Wie vorher gesagt - ich fragte nur aus Interesse, nicht um mir die 19% im naechsten Jahr sparen zu koennen.
Ich sehe das Unverstaendnis der MWSt. Abfuehrung immer wieder bei mir im Geschaeft, wenn ich Rechnungen fuer Katalog-Beteiligungen/Azeigen deutscher Reiseveranstalter bekomme. Ca. die Haelfte verrechnet die MWSt. die andere Haelfte nicht. Bei Nachfragen hier wie dort bekommt man keine vernuenftige Aussage... irgendjemand muss da ja was falsch machen
Wenn es reine Warenlieferungen sind, die MwSt. korrekt ausgwiesen ist, der Beleg eine Steuernummer des Leistenden enthält und der Belge eine eindeutige Nummer aufweist und es einen betrieblichen Grund für diese "Transaktionen" gibt (z.B. Kunden- oder Messebesuch), die nicht in direktem Zusammenhang mit der Erbringung einer steuerpflichtigen Leistung stehen, kannst Du die MwSt. als ausländisches Unternehmen beim Bundeszentralamt für Steuern zurück fordern.
Sind es nur Dienstleistungen, die man Dir als ausländischem Unternehmen erbringt, sind diese nicht direkt steuerpflichtig und eine MwSt. von Null in Verbindung mit der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ist auszuweisen.
Belegt die Rechnung eine Mischung aus beidem (z.B. Fahrzeugreparatur), richtet sich die Steuerbarkeit nach dem die Rechnung überwiegenden Teil.
So wurde mir das zumindest mal erklärt und so funktioniert es i.d.R. für mich.
Ob das so aber wirklich korrekt ist, dürfen Fachleute gern audiskutieren bzw. beurteilen lassen.
Die Handhabung der Regelung und die Umsetzung durch das Bundeszentralamt für Steuern würden wahrscheinlich einen eigenen Thread füllen...