ANZEIGE
Wie A381 in einem anderen Thread angeregt:
Person A (wohnhaft im Ausland (nicht EU)) bringt Person B (wohnhaft in Deutschland) unentgeltlich einen teuren Gegenstand mit (Wert > 700 EUR), den B natürlich bezahlt.
Welche Abgaben sind bei Einfuhr des Gegenstandes nach Deutschland fällig ?
Meiner Meinung nach ist die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% auf den Zollwert zu entrichten. Ist das richtig ?
	
		
			
		
		
	
			
			Du kannst das Thema gerne in einem getrennten Thread diskutieren (ich beteilige mich auch daran) aber lass die Steuerproblematik lieber meine Sorge sein... Ich kenne mich da schon aus!
Person A (wohnhaft im Ausland (nicht EU)) bringt Person B (wohnhaft in Deutschland) unentgeltlich einen teuren Gegenstand mit (Wert > 700 EUR), den B natürlich bezahlt.
Welche Abgaben sind bei Einfuhr des Gegenstandes nach Deutschland fällig ?
Meiner Meinung nach ist die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% auf den Zollwert zu entrichten. Ist das richtig ?
			
				Zuletzt bearbeitet: 
			
		
	
								
								
									
	
		
			
		
		
	
	
	
		
			
		
		
	
								
								
							 
 
		 
 
		 
 
		 
 
		 
 
		