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Seltsam, fast nur Fisch und Salat und das in MUC!
Was könnte nochmal "Thinkstock by Getty-images" bedeuten...
Seltsam, fast nur Fisch und Salat und das in MUC!
Sollen sie ihm das Ticket wegnehmen oder den Loungebesuch "erschweren". Aber nachträglich einen - happigen - Betrag für Kartoffelsalat und Wlan zu fordern, ist schon nicht ganz sauber
Ich hab verstanden dass du das Urteil nicht ok findest. Meine Frage war aber eine andere. Du heisst das Verhalten dieses Schmarotzers gut, weil er eine Firma schädigt, die du nicht magst. Bei einer anderen Firma wäre dasselbe Verhalten dann aber nicht ok. Korrigier mich, wenn ich es falsch verstanden habe.
Richtig verstanden.Meine Frage war aber eine andere. Du heisst das Verhalten dieses Schmarotzers gut, weil er eine Firma schädigt, die du nicht magst. Bei einer anderen Firma wäre dasselbe Verhalten dann aber nicht ok. Korrigier mich, wenn ich es falsch verstanden habe.
insbesondere die Höhe der Kosten von 55 EUR überraschen mich.
Der Artikel wurde aber schon längst als Hoax entlarvt.
Er checkte im Zeitraum vom 28. November bis 9. Dezember 2012 insgesamt 35-mal ein und ließ sich eine Bordkarte für den Flug ausstellen.
Der Klopper ist doch das hier:
Das heißt wir reden von einem Zeitraum von 12 Tagen. War das seine Idee von Jahresurlaub? Ich glaube, ich würde bekloppt, wenn ich innerhalb so kurzer Zeit so oft in der Lounge in München wäre.
Aber die gute Nachricht ist, dass trotz der vielen Zusatzstoffe zwölftägiger Massenkonsum des LH-Kartoffelsalats offensichtlich nicht zum Tod führt. Ist irgendwie beruhigend, hätte ich nämlich anders erwartet.
Der Klopper ist doch das hier:
Das heißt wir reden von einem Zeitraum von 12 Tagen. War das seine Idee von Jahresurlaub? Ich glaube, ich würde bekloppt, wenn ich innerhalb so kurzer Zeit so oft in der Lounge in München wäre.
Aber die gute Nachricht ist, dass trotz der vielen Zusatzstoffe zwölftägiger Massenkonsum des LH-Kartoffelsalats offensichtlich nicht zum Tod führt. Ist irgendwie beruhigend, hätte ich nämlich anders erwartet.
Ah ich lasse mich natürlich sofort eines besseren belehren, falls ich von einer falschen Annahme ausgegangen bin. Ich dachte, auch "damals" sei die Zugangsvoraussetzung *G/SEN+*A Bordkarte gewesen und letztere Vorraussetzung sei nur nicht kontrolliert worden. Wusste gar nicht, dass es Zeiten gab, in denen man die Lounge ohne *A Bordkarte betreten durfte.
So lange ist das gar nicht her. Es haben halt einige übertrieben. Problematisch waren eigentlich nur die Landside Lounges.
Und wie ist "allen anderen" geholfen, wenn vor Gericht solche Phantasiezahlen legitimiert werden, obwohl nicht einmal eindeutig gegen die von beiden Seiten akzeptierten Bedingungen verstossen wurde?
Für mich schafft dieses Urteil in erster Linie Rechtsunsicherheit zugunsten der Airline, davon haben wir Passagiere sicherlich keine Vorteile.
Der Fall ist juristisch keineswegs klar. Ich hätte dem Beklagten auch zur Verteidigung gegen die Klage UND möglicherweise auch zur Berufung geraten.
Darf man fragen warum?
Gerade an die Kölner landseitige SEN-Lounge mag ich mich gut erinnern. Karte vorzeigen und maximieren, aber wegen der Sicherheitskontrolle musste man rechtzeitig los und saß dann innen im normalen Wartebereich. TXL ist bis heute so. Nur werden da halt jetzt. BP plus Karte verlangt. Ging früher auch alleine mit der Karte.Och, die alte Lounge in Köln war doch prädestiniert für Besuche aller Art...
War früher (lass es jetzt ca. 11 oder 12 Jahre her sein?) überhaupt kein Problem. Bordkarte oder (!) SEN Karte (HON gabs noch nicht) hat gereicht.
Und gabs bei der Weltausstellung in Hannover nicht eine Lufthansa SEN Lounge? Ich glaube mich da schwach dran erinnern zu können.
Das Zitat ist fehlerhaft. Es muss heißen vom 28.11.2011 - 9.12.2012. Nachzulesen bei Juris (Link erste Seite). Der gute Mann hat sich also über ein Jahr "überlegt" zu fliegen. Ich denke unter diesen Gesichtspunkten ist die Begründung des Gerichts nachvollziehbar.
Es gibt eine Reihe von Argumenten die gegen das Urteil sprechen, insbesondere die Höhe der Kosten von 55 EUR überraschen mich.
Der Fall ist juristisch keineswegs klar. Ich hätte dem Beklagten auch zur Verteidigung gegen die Klage UND möglicherweise auch zur Berufung geraten.
Darf man fragen warum?
1. Dem Grunde nach sehe ich keinen Schadensersatzanspruch, Stichwort: Rechtmäßiges Alternativverhalten mangels abweichender Regelungen in den AGB. Diese § 241 Abs. 2 / 242 BGB - Keule ist eine reine "Gerechtigkeits"-Waffe, die nur in Ausnahmefällen Anwendung finden sollte.?
2. Der Höhe nach halte ich die Forderung für übersetzt. Oben sind schon verschiedene Ansatzpunkte besprochen worden:
- Mehrere Besuche pro Tag = nur 1x zu berechnen
- Keine Umlage der Kosten pro Besucher, sondern nur Grenzkosten oder
- Vergleich mit Erwerb von Loungezutritt + ggf. Sicherheitsgebühren, soweit diese angefallen sind?
3. ggf. 261/2004 Widerklage wg. des gecancelten Tickets
Ah ich lasse mich natürlich sofort eines besseren belehren, falls ich von einer falschen Annahme ausgegangen bin. Ich dachte, auch "damals" sei die Zugangsvoraussetzung *G/SEN+*A Bordkarte gewesen und letztere Vorraussetzung sei nur nicht kontrolliert worden. Wusste gar nicht, dass es Zeiten gab, in denen man die Lounge ohne *A Bordkarte betreten durfte.
War früher (lass es jetzt ca. 11 oder 12 Jahre her sein?) überhaupt kein Problem. Bordkarte oder (!) SEN Karte (HON gabs noch nicht) hat gereicht.
Wenn wir schon Erbsen zählen, dann richtig: "Schadenersatz" gibt es nicht. Es gibt eine Ausgleichszahlung.Wo steht denn dass man bei 261/2004 Schadenersatz wegen eines "gecancelten Tickets" bekommt?
Ob man wirklich mit Treu und Glauben hantieren muss, wenn LH
- eine Regelung für diesen nicht ganz unwahrscheinlichen Fall in den AGB hätte aufnehmen können und
- das Ganze vorher hätte beenden können
halte ich weiterhin für fraglich.
... Wahrscheinlich hätte ein Wink mit dem Zaunpfahl gereicht und der Bursche hätte sein Treiben eingestellt.
Und wenn gewinkt wurde? Aber sich "der Bursche" als schlauer gefühlt hat?