Selbstanzeige Uli Hoeneß wegen Verdacht der Steuerhinterziehung

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mayrhuber

Erfahrenes Mitglied
19.08.2012
1.565
1
Die Selbstanzeige -soweit wirksam - sieht jedoch Straffreiheit vor!
Deshalb gilt bitte weiterhin keine Vorverurteilung.
So ist zumindest zur Zeit die Gesetzeslage - für jeden Bürger.

Ja, und jetzt?
Ich habe geschrieben, dass er Steuern hinterzogen hat.
Das ist Fakt.

Und dass der FC Bayern so etwas nun hoffähig macht.
Das ist meine Meinung.

Ob er straffrei ausgeht, eine Strafe bezahlt oder ins Gefängnis muss, ist davon doch vollkommen unabhängig.
Es steht doch außer Frage, dass er Steuern hinterzogen hat.
Die Frage ist doch nur noch, was er dafür bekommt oder nicht bekommt.

Er ist und bleibt aber ein Steuerhinterzieher im Präsidentenamt.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.557
303
Point Place, Wisconsin
Ja, und jetzt?
Ich habe geschrieben, dass er Steuern hinterzogen hat.
Das ist Fakt.

Und dass der FC Bayern so etwas nun hoffähig macht.
Das ist meine Meinung.

Ob er straffrei ausgeht, eine Strafe bezahlt oder ins Gefängnis muss, ist davon doch vollkommen unabhängig.
Es steht doch außer Frage, dass er Steuern hinterzogen hat.
Die Frage ist doch nur noch, was er dafür bekommt oder nicht bekommt.

Ich denke nicht, dass der FCB das "hoffähig" macht.
Wenn Herr Hoeness angeklagt oder gar eine Haftstrafe antreten muss, wird er sicherlich nicht mehr tragbar sein.

Bei einer eventuellen Bewährungsstrafe bin ich allerdings auch gespannt, wie es mit Ihm weitergeht ?
 

mayrhuber

Erfahrenes Mitglied
19.08.2012
1.565
1
Ich denke nicht, dass der FCB das "hoffähig" macht.

Ja, darüber kann man geteilter Meinung sein.

Ein Steuerhinterzieher ist Hoenß jedenfalls definitiv, das ist Fakt.
Und alle, die sich damit auskennen, wissen doch auch eins: Natürlich führt am Knast kein Weg mehr vorbei.
Selbstanzeige nicht anerkannt, Deal von der Staatsanwaltschaft abgelehnt, "Zocker-Krankheit" wird auch nicht ziehen.
Willkommen bei Breno, darauf jede vorverurteilende Wette!
 
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Rambuster

Guru
09.03.2009
19.557
303
Point Place, Wisconsin
Ja, Du hast was verpasst. Konsumiere doch einfach mal ein paar Medien, je nach Gusto die mit großen oder kleinen Buchstaben. Da war das überall Thema.

hm, die Faktenlage kennen wohl nur Herr Hoeness und die Staatsanwaltschaft, falls er alles preisgegeben hat.
Die Medien haben damit nichts zu tun.

Auf die Qualität der Medien sollte man sich nicht verlassen! Das sieht man ja oft genug bei der Berichterstattung über die Luftfahrt...
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Ein Steuerhinterzieher ist Hoenß jedenfalls definitiv, das ist Fakt.
Und alle, die sich damit auskennen, wissen doch auch eins: Natürlich führt am Knast kein Weg mehr vorbei.
Selbstanzeige nicht anerkannt, Deal von der Staatsanwaltschaft abgelehnt, "Zocker-Krankheit" wird auch nicht ziehen.
Willkommen bei Breno, darauf jede vorverurteilende Wette!

Interessant. Woher weißt Du das?
Also mein Kenntnisstand ist immer noch: Wenn die Selbstanzeige anerkannt wird (was wir nicht wissen), dann ist er straffrei. So ist das Gesetz. Das mag man mögen oder nicht, aber derzeit ist es so. Und Du wirst uns doch nicht erzählen wollen, daß der FCB über dem Gesetz steht, oder?

nur mal so als Überlegung: Angenommen, die Selbstanzeige geht durch, UH bleibt straffrei, und der FCB hat an der Vor-Verurteilung mitgemacht. Macht er sich da nicht schadenersatzpflichtig?
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
extra für Mayrhuber, aus der Presseerklärung des FCB:

Presseerklärung der FC Bayern München AG06.05.2013Der Aufsichtsrat der FC Bayern München AG hat sich heute in seiner turnusmäßigen Sitzung in München unter anderem mit dem Steuerfall des Aufsichtsratsvorsitzenden Uli Hoeneß befasst.

Uli Hoeneß hat dem Aufsichtsrat angeboten, das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden ruhen zu lassen, bis die zuständigen Behörden über die strafbefreiende Wirkung seiner Selbstanzeige entschieden haben. Uli Hoeneß hat vor dem Gremium sein Bedauern über den Vorfall ausgedrückt und sich entschuldigt.

Im Interesse des FC Bayern, der sich voll und ganz auf das Erreichen der weiteren sportlichen Ziele im Champions League Finale am 25. Mai und im Deutschen Pokalfinale am 1. Juni 2013 konzentrieren soll, hat der Aufsichtsrat der FC Bayern München AG nach intensiver Diskussion einvernehmlich entschieden, dass Uli Hoeneß das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG weiter ausüben soll.

Der Aufsichtsrat wird die Angelegenheit weiterhin beobachten und sich bei Vorliegen neuer Erkenntnisse mit dem Thema befassen.

Markus Hörwick
Direktor Medien und Kommunikation

:rolleyes:
 
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VFHS

Gesperrt
12.01.2010
2.579
1
?
Sollten alle Germanen und Fielvlieger einst Selbstanzeige erstatten, würden juristische Institutionen,auch Gerichte genannt, kollabieren. Der Nachwuchs an halbwegs gebildeten Juristen könnte eventuell im Jahre 2060 einsatzbereit sein. Die Branche der (grauen) Oberlehrer würde aber brummen. Ach geht`s.
 
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mayrhuber

Erfahrenes Mitglied
19.08.2012
1.565
1
Interessant. Woher weißt Du das?
Also mein Kenntnisstand ist immer noch: Wenn die Selbstanzeige anerkannt wird (was wir nicht wissen), dann ist er straffrei. So ist das Gesetz. Das mag man mögen oder nicht, aber derzeit ist es so. Und Du wirst uns doch nicht erzählen wollen, daß der FCB über dem Gesetz steht, oder?

nur mal so als Überlegung: Angenommen, die Selbstanzeige geht durch, UH bleibt straffrei, und der FCB hat an der Vor-Verurteilung mitgemacht. Macht er sich da nicht schadenersatzpflichtig?

Dazu nur noch eins: Es mussten Menschen schon wegen weitaus nichtigerer Verdächtigungen ihre Ämter und/oder ihren Job ruhen lassen.
Werde z.B. mal als Polizist angezeigt, weil Du jemanden was auf die Nase gehauen haben sollst. Oder als Lehrer - der Klassiker - weil Du mit einer Schülerin geknutscht haben sollst (explizit nur dieser Vorwurf und kein gravierenderer). In all diesen und anderen Fällen wirst Du vom Dienst suspendiert, bis die Sache geklärt ist.

Nur bei FCB ist das selbstverständlich anders. Ja, die glauben, sie stehen über dem Gesetz.
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Werde z.B. mal als Polizist angezeigt, weil Du jemanden was auf die Nase gehauen haben sollst. Oder als Lehrer - der Klassiker - weil Du mit einer Schülerin geknutscht haben sollst (explizit nur dieser Vorwurf und kein gravierenderer). In all diesen und anderen Fällen wirst Du vom Dienst suspendiert, bis die Sache geklärt ist.

Nur bei FCB ist das selbstverständlich anders. Ja, die glauben, sie stehen über dem Gesetz.

So ein Quatsch.

Lehrer, Polizisten etc. sind Beamte, Ulli Hoeneß bekanntlich nicht.:idea:
 

mayrhuber

Erfahrenes Mitglied
19.08.2012
1.565
1
So ein Quatsch.

Lehrer, Polizisten etc. sind Beamte, Ulli Hoeneß bekanntlich nicht.:idea:

1. Lehrer sind schon lange nicht mehr ausschließlich Beamte.
2. Es gibt die Fälle der Freistellung aufgrund eines konkreten Verdachts auch zu genüge in der freien Wirtschaft.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Dazu nur noch eins: Es mussten Menschen schon wegen weitaus nichtigerer Verdächtigungen ihre Ämter und/oder ihren Job ruhen lassen.
Werde z.B. mal als Polizist angezeigt, weil Du jemanden was auf die Nase gehauen haben sollst. Oder als Lehrer - der Klassiker - weil Du mit einer Schülerin geknutscht haben sollst (explizit nur dieser Vorwurf und kein gravierenderer). In all diesen und anderen Fällen wirst Du vom Dienst suspendiert, bis die Sache geklärt ist.

Nur bei FCB ist das selbstverständlich anders. Ja, die glauben, sie stehen über dem Gesetz.

In all den genannten Fällen stehen die vermeintlichen Verfehlungen nicht nur in direktem Zusammenhang mit dem Beruf, sondern auch in direktem Zusammenhang mit dessen korrekter Ausübung. Da ist eine Suspendierung ja wohl selbstverständlich. Im vorliegenden Fall dagegen ist es unumstritten, daß es um eine reine Privatangelegenheit geht, die in keinerlei Zusammenhang mit seiner Amtsausübung steht. Also deswegen ldp.gif
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Naja,

Lehrer und Polizisten exemplarisch anzuführen war Deine Idee. Für die freie Wirtschaft melde ich größte Bedenken an. :)
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Um ein dem VFT nahestehendes Beispiel zu wählen: Ein Pilot, der verdächtigt wird, betrunken hinter dem Steuerknüppel zu sitzen, muß selbstverständlich bis zur Klärung der Vorwürfe suspendiert werden. Ein Pilot, der des Ladendiebstahls verdächtigt wird, dagegen nicht.