). Aber das hindert andere ja auch nicht, keine Karten zu akzeptieren.
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18.07.2018, 14:52 #23822
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18.07.2018, 14:53 #23823
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Wieso sollte man seine Mitarbeiter auch einweisen wenn man ihnen ein neues Gerät mit neuer Zahlungsmethode hinstellt. Ist doch viel peinlicher so.
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18.07.2018, 14:57 #23824
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18.07.2018, 15:01 #23825
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Heute im Seegarten im Sportpark Aschheim zum Mittagessen gewesen, zwei schön handgeschriebene Zettel "Keine Kartenzahlung!" Habe trotzdem nachgefragt, nur um die Wirtin zu ärgern...
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18.07.2018, 15:03 #23826
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18.07.2018, 15:31 #23827
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18.07.2018, 15:45 #23828
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Wenn Du sie wirklich hättest ärgern wollen,
dann doch bitte das komplette Programm:
Eine vom Finanzamt zu akzeptierende Rechnung muss stets maschinell erstellt und mit einer Registriernummer (zugleich Rechnungsnummer) versehen sein.
Weiter muss sie folgende Angaben enthalten:
Name und Anschrift der Gaststätte
Tag der Bewirtung (wichtig: maschinell eingedruckt)
Genaue Bezeichnung der verzehrten Artikel (wie Menü 1, Tagesgericht 2, Lunch-Buffet etc. Allgemeine Angaben wie Speisen und Getränke genügen nicht.)
Rechnungsbetrag in einer Summe inklusive Mehrwertsteuer sowie anzuwendender Steuersatz (für Beträge über 250 Euro siehe die im Folgenden genannten gesonderten Angaben zum Steuerausweis)
Ausstellungsdatum der Rechnung (auch wenn identisch mit Bewirtungsdatum)
Bei Beträgen von über 250 Euro muss zusätzlich enthalten sein:
Name und Anschrift des Bewirtenden, das heißt des Gastgebers
Gesonderter Ausweis von Rechnungsbetrag in Euro – aufgeschlüsselt nach Steuersätzen sowie Mehrwertsteuersatz und -betrag
Steuer- oder Umsatzsteueridentifikationsnummer der Gaststätte
Hinweis: Die Grenze für sogenannte Kleinbetragsrechnungen wurde im laufenden Jahr duch das Bürokratieentlastungsgesetz II rückwirkend zum 1. Januar 2017 von 150 Euro auf 250 Euro erhöht.
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18.07.2018, 16:06 #23829
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18.07.2018, 16:23 #23830
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18.07.2018, 18:32 #23831
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Hmm, bin mir aber ziemlich sicher, dass ich seit geraumer Zeit kein Terminal mehr gesehen habe, das nicht bei jeder Transaktion (alles außer ELV) online geht. Evtl. vor vielen Jahren (> 10) das letzte Mal bei Aldi Nord, bin mir aber nicht sicher. Lediglich bei einem Terminal in D habe ich gesehen, dass zwar die PIN offline gecheckt wurde, die Transkation lief dann aber dennoch online. In der europäischen Nachbarschaft hat man es ja wesentlich häufiger, dass Terminals Transaktionen offline abwickeln, was natürlich viel schneller geht bzw. gehen kann. Das schnellste Terminal, was ich derzeit kenne, ist das Worldline Yomani, was z. B. bei Aldi Süd im Einsatz ist. Aber obwohl es spürbar schneller ist, als andere Terminals in D, werden die Zahlungen dennoch online autorisiert. Daher vermute ich, dass hierzulande die Terminals eigentlich immer so konfiguriert sein müssen, dass sie in jedem Fall online gehen. Karten dürfte es schließlich genug geben, deren Limits so konfiguriert sind, dass Kleinbeträge auch offline autorisiert werden könnten. Werde mir in nächster Zeit auch mal die TVR-Daten bei Zahlungen mit verschiedenen Karten und Terminals genauer ansehen.
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18.07.2018, 18:44 #23832
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18.07.2018, 19:01 #23833
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18.07.2018, 19:31 #23834
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kein Wunder dass die kartenzahlung hassen.
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18.07.2018, 19:33 #23835
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Kartenzahlung tut mehr für mehr Gerechtigkeit als Martin Schulz, das ist aber auch nicht schwer!
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18.07.2018, 19:38 #23836
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Und ich hätte heute ohne große Opposition bei einem Chinesen mit KK zahlen können... war aber ne Neueröffnung.
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18.07.2018, 20:40 #23837
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Wer heute bei einem Friseur in einer kleinen Stadt. An der Kasse prangerte ein großer Aufsteller mit quasi allen erdenkbaren Kartenlogos, inklusive Amex und kontaktlos Logo. Wollte das dann natürlich gleich mal ausprobieren.
Der Kassierer stellte mir dann erstmal sein Terminal hin aber Google Pay funktioniert nicht. Ok, dann stecke ich die Karte halt: keine Reaktion. Eine anderer kommt dann dazu und meinte, dass ginge nicht, nur EC.
Stecke dann meine girocard ein, welche dann endlich funktioniert. Das Gerät, welches sehr altmodisch aussieht, druckt anschließend nur einen leeren Bon. Da meint der Kassierer doch echt, es hätte wohl nicht geklappt, ich könne ja Bar bezahlen. Zeige denen dann meine Banking App, auf der die Zahlung schon angezeigt wird... Das Terminal hat übrigens die ganze Zeit gebeten, man solle die Karte doch bitte durchziehen, was ja totaler Quatsch ist, besonders wenn es um girocard geht. Ich nehme mal an, das war total falsch konfiguriert.
Warum der Aufsteller mit all den Kartenlogos, wenn man ein falsch eingestelltes asbach-uralt Kartenterminal hat und angeblich nur girocard nimmt? Zum Kotzen.Geändert von TheReal (18.07.2018 um 20:44 Uhr)
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18.07.2018, 20:50 #23838
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18.07.2018, 20:52 #23839
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Ja, der Haarschnitt war super und billig. Immerhin.
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18.07.2018, 21:28 #23840
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Das meiste, was in der Gastronomie oder von Kunden umgangssprachlich als "Rechnung" bezeichnet wird, ist ja keine Rechnung, und selbst für die Rechnung gibt es mehrere Definitionen.
Umgangssprachlich ist damit meist die Rechnung nach §14 UStG gemeint. Diese ist nur zwischen Unternehmern verpflichtend (Ein Unternehmen bestellt im Restaurant für seine Mitarbeiter) und nur relevant, wenn Du die Vorsteuer geltend machen möchtest. Unabhängig davon kannst Du die Rechnung nach HGB haben, an die deutlich niedrigere Anforderungen gestellt werden, die der Dokumentation des Geschäftsbetriebes und vor allem der Gewinnermittlung dient.
An der Kasse bekommst Du meistens eine Quittung, die in §368 BGB geregelt ist. Die Quittung dokumentiert den Zahlungserhalt (so gut wie immer im Einzelhandel der Fall), die Rechnung hingegen die offene Forderung.
Dein volles Programm wiederum stammt aus § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 EStG, und hier geht es um die Gewinnermittlung von Unternehmen.
Und weil das alles viel zu kompliziert ist, gibt es die Kleinbetragsrechnung nach §33 UstDV.
In der Apotheke ist es natürlich noch komplizierter, da durch das Sachleistungsprinzip der GKV die Rechnung das Rezept ist und nicht der Kassenzettel, aber für die Kasse eine lückenlose Quittungshistorie nachgewiesen werden muss und bei Abgaben von Artikeln über dem Festbetrag die Umsatzsteuerzahlung gesplittet wird, was wiederum einen Vorsteuerabzug unmöglich macht. Daher dann auch immer der Zusatztext, dass die Quittung aus der Apotheke nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
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