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Jetzt aber 'mal Butter bei die Fische, verehrter Kollege:
- Wenn du von einem Angestelltenverhältnis mit einem Pauschalgehalt von sagen wir einmal > 250TEUR redest, dann verstehe ich deine Worte. Wenn man dann Reisezeiten zusätzlich abrechnen will, kann der Wind eisig werden.
- Als erfolgreicher Prozeßanwalt wirst du aber jetzt weder ein Pauschalgehalt beziehen, noch wirst du nach RVG-VV tätig. Eher nach Zeithonorar oder Tagessätzen, richtig? In diesen beiden Fällen wirst du Reisezeiten, wenn du nicht ausschließlich Kürzeststrecken <30min fliegst, nicht ignorieren können, dh du kalkulierst sie in deinen (dann deutlich höheren) Stundensatz oder Tagessatz ein oder du lässt dir Reisezeit separat vergüten (ggfs. zu einem reduzierten Stundensatz).
MaW: Tue jetzt bitte nicht so, als würden sich erfolgreiche und gutverdienende Anwälte die Reisezeit NICHT bezahlen lassen. Ich jedenfalls lasse mir meine Reisezeiten ganz offen und transparent vergüten, anders geht dies bei rd. 250h/Jahr reine Flugzeit auch nicht.
Verehrter Kollege, bevor ich Partner wurde, war ich jahrelang angestellter Anwalt und habe gut, aber nicht im Ansatz in solchen Dimensionen verdient. Heute bin ich Partner und bekomme keine Stueck Reisezeit von meinen Mandanten bezahlt, das bekommt wenn überhaupt nur unsere Kanzlei mit mehr als 3000 Anwaelten. Und ich kenne im übrigen inzwischen auch genug Mandanten, die gar keine Reisezeit mehr zahlen.