aus welchen Destinationen kontrolliert der Zoll am stärksten ?

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nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.182
1.003
im Paralleluniversum
Wenn man nach FDH fliegt, stellt sich die Frage nach "welcher Destination" nicht.

Sobald da keine grüne Streifen am Tag dran sind oder das Tag ganz fehlt, wird man zumindest gefragt und mit hoher Wahrscheinlichkeit das Gepäck geprüft.
Die Jungs und Mädels bei diesem Möchtegern Flughafen sehen in diesen Kontrollen wohl ihre Ersatzbeschäftigung zum sozialen Umgang mit anderen Menschen.

Spannend wird es dann, wenn man dort mal was einführen will. Dann kommen die total ins Schwimmen und haben keine Ahnung was sie machen sollen.
Letztens musste ich was für die Firma einführen und habe einen Einfuhrnachweis benötigt. Alles war meinerseits vorbereitet, sogar das Geld für die Umsatzsteuerzahlung war bereit gelegt.

Der ganze Vorgang hat dann 3 Mitarbeiter dort 45 Minuten beschäftigt.
Einer fragte mich, ob ich denn sicher sei, dass ich das einführen möchte... :LOL:

Und einmal wurde ich ankommend aus HAM kontrolliert! Begründung: Es könne ja sein, dass ich Sachen, die ich zuvor aus dem Ausland illegal eingeführt haben könnte, nun nach FDH holen will. Die sind echt deppert....
 
A

Anonym38428

Guest
War in Hof auch so seinerzeit. Mit Ausweiskontrolle und allem was dazu gehört.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
Also ich hab gestern mal nochmal alle meine Klamotten durchsortiert und ich habe eigentlich nur 2 oder 3 richtige Markenshirts, der Rest ist eher so billig Kram von Forever 21 oder Target etc. Ich hab mir auch ein Paar teure Schuhe gekauft, die bleiben jetzt wahrscheinlich in Amerika weil ich die in Deutschland fast nie anziehen würde.

Danke nochmal an alle die hier ihre Erfahrungen geteilt haben, es ist echt toll das so viele Leute so schnell geantwortet haben. Hat ja eine ganz schöne Diskussion hier ausgelöst. Ich finde ja es sollte eine Gesetzesklausel für Auslandsaufenthalte zB über 6 Monate geben, es ist ja wirklich nicht so, dass ich Ware schmuggeln will.

Diese Gesetzesklausel gibt es ja. Sie bezieht ja gerade diese Auslandsaufenthalte und nennt es "Übersiedlungsgut". Dort ist die Periode auf 12 Monaten definiert. Alles unter 12 Monate verzollen, alles >12 Monaten = Übersiedlungsgut und frei !
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.883
27
Und einmal wurde ich ankommend aus HAM kontrolliert! Begründung: Es könne ja sein, dass ich Sachen, die ich zuvor aus dem Ausland illegal eingeführt haben könnte, nun nach FDH holen will. Die sind echt deppert....

Oder eine Umsteigeverbindung via HAM hattest
 

kati97

Neues Mitglied
20.06.2014
6
0
Diese Gesetzesklausel gibt es ja. Sie bezieht ja gerade diese Auslandsaufenthalte und nennt es "Übersiedlungsgut". Dort ist die Periode auf 12 Monaten definiert. Alles unter 12 Monate verzollen, alles >12 Monaten = Übersiedlungsgut und frei !

Ja schon, ich meinte eben dass sich auch Kram ansammelt wenn man weniger als ein ganzes Jahr im Ausland lebt.
 

SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
10
SIN
Ja schon, ich meinte eben dass sich auch Kram ansammelt wenn man weniger als ein ganzes Jahr im Ausland lebt.

Wie bereits empfohlen, verschicke einen Teil deiner Habseligkeiten per Post. Das Zollamt an deinem Wohnort ist weniger motiviert, als die Zöllner in MUC/FRA. Wenn die am Flughafen einen schlechten Tag haben....
Das Zollamt am Heimatort ist meistens etwas kulanter bei Umzugsgut, das ist meine Erfahrung.
 

kuususi

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
624
0
BOS, RLG, HAM
Wie bereits empfohlen, verschicke einen Teil deiner Habseligkeiten per Post. Das Zollamt an deinem Wohnort ist weniger motiviert, als die Zöllner in MUC/FRA. Wenn die am Flughafen einen schlechten Tag haben....
Das Zollamt am Heimatort ist meistens etwas kulanter bei Umzugsgut, das ist meine Erfahrung.

Na da würde ich aber glatt das Gegenteil behaupten. Luftpost geht über Hauptzollamt Frankfurt und die sind überhaupt nicht "wenig motiviert".
 
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nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.182
1.003
im Paralleluniversum
Oder eine Umsteigeverbindung via HAM hattest

Soweit so gut. Nur wenn mein Gepacktag deutlich sichtbar aus dem EU Bereich kommt (grüne Streifen) und meine Flugverbindung HAM - FRA - FDH ist, dann ist das ein Inlandsflug.
Dann hat also eine Zollkontrolle (mal angenommen Deine Vermutung wäre richtig) bereits an anderer Stelle stattgefunden.

Irgendwie ist denen halt wahrscheinlich suspekt, dass ich dort 2 - 3 mal die Woche an denen vorbei laufe... :LOL:
 
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NaritaBlues

Aktives Mitglied
30.09.2013
172
0
HAM
Diese Gesetzesklausel gibt es ja. Sie bezieht ja gerade diese Auslandsaufenthalte und nennt es "Übersiedlungsgut". Dort ist die Periode auf 12 Monaten definiert. Alles unter 12 Monate verzollen, alles >12 Monaten = Übersiedlungsgut und frei !

Fraglich ist doch in wieweit die "Übersiedlungsgut-Regelung" auf mitgeführte Textilien überhaupt Anwendung findet. In der Zollbefreiungverordnung kommt der Begriff Textilien oder Bekleidung in der Definition für Übersiedlungsgut überhaupt nicht vor.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:324:0023:0057:DE:PDF
(siehe Titel I Artikel 2c-2e)

Ferner gibt es für Textilien gesonderte Freigrenzen in Höhe von 1.500 EURO für Textilien die mitgeführt werden sowie 1.000 EURO die per Post versandt werden.
siehe:
Zoll online - Textilien

Falls aber grössere Mengen an neuer Originalverpackter oder Originalgelabelter Ware mit gebracht wird, ist wohl davon auszugehen, daß der Zöllner von gewerblicher Absicht ausgeht und dann für Papa Staat die Hand aufhält.

Grundsätzlich halte ich es doch für sehr fragwürdig, auf mitgeführte gebrauchte Kleidung Zoll oder EUSt zu erheben unabhängig vom Gesamtwert. Ansonsten müssten Reisende vom Typus Geissens, welche mit 13 Louis Vuitton Koffern für 4 Wochen in die USA reisen, jedesmal bei der Wiedereinreise einen Extrakoffer mit Belegen mit sich führen, um nachzuweisen, daß das auch alles bereits versteuert ist, was Sie da so mit sich rumschleppen.
 
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honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
Soweit so gut. Nur wenn mein Gepacktag deutlich sichtbar aus dem EU Bereich kommt (grüne Streifen) und meine Flugverbindung HAM - FRA - FDH ist, dann ist das ein Inlandsflug.
Dann hat also eine Zollkontrolle (mal angenommen Deine Vermutung wäre richtig) bereits an anderer Stelle stattgefunden.

Irgendwie ist denen halt wahrscheinlich suspekt, dass ich dort 2 - 3 mal die Woche an denen vorbei laufe... :LOL:
Möglicherweise denkt so manch ein Zöllner dass Du in die Schweiz willst und >10k € dabei hast? ist ja fussläufig dahin...
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
Fraglich ist doch in wieweit die "Übersiedlungsgut-Regelung" auf mitgeführte Textilien überhaupt Anwendung findet. In der Zollbefreiungverordnung kommt der Begriff Textilien oder Bekleidung in der Definition für Übersiedlungsgut überhaupt nicht vor.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:324:0023:0057:DE:PDF
(siehe Titel I Artikel 2c-2e)

Ferner gibt es für Textilien gesonderte Freigrenzen in Höhe von 1.500 EURO für Textilien die mitgeführt werden sowie 1.000 EURO die per Post versandt werden.
siehe:
Zoll online - Textilien

Falls aber grössere Mengen an neuer Originalverpackter oder Originalgelabelter Ware mit gebracht wird, ist wohl davon auszugehen, daß der Zöllner von gewerblicher Absicht ausgeht und dann für Papa Staat die Hand aufhält.

Grundsätzlich halte ich es doch für sehr fragwürdig, auf mitgeführte gebrauchte Kleidung Zoll oder EUSt zu erheben unabhängig vom Gesamtwert. Ansonsten müssten Reisende vom Typus Geissens, welche mit 13 Louis Vuitton Koffern für 4 Wochen in die USA reisen, jedesmal bei der Wiedereinreise einen Extrakoffer mit Belegen mit sich führen, um nachzuweisen, daß das auch alles bereits versteuert ist, was Sie da so mit sich rumschleppen.
Wenn Geissens ihren Wohnsitz in auf Malle oder Ibiza haben kein problem
 
P

pmeye

Guest
Wie bereits empfohlen, verschicke einen Teil deiner Habseligkeiten per Post. Das Zollamt an deinem Wohnort ist weniger motiviert, als die Zöllner in MUC/FRA. Wenn die am Flughafen einen schlechten Tag haben....
Das Zollamt am Heimatort ist meistens etwas kulanter bei Umzugsgut, das ist meine Erfahrung.

Na da würde ich aber glatt das Gegenteil behaupten. Luftpost geht über Hauptzollamt Frankfurt und die sind überhaupt nicht "wenig motiviert".

Sehe ich ähnlich. Außerdem gilt der Freibetrag von 430 € nur bei Reisen:
Zoll online - Reisefreimengen
Voraussetzungen

Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden, z.B. per Bahn, voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.

Wobei das natürlich insofern egal ist, als die Freigrenze ja ohnehin überschritten ist. Wie sich das dann mit Zoll vs. Einfuhrumsatzsteuer verhält, kann ich nicht sagen.
 

mpm

Erfahrenes Mitglied
02.07.2011
1.389
383
Reihe 42a
Ich mache mich hier mal unbeliebt, aber: Der deutsche Zoll ist mir immer noch der allerliebste von allen. Da wird einmal (!) geguckt und 'ne klare Ansage gemacht. Und in den allermeisten Fällen ist es auch irgendwie richtig, was die machen. In anderen Ländern wirst Du x Mal blöd angequatscht, kontrolliert, gestresst und dann nochmal das ganze von vorn, aber trotzdem ohne jeglichen Sinn und Verstand.

Vor Jahren kam mal 'ne Tasche aus Guinea verspätet nach, alles durchwühlt vom Zoll, der Rasierschaum aufgequollen. Aber mein Geld, das ich in der Tasche vergessen hatte, lag jungfräulich unberührt da.
 
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AHS

Erfahrenes Mitglied
07.10.2010
657
4
Fraglich ist doch in wieweit die "Übersiedlungsgut-Regelung" auf mitgeführte Textilien überhaupt Anwendung findet. In der Zollbefreiungverordnung kommt der Begriff Textilien oder Bekleidung in der Definition für Übersiedlungsgut überhaupt nicht vor.
Da steht:
„Übersiedlungsgut“: Waren, die zum persönlichen Gebrauch der Beteiligten oder für ihren Haushalt bestimmt sind.
Als Übersiedlungsgut gelten insbesondere: i) Hausrat; (...)
Kleidung dürfte wohl unter Hausrat fallen, jedenfalls zahlt meine Hausratversicherung auch meine Kleidung, wenn mir die Bude einmal durchgewässert wurde. :D
 

NaritaBlues

Aktives Mitglied
30.09.2013
172
0
HAM
Da steht: Kleidung dürfte wohl unter Hausrat fallen, jedenfalls zahlt meine Hausratversicherung auch meine Kleidung, wenn mir die Bude einmal durchgewässert wurde. :D

Dabei geht es aber um (bei diesen Werten nicht nötige) Einfuhrgenehmigungen, nicht um steuerliche Aspekte. Hat also eigentlich nichts mit dem disktutierten Fall zu tun.

Beide Einwände kann ich akzeptieren.

Nicht akzeptieren könnte ich die bizarre Situation, daß ich meine vor 8 Monaten erworbenen aber mittlerweile durchgepupsten Luxusschlüpper bei meiner Wiedereinreise verzollen und versteuern müsste. Da wäre mir kein auf Halbwissen basierendes Scheinargument zu peinlich, um den ZAsszA meines Vertrauens bei dem dann fälligen Fachgespräch ordentlich ins Schwitzen zu bringen. :cool:

Wen ich schon zahlen muss, dann will ich auch n bischen Drama, Glitzer und Konfetti daür =;
 

Aridhol

Erfahrenes Mitglied
24.11.2013
378
0
Bis jetzt hat mich der Zoll immer in Ruhe gelassen. Jedoch behauptet die Security jedes mal in MUC, ich hätte einen verdächtigen Gegenstand im Handgepäck, was sich aber immer als großes Buch rausstellt. :eyeb: