Unschuldsvermutung gilt immer.
Die Unschuldsvermutung gilt (völlig zu Recht) im Strafverfahren (wobei sie auch dort wegen seines Geständnis im konkreten Fall kaum Relevanz haben wird).
Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gibt mir hier das Recht Herrn Hoeneß bereits zum jetzigen Zeitpunkt als Straftäter und Betrüger zu bezeichnen. Da er die Begehung dieser Straftaten bereits eingeräumt hat, handelt es sich schlicht um eine wahre Tatsachenbehauptung.
Mit Glaßhäusern habe ich kein Problem, da ich weder Steuern hinterziehe, noch hinterzogen habe. Steuerhinterzieher sind Straftäter wie andere Betrüger auch, auch wenn die Mehrzahl der User um GoldEye hier das mit libertärem Ansichten rechtfertigen will.
Ich denke die Steuerhinterziehung gerade bei sehr vermögenden Personen (bei denen sich wirklich die Frage aufdrängt, warum haben die das nötig?) hat auch was mit dem Selbstverständnis zu tun.
Unser Staat fußt doch am Ende auf einem Solidarmodell. Die Gemeinschaft zahlt für jeden einzelnen Ausbildung, sorgt für seine Gesundheit, sorgt dafür, dass er nicht auf der Straße sitzt, stellt Infrastruktur zur Verfügung, etc, etc. Damit dies finanzierbar bleibt, muss derjenige der mit diesem Mitteln mehr erreicht hat, auch mehr an diese Gemeinschaft wieder abgeben. Da selbiges natürlich auch immer auf eigenen Leistungen beruht, bleibt den Personen ja das meiste für sich selbst. Plakativ gesagt, wäre ein Uli Hoeneß irgendwo in Afrika geboren, hätte er all das auch nicht erreichen können, ohne Straßen, ausgebildete Arbeitskräfte, etc. würde auch seine Wurstfabrik nicht laufen.
Und doch beschleicht mich manchmal das Gefühl, dass gerade in diesen Schichten die Steuerzahlungspflicht irgendwie als Nichtanerkennung/Schmälerung der eigenen Leistung angesehen wird (was dann wohl auch zur Hinterziehung führt), obwohl dies nach dem vorstehenden schlichtweg nicht zutrifft. Das äußert sich dann oft im pauschalen "Neid"-Vorwurf. Vielleicht liegt dort das gesellschaftliche Problem, man sollte mehr in den Vordergrund stellen, dass Besteuerung keine Aberkennung persönlicher Leistung ist.
@GoldEye: Nur am Rande: Ob Steuern wirklich ein Eingriff in das Eigentumsrecht sind ist so klar überhaupt nicht. Die Sache ist zwischen den Senaten des BVerfG umstritten. Der 1. Senat sieht (wohl zu Recht) in Besteuerung überhaupt keinen Eingriff (mit Ausnahme einer Erdrosslungssteuer), da Art. 14 nur das jeweilige vermögenswerte Gut und nicht das Vermögen als solches umfasst. Der 2. Senat will einen Eingriff jedenfalls dann annehmen, wenn durch Besteuerung gerade eines bestimmten abgrenzbaren Vermögensguts eine besonders hohe Belastung des Individuums besteht. Auch hier kann aber keine Rede davon sein, dass Besteuerung pauschal einen Eingriff in das Eigentum darstellt. Hier kommt man natürlich auch zu Grundsatzfragen, der von dir vertretene Libertarismus leitet das Eigentumsrecht ja auch aus einem so verstandenen Naturrecht ab, was ebenfalls keinesfalls zwingend ist, zumal sich die demokratische Mehrheit in unserem Land für ein anderes Recht ausspricht.