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Wenn man ueberlegt, dass man heutzutage fuer Vergewaltigung auch oft 2 Jahre auf Bewaehrung bekommt, sieht man, dass unser Strafmasssystem sowieso "etwas" aus den Fugen geraten ist. Aber das StGB ist im Kern ja auch schon 150 Jahre alt...
Bitte bitte bitte überlasst doch das Fachsimpeln über Strafnormen und Strafmaß den Fachleuten. Alles andere macht nur Bauchweh. Die laiensprachliche "Vergewaltigung" ist strafrechtlich das Regelbeispiel eines besonders schweren Falles der "Sexuellen Nötigung" nach § 177 II 2 Nr. 1 StGB.
Mindeststrafmaß: 2 Jahre (weit überwiegend ohne Bewährung). Führt der Täter zur Durchsetzung seiner Tat zB ein Messer mit sich:
Mindeststrafmaß 3 Jahre (ohne Bewährung), setzt er das Messer ein (ohne Verletzungen zuzufügen):
Mindeststrafmaß 5 Jahre. Übliches
Durchschnittsstrafmaß für eine "Vergewaltigung" in Bayern: ca. 4- 5 Jahre.
So, jetzt wird vielleicht jemand nach meiner Einschätzung zu
UHs Steuerhinterziehung fragen? Nun, da kapituliere ich vor der bayerischen Justiz, die für ihre geliebten Kinder mit dem richtigen Parteibuch (oder wenigstens mit der richtigen Einstellung) noch immer eine erträgliche Lösung gefunden hat. Stünde statt UH ein Otto Normalflieger vor Gericht, würde ich eine Freiheitsstrafe von rd. 3 Jahren (ohne Bewährung) erwarten.