"Was mache ich im Supermarkt, wenn die Kasse nicht besetzt ist?"
Der Vergleich stimmt nicht ganz, passender wäre eher: Ich bin in einem kleinen Ort. Das einzige Geschäft hat offen, aber es sitzt niemand bei der Kasse. Ich bin hungrig.
Da würde ich mir auch etwas zu essen nehmen und meinen Namen hinterlassen, bzw. später vorbeischauen und zahlen.
Also der Automat ist defekt, ist unsere Konstellation. Und deshalb wäre der Vergleich noch passender, wenn ein einzige kleine Lebensmittelladen weit und breit einen Defekt an der Stromversorgung hat und deshalb schliesst! Darfst du dann, obwohl geschlossen, aus der Auslage vor dem Geschäft einen Apfel oder so mitnehmen? Du hast ja Hunger!
Aber wie gesagt, die allermeisten Kontrolleure sind da schon sehr vernünftig! Vor über 20 Jahren als jüngerer Mensch hatte ich da aber zwei Sachen erlebt, die waren einfach nur ganz mies. Gab eine bestimmte Konstruktion - Überleitung über Ländergrenzen, oder so......dass man eben wenn ich eine Fahrkarte einen Ort zurück kaufte, dann die Bahncard mit dem Rabatt zutrifft und so eben die Fahrkarte "4,65" statt 8,80 kostete. Hatte das auch mit mal mit einem Fahrkartenverkäufer so besprochen, bzw. berichtete mir von diesem Trick einmal von sich aus.
Der Kontrolleuer wusste es nicht, und ich sollte meinen Ausweiss vorzeigen, weil er wohl meinte ich würde schwarz fahren bzw. zu wenig zahlen. Ich war auch nciht bereit die 60 Euro zu zahlen, auch nicht die Differenz zum vollen Preis zu zahlen.
Dann liess der mich doch, trotz ja Barcard von der Bahnpolizei, einer links von mir und einer rechs von mir abholen. Die wollten sich dann auch noch damit befassen ob ich recht hätte oder nicht. KLar das die nichts wissen.
Die stellten dann fest , dass es eine Person mit meinem Angaben gab, identisch mit dem Namen auf der Bahncard, wo ich ja auch die Anschrift angeben bzw. sogar den Ausweis zeigen musste.
Von mir heraus schrieb ich dann an die Bahn und beschwerte mich gleichzeitig! Die "Fahrpreisnacherhebungsstelle", oder so ähnlich antworte und hatte die "Schwarzfahrtanzeige" des Kontrolleuers mit eingearbeitet. Sie meinten ich hätte keine gültig Fahrkarte gehabt, man würde aber Ausnahmsweise doch auf die 60 Euro verzichten und nur 3,15 fordern, eben die Differenz zum normalen Fahrpreis.
Eindeutig falsch. Ich ging dann zu dem Fahrkartenverkauft an unserem Bahnhof und liess mir diese Regelung mit "Überleitung über Landesgrenzen" nochmals erklären und zeigte die Mitteilung der Bahn. Er wisse auch nicht, warum die offizielle Fahrpreisnacherhebungsstelle das nicht korrekt wusste.
Schliesslich entschuldige man sich von dort inkl. 10 Euro Verzehrgutschein.
Auch bei 100 Verzehrgutschein hätte ich das ganz am liebsten nie so erlebt!