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Ab dem 8. Februar 2021 müssen alle Flugreisenden das elektronische Kontaktdatenformular (ePLF) ausfüllen und bei der Einreise in die Schweiz ein negatives PCR-Testresultat vorweisen. Dieser Test darf bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein, muss zwingend vor dem Flug vorliegen und dem Bodenpersonal beim Check-in oder Gate am Abflugsort gezeigt werden.
Der Testnachweis gilt unabhängig vom Abflugsland und auch für Transitpassagiere, die über die Schweiz zu ihrer endgültigen Destination reisen.
Fluggäste sollten zudem beachten, dass sie beim Online Check-in lediglich eine Bestätigung erhalten. Die Bordkarte erhalten Gäste am Check-in-Schalter. SWISS empfiehlt, dafür genügend Zeit einzuplanen und sich im Voraus auch über die Maskenart zu informieren, die an Bord getragen werden muss.
Der Testnachweis gilt unabhängig vom Abflugsland und auch für Transitpassagiere, die über die Schweiz zu ihrer endgültigen Destination reisen.
Fluggäste sollten zudem beachten, dass sie beim Online Check-in lediglich eine Bestätigung erhalten. Die Bordkarte erhalten Gäste am Check-in-Schalter. SWISS empfiehlt, dafür genügend Zeit einzuplanen und sich im Voraus auch über die Maskenart zu informieren, die an Bord getragen werden muss.