Lufthansa hat als ausführende Airline am Abflugtag den Flug gestrichen. Ergo ist Lufthansa (auch wenn es ein CO-Ticketdokument ist) dazu verpflichtet, als EU-Airline sämtliche dem Passagier zustehenden Unterstützungsleistungen zu erbringen:
- Umbuchung
- Unterbringung
- Essen
- Kommunikation
Da die Annulierung des Flugs auf höhere Gewalt (Wetter, Flugsicherheit) zurückzuführen ist, kommt eine Kompensation wohl nicht in Frage.
Ich kann Dir nur raten, nachdem die EU-Passagierrechte ex USA nur für LH gelten und nicht CO/UA/..., möglichst nur mit LH zu interagieren.
Es ist deren Flugplanunregelmäßigkeit, deren Verantwortung, und gem. der Star Alliance Regeln (=Endorsement Waiver) kann LH in dem Fall sehr wohl das CO-Ticket umbuchen bzw. einen FIM als Ersatzticket für den gestrichenen Flug ausstellen.
Einen Flug heute zu bekommen, betrachte ich als aussichtslos - alles voll und heillos überbucht...
In jedem Fall: Flughafen. Über's Telefon sind die Unterstützungsleistungen (außer eine Umbuchung) nicht zu bekommen.