Selbstanzeige Uli Hoeneß wegen Verdacht der Steuerhinterziehung

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Worldwide

Erfahrenes Mitglied
08.07.2013
801
0
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Nachdem wir nun Zahlen zur Größenordnung von Steuerhinterziehung, Sozialleistungen und Bankenrettung haben, lass uns doch auch den Punkt versachlichen:

Wie viele Arbeitsplätze im Verhältnis zu arbeitswilligen und -fähigen potentiellen Arbeitnehmern haben wir? Wie wirkt sich der Fachkräftemangel auf die Sockelarbeitslosigkeit aus? Welche Veränderungen wird der demographische Wandel in Hinblick auf die Arbeitslosigkeitsstatistik bringen?
 
F

feb

Guest
Danke für den sachlichen Ton, und ich werde mich um gleiches bemühen, denke aber, daß ich einige inhaltliche Irrtümer richtigstellen kann:(...)

Bin derzeit geschäftlich in China (ohne Milchpulverimport) und kann daher nicht umfassend entgegenen, aber ich denke, unsere gegensätzlichen Positionenn sind ohnehin ausgeschrieben. Daher nur pauschal: Inhaltliche Irrtümer meinerseits erkenne ich aktuell nicht.

Siehst Du, und hier zeigt sich, daß Du den Sachverhalt nicht verstanden hast.
:eek:
Ich zähle Dich durchaus zum intelligenteren und besser informierten Teil der Bevölkerung, .....
:eek:
....aber hier zeigt sich, daß Du nicht über die Zusammenhänge informiert bist:
:no:

Ich gehe davon aus, daß Du Deine Altersvorsorge hier hast: Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Leider gibt es auf dieser Seite keine Detailinformationen über die Kapitalanlagen der BVK, ich wette jedoch mit Dir, daß die BVK genauso wie andere ähnliche Versorgungswerke im Jahr 2008 Pfandbriefe und Bankschuldverschreibungen der HRE in ihrem Bestand gehabt haben dürfte. Und jetzt überleg' einmal, wie sich das auf Deine Rente ausgewirkt hätte, wenn diese Schuldverschreibungen ausgefallen wären. Und jetzt nochmal die Frage: Wer wurde hier gerettet?

Ich kann von hier aus die Anlagen der BRAStV in 2008, verwaltet durch die BVK, nicht prüfen. Ich habe nur eine Pressemitteilung der BVK gefunden )http://portal.versorgungskammer.de/...k-anlagen bei der hre_tagesspiegel online.pdf), nach der die Anlagen der BVK betreffend HRE einen unmaßgeblichen Umfang hatten.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Ich kann von hier aus die Anlagen der BRAStV in 2008, verwaltet durch die BVK, nicht prüfen. Ich habe nur eine Pressemitteilung der BVK gefunden )http://portal.versorgungskammer.de/portal/page/portal/bvkpresse/de/pressearchiv/2009/09.18%20bvk-anlagen%20bei%20der%20hre_tagesspiegel%20online.pdf), nach der die Anlagen der BVK betreffend HRE einen unmaßgeblichen Umfang hatten.


Ich darf daraus zitieren:
Weitere 39% sind sog. erstrangige Forderungen, die durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken abgesichert sind.

Der Einlagensicherungsfonds war schon durch die Schieflage von Lehman Brothers überfordert und musste sich selber Geld leihen, woher sollte er da das Geld für eine HRE Pleite nehmen.

Im übrigen halte ich es für geradezu fahrlässig davon auszugehen dass der Einlagensicherungsfonds bei einer Bankpleite in Deutschland jeden Gläubiger entschädigen kann, ja nicht einmal muss, denn es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung.

Bislang hat der Einlagensicherungsfonds allerdings zu 100 % entschädigt.
 
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concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.816
Hamburg
so nun wird er endlich angeklagt. Gerade gemeldet. :DVielleicht sollte man den Prozess in einem Bundesland machen, wo rechtsstaatliches Handeln statt Vetternwirtschaft zu erwarten sind. (Nach dem Mollath Fall habe ich da so meine Vorurteile).
 
F

fly_dude

Guest
Hier eine Meldung im Wortlaut:

"Die Staatsanwaltschaft München hat gegen Uli Hoeneß Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München müsse nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Präsidenten des FC Bayern München entscheiden, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit."

Quelle SZ
 
F

fly_dude

Guest
Und ich bin davon ausgegangen, dass trotzdem vor einem Schöffengericht verhandelt wird, eben nicht dem Landgericht?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Kannst du das einen Nichtjuristen etwas verdeutlichen.... sorry aber für ein Jurastudium war ich zu Dumm....

Dachte immer, wer dumm ist, studiert Jura...

Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren schon dadurch beeinflussen, dass es Anklage vorm Amtsgericht (Amtsrichter, Schöffengericht) oder eben beim Landgericht erhebt. Welches Gericht anzurufen ist, bestimmt sich insbesondere nach der Straferwartung.

Bei den hier im Raum stehenden Summen wäre schon deswegen mit einer Anklage beim Landgericht zu rechnen, weil ja Freiheitsstrafen weit über vier Jahre drin sind. Deswegen wurde allgemein ja auch damit gerechnet, dass die Anklage dorthin geht. Eine Anklage beim Amtsgericht hätte daher wohl ein Geschmäckle gehabt, noch mehr ein Strafbefehl.

Die vom "Spiegel" kolportierten zwei Jahre auf Bewährung plus Geldstrafe sind aber immer noch drin. Und schließlich muss das Gericht die Anklage ja auch erst mal zulassen.
 
E

ElPistolero

Guest
Es ist doch schon sicher wie es ausgeht: Die Summe wird irgendwie auf unter 1 Mio. runtergerechnet, es gibt max. 2 Jahre auf Bewährung und 'ne Geldstrafe, die der gute Mann aus der Portokasse bezahlt. Anschliessend treffen sich die Amigos und lassen den Freistaat bei Schweinswürsten und Gerstensaft hochleben.

Alles andere würde mich schwerstens wundern!
 
F

fly_dude

Guest
Kann das Landgericht das Verfahren auch an ein anderes Gericht verweisen?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Kann das Landgericht das Verfahren auch an ein anderes Gericht verweisen?

Nehme an, du meinst nicht an ein anderes Landgericht. Geht auch, aber meiner Meinung nach sind Verweisungen nach unten eher selten. Das angerufene Landgericht hat ja den vollen Spielraum, vom Freispruch über eine Geld- bis zur Höchststrafe, während Amtsrichter oder Schöffengerichte verweisen MÜSSEN, wenn sich die Tat so schlimm darstellt, dass es mit vier Jahren nicht langt.
 
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Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
5
Droht ihm die Psychatrie?


so nun wird er endlich angeklagt. Gerade gemeldet. :DVielleicht sollte man den Prozess in einem Bundesland machen, wo rechtsstaatliches Handeln statt Vetternwirtschaft zu erwarten sind. (Nach dem Mollath Fall habe ich da so meine Vorurteile).


Bei manch einem drängt sich der Verdacht auf, daß Uli H. ("das Schwein!") am nächsten Baum aufgeknüpft oder eben wenigstens in die Psychiatrie gehört.

Da beides schwerlich passieren wird, weiß man selbstredend auch schon, woran das liegt, nämlich an der bayerischen Vetternwirtschaft. Dem Gericht wird also präjudiziell seine Befähigung zur Urteilsfindung abgesprochen.

Eine Self-fulfilling prophecy sozusagen, weil man das ja immer schon gesagt hat.

-

In einem Land, in dem selbst Kinderschänder als Ersttäter eine zweite Chance erhalten und sich die Strafzumessung an der Spezialprävention orientiert, kann man doch erwarten, daß das Gericht auch bei einem Herr Hoeneß, den zweifelsohne die Wesensmerkmale des Philanthropen zeichnen, der unzähligen Menschen mit privatem Geld und uneigennützigem Engagement (erinnert sei hier nur stellvertretend an die Dominik-Brunner-Stiftung) geholfen hat und nicht vorbestraft ist, eine gewisse Milde im Rahmen des Gesetzes walten lassen wird.

Uli Hoeneß hat gegen das Gesetz verstoßen, es selbst (spät) angezeigt und wird dafür empfindlich verurteilt werden. Wenn das Gericht das Strafmaß am unteren Ende festlegen sollte, wird das nichts mit "Vetternwirtschaft" zu tun haben, sondern mit Augenmaß. Denn die meisten "Hoeneße" gehen nach soviel geschäftlichem Erfolg und privatem Reichtum meist in die Schweiz/Monaco, um Steuern zu sparen (Aldi-Brüder, Schumacher-Brüder, Boris Becker, Gerhard Schröders Gazprom etc.), Uli Hoeneß ist noch hier, zahlt hier Steuern und sichert Arbeitsplätze für Arbeitnehmer in Deutschland. Trotzdem tun einige Leute so, als wären sie von ihm persönlich ausgeraubt, vergewaltigt und verstümmelt worden, anders kann ich mir die ausfälligen Forderungen nach Bestrafung nicht erklären.

-

Oder vielleicht doch:

manchmal wird man peinlich daran erinnert, daß das deutsche Wort "Schadenfreude" in englisch und französisch nur als Lehnwort existiert.:sick:
 
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segmentix

Erfahrenes Mitglied
22.10.2012
1.176
0
DUS & VIE
Schlaraffenland wäre zwar schön, aber ich denke, wir sind uns einig, daß es das nicht gibt. Das bedeutet, daß wir als Gesellschaft arbeiten müssen, nicht nur, um uns Wohlstand leisten zu können, sondern um das blanke Überleben zu sichern. Woher nun nimmt ein Einzelner die Dreistigkeit, zu sagen, "die Anderen müssen arbeiten, ich aber nicht". Damit wären wir doch genau bei der von Dir kritisierten Zwangsarbeit angelangt: Andere müssen arbeiten, um Einzelnen den Müßiggang zu ermöglichen? Da finde ich es wesentlich sozialer, die (arbeitsfähigen) Müßiggänger notfalls auch zu zwingen, für ihren Lebensunterhalt auch selbst etwas zu leisten. Wohlgemerkt, für ihren eigenen Lebensunterhalt.
Das kannst Du ja nicht ernst meinen, daß es in Ordnung ist, Menschen zu zwingen, für Andere zu arbeiten, aber es nicht in Ordnung ist, sie zu zwingen, für sich selbst zu arbeiten.

Es wird ja niemand dazu gezwungen zu arbeiten, jeder Mensch, der dies im Sinne einer Tätigkeit als Arbeiter, Angestellter, Selbstständiger, Unternehmer, Beamter etc. ausübt, macht dies freiwillig, insbesondere auch Arbeitnehmer, welche eben freiwillig einen Arbeitsvertrag unterschreiben bzw. unterschrieben haben.

Jeder dieser Menschen hat dazu Gründe und Motive, angefangen bei finanziellen Vorteilen ggü. der Grundsicherung durch Hartz IV, über Aspekte der gesellschaftlichen Anerkennung, Spaß an der Tätigkeit, soziale Einbettungen bis hin zu Abstrakta wie Selbstverwirklichung. Es wird also insoweit niemand gezwungen (!) für andere zu arbeiten, sondern es ist die je individuelle Entscheidung der jeweiligen Personen dies zu tun.

Ferner geht es auch nicht um das Schlaraffenland für Arbeitsverweigerer, sondern um ein Anrecht auf Leben (Ernährung, Hygiene, Obdach etc.) in Würde in dieser Gesellschaft, gepaart mit der Anerkenntnis, dass Menschen eben auch als soziokulturelle Wesen ein Anrecht auch auf Teilhabe an der Gesellschaft (Bildung, Sport, Partizipation an kulturellen Ereigneissen, Mediennutzung etc.) haben. Und dazu braucht jeder Mensch eine ausreichende finanzielle Grundversorgung, auch wenn er nicht arbeitet.

Der Großteil der Hartz-IV-Empfänger steht doch der Arbeitsvermittlung gar nicht zur Verfügung. Nicht, weil sie nicht arbeiten wollen, sondern weil Ausschluß-Gründe vorliegen (Gesundheit, Alter, Jugend, Versorgung von Familienangehörigen)

...

Nochmals: Bei 1200 Mrd. jährlicher staatlich verordneter Zwangsumverteilung, davon 645 Mrd. Sozialleistungen, besteht wohl derzeit kaum die Gefahr, daß die Grundsicherung unterschritten wird.

Und damit kommen wir der Sache schon deutlich näher, es geht eben nicht um die von dir genannten Riesensummen, sondern schlicht um eine relativ kleine Zahl an Hartz-4 Empfängern, denen auf Basis von Sanktionen aus dem SGB II die Unterstützung unter (!!!) das Existenzminimum gekürzt wird, wenn Sie u.a. angebotene sog. "zumutbare" Arbeitsplätze ablehnen.

Siehe dazu hier u.a. einen Kurzbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit:

http://doku.iab.de/kurzber/2010/kb1010.pdf

Menschen unter 25 Jahren wird die Leistung aus Hartz IV schon bei Abbruch einer banalen Qualifizierungsmaßnahme zu 100 % gestrichen !!! Dazu ein Zitat aus dem o.g. Bericht:

Jüngeren wird die Regelleistung nicht nur wie bei Älteren um zunächst 30 % gekürzt, sondern für maximal drei Monate ganz gestrichen (§ 31 Abs. 5 SGB II). Beispiel: Eine Hilfebedürftige mit höchster Regelleistung (359€) bricht ein Bewerbungstraining ohne wichtigen Grund ab. Ist sie 24Jahre alt, werden die 359€ komplett gestrichen; ist sie 25 Jahre alt, erhält sie den um 30% gekürzten Betrag in Höhe von 251,30€. Miete und Heizkosten werden während der Sanktion weiter erstattet, meist direkt an die Vermieter/-innen. Sachleistungen (etwa Lebensmittelgutscheine oder Kleidung) können auf Antrag gewährt werden.

...

Im Wiederholungsfall werden bei Jüngeren seit Januar 2007 auch die Kosten für Unterkunft und Heizung nicht mehr erstattet.

Menschen ab 25 Jahren aufwärts wird bei Weigerung der Annahme eines Arbeitsverhältnisses der Hartz IV-Satz um 30 % gekürzt, bei einer zweiten Ablehnung um insgesamt 60 % !!!!

Und du behauptest allen Ernstes, dass hier keine Gefahr besteht, dass "die Grundsicherung unterschritten wird" ??? Sie wird unterschritten, ständig, wenn auch bei einem eher kleinen Personenkreis insgesamt, aber gerade deshalb ist es ja auch so verwerflich - weil eben die finanziellen Einsparungen (abzgl. der bürokratischen Kosten dafür) sehr überschaubar, die Folgen für die Betroffenen aber verheerend sind !
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
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Hamburg
Ich habe weder weder gesagt, dass Ulli H. ein "Schwein" ist noch dass er "aufgeknüpft werden soll" Aber das hast du Anne ja nicht gesagt sondern nur suggeriert, dass ich es so gemeint hätte.

Über die Person Hoeness und das Strafmass kann man eben unterschiedlicher Meinung sein. Ich finde eben nicht, dass hier Milde anzusetzen ist. Angesichts von Vielem, dass einem (zumindest mir) als unangemessenes staatliches oder juristisches Handeln erscheint, bin ich für eine deutliche Strafe. Und die erwarte ich angesichts der Verfilzungen in unserem südlichen Bundesland eben nicht. Das magst du richtig oder falsch finden.

Ich finde auch, dass die gesetzlichen Regelungen hier eindeutig auf Haft hinweisen. Es geht ja nicht um das sonstige Verhalten von Hoeness sondern um seine Steuerstraftat.

Hinsichtlich der von dir genannten Personen möchte ich sinngemäß auf den juristischen Grundsatz hinweisen, dass es keine Gleichheit im Unrecht gibt.
 
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Worldwide

Erfahrenes Mitglied
08.07.2013
801
0
Wenn auf Teufel komm raus nicht für sich selber Verantwortung übernommen werden will, ist nichts verwerfliches dabei da maßvoll zu streichen. Qualifizierungsmaßnahmen sind ja wohl nicht des Teufels.

Alternativ gibt's für spendable Menschenfreunde ja immer noch die Möglichkeit, eine päppelnden Stiftung 'Rächer der Erwerbsunwilligen' zu betreiben. Ggf. sogar steueroptimiert...
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Lass doch bitte meine Aussagen im Zusammenhang. Ich habe sie ja nicht umsonst in einen gestellt. Dann redest du auch nicht dauernd an mir vorbei. Es geht darum, dass der hier geforderte Zwang zur Arbeit in pragmatischer Hinsicht sinnlos ist, wenn es weniger Arbeitsplätze als Arbeitssuchende gibt. Solange die Zahl der Arbeitsplätze nicht erhöht wird ersetzt der so "gezwungene" immer einen anderen, der bisher arbeitet.

Das Einzige, was sinnlos ist, ist, in einem dynamischen Organismus von einer fixen Anzahl an Arbeitsplätzen auszugehen. Ich hatte ja bereits gesagt, daß in diesem Bereich mehr getan werden muß. Das ist durchaus so. Das Prinzip von "fördern und fordern" ist hier durchaus das Richtige.


Tschuldige, aber ließt du eigentlich was ich schreibe bevor du antwortest oder sind das nur reflexartige Parolen? Es geht nicht um den derzeitigen Zustand, sondern um die (verfassungswidrigen) Forderungen einiger Poster hier. Insofern geht deine Antwort völlig an meiner Aussage vorbei.

Ich lese (es heißt übrigens "liest" nicht "ließt") durchaus, was Du schreibst. Es ist Dir unheimlich wichtig, darauf hinzuweisen, daß eine völlige Abschaffung des Sozialstaates verfassungswidrig wäre. Ich wüßte allerdings nicht, wer das hier gefordert hätte.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Ich kann von hier aus die Anlagen der BRAStV in 2008, verwaltet durch die BVK, nicht prüfen. Ich habe nur eine Pressemitteilung der BVK gefunden )http://portal.versorgungskammer.de/...k-anlagen bei der hre_tagesspiegel online.pdf), nach der die Anlagen der BVK betreffend HRE einen unmaßgeblichen Umfang hatten.

Danke für diesen Link, nach etwas in der Art hatte ich gesucht. Worldwide hat ja schon teilweise darauf geantwortet. Ergänzend hierzu: Ähnliche Pressemeldungen kennt man, wer zwischen den Zeilen dieser sehr vagen Aussagen lesen kann, der erkennt, daß tatsächlich das genaue Gegenteil von dem vorliegt, was suggeriert wird.

"unmaßgeblich"? Was genau heißt das? Für mich heißt das: 1. Ja, man hatte Anlagen bei der HRE. 2. Ja, die Anlagen waren so umfangreich, daß man sich nicht traut, den genauen Betrag zu nennen, sondern sich im Ungefähren versteckt.
Laut eigenen Angaben verwaltete die BVK 42 Mrd. Euro. Nehmen wir einmal an, davon waren 1% bei der HRE investiert (eine nicht unrealistische Annahme), das wären 420 Mio.. Davon waren knapp die Hälfte nicht mit Deckungsmasse besichert, das macht ca. 200 Mio.. Das Geld wäre ggf. bei einem Konkurs der HRE weg gewesen. Mag jeder Versicherte der BVK selbst beurteilen, ob das viel oder wenig ist.
Bei den 200 Mio. hört es aber nicht auf. Wir haben ja nicht nur Bayern, wir haben 16 Bundesländer, die alle ähnliche Einrichtungen haben.
Und es sind nur die "berufsständischen und kommunalen Versorgungseinrichtungen". Hinzu kommen Pensionskassen, Lebensversicherungen usw. usw..
Und hinzu kommt ggf. eine Kettenreaktion weiterer Ausfälle, die ausgelöst worden wäre im Falle eines Konkurses dieser Größenordnung.

Somit dürfte klar sein: Es waren nicht die Aktionäre der HRE, die gerettet wurden, denn die haben ihr gesamtes Geld verloren (bis auf kümmerliche 1,30 EUR), es war die Pension von unserem Foristen feb (und natürlich allen anderen aktuellen und künftigen Pensionären) die hier gerettet wurde.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.031
3.289
CGN
Das Einzige, was sinnlos ist, ist, in einem dynamischen Organismus von einer fixen Anzahl an Arbeitsplätzen auszugehen. Ich hatte ja bereits gesagt, daß in diesem Bereich mehr getan werden muß. Das ist durchaus so. Das Prinzip von "fördern und fordern" ist hier durchaus das Richtige.

Behauptung ohne Begründung.

Ich lese (es heißt übrigens "liest" nicht "ließt") durchaus, was Du schreibst. Es ist Dir unheimlich wichtig, darauf hinzuweisen, daß eine völlige Abschaffung des Sozialstaates verfassungswidrig wäre. Ich wüßte allerdings nicht, wer das hier gefordert hätte.

Nein nicht nur eine völlige Abschaffung des Sozialstaates wäre verfassungswidrig. Vielmehr verleit die Menschenwürde dem Einzelnen einen Anspruch auf Gewährleistung des Existenminimus. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Jeder dieser Menschen hat dazu Gründe und Motive, angefangen bei finanziellen Vorteilen ggü. der Grundsicherung durch Hartz IV, über Aspekte der gesellschaftlichen Anerkennung, Spaß an der Tätigkeit, soziale Einbettungen bis hin zu Abstrakta wie Selbstverwirklichung. Es wird also insoweit niemand gezwungen (!) für andere zu arbeiten, sondern es ist die je individuelle Entscheidung der jeweiligen Personen dies zu tun.

Wie ist es denn mit dem, dessen Motiv in einem bestimmten Lebensstandard liegt, den er für sich und seine Angehörigen erwirtschaften will, und den man, indem man ihm die Hälfte des erwirtschafteten abnimmt, dazu zwingt, länger zu arbeiten (und zwar genau doppelt so lang), als er es sonst für richtig und wünschenswert hielte?

Ferner geht es auch nicht um das Schlaraffenland für Arbeitsverweigerer, sondern um ein Anrecht auf Leben (Ernährung, Hygiene, Obdach etc.)

das sollte alles gewährleistet sein, ja, richtig.

in Würde in dieser Gesellschaft, gepaart mit der Anerkenntnis, dass Menschen eben auch als soziokulturelle Wesen ein Anrecht auch auf Teilhabe an der Gesellschaft (Bildung, Sport, Partizipation an kulturellen Ereigneissen, Mediennutzung etc.) haben. Und dazu braucht jeder Mensch eine ausreichende finanzielle Grundversorgung, auch wenn er nicht arbeitet.

Wieso? Wenn er Sport machen will, soll er in den Park Joggen gehen (mache ich auch), es gibt kein Grundrecht auf Mitgliedschaft im Edel-Sportclub. Wer das will, soll dafür arbeiten. Ähnlich verhält es sich mit Bildung und Kultur: Es gibt nirgendwo so viele Gratis-Angebote wie in Deutschland. Wem die nicht reichen und wer unbedingt in die Staats-Oper will, soll dafür arbeiten.


Jüngeren wird die Regelleistung nicht nur wie bei Älteren um zunächst 30 % gekürzt, sondern für maximal drei Monate ganz gestrichen (§ 31 Abs. 5 SGB II). Beispiel: Eine Hilfebedürftige mit höchster Regelleistung
(359€) bricht ein Bewerbungstraining ohne wichtigen Grund ab. Ist sie 24Jahre alt, werden die 359€ komplett gestrichen; ist sie 25 Jahre alt, erhält sie den um 30% gekürzten Betrag in Höhe von 251,30€. Miete und Heizkosten werden während der Sanktion weiter erstattet, meist direkt an die Vermieter/-innen. Sachleistungen (etwa Lebensmittelgutscheine oder Kleidung) können auf Antrag gewährt werden.

Unverschuldet gerät auch hier keiner in Not. Wer Bewerbungstrainings fernbleibt und es nicht einmal für nötig hält, sich abzumelden und hierfür einen Grund anzugeben, wer Sachleistungen nicht beantragt, weil er lieber Cash haben will, ... nun ja...

...
- weil eben die finanziellen Einsparungen (abzgl. der bürokratischen Kosten dafür) sehr überschaubar, die Folgen für die Betroffenen aber verheerend sind !

Möglicherweise ist das aber auch zu kurz gedacht. Die direkten Einsparungen mögen überschaubar sein, die indirekten Folgen wären aber verheerend, wenn man gegen Mißbrauch nicht vorgehen würde.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Und du behauptest allen Ernstes, dass hier keine Gefahr besteht, dass "die Grundsicherung unterschritten wird" ??? Sie wird unterschritten, ständig, wenn auch bei einem eher kleinen Personenkreis insgesamt, aber gerade deshalb ist es ja auch so verwerflich - weil eben die finanziellen Einsparungen (abzgl. der bürokratischen Kosten dafür) sehr überschaubar, die Folgen für die Betroffenen aber verheerend sind !

Da die Folgen den Betroffenen bekannt sind hält sich mein Mitleid hier in engen Grenzen. Selbstgemachtes Leid ist für mich kein Grund zu übertriebener Hilfe.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Behauptung ohne Begründung.

Economics 1.01 :rolleyes:



Nein nicht nur eine völlige Abschaffung des Sozialstaates wäre verfassungswidrig. Vielmehr verleit die Menschenwürde dem Einzelnen einen Anspruch auf Gewährleistung des Existenminimus. Das Bundesverfassungsgericht

Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.

q.e.d. ;)