Zu oft in Businesslounge - AG München stoppt Lufthansa-Schmarotzer

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HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
13
ZRH
Sollen sie ihm das Ticket wegnehmen oder den Loungebesuch "erschweren". Aber nachträglich einen - happigen - Betrag für Kartoffelsalat und Wlan zu fordern, ist schon nicht ganz sauber

Ich hab verstanden dass du das Urteil nicht ok findest. Meine Frage war aber eine andere. Du heisst das Verhalten dieses Schmarotzers gut, weil er eine Firma schädigt, die du nicht magst. Bei einer anderen Firma wäre dasselbe Verhalten dann aber nicht ok. Korrigier mich, wenn ich es falsch verstanden habe.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.030
3.278
CGN
Ich hab verstanden dass du das Urteil nicht ok findest. Meine Frage war aber eine andere. Du heisst das Verhalten dieses Schmarotzers gut, weil er eine Firma schädigt, die du nicht magst. Bei einer anderen Firma wäre dasselbe Verhalten dann aber nicht ok. Korrigier mich, wenn ich es falsch verstanden habe.

Bitte ließ doch Post #134 von kexbox nochmal. Es gibt eine Reihe von Argumenten die gegen das Urteil sprechen, insbesondere die Höhe der Kosten von 55 EUR überraschen mich. Wir wissen natürlich nicht, was dazu im Prozess vorgetragen wurde. Dein Vorwurf, einige äußerten hier nur Kritik am Urteil, weil sie LH nicht mögen trifft also nicht zu und das hättest du leicht erkennen können, wenn du die bisherigen Beiträge gelesen hättest.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.030
3.278
CGN
Übrigens muss man das Verhalten dieser Person nicht unbedingt gut finden, nur weil man die (rechtliche) Meinung äußert, dass es Argumente gibt, die gegen das Urteil sprechen. Warum hier andauernd auch noch Kraftausdrücke ("Schmarotzer", etc.) verwendet werden müssen, obwohl keiner von uns die Person hier kennt erschließt sich mir persönlich zwar nicht, aber wahrscheinlich brauchen einige das, damit sie sich selbst besser fühlen können - ähnlich der infaltionären Arroganzwürfe unter Tripreports.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Meine Frage war aber eine andere. Du heisst das Verhalten dieses Schmarotzers gut, weil er eine Firma schädigt, die du nicht magst. Bei einer anderen Firma wäre dasselbe Verhalten dann aber nicht ok. Korrigier mich, wenn ich es falsch verstanden habe.
Richtig verstanden.
Die "Vergleiche" oben mit dem Mopsen von Loungeinhalten finde ich nicht passend, das heiße ich nicht gut.

Beispiel: Bei mir landen trotz eindeutigen Hinweises:

a) der Werbeflyer einer Dame mit Mini-Lädchen frisch eröffnet in meinem Wohnviertel mit ausgefallenem Angebot und
b) eine Linkspopulistische "Zeitung" (vulgo: Werbung)

im Briefkasten.

Da kannst Du Dir überlegen, wer von beiden eine Abmahnung erhalten hat. Ich differenziere da sehr wohl. Bei beiden wäre es meiner Ansicht nach rechtmäßig gewesen (s. auch der hier besprochene Fall, die Lounge immer wieder zu besuchen), aber nur in einem Fall hielt ich es auch für angemessen.

Ich finde es bemerkenswert, wenn man vollkommen wertfrei mit anderen Marktteilnehmern umgeht, mir fällt sowas nicht ganz so leicht.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Ich ärgere mich wie die meisten grundsätzlich vernünftigen Menschen in Deutschland regelmäßig über das bei uns praktizierte Maß an Überregulierung. Es wird viel zu häufig vom Bürger als strunzdummen Deppen ausgegangen, der bevormundet, aber auch umfassend geschützt gehört. Beides halte ich in diesem Ausmass für falsch.

Daher kann ich die Sichtweise nicht nachvollziehen, dass der betroffene "Fluggast" nicht für seinen Unfug belangt können werden soll, weil es ja nicht ausdrücklich vertraglich geregelt ist, dass dies möglich ist. Die Konsequenz wäre dann meterweise Disclaimer, Einschränkungen usw. bei allen möglichen Leistungen.

Abgesehen davon finde ich auch, dass man das Thema nicht weiter sehr hoch hängen sollte. Es erscheint mir sehr wahrscheinlich, dass sein irrationales Verhalten letztendlich bemitleidenswerte Ursachen hat. Im besten Fall ist er bekloppt, im schlimmsten hat ihn irgendetwas Ernstes aus der Bahn geschmissen. Zahlen muss er auch dafür und das in einem Umfang, der ganz sicher den Schaden deckt.
 

Friemens

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
1.164
0
MUC
insbesondere die Höhe der Kosten von 55 EUR überraschen mich.

Mich wundert das nicht, wenn ich vor allen Dingen abends beobachten muss, was sich einige Paxe an Zeitschriften einstecken, Alkohokia reinschütten und futtern, als gäbe es kein morgen. Dazu noch die Umlagen für Miete und Personal und Energiekosten, ich würde das für nicht so unrealistisch halten.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.554
1.166
Der Klopper ist doch das hier:

Er checkte im Zeitraum vom 28. November bis 9. Dezember 2012 insgesamt 35-mal ein und ließ sich eine Bordkarte für den Flug ausstellen.

Das heißt wir reden von einem Zeitraum von 12 Tagen. War das seine Idee von Jahresurlaub? Ich glaube, ich würde bekloppt, wenn ich innerhalb so kurzer Zeit so oft in der Lounge in München wäre.

Aber die gute Nachricht ist, dass trotz der vielen Zusatzstoffe zwölftägiger Massenkonsum des LH-Kartoffelsalats offensichtlich nicht zum Tod führt. Ist irgendwie beruhigend, hätte ich nämlich anders erwartet.
 
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economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Der Klopper ist doch das hier:



Das heißt wir reden von einem Zeitraum von 12 Tagen. War das seine Idee von Jahresurlaub? Ich glaube, ich würde bekloppt, wenn ich innerhalb so kurzer Zeit so oft in der Lounge in München wäre.

Aber die gute Nachricht ist, dass trotz der vielen Zusatzstoffe zwölftägiger Massenkonsum des LH-Kartoffelsalats offensichtlich nicht zum Tod führt. Ist irgendwie beruhigend, hätte ich nämlich anders erwartet.

Vermutlich 2 Bordkarten für den Kumpel auch eine.....
 

Dziubdziuk

Erfahrenes Mitglied
02.03.2014
434
0
Heidenheim
Der Klopper ist doch das hier:



Das heißt wir reden von einem Zeitraum von 12 Tagen. War das seine Idee von Jahresurlaub? Ich glaube, ich würde bekloppt, wenn ich innerhalb so kurzer Zeit so oft in der Lounge in München wäre.

Aber die gute Nachricht ist, dass trotz der vielen Zusatzstoffe zwölftägiger Massenkonsum des LH-Kartoffelsalats offensichtlich nicht zum Tod führt. Ist irgendwie beruhigend, hätte ich nämlich anders erwartet.

Das Zitat ist fehlerhaft. Es muss heißen vom 28.11.2011 - 9.12.2012. Nachzulesen bei Juris (Link erste Seite). Der gute Mann hat sich also über ein Jahr "überlegt" zu fliegen. Ich denke unter diesen Gesichtspunkten ist die Begründung des Gerichts nachvollziehbar.
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
6.099
1.694
Bayern & Tirol
Ah ich lasse mich natürlich sofort eines besseren belehren, falls ich von einer falschen Annahme ausgegangen bin. Ich dachte, auch "damals" sei die Zugangsvoraussetzung *G/SEN+*A Bordkarte gewesen und letztere Vorraussetzung sei nur nicht kontrolliert worden. Wusste gar nicht, dass es Zeiten gab, in denen man die Lounge ohne *A Bordkarte betreten durfte.

So lange ist das gar nicht her. Es haben halt einige übertrieben. Problematisch waren eigentlich nur die Landside Lounges.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.163
957
im Paralleluniversum
So lange ist das gar nicht her. Es haben halt einige übertrieben. Problematisch waren eigentlich nur die Landside Lounges.

Och, die alte Lounge in Köln war doch prädestiniert für Besuche aller Art...
War früher (lass es jetzt ca. 11 oder 12 Jahre her sein?) überhaupt kein Problem. Bordkarte oder (!) SEN Karte (HON gabs noch nicht) hat gereicht.
Und gabs bei der Weltausstellung in Hannover nicht eine Lufthansa SEN Lounge? Ich glaube mich da schwach dran erinnern zu können.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.811
4.646
Und wie ist "allen anderen" geholfen, wenn vor Gericht solche Phantasiezahlen legitimiert werden, obwohl nicht einmal eindeutig gegen die von beiden Seiten akzeptierten Bedingungen verstossen wurde?
Für mich schafft dieses Urteil in erster Linie Rechtsunsicherheit zugunsten der Airline, davon haben wir Passagiere sicherlich keine Vorteile.

Um die "Phantasiezahlen" zu verstehen, muss man deutsches Prozessrecht verstehen. Wenn ich (sagen wir mal für die Lufthansa) die Behauptung aufstelle, für das Einchecken, die Sicherheitskontrolle und den Loungebesuch entstehen mir im Durchschnitt Kosten in Höhe von Euro 55 durch Raummiete, Personal, Fees, Taxes, [...], Wiener Würstchen, Kartollensalat, Spiegel, Whiskey und Bier dann habe ich solange Recht, wie die andere Partei dieses nicht bestreitet. Ich habe mehr als einen Prozess erlebt, wo die Pappnase auf der anderen Seiten sich ellenlang über den Anspruchsgrund unterhält (hier: Ist es rechtsmissbräuchlich, ein Ticket ohne Intention zu fliegen 35 mal umzubuchen, um die Kartoffelsalatsucht zu befriedigen) um dann zu vergessen, die Schadensberechnung zu bestreiten.Und dieses Urteil "schafft" überhaupt nichts. Es hat keine Bindungswirkung. Dass aber die Pappnase hier "oberschlau" sein wollte und auf die selbige gefallen ist, darüber streitet doch außer Sarah Wagenknecht hier niemand.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.811
4.646
Der Fall ist juristisch keineswegs klar. Ich hätte dem Beklagten auch zur Verteidigung gegen die Klage UND möglicherweise auch zur Berufung geraten.

Darf man fragen warum?

Kein Fall, der auf Grundlage von "Treu und Glauben" entschieden wird, ist klar. Wenn er es nämlich wäre, denn würde man diese Generalklausel nicht brauchen. Allerdings sagt hier der "gesunde Menschenverstand" dass der Typ sich rechtsmissbräuchlich verhalten hat. Und "gesunder Menschenverstand" ist in der Juristerei manchmal sehr hilfreich.
 
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Dreamliner

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
551
0
Och, die alte Lounge in Köln war doch prädestiniert für Besuche aller Art...
War früher (lass es jetzt ca. 11 oder 12 Jahre her sein?) überhaupt kein Problem. Bordkarte oder (!) SEN Karte (HON gabs noch nicht) hat gereicht.
Und gabs bei der Weltausstellung in Hannover nicht eine Lufthansa SEN Lounge? Ich glaube mich da schwach dran erinnern zu können.
Gerade an die Kölner landseitige SEN-Lounge mag ich mich gut erinnern. Karte vorzeigen und maximieren, aber wegen der Sicherheitskontrolle musste man rechtzeitig los und saß dann innen im normalen Wartebereich. TXL ist bis heute so. Nur werden da halt jetzt. BP plus Karte verlangt. Ging früher auch alleine mit der Karte.
 
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Dreamliner

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
551
0
Das Zitat ist fehlerhaft. Es muss heißen vom 28.11.2011 - 9.12.2012. Nachzulesen bei Juris (Link erste Seite). Der gute Mann hat sich also über ein Jahr "überlegt" zu fliegen. Ich denke unter diesen Gesichtspunkten ist die Begründung des Gerichts nachvollziehbar.

Ich vermute mal, dass LH das Ticket nach einem Jahr automatisch erstattet hat, weil es ja dann seine Gültigkeit verliert.
 

Matzinger

Erfahrenes Mitglied
19.06.2010
2.748
57
HAM, LAS, SIN
Es gibt eine Reihe von Argumenten die gegen das Urteil sprechen, insbesondere die Höhe der Kosten von 55 EUR überraschen mich.

Da die Lufthansa ihr Geld mit Personenbeförderung verdient und die Lounge-Besuche damit gegenfinanziert, finde ich 55€ ehrlich gesagt relativ günstig. Immerhin hat LH auch noch 35-mal einen Platz im Flugzeug für den netten Umbucher vorgehalten.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.811
4.646
Der Fall ist juristisch keineswegs klar. Ich hätte dem Beklagten auch zur Verteidigung gegen die Klage UND möglicherweise auch zur Berufung geraten.

Darf man fragen warum?

1. Dem Grunde nach sehe ich keinen Schadensersatzanspruch, Stichwort: Rechtmäßiges Alternativverhalten mangels abweichender Regelungen in den AGB. Diese § 241 Abs. 2 / 242 BGB - Keule ist eine reine "Gerechtigkeits"-Waffe, die nur in Ausnahmefällen Anwendung finden sollte.?

Und genau so ein Ausnahmefall liegt nach den Feststellungen des Gerichts vor. Nach dem gesunden Menschenverstand der meisten Foristen im Übrigen auch.

2. Der Höhe nach halte ich die Forderung für übersetzt. Oben sind schon verschiedene Ansatzpunkte besprochen worden:
- Mehrere Besuche pro Tag = nur 1x zu berechnen
- Keine Umlage der Kosten pro Besucher, sondern nur Grenzkosten oder
- Vergleich mit Erwerb von Loungezutritt + ggf. Sicherheitsgebühren, soweit diese angefallen sind?

Mit Grenzkosten würde man den Geschädigten rechtlos stellen. Das ist das typische Argument des Schwarzfahrers der sagt "der Bus fährt ja sowieso". Und wie es zu den 55 Euro gekommen ist, darüber kann man nur spekulieren. Aber dazu habe ich vorher schon was gesagt. Ich halte die 55 Euro im Übrigen für sehr moderat. Du vergisst nämlich, dass auch die Kosten der Umbuchung zu berücksichtigen sind (nein, und auch da sind es nicht nur die Grenzkosten, obschon der Call Centre Agent da ohnehin sitzt). Wenn die LH noch entgangenen Gewinn geltend machen könnte, weil sie z.B. bei ausgebuchten Flügen andere Kunden nicht mehr eingebucht hat, obschon die Pappnase von vorne herein stornieren wollte, dann würde es noch mal viel teurer werden. Das Gericht hat eine Anspruchsgrundlage gefunden, bei der Schadensermittlung könnte man viel Phantasie haben.


3. ggf. 261/2004 Widerklage wg. des gecancelten Tickets

Wo steht denn dass man bei 261/2004 Schadenersatz wegen eines "gecancelten Tickets" bekommt? Ich lese nicht, dass die Pappnase die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch erfüllt hätte.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.811
4.646
Ah ich lasse mich natürlich sofort eines besseren belehren, falls ich von einer falschen Annahme ausgegangen bin. Ich dachte, auch "damals" sei die Zugangsvoraussetzung *G/SEN+*A Bordkarte gewesen und letztere Vorraussetzung sei nur nicht kontrolliert worden. Wusste gar nicht, dass es Zeiten gab, in denen man die Lounge ohne *A Bordkarte betreten durfte.

Du bist on einer falschen Annahme ausgegangen. Die Voraussetzung war "SEN" oder "*G plus * Bordkarte". Und die Bevorzugung von SENs änderte sich erst am 1. Oktober 2009. War sehr angenehm, wenn man z.B. AB aus Berlin heraus flog. Man konnte als SEN damals auch ohne jedes Ticket in die Lounge wenn sie vor der Security war. Beispiel wieder Berlin. Ich habe das damals durchaus auch genutzt, um Besprechungen in Berlin zu machen, wenn ich dort eben nur wegen einer Besprechung eingeflogen bin.

Das ähnliches Privileg gab es auch bei BA, als Executive Club Gold member konnte ich jede BA Lounge nutzen, wenn ich nur mit irgendeiner Airline flog. War damals wieder sehr nützlich für AB Flüge ab Düsseldorf und auch ab Berlin. Die haben es zum 17. Juni 2011 abgeschafft. In der Zeit vom 17. Juni 2011 bis 1.4.2012 (OW Beitritt von AB) bin ich dann auch so gut wie nicht mehr AB geflogen...
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Wo steht denn dass man bei 261/2004 Schadenersatz wegen eines "gecancelten Tickets" bekommt?
Wenn wir schon Erbsen zählen, dann richtig: "Schadenersatz" gibt es nicht. Es gibt eine Ausgleichszahlung.

Im Übrigen finde ich, dass sich Deine Argumte hören lassen können. Dazu noch:

Beim Bus zahlt man auch keinen Schadensersatz, sondern ein in AGB / quasi-gesetzlich festgelegtes erhöhte Beförderungsentgelt. Zudem nimmt man eine ansonsten ganz gewöhnlich zahlbare Leistung in Anspruch. Für den Nichtflieger gibt es aber keine "ansonsten kostenpflichtige Leistung" namens "Besuch einer Airside-C-Lounge der LH".

Ob man wirklich mit Treu und Glauben hantieren muss, wenn LH
- eine Regelung für diesen nicht ganz unwahrscheinlichen Fall in den AGB hätte aufnehmen können und
- das Ganze vorher hätte beenden können
halte ich weiterhin für fraglich.
 

HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
13
ZRH
Ob man wirklich mit Treu und Glauben hantieren muss, wenn LH
- eine Regelung für diesen nicht ganz unwahrscheinlichen Fall in den AGB hätte aufnehmen können und
- das Ganze vorher hätte beenden können
halte ich weiterhin für fraglich.

ach komm jetzt, vielleicht gibt es nun ein paar Trittbrettfahrer, aber mit der grossen Masse rechnen muss(te) man wohl nicht.

Beim zweiten Punkt gebe ich dir recht. Wahrscheinlich hätte ein Wink mit dem Zaunpfahl gereicht und der Bursche hätte sein Treiben eingestellt.