Schwarzfahrer oder nicht?

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pmeye

Guest
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Da bin ich mir nicht so sicher, siehe hier
Ja und? Warum kann er nicht im Bus bezahlen?

Aber bitte, ich präzisiere wie folgt: Es geht nicht un Schwarzfahren, sondern um defekte Automaten bzw. fehlende Bezahlmöglichkeiten. Hier soll nichts erschlichen werden, daher ist es auch kein Schwarzfahren. Jetzt verstanden? ;)
 
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pmeye

Guest
Lies doch einfach mal oben nach. Da stand die Definition. :cry:
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Bin der Meinung , dass aus gemäss gesundem Menschenverstand und wohl auch rechtlich, es beide male nicht statthaft ist!

Man muss vor der Fahrt, bzw schon vor dem Einstieg einen gültigen Fahrschein sich besorgt haben. Kein Kleingeld haben, ist die ureigenste Schuld und die meisten Automaten wechseln auch bis zu besimmten Summen. Wenn ein Automat defekt ist, so habe ich mir sagen lassen, wird das bei der DB teilweise als berechtigte Ausrede anerkannt - richtig finde ich das nicht. Auch in dem Fall fährt man ohne Fahrschein!

Tja auf die letzte Minute kommen und dann sich entscheiden, entweder jetzt noch schnell mitfahren, oder noch nen Fahrschein kaufen.
Bei einer Strassenbahn würde ich immer erst den Fahrschein kaufen, bei einem Zug, wo der nächste erst am nächsten morgen fährt , nehme ich den Zug und melde mich sofort bei dem Fahrkartenkontrolleur! Zwar ist das auch nicht statthaft, aber es besteht die Möglichkeit, dass der Kontrolleur verständig ist und nur den normalen Fahrpreis brechnet - Anspruch besteht wohl schon auf 60 Euro "erhöhtes Beförderungsentgeld.
Finde ohnehin die 60 Euro schrecken nicht mehr so stark wie es vor 15 oder 20 jahren die 60 DM schon sehr abschreckend wirkten. Im Verhältnise ist dises Strafgeld nicht ausreichend mit den Fahrpeisen mitgestiegen.

Oft ist es auch in femden Städten nicht so leicht, so kauft man in hamburg eine Fahrkarte und fährt los. In Berlin hingehen muss man die gerade gekaufte Fahrkarte erst durch einen Abdruck entwerten! Das weiss man so grundsätzlich nicht!
 
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Anonym16143

Guest
Wenn ein Automat defekt ist, so habe ich mir sagen lassen, wird das bei der DB teilweise als berechtigte Ausrede anerkannt - richtig finde ich das nicht. Auch in dem Fall fährt man ohne Fahrschein!
Ähm, aber was ist denn die Alternative? Soll ich bei einem defekten Automaten die S-Bahn fahren lassen und mir stattdessen ein Taxi nehmen, weil die DB ihre Technik nicht im Griff hat? Das kann doch wohl kaum dem Fahrgast zum Nachteil gereichen.
 
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alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Ähm, aber was ist denn die Alternative? Soll ich bei einem defekten Automaten die S-Bahn fahren lassen und mir stattdessen ein Taxi nehmen, weil die DB ihre Technik nicht im Griff hat? Das kann doch wohl kaum dem Fahrgast zum Nachteil gereichen.

Was mache ich im Supermarkt wenn die Kasse nicht besetzt ist? Klar bin ich selber betroffen, habe ich für so eine Argumentation wenig Verständnis und meine auch, dass ich im Recht bin. Wenn ich aber wieder im Zug sitze, und da sitzen zwei rotzige Halbstarke und grinsen den Kontrolleuer an......."Fahrkarte habe ich nicht, Automat funzte nicht!, dann kommt manchmal die Wut in mir hoch!

Es ist wohl auch richtig, der öffentliche Nahverkehr ist auch nicht eine Ware wie jede andere, sondern es besteht grundsätzlich schon eine gewisse Pflicht, die , die Länder und Kommunen organisieren und der jeweilige Verkehrsträger durchführt.
Da aber die allermeisten Kontrolleure diese Angabe "fahrscheinautoma.t defekt" durchgehen lassen, ist ja meine Wut und Ansicht hier nicht entscheidend
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Ähm, aber was ist denn die Alternative? Soll ich bei einem defekten Automaten die S-Bahn fahren lassen und mir stattdessen ein Taxi nehmen, weil die DB ihre Technik nicht im Griff hat? Das kann doch wohl kaum dem Fahrgast zum Nachteil gereichen.

Was mache ich im Supermarkt wenn die Kasse nicht besetzt ist? Klar bin ich selber betroffen, habe ich für so eine Argumentation wenig Verständnis und meine auch, dass ich im Recht bin. Wenn ich aber wieder im Zug sitze, und da sitzen zwei rotzige Halbstarke und grinsen den Kontrolleuer an......."Fahrkarte habe ich nicht, Automat funzte nicht!, dann kommt manchmal die Wut in mir hoch!

Es ist wohl auch richtig, der öffentliche Nahverkehr ist auch nicht eine Ware wie jede andere, sondern es besteht grundsätzlich schon eine gewisse Pflicht, die , die Länder und Kommunen organisieren und der jeweilige Verkehrsträger durchführt.
Da aber die allermeisten Kontrolleure diese Angabe "fahrscheinautoma.t defekt" durchgehen lassen, ist ja meine Wut und Ansicht hier nicht entscheidend
 

hansiflyer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2012
2.183
5
BER
Was mache ich im Supermarkt wenn die Kasse nicht besetzt ist?

Ich gehe an die nächste Kasse. Erfahrungsgemäß hat immer eine auf. Wenn nicht frage ich einen der Mitarbeiter, die im Markt unterwegs sind.

Gegenfrage: Was macht Opa Herbert, wenn es nur diesen einen defekten Automaten und überhaupt kein Bahnhofspersonal gibt? Sagt er dann seinen Arzttermin in der Stadt ab und geht wieder nach Hause?
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.991
44
Wien
Das Beispiel mit dem Supermarkt hinkt genauso als hättest du gesagt:
Die Leute warten am Bahnhof und hatten vielleicht unter Umständen vor in den Zug ohne Fahrschein einzusteigen.

Erst wenn die Supermarktkunden sich bereichert haben, also es bereits getan haben und nicht erst vor hatten. Dann wird gestraft.

Ich habe übrigens noch nie einen Passagier gestraft weil der Schwarzfahren wollte, ausschließlich nur als er bereits schwarz gefahren ist.
Der Typische fall ist dass sein Wien Ticket nach verlassen der Zonengrenze abgelaufen ist.
Oftmals ist es offensichtlich was passiert wäre, Passagier mit riesen Koffer Fahrtrichtung Flughafen, der wäre garantiert schwarz gefahren aber es verstößt gegen meine Grundsätze eine noch nicht begangene Straftat zu Strafen.
Wenn ich es darauf ankommen lasse verkaufe ich halt keinen Fahrschein und lass denjenigen aussteigen.
Erst wenn er sich weigert gibt's 65€/95€ Strafe.

Ähm, aber was ist denn die Alternative? Soll ich bei einem defekten Automaten die S-Bahn fahren lassen und mir stattdessen ein Taxi nehmen, weil die DB ihre Technik nicht im Griff hat? Das kann doch wohl kaum dem Fahrgast zum Nachteil gereichen.

Es ist richtig dann "Schwarz" zu fahren wenn es nirgends Kaufmöglichkeiten gibt.
Letztens fuhr ich mit ner Bekannten im Postbus und sie wollte ihren Zonenfahrschein entwerten, der Busfahrer schickte sie zum Entwerter aber im Bus gabs keinen :confused:
Er wusste das auch, er hätte uns auch einen Fahrschein aus dem Gerät Verkaufen können aber das tat er nicht.
Korrekt wäre es gewesen gemäß AGB und Tarif den Fahrschein bei einer Ausstiegstelle mit Entwerter nachträglich zu entwerten.
Da wir aber früher aussteigen konnten wir ganz legal und gemäß den AGB und dem Tarif Schwarz fahren.


Sicher, dass du das nicht im Fernsehen gesehen hast? :p

Da hat mich die Kollegin sauber verarscht. :mad:
Dabei hatte ich die Gerüchte, sie erzähle viel wenn der Tag lang ist, als mobbing nicht beachtet.

Verarschen kann das Miststück in Zukunft wen andern
 
Zuletzt bearbeitet:

hansiflyer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2012
2.183
5
BER
Letztens fuhr ich mit ner Bekannten im Postbus und sie wollte ihren Zonenfahrschein entwerten, der Busfahrer schickte sie zum Entwerter aber im Bus gabs keinen :confused:
Er wusste das auch, er hätte uns auch einen Fahrschein aus dem Gerät Verkaufen können aber das tat er nicht.
Korrekt wäre es gewesen gemäß AGB und Tarif den Fahrschein bei einer Ausstiegstelle mit Entwerter nachträglich zu entwerten.

Wie ist das eigentlich, wenn ich bereits einen Fahrschein habe, den ich im Bus entwerten will, ich aber den Entwerter nicht erreichen kann, weil der Bus so voll ist, dass man nicht treten kann? Darf ich mit dem Entwerten warten, bis der Entwerter wieder zugänglich ist?
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.991
44
Wien
Wie ist das eigentlich, wenn ich bereits einen Fahrschein habe, den ich im Bus entwerten will, ich aber den Entwerter nicht erreichen kann, weil der Bus so voll ist, dass man nicht treten kann? Darf ich mit dem Entwerten warten, bis der Entwerter wieder zugänglich ist?

Auf diese Konstellation wird im Tarif nicht eingegangen.
Wenn es aber so voll ist gibt es im Regelfall keine Kontrolle.

In Wien ist es relativ leicht sich einer Kontrolle zu entziehen.
Fahre zu den Stoßzeiten in überfüllten Linien
Achte beim Stiegen auf/abgang auf Unregelmäßigkeiten der Personen vor dir, zB Bahnsteigsperre
Nutze niemals die Rolltreppe immer nur Stiegen
Vermeide große Umsteigestationen.
Achte auf das aussehen derer die Einsteigen, Kontrolleure fallen auf.
 
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hansiflyer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2012
2.183
5
BER
Wenn es aber so voll ist gibt es im Regelfall keine Kontrolle.

Davon bin ich bis jetzt auch immer ausgegangen. Und hoffe im Zweifel auf die Einsicht der Kontrolleure. :)

In Wien ist es relativ leicht sich einer Kontrolle zu entziehen.

In Wien bezahle ich gerne. Finde den ÖPNV dort wirklich hervorragend. Oder wirkt Wien nur so toll, weil ich Berlin-geschädigt bin? :D
 
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Anonym16143

Guest
Was mache ich im Supermarkt wenn die Kasse nicht besetzt ist?
Ich jedenfalls würde das Personal ansprechen, das aber bei der Bahn schon auf vielen Bahnhöfen und Stationen nicht vorhanden ist. Im Zweifel würde ich im Supermarkt meine Waren stehenlassen und einen anderen Supermarkt aufsuchen, was bei der Bahn auch schwierig ist, weil der jeweilige Tarifverbund eben ein Monopol hat und ich nicht mal eben den Anbieter wechseln kann, bloß weil der Automat nicht funktioniert.

Da aber die allermeisten Kontrolleure diese Angabe "fahrscheinautoma.t defekt" durchgehen lassen, ist ja meine Wut und Ansicht hier nicht entscheidend
Ohne es zu wissen, gehe ich doch davon aus, dass diese Aussage auf ihren Wahrheits- und Sinngehalt geprüft wird. Denn es gibt durchaus Kollegen, bei denen ich mich auch frage, ob sie sich keinen Fahrschein kaufen konnten oder wollten.
 

Edd

Erfahrenes Mitglied
13.09.2011
489
21
VIE
"Was mache ich im Supermarkt, wenn die Kasse nicht besetzt ist?"

Der Vergleich stimmt nicht ganz, passender wäre eher: Ich bin in einem kleinen Ort. Das einzige Geschäft hat offen, aber es sitzt niemand bei der Kasse. Ich bin hungrig.

Da würde ich mir auch etwas zu essen nehmen und meinen Namen hinterlassen, bzw. später vorbeischauen und zahlen.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
"Was mache ich im Supermarkt, wenn die Kasse nicht besetzt ist?"

Der Vergleich stimmt nicht ganz, passender wäre eher: Ich bin in einem kleinen Ort. Das einzige Geschäft hat offen, aber es sitzt niemand bei der Kasse. Ich bin hungrig.

Da würde ich mir auch etwas zu essen nehmen und meinen Namen hinterlassen, bzw. später vorbeischauen und zahlen.


Also der Automat ist defekt, ist unsere Konstellation. Und deshalb wäre der Vergleich noch passender, wenn ein einzige kleine Lebensmittelladen weit und breit einen Defekt an der Stromversorgung hat und deshalb schliesst! Darfst du dann, obwohl geschlossen, aus der Auslage vor dem Geschäft einen Apfel oder so mitnehmen? Du hast ja Hunger!

Aber wie gesagt, die allermeisten Kontrolleure sind da schon sehr vernünftig! Vor über 20 Jahren als jüngerer Mensch hatte ich da aber zwei Sachen erlebt, die waren einfach nur ganz mies. Gab eine bestimmte Konstruktion - Überleitung über Ländergrenzen, oder so......dass man eben wenn ich eine Fahrkarte einen Ort zurück kaufte, dann die Bahncard mit dem Rabatt zutrifft und so eben die Fahrkarte "4,65" statt 8,80 kostete. Hatte das auch mit mal mit einem Fahrkartenverkäufer so besprochen, bzw. berichtete mir von diesem Trick einmal von sich aus.
Der Kontrolleuer wusste es nicht, und ich sollte meinen Ausweiss vorzeigen, weil er wohl meinte ich würde schwarz fahren bzw. zu wenig zahlen. Ich war auch nciht bereit die 60 Euro zu zahlen, auch nicht die Differenz zum vollen Preis zu zahlen.
Dann liess der mich doch, trotz ja Barcard von der Bahnpolizei, einer links von mir und einer rechs von mir abholen. Die wollten sich dann auch noch damit befassen ob ich recht hätte oder nicht. KLar das die nichts wissen.
Die stellten dann fest , dass es eine Person mit meinem Angaben gab, identisch mit dem Namen auf der Bahncard, wo ich ja auch die Anschrift angeben bzw. sogar den Ausweis zeigen musste.

Von mir heraus schrieb ich dann an die Bahn und beschwerte mich gleichzeitig! Die "Fahrpreisnacherhebungsstelle", oder so ähnlich antworte und hatte die "Schwarzfahrtanzeige" des Kontrolleuers mit eingearbeitet. Sie meinten ich hätte keine gültig Fahrkarte gehabt, man würde aber Ausnahmsweise doch auf die 60 Euro verzichten und nur 3,15 fordern, eben die Differenz zum normalen Fahrpreis.

Eindeutig falsch. Ich ging dann zu dem Fahrkartenverkauft an unserem Bahnhof und liess mir diese Regelung mit "Überleitung über Landesgrenzen" nochmals erklären und zeigte die Mitteilung der Bahn. Er wisse auch nicht, warum die offizielle Fahrpreisnacherhebungsstelle das nicht korrekt wusste.
Schliesslich entschuldige man sich von dort inkl. 10 Euro Verzehrgutschein.

Auch bei 100 Verzehrgutschein hätte ich das ganz am liebsten nie so erlebt!
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.991
44
Wien
Dieses bescheuerte System dieser komplizierten Regelungen ist echt mies.

Selbst informiere ich mich so gut es geht aber da gibt es Kollegen was die schon verrechnet und beanstandet haben. Da greift man sich auf dem Kopf!

Da hatte mal einer folgendes Beanstandet:
Gruppenticket Nahverkehr Tageskarte um 28€ für 5Personen.
Gefahren sind 4 + 1Mutter mit Baby = 6 Menschen.
Gemäß Tarif werden aber Kinder unter 6 Jahre immer in Begleitung Erwachsener unentgeltlich Befördert.
 
A

Anonym16143

Guest
Also der Automat ist defekt, ist unsere Konstellation. Und deshalb wäre der Vergleich noch passender, wenn ein einzige kleine Lebensmittelladen weit und breit einen Defekt an der Stromversorgung hat und deshalb schliesst! Darfst du dann, obwohl geschlossen, aus der Auslage vor dem Geschäft einen Apfel oder so mitnehmen? Du hast ja Hunger!
Nein, wenn der Laden geschlossen ist, also die Bahn nicht fährt, stellt sich das Problem gerade nicht. Es geht ja gerade um den Fall, dass das Angebot zwar da ist, also der Laden offen ist und die Bahn fährt, aber keine Möglichkeit zum Bezahlen besteht, weil die Kasse geschlossen ist oder der Automat nicht funktioniert und auch kein Personal anwesend ist.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.991
44
Wien
Es ist ein öffentliches Verkehrsmittel.
Handhabt es bitte so wo ihr es für richtig hält und mit eurem Gewissen vereinbaren könnt.
Raunzt aber bitte nicht wenn ihr meiner Prüfung nicht stand hält und zur Kasse gebeten werdet.

In Österreich wird Schwarzfahren nicht mit Anzeigen geahndet.
Deshalb ist und bleibt es ein Spiel, der Klügere gewinnt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Worldwide

Erfahrenes Mitglied
08.07.2013
801
1
Farscape du gehst ja richtig auf in deiner Rolle als Fahrkartenkontrolleur. Klasse.

Ich denk bei dem Thema immer an die Szene bei Indiana Jones 3 im Zeppelin. "Keinen Fahrschein!"
 

red star

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
720
0
LEJ
Da bin ich anderer Meinung.

Jeder mag vielleicht ein anderes Ausmaß an Diebstahl wahrnehmen dennoch ist und bleibt es Diebstahl.

Hat er nach dem verlassen der Betriebsstelle (Bahnhof) den Fahrpreis nicht entrichtet...

Das ist dein gutes Recht. Trotzdem sind die Beförderungsbedingungen und damit die Frage, wann eine Leistungserschleichung vorliegt, häufig abweichend. Das beginnt schon bei der Frage, ob ich vor Fahrtantritt einen Fahrausweis lösen muss oder nicht. Was passiert, wenn Automaten in Fahrzeugen kaputt sind. Was ist bei Fahrerverkauf, wenn der Fahrer nicht wechseln kann. Wann muss ein E-Ticket gelöst sein. Wann ist die Fahrt beendet, beim Verlassen des Fahrzeugs, des Bahnsteigs, der Haltestelle und was ist, wenn es gar keinen Bahnsteig gibt. usw usw
Ich entscheide über die AGB eines großen Verkehrsunternehmens. Das allein ist zwar kein Kompetenzausweis, aber bisher haben sie immer standgehalten.
 

red star

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
720
0
LEJ
Die Leistungserschleichung ist beileibe nicht durch die AGB des Verkehrsunternehmens geregelt, sondern durch §265a StGB:



Die AGB regeln nur mögliche Vertragsstrafen.

Nicht so ganz. Zunächstmal gestalten sie aus, wann nach Ansicht des Unternehmens überhaupt die Absicht vorliegt, das Entgelt nicht zu entrichten.
 

GAT

Erfahrenes Mitglied
27.11.2011
338
8
BIQ
Ich konnte vor kurzem keine Fahrkarte am Automaten lösen, weil der Automat gewartet wurde und weit und breit niemand zu sehen war (U-Bahn Hannover). Einen Schaffner oder ähnliches gibt es ja in der U-Bahn nicht. Also bin ich eingestiegen und wurde direkt kontrolliert. Nach kurzer Erklärung wurden meine Personalien aufgenommen und ich wurde gebeten, mich innerhalb der nächsten 14 Tage beim Verkehrsbetreiber (GVH) zu melden, man würde prüfen, ob der Automat an meiner Haltestelle am entsprechenden Tag wirklich gewartet wurde.

Mit meinem Zettel und der entsprechenden Vorgangsnummer war der Fall nach kurzem Anruf bei der GVH schnell geklärt. Ich wollte ja zahlen, konnte aber nicht - und bin trotzdem auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen.

Wenn ich jedes Mal - wenn ein Automat gewartet wird oder die Anzeige spinnt oder der Automat kein Geld mehr annimmt - beim nächsten Halt aussteigen, dort ein Ticket lösen, dann 20 Minuten auf die nächste Bahn warten würde, hätte ich schon öfter Anschlüsse verpasst. Wenn man also, wie im geschilderten Fall, unabsichtlich nicht bezahlen kann (wenn man nur 50 EUR Scheine in der Tasche hat, gilt das z.B. nicht!), dann finde ich es gut, wenn es von den Kontrolleuren profesionell gehandhabt wird.

Und wenn mich dann einige andere Passagiere wie einen schäbigen "Schwarzfahrer" anschauen, stört mich das auch nicht weiter :eek::rolleyes: