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Das ist in Deutschland ja auch nicht anders.
Die Einkommensteuer ist doch deutschlandweit gleich, oder habe ich da was verpasst?
Das ist in Deutschland ja auch nicht anders.
Die Einkommensteuer ist doch deutschlandweit gleich, oder habe ich da was verpasst?
Naja die Kapitalertragssteuer ist ja deutlich niedriger als der Einkommenssteuerhöchstsatz - somit werden hier Einkommen aus Zinsen günstiger versteuert - oder sehe ich da etwas falsch.
Wenn ich also ausschliesslich Einkommen aus Zinsen habe lande ich bei einem max. Satz von knapp unter 30%
Naja die Kapitalertragssteuer ist ja deutlich niedriger als der Einkommenssteuerhöchstsatz - somit werden hier Einkommen aus Zinsen günstiger versteuert - oder sehe ich da etwas falsch.
Wenn ich also ausschliesslich Einkommen aus Zinsen habe lande ich bei einem max. Satz von knapp unter 30%
Das ist aber kein Arbeitseinkommen.
Oder ist es etwa gerecht das ein Arbeitnehmer mit ca. 250.000€ Einkommen theoretisch ca. 120.000€ Steuern zahlen muss, während der Privatier der eben diese Einkommen aus Zinsen bezieht mit ca. 75.000€ davon kommt.
economyflieger;1115544Es geht mir jetzt auch nicht darum jedes Beispiel mit Steuersparmodell und sonstigen Schnick schnack zu rechnen meinte:Hier habe ich eine Übersicht gefunden, kann aber zur Quelle und deren Verlässlichkeit nicht viel sagen.
Beim Namen "Michael Hüther" und IW hab ich aufgehört zu lesen. Sorry, aber das ist eine deutlich interessengeleitete Quelle. Genausogut kannst Du den IW-Partner INSM zitieren. Dass die Arbeitgeber kein wachsendes Problem sehen ist ja verständlich. Man müsste ja sonst über entsprechende gesetzliche Maßnahmen nachdenken, die möglicherweise auf Arbeitgeberseite Kosten verursachen würden.
Vor einer Stunde kam die Meldung daß Hoeneß wohl mit einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren davonkommt. Die Steuerschuld wurde so schöngerechnet, das sie unter EUR 1 Mio bleibt, der Rest sei verjährt. Unfassbar. ich bin echt schockiert, zwar habe ich nichts anderes erwartet, aber trotzdem. Das ist Klassenjustiz. Bei meiner nächsten Steuererklärung wird jetzt geschummelt bis zum geht nicht mehr.
Vor einer Stunde kam die Meldung daß Hoeneß wohl mit einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren davonkommt. Die Steuerschuld wurde so schöngerechnet, das sie unter EUR 1 Mio bleibt, der Rest sei verjährt. Unfassbar. ich bin echt schockiert, zwar habe ich nichts anderes erwartet, aber trotzdem. Das ist Klassenjustiz. Bei meiner nächsten Steuererklärung wird jetzt geschummelt bis zum geht nicht mehr.
Es ging um den Vergleich Sozialbeiträge in D und CH. Natürlich muss dann alles mit allem verglichen werden, was denn sonst?in dem Fall darfst Du m.E. nur die AVS mit der deutschen RV vergleichen.
In D beträgt die Höchstrente 2200 Euro p.M. Im Gegensatz zur Höchstrente der 1. Säule in der Schweiz kann man in Deutschland übrigens davon leben.Und ich bin mir nicht bewusst, dass der Hoechstanspruch in D weit ueber 2000 EUR liegt, bei einem Einkommen, dass 45 Jahre ueber der Beitragsbemessungsgrenze liegt. In der Schweiz muss man nicht so lange auf diesem Niveau verdienen um die 2300 CHF zu bekommen. Aber wie Du oben richtig festgestellt hast, liegen die SV-Saetze bis zur Beitragsbemessungsgrenze in D doppelt so hoch wie in der Schweiz. Und ich glaube nicht, dass der Durchschnittsverdiener oberhalb dieser Grenze liegt.
Der Höchstsatz gilt ab 55, ist aber insoweit die Ausnahme, dass in diesem Alter kaum mehr jemand in der Schweiz arbeitet. Warum wohl...also dass der AN-Beitrag zur zweiten Saeule irgendwo 20% betragen soll ist mir noch nicht untergekommen und muss wohl eine absolute Ausnahme sein.
Hinsichtlich der KV sollte man m.E. nur die Belastung durch den AN vergleichen und darum ging es glaube ich hier.
Die Beiträge für BVG und ev. 3 Säule musst Du sicher nicht einrechnen, denn das gibt es ja in Deutschland gar nicht. Die Leistungen mit BVG sind weit über CHF 2300 pro Monat !
das ist korrekt. I.d.R. hast Du auch ein Franchise, was abhaengig vom Vertrag bei 500 - 2500 CHF p.a. liegt
in der Schweiz ist die Besteuerung davon abhaenig, wo und womit Du Dein Einkommen erzielst, und in welchem Kanton bzw. Gemeinde Du lebst, da die Steuersaetze fuer saemtliche Parameter unterschiedlich sind.
Auch wenn das Gesetz so ist finde ich Verjährung bei solch großen Beträgen eine Frechheit!
...
Im Deutschland kannst sich übrigens auch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und eine PKV für 50 Euro im Monat (bei XX Euro Selbstbehalt) abschließen. Da liegen die Sozialbeiträge bei weit unter 10%. Ob das wohl ein sinnvolles Beispiel ist...
Aha, das gilt aber nur für ganz wenige Fälle...
Ich bin kein Jurist und blicke nicht mehr voll durch:Auch wenn das Gesetz so ist finde ich Verjährung bei solch großen Beträgen eine Frechheit!
Ich bin kein Jurist und blicke nicht mehr voll durch:
1. Bei Steuern wird unterschieden zwischen einer Strafverfolgungsfrist für Steuerhinterziehung (§78 Abs 1 StGB und § 376 AO) und Festsatzungsverjährung (§169,370 AO). Bei der Strafverfolgungsfrist geht es darum wann eine strafrechtlich relevante Verjährung beginnt, bei der Festsaetzungsverjährung geht es darum wie lange das Finanzamt zur Festsaetzung Steuernachzahlungen berechtigt ist.
2. Die Strafverfolgungsfrist für Steuerhinterziehung (§78 Abs 1 StGB) beträgt 5 Jahre, allerdings führte der Gesetzgeber Ende 2008 eine verschärfte Regelung (§ 370 AO) für besonders schwere Fälle ein. Damit verlängert sich die Strafverfolgungsverjährung von 5 auf 10 Jahre, Gemäß Rechtssperechung des Bundesgerichtshofs beginnen besonders schwere Fälle ab EUR 50.000/100.000.
3. Die Festsatzungsfrist beträgt nach §169 AO 10 Jahre.
4. Mir ist schleierhaft mit welcher Begründung nun die Staatsanwaltschaft § 370 AO mit der festgelegten 10 jährigen Strafverfolgungsverjährung aushebeln will.
Ich bin kein Jurist und blicke nicht mehr voll durch:
1. Bei Steuern wird unterschieden zwischen einer Strafverfolgungsfrist für Steuerhinterziehung (§78 Abs 1 StGB und § 376 AO) und Festsatzungsverjährung (§169,370 AO). Bei der Strafverfolgungsfrist geht es darum wann eine strafrechtlich relevante Verjährung beginnt, bei der Festsaetzungsverjährung geht es darum wie lange das Finanzamt zur Festsaetzung Steuernachzahlungen berechtigt ist.
2. Die Strafverfolgungsfrist für Steuerhinterziehung (§78 Abs 1 StGB) beträgt 5 Jahre, allerdings führte der Gesetzgeber Ende 2008 eine verschärfte Regelung (§ 370 AO) für besonders schwere Fälle ein. Damit verlängert sich die Strafverfolgungsverjährung von 5 auf 10 Jahre, Gemäß Rechtssperechung des Bundesgerichtshofs beginnen besonders schwere Fälle ab EUR 50.000/100.000.
3. Die Festsatzungsfrist beträgt nach §169 AO 10 Jahre.
4. Mir ist schleierhaft mit welcher Begründung nun die Staatsanwaltschaft § 370 AO mit der festgelegten 10 jährigen Strafverfolgungsverjährung aushebeln will.
Genau so eine juristische Ausdrucksweise ist doch ein grundlegender Fehler in der Gesellschaft. Ein Normalmensch versteht doch dieses Kauderwelsch nicht. Und jemand der Kohle hat zahlt einem Profi damit der ihm das Gesetz so interpretiert wie es für ihn am besten ist.
Das Ganze juristische Gesetzeswerk sollte mal komplett reformiert werden und so ausgedrückt sein dass man eine Chance hat zu verstehen was da steht. So ist es doch eher lächerlich.