Selbstanzeige Uli Hoeneß wegen Verdacht der Steuerhinterziehung

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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Die Einkommensteuer ist doch deutschlandweit gleich, oder habe ich da was verpasst?

Naja die Kapitalertragssteuer ist ja deutlich niedriger als der Einkommenssteuerhöchstsatz - somit werden hier Einkommen aus Zinsen günstiger versteuert - oder sehe ich da etwas falsch.


Wenn ich also ausschliesslich Einkommen aus Zinsen habe lande ich bei einem max. Satz von knapp unter 30%
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Naja die Kapitalertragssteuer ist ja deutlich niedriger als der Einkommenssteuerhöchstsatz - somit werden hier Einkommen aus Zinsen günstiger versteuert - oder sehe ich da etwas falsch.


Wenn ich also ausschliesslich Einkommen aus Zinsen habe lande ich bei einem max. Satz von knapp unter 30%

Das ist aber kein Arbeitseinkommen.
 
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boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.888
498
GVA
Naja die Kapitalertragssteuer ist ja deutlich niedriger als der Einkommenssteuerhöchstsatz - somit werden hier Einkommen aus Zinsen günstiger versteuert - oder sehe ich da etwas falsch.


Wenn ich also ausschliesslich Einkommen aus Zinsen habe lande ich bei einem max. Satz von knapp unter 30%

und wenn Du Deine Einkuenfte wie z.B. Michael Schumacher nicht in der Schweiz erzielst, zahlst Du lediglich einen ausgehandelten Steuersatz, der sich i.d.R. an dem Wert, der bewohnten Immobilie bemisst.

Da man aber kein Erwerbseinkommen in der Schweiz hat, faellt natuerlich die Progression weg
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Das ist aber kein Arbeitseinkommen.

Aber genau dadurch ergeben sich die massiven Ungerechtigkeiten in der Besteuerung. In Deutschland müssten alle Einkommen zu gleichen Bedingungen versteuert werden, dann wäre es gerecht.

Du ziehst dich auf die Position der Politik zurück - so ergibt sich eine theoretische Gerechtigkeit. In der Praxis ist aber eben dies nicht gerecht.

Oder ist es etwa gerecht das ein Arbeitnehmer mit ca. 250.000€ Einkommen theoretisch ca. 120.000€ Steuern zahlen muss, während der Privatier der eben diese Einkommen aus Zinsen bezieht mit ca. 75.000€ davon kommt.
 

boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.888
498
GVA
Oder ist es etwa gerecht das ein Arbeitnehmer mit ca. 250.000€ Einkommen theoretisch ca. 120.000€ Steuern zahlen muss, während der Privatier der eben diese Einkommen aus Zinsen bezieht mit ca. 75.000€ davon kommt.

ist es in gewissem Masse, da der Privatier in dem Fall der staatlich gefoerderten Inflation mit seinem Vermoegen unterliegt
 

hansiflyer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2012
2.183
5
BER
Beim Namen "Michael Hüther" und IW hab ich aufgehört zu lesen. Sorry, aber das ist eine deutlich interessengeleitete Quelle. Genausogut kannst Du den IW-Partner INSM zitieren. Dass die Arbeitgeber kein wachsendes Problem sehen ist ja verständlich. Man müsste ja sonst über entsprechende gesetzliche Maßnahmen nachdenken, die möglicherweise auf Arbeitgeberseite Kosten verursachen würden.
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Vor einer Stunde kam die Meldung daß Hoeneß wohl mit einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren davonkommt. Die Steuerschuld wurde so schöngerechnet, das sie unter EUR 1 Mio bleibt, der Rest sei verjährt. Unfassbar. ich bin echt schockiert, zwar habe ich nichts anderes erwartet, aber trotzdem. Das ist Klassenjustiz. Bei meiner nächsten Steuererklärung wird jetzt geschummelt bis zum geht nicht mehr.
 
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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Ein wenig Verjährung hier und dann noch ein wenig Geldstrafe und schon schafft man es UH zwar formal zu 4 Jahren zu verurteilen, aber das ganze läuft dann auf zwei Jahre zur Bewährung raus, weil es ja nur 900.000€ waren.....

Somit dürfte klar sein das in D immer noch mit zweierlei Mass gemessen wird. Es hätte mich jedoch gewundert wenn etwas anderes passiert wäre.

FC Bayern: Hoeneß kann in Steueraffäre mit Bewährung rechnen - SPIEGEL ONLINE
 

boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.888
498
GVA
Vor einer Stunde kam die Meldung daß Hoeneß wohl mit einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren davonkommt. Die Steuerschuld wurde so schöngerechnet, das sie unter EUR 1 Mio bleibt, der Rest sei verjährt. Unfassbar. ich bin echt schockiert, zwar habe ich nichts anderes erwartet, aber trotzdem. Das ist Klassenjustiz. Bei meiner nächsten Steuererklärung wird jetzt geschummelt bis zum geht nicht mehr.

Sei vorsichtig mit solchen Aeusserungen. Der BND und die Steuerbehörden lesen mit
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Vor einer Stunde kam die Meldung daß Hoeneß wohl mit einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren davonkommt. Die Steuerschuld wurde so schöngerechnet, das sie unter EUR 1 Mio bleibt, der Rest sei verjährt. Unfassbar. ich bin echt schockiert, zwar habe ich nichts anderes erwartet, aber trotzdem. Das ist Klassenjustiz. Bei meiner nächsten Steuererklärung wird jetzt geschummelt bis zum geht nicht mehr.

Warten wir´s erst mal ab! Ist ja auch nur eine Meldung.

Klar ist, dass NIEMAND ein Interesse daran haben kann, dass UH im Bau landet. Insofern traue ich der Staatsanwaltschaft, zumal der bayerischen, locker zu, alle vier Augen zuzudrücken, um auf diesen Betrag zu kommen. Letztlich hat aber der Richter da ja auch noch ein Wörtchen mitzureden. Das klingt ja schon wieder ziemlich nach Prozessabsprache. Wird man sehen, ob ein Gericht das durchwinkt.
 

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.845
23
ZRH
in dem Fall darfst Du m.E. nur die AVS mit der deutschen RV vergleichen.
Es ging um den Vergleich Sozialbeiträge in D und CH. Natürlich muss dann alles mit allem verglichen werden, was denn sonst?

Und ich bin mir nicht bewusst, dass der Hoechstanspruch in D weit ueber 2000 EUR liegt, bei einem Einkommen, dass 45 Jahre ueber der Beitragsbemessungsgrenze liegt. In der Schweiz muss man nicht so lange auf diesem Niveau verdienen um die 2300 CHF zu bekommen. Aber wie Du oben richtig festgestellt hast, liegen die SV-Saetze bis zur Beitragsbemessungsgrenze in D doppelt so hoch wie in der Schweiz. Und ich glaube nicht, dass der Durchschnittsverdiener oberhalb dieser Grenze liegt.
In D beträgt die Höchstrente 2200 Euro p.M. Im Gegensatz zur Höchstrente der 1. Säule in der Schweiz kann man in Deutschland übrigens davon leben.

also dass der AN-Beitrag zur zweiten Saeule irgendwo 20% betragen soll ist mir noch nicht untergekommen und muss wohl eine absolute Ausnahme sein.
Der Höchstsatz gilt ab 55, ist aber insoweit die Ausnahme, dass in diesem Alter kaum mehr jemand in der Schweiz arbeitet. Warum wohl...;) Zwischenschritte gibt es bei 25, 35, 45 Jahren, dabei werde die Beiträge jeweils deutlich gesteigert.

Hinsichtlich der KV sollte man m.E. nur die Belastung durch den AN vergleichen und darum ging es glaube ich hier.

Nein, darum geht es hier, wie oben gezeigt, nicht. Die deutschen Sozialversicherungsbeiträge betragen übrigens nur 0%, wenn man ALV, RV, GkV etc weglässt.;) Entweder vergleicht man alles, oder man kann es gleich lassen. Aber einzelne Teile rauszunehmen ist komplett sinnfrei.
 

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.845
23
ZRH
Die Beiträge für BVG und ev. 3 Säule musst Du sicher nicht einrechnen, denn das gibt es ja in Deutschland gar nicht. Die Leistungen mit BVG sind weit über CHF 2300 pro Monat !

Ja, und wer kann in der Schweiz von den 2300 CHF leben? Entweder richtig vergleichen, oder es lassen. Pflichtbeitrag bleibt Pflichtbeitrag.

Im Deutschland kannst sich übrigens auch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und eine PKV für 50 Euro im Monat (bei XX Euro Selbstbehalt) abschließen. Da liegen die Sozialbeiträge bei weit unter 10%. Ob das wohl ein sinnvolles Beispiel ist...
 

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.845
23
ZRH
in der Schweiz ist die Besteuerung davon abhaenig, wo und womit Du Dein Einkommen erzielst, und in welchem Kanton bzw. Gemeinde Du lebst, da die Steuersaetze fuer saemtliche Parameter unterschiedlich sind.

Wenn man wirklich vergleichen möchte, kann man die Quellensteuer der einzelnen Kantone nehmen. Zu belastbaren Vergleichen kommt man aber auc so kaum.
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.086
10.805
Dahoam
Auch wenn das Gesetz so ist finde ich Verjährung bei solch großen Beträgen eine Frechheit!
 

Muenchen

Erfahrenes Mitglied
15.04.2011
2.238
114
MUC, EWR, VIE
Auch wenn das Gesetz so ist finde ich Verjährung bei solch großen Beträgen eine Frechheit!

Stimme ich dir zu auch kann ich mir gut vorstellen das der sogenannte Promi Bonus zum Einsatz kommt auch wenn sie hier ein Zeichen setzen könnten zur Abschreckung. Man muss immer Bedenken ein Normalo wandert in den Bau und hat Scherereien das ganze Leben.
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Auch wenn das Gesetz so ist finde ich Verjährung bei solch großen Beträgen eine Frechheit!
Ich bin kein Jurist und blicke nicht mehr voll durch:
1. Bei Steuern wird unterschieden zwischen einer Strafverfolgungsfrist für Steuerhinterziehung (§78 Abs 1 StGB und § 376 AO) und Festsatzungsverjährung (§169,370 AO). Bei der Strafverfolgungsfrist geht es darum wann eine strafrechtlich relevante Verjährung beginnt, bei der Festsaetzungsverjährung geht es darum wie lange das Finanzamt zur Festsaetzung Steuernachzahlungen berechtigt ist.
2. Die Strafverfolgungsfrist für Steuerhinterziehung (§78 Abs 1 StGB) beträgt 5 Jahre, allerdings führte der Gesetzgeber Ende 2008 eine verschärfte Regelung (§ 370 AO) für besonders schwere Fälle ein. Damit verlängert sich die Strafverfolgungsverjährung von 5 auf 10 Jahre, Gemäß Rechtssperechung des Bundesgerichtshofs beginnen besonders schwere Fälle ab EUR 50.000/100.000.
3. Die Festsatzungsfrist beträgt nach §169 AO 10 Jahre.
4. Mir ist schleierhaft mit welcher Begründung nun die Staatsanwaltschaft § 370 AO mit der festgelegten 10 jährigen Strafverfolgungsverjährung aushebeln will.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Ich bin kein Jurist und blicke nicht mehr voll durch:
1. Bei Steuern wird unterschieden zwischen einer Strafverfolgungsfrist für Steuerhinterziehung (§78 Abs 1 StGB und § 376 AO) und Festsatzungsverjährung (§169,370 AO). Bei der Strafverfolgungsfrist geht es darum wann eine strafrechtlich relevante Verjährung beginnt, bei der Festsaetzungsverjährung geht es darum wie lange das Finanzamt zur Festsaetzung Steuernachzahlungen berechtigt ist.
2. Die Strafverfolgungsfrist für Steuerhinterziehung (§78 Abs 1 StGB) beträgt 5 Jahre, allerdings führte der Gesetzgeber Ende 2008 eine verschärfte Regelung (§ 370 AO) für besonders schwere Fälle ein. Damit verlängert sich die Strafverfolgungsverjährung von 5 auf 10 Jahre, Gemäß Rechtssperechung des Bundesgerichtshofs beginnen besonders schwere Fälle ab EUR 50.000/100.000.
3. Die Festsatzungsfrist beträgt nach §169 AO 10 Jahre.
4. Mir ist schleierhaft mit welcher Begründung nun die Staatsanwaltschaft § 370 AO mit der festgelegten 10 jährigen Strafverfolgungsverjährung aushebeln will.

jo mei, da is im hold a fehler passiert dem uli, des koan pasiern.....

Danke Bayern dass du an meinem bisherigen bayerischen Weltbild nicht rüttelst.... =;
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.086
10.805
Dahoam
Ich bin kein Jurist und blicke nicht mehr voll durch:
1. Bei Steuern wird unterschieden zwischen einer Strafverfolgungsfrist für Steuerhinterziehung (§78 Abs 1 StGB und § 376 AO) und Festsatzungsverjährung (§169,370 AO). Bei der Strafverfolgungsfrist geht es darum wann eine strafrechtlich relevante Verjährung beginnt, bei der Festsaetzungsverjährung geht es darum wie lange das Finanzamt zur Festsaetzung Steuernachzahlungen berechtigt ist.
2. Die Strafverfolgungsfrist für Steuerhinterziehung (§78 Abs 1 StGB) beträgt 5 Jahre, allerdings führte der Gesetzgeber Ende 2008 eine verschärfte Regelung (§ 370 AO) für besonders schwere Fälle ein. Damit verlängert sich die Strafverfolgungsverjährung von 5 auf 10 Jahre, Gemäß Rechtssperechung des Bundesgerichtshofs beginnen besonders schwere Fälle ab EUR 50.000/100.000.
3. Die Festsatzungsfrist beträgt nach §169 AO 10 Jahre.
4. Mir ist schleierhaft mit welcher Begründung nun die Staatsanwaltschaft § 370 AO mit der festgelegten 10 jährigen Strafverfolgungsverjährung aushebeln will.

Genau so eine juristische Ausdrucksweise ist doch ein grundlegender Fehler in der Gesellschaft. Ein Normalmensch versteht doch dieses Kauderwelsch nicht. Und jemand der Kohle hat zahlt einem Profi damit der ihm das Gesetz so interpretiert wie es für ihn am besten ist.

Das Ganze juristische Gesetzeswerk sollte mal komplett reformiert werden und so ausgedrückt sein dass man eine Chance hat zu verstehen was da steht. So ist es doch eher lächerlich.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Genau so eine juristische Ausdrucksweise ist doch ein grundlegender Fehler in der Gesellschaft. Ein Normalmensch versteht doch dieses Kauderwelsch nicht. Und jemand der Kohle hat zahlt einem Profi damit der ihm das Gesetz so interpretiert wie es für ihn am besten ist.

Das Ganze juristische Gesetzeswerk sollte mal komplett reformiert werden und so ausgedrückt sein dass man eine Chance hat zu verstehen was da steht. So ist es doch eher lächerlich.

Gleiches gilt für das Steuerrecht
 
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