Einführung von Werbung im VFT und Einführung einer werbefreien Option

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MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
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MUC
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Eine Frage - rein Interesse halber, soll keine Kritik oder Staenkerei darstellen) - der Betrag von 30,-- Euro beinhaltet 19% MWSt. Wenn man nun als Auslaender vom Ausland her das Forum nutzt, faellt dann eigentlich deutsche MWSt. an? :confused:

BTW: vielen Dank fuer das frei-Jahr.

Wir haben doch sicher auch einen Steuerberater im Forum?
Wenn ich mich noch richtig erinnere, ist der Ort der Leistung bei einem Download / Webhosting in Deinem Fall (Privatmann im Drittland) tatsächlich Dein Wohnsitz. Aber das ist schon ein paar Jahre her.....
 
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capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
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CPT
Wir haben doch sicher auch einen Steuerberater im Forum?
Wenn ich mich noch richtig erinnere, ist der Ort der Leistung bei einem Download / Webhosting in Deinem Fall (Privatmann im Drittland) tatsächlich Dein Wohnsitz. Aber das ist schon ein paar Jahre her.....

Waere wahrscheinlich sowieso viel zu aufwendig, dass administrativ zu handhaben - wie gesagt ich frage nur interessehalber.
 

rcs

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06.03.2009
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Natürlich könnten wie von Betreiberseite her versuchen, bei einzelnen Usern um die Abführung der MwSt. herumzukommen. Ist für uns aber in der Tat von der administrativen Seite her zu aufwändig, hier zu unterscheiden, da es das automatisierte System hier im Forum auch nicht unterstützt.

Von daher führen wir schlichtweg für alle Beiträge ohne Ausnahme die deutsche MwSt. an den Fiskus ab - eine ggf. zu viel abgeführte MwSt. ist dann immer noch die bessere Wahl, als hier laufend von Hand nachzuarbeiten.
 
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VFHS

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12.01.2010
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Natürlich könnten wie von Betreiberseite her versuchen, bei einzelnen Usern um die Abführung der MwSt. herumzukommen. Ist für uns aber in der Tat von der administrativen Seite her zu aufwändig, hier zu unterscheiden, da es das automatisierte System hier im Forum auch nicht unterstützt.

Von daher führen wir schlichtweg für alle Beiträge ohne Ausnahme die deutsche MwSt. an den Fiskus ab - eine ggf. zu viel abgeführte MwSt. ist dann immer noch die bessere Wahl, als hier laufend von Hand nachzuarbeiten.

Mit so einer Aussage machtst Du nur den Fiscus nervös.
Example: VFHS zahlt an einen Deutschen Empfänger 50€. Eingezahlt in Brasilien. Wer zahlt die Umsatzsteuer? siehe auch Zweck und Verwendung.
Händisch kann ich im Moment nur Segel und Route nachbearbeiten, That`s it. ;)

PS.: Such mal unter -Reduzierung von Auslandszahlungen durch Banken- nach. Da fallen gerne 10-12 Euro an Gebühren an. Auch kann Dich bei Auslandszahlungen auf ein deutsches Konto ein Überprüfungswahn europäischer Behörden ereilen. Besonders bei kleineren Beträgen kann der Zoll eine unbedenklichkeitsliste anfordern.

Die meisten Foristen sitzen anscheinend in Süddeutschland und der Schweiz, da is ja fast alle gut.

Gruss von Bord.
VFHS
 
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MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
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MUC
Die meisten Foristen sitzen anscheinend in Süddeutschland und der Schweiz, da is ja fast alle gut.

Gruss von Bord.
VFHS

Naja, die Schweiz ist ebenso Drittland wie Südafrika.

Aber der Vereinfachung halber, noch dazu bei diesem geringen Betrag, sollte jeder Bezahlende damit leben können, daß er bei einem deutschen Forum halt dem deutschen Fiskus auch noch was nachwerfen muss.
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
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CPT
Naja, die Schweiz ist ebenso Drittland wie Südafrika.

Aber der Vereinfachung halber, noch dazu bei diesem geringen Betrag, sollte jeder Bezahlende damit leben können, daß er bei einem deutschen Forum halt dem deutschen Fiskus auch noch was nachwerfen muss.

Wie vorher gesagt - ich fragte nur aus Interesse, nicht um mir die 19% im naechsten Jahr sparen zu koennen.

Ich sehe das Unverstaendnis der MWSt. Abfuehrung immer wieder bei mir im Geschaeft, wenn ich Rechnungen fuer Katalog-Beteiligungen/Azeigen deutscher Reiseveranstalter bekomme. Ca. die Haelfte verrechnet die MWSt. die andere Haelfte nicht. Bei Nachfragen hier wie dort bekommt man keine vernuenftige Aussage... irgendjemand muss da ja was falsch machen
 

linuxguru

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01.09.2009
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ZRH
Sollte ich es bis zu dem entsprechenden Zeitpunkt nicht vergessen, werde ich von Betreiberseite eine entsprechende Rechnung mit ausgwiesener MwSt. einfordern und mir die abgeführte MwSt. im Rahmen der bei mir sowieso jährlich stattfindenden Rückforderung beim Bundeszentralamt für Steuern zurück fordern.
Der deutsche Staat bekommt von mir freiwillig nicht einen roten Cent!
Wer mich ärgert, wird konsequent zurück geärgert...
 
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linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
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Wie vorher gesagt - ich fragte nur aus Interesse, nicht um mir die 19% im naechsten Jahr sparen zu koennen.

Ich sehe das Unverstaendnis der MWSt. Abfuehrung immer wieder bei mir im Geschaeft, wenn ich Rechnungen fuer Katalog-Beteiligungen/Azeigen deutscher Reiseveranstalter bekomme. Ca. die Haelfte verrechnet die MWSt. die andere Haelfte nicht. Bei Nachfragen hier wie dort bekommt man keine vernuenftige Aussage... irgendjemand muss da ja was falsch machen

Wenn es reine Warenlieferungen sind, die MwSt. korrekt ausgwiesen ist, der Beleg eine Steuernummer des Leistenden enthält und der Belge eine eindeutige Nummer aufweist und es einen betrieblichen Grund für diese "Transaktionen" gibt (z.B. Kunden- oder Messebesuch), die nicht in direktem Zusammenhang mit der Erbringung einer steuerpflichtigen Leistung stehen, kannst Du die MwSt. als ausländisches Unternehmen beim Bundeszentralamt für Steuern zurück fordern.
Sind es nur Dienstleistungen, die man Dir als ausländischem Unternehmen erbringt, sind diese nicht direkt steuerpflichtig und eine MwSt. von Null in Verbindung mit der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ist auszuweisen.
Belegt die Rechnung eine Mischung aus beidem (z.B. Fahrzeugreparatur), richtet sich die Steuerbarkeit nach dem die Rechnung überwiegenden Teil.

So wurde mir das zumindest mal erklärt und so funktioniert es i.d.R. für mich.
Ob das so aber wirklich korrekt ist, dürfen Fachleute gern audiskutieren bzw. beurteilen lassen.
Die Handhabung der Regelung und die Umsetzung durch das Bundeszentralamt für Steuern würden wahrscheinlich einen eigenen Thread füllen... :doh:
 
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tpx40

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Ist es eigentlich beabsichtigt, dass die Werbung das VFT-Banner überdeckt:

Clipboard02.jpg
 

rcs

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Derzeit nicht zu ändern, aber eine weitere Layoutanpassung ist in Arbeit.
 

scherrar

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30.05.2010
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Freuen würde ich mich (wie vermutlich so mancher der alten Hasen hier) über ein "Wegsperren" bestimmter Bereiche hinter die Paywall

Wurde dieser (m.E. sinnvolle) Vorschlag weiterverfolgt oder handelt es sich tatsächlich ausschließlich um eine Ausblendung der Werbung?
 

rcs

Gründungsmitglied
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06.03.2009
27.526
4.503
München
Wurde dieser (m.E. sinnvolle) Vorschlag weiterverfolgt oder handelt es sich tatsächlich ausschließlich um eine Ausblendung der Werbung?
Das aktuelle Modell ist ein Ausblenden der Werbung. Wir arbeiten derzeit allerdings an einigen zusätzlichen, neuen Features im VFT und diese werden wir aller Voraussicht nach auch nicht öffentlich zur Verfügung stellen. Dabei wird die Tatsache, ob jemand bereit ist, dafür zu bezahlen, eine Rolle spielen - insbesondere bei Features, die für uns als Betreiber auch mit laufenden (zusätzlichen) Kosten verbunden sind.

Uns ist eine Sache aber wichtig: Grundsätzlich soll der VFT in seiner bestehenden Form auch ohne Bezahlung nutzbar bleiben.

Gibt es zur Zahlung evtl. auch andere Möglichkeiten außer PayPal ?
Derzeit noch nicht.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
So ein Kalender wo Übersichtlich alle VFT Events (Do+Stammtisch) im Auge behalten werden können wäre praktisch.
Manchmal übersehe ich eine Gelegenheit, wenn sich kurzfristig Urlaube für mich ergeben.
 

superkolbi

Erfahrenes Mitglied
11.01.2011
1.098
68
Abo

Nur das ich es richtig verstehe: Mein "kostenloser" Probemonat läuft Mittwoch aus. Wenn ich jetzt nichts mache, bekomme ich ab August Werbung?
Oder wird der Account gesperrt?
 

Broo

Erfahrenes Mitglied
11.11.2010
386
0
CGN/DUS
Ist ein Jahr schon rum ?

Hallo Broo,

dein Zugang zu dem kostenpflichtigen Abonnement "VFT werbefrei - 1 Jahr" wird in Kürze ablaufen.
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.107
5
Ist ein Jahr schon rum ?

Hallo Broo,

dein Zugang zu dem kostenpflichtigen Abonnement "VFT werbefrei - 1 Jahr" wird in Kürze ablaufen.

  • User mit mindestens 90 Tagen Mitgliedschaft und 250-499 Beiträgen mit Stichtag gestern erhalten 1 Monat werbefreien VFT
  • User mit mindestens 90 Tagen Mitgliedschaft und 500-999 Beiträgen mit Stichtag gestern erhalten 6 Monate werbefreien VFT
  • User mit mindestens 90 Tagen Mitgliedschaft und über 1000 Beiträgen mit Stichtag gestern erhalten 1 Jahr werbefreien VFT

Tippfehler in der Nachricht an dich würde ich sagen.
 

andi7435

Erfahrenes Mitglied
20.07.2009
1.355
202
Das aktuelle Modell ist ein Ausblenden der Werbung. Wir arbeiten derzeit allerdings an einigen zusätzlichen, neuen Features im VFT und diese werden wir aller Voraussicht nach auch nicht öffentlich zur Verfügung stellen. Dabei wird die Tatsache, ob jemand bereit ist, dafür zu bezahlen, eine Rolle spielen - insbesondere bei Features, die für uns als Betreiber auch mit laufenden (zusätzlichen) Kosten verbunden sind.

Werden diese neuen kostenpflichtigen Features auch den Usern vorgestellt, die aktuell mit den Werbebannern leben können oder muss ich zu dem Zeitpunkt schon ein kostenpflichtiges Abo haben um darüber informiert zu werden ?
Bei interessanten Sachen kann ich mir durchaus vorstellen, ein Abo abzuschliessen.
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.107
5
Werden diese neuen kostenpflichtigen Features auch den Usern vorgestellt, die aktuell mit den Werbebannern leben können oder muss ich zu dem Zeitpunkt schon ein kostenpflichtiges Abo haben um darüber informiert zu werden ?
Bei interessanten Sachen kann ich mir durchaus vorstellen, ein Abo abzuschliessen.

Das wäre ein schlechtes Geschäftsmodell, wenn nur die, die bereits bezahlen, etwas darüber erfahren (außer es handelt sich um super exklusives geheimes Zeug ;)).