Zoll & Steuer

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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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MUC, BSL
Das ist aber nicht was OP meint. Der Absatz thematisiert den Transit durch ein Drittland mit Waren aus der EU.

Hier geht es aber um den Kauf zollfreier Ware auf dem Weg in die bzw. aus der Schweiz, auch wenn es sich um eine Reise von einem EU-Land ins Andere handelt.
 
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kingair9

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18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Ich hoffe, die Frage passt hier hin, zumindest bin ich über die Suchfunktion hier im Forum nicht anderweitig fündig geworden, bis auf einen für mich nicht eindeutigen Beitrag mit ähnlichem Hintergrund.

Kommende Woche fliege ich HAM-ZRH-LUX und einen Tag später LUX-MUC-HAM. Kann ich in ZRH beim Airport "Duty Free" (bzw. normales Geschäft am Flughafen) steuerfrei im Rahmen der "außerhalb EU Freigrenzen" (z.B. 200 Zigaretten) einkaufen, die Ware dann via LUX in die EU einführen und bis nach HAM zurücknehmen? Oder müsste ich dafür in die Schweiz einreisen, sprich den Airport/Transitbereich verlassen?

Anders ausgedrückt: Bei einer Reise via ex EU (Schweiz), jedoch mit Startflughafen und Endflughafen innerhalb der EU, darf man beim Zwischenstop außerhalb der EU steuerfrei einkaufen?

Freue mich über Eure Hilfe und Antworten!

PS: Flüge wurden durchgängig auf einem Ticket gebucht.

Du kannst auf dem Flug HAM-ZRH-LUX ohne Probleme 200 Zigaretten im Duty Free in ZRH einkaufen (ohne in die Schweiz einzureisen) und diese in LUX in die EU einführen und diese am nächsten Tag auf einem inner-EU-Flug mit nach HAM nehmen. Kaufbeleg aufbewahren und bei Dir haben!

Aber jetzt kommt's: Wenn Du auf dem Rückflug wieder LUX-ZRH-HAM fliegen würdest, dürftest Du unter gewissen, einfach zu erfüllenden Voraussetzungen auf dem Rückweg noch mal 200 Zigaretten zollfrei kaufen und nach DE einführen.

Diese Voraussetzungen sind, daß die erste Stange vom Hinweg in LUX angebrochen und zusammen mit dem Kaufbeleg für den Rückweg ins AUFGABEgepäck gesteckt wird. Die zweite Stange kaufst Du dann auf dem Rückweg in ZRH und hast diese bei Ankunft am Heimatflughafen HAM ganz normal im Beutel oder im Handgepäck. Achtung: Wenn Du nur mit Handgepäck reist, geht das NICHT!

Quelle: Das Ganze ist von einem ranghohen Zöllner und wurde von mir auf circa 50-60 Reisen EU-ZRH-EU mindestens 5-6 Mal bei routinemäßigen Kontrollen am Heimatflughafen durch die dortigen diensthabenden Zöllner problemlos abgenickt.

Auch ein Kollege macht das seit Jahren so und wurde auch schon mehrfach ohne irgendwelche Probleme (Zufalls-) kontrolliert.
 

ponyhofinsasse

Erfahrenes Mitglied
23.08.2017
3.211
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Ich fand nicht gerade das die Zigaretten in ZRH günstig sind
und habe da nie welche gekauft, Zoll hin oder her
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
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Auf der Homepage vom Zoll steht, dass eine Reise mit der Freigrenze zuhause beginnt und zuhause endet. Ich meine gelesen zu haben anhand eines Beispiels, das zwar ein Möbelstück bzw Stücke als Gegenstand hatte, genau dieses Vorgehen zum Thema hatte und illegal sei.

Möbel kurz nach der Grenze abladen dann wieder zurück um mehrere teile um die 430 oiro zu holen.

Soweit zur Theorie. Praxis mag anders sein aber wenn es einen sehr eifrigen Zöllner gibt dann sollte man beweisen können dass man zuhause war vorher. Es zählt final was die Gesetzesbücher zum Inhalt haben.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Der Knackpunkt bei der Methode, die kingair vorschlägt, könnte hier tatsächlich sein, dass die Stange angebrochen wurde.

Ggf. gibt es hier eine Klausel, die die auf dem Hinflug gekaufte Stange so in eine Ware aus der EU verwandelt. Nachdem das Aufgabegepäck sogesehen die EU nicht verlassen hat (grüner Streifen auf dem baggage tag), könnte man das evtl. schon so verargumentieren. Grundsätzlich ist es ja nicht untersagt auch vier Stangen Zigaretten in der EU herumzukutschieren (theoretisch sogar unbegrenzt, aber wir wissen ja, dass der Gesetzgeber seine liebe Mühe hat, die Regeln des gemeinsamen Marktes anzuwenden, wenn es ihm schadet), Knackpunkt ist ja die Einfuhr IN die EU. Man kann die Stange ja auch in Luxemburg wegqualmen und dann eine neue kaufen, dann war man auch nicht wieder zu Hause (gut, Nachweis ist unmöglich).

So recht glaube ich meiner Theorie allerdings selbst nicht.
 
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kingair9

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18.03.2009
22.381
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Unter TABUM und in BNJ
Spricht ja auch nichts dagegen im Hamburger Duty Free einzukaufen, oder?

Doch, denn Dein endgültiges Reiseziel ist wieder der EU-Raum. Und dass ein solcher Einkauf nicht korrekt ist, das zeigt Dir alleine die bei vielen Duty Free Läden gestellte Frage zum endgültigen Reiseziel mit der damit verbundenen Ansage „kein Duty Free“ nach ehrlicher Antwort...
 
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xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
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KUL (bye bye HAM)
Zusatz: sobald die Stange Zigaretten angebrochen ist, gilt sie als Verbrauchsgut/Verpflegung auf der Reise und ist damit nicht mehr handelsfähig und hat einen anderen Zustand als bei der Einfuhr. Das ist die entsprechende Lücke, daher immer die Zigaretten anbrechen, ansonsten funktioniert das nicht.
 

kingair9

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18.03.2009
22.381
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Unter TABUM und in BNJ
Zusatz: sobald die Stange Zigaretten angebrochen ist, gilt sie als Verbrauchsgut/Verpflegung auf der Reise und ist damit nicht mehr handelsfähig und hat einen anderen Zustand als bei der Einfuhr. Das ist die entsprechende Lücke, daher immer die Zigaretten anbrechen, ansonsten funktioniert das nicht.

Jein.

Die entscheidende Lücke ist der Transport der Stange (mit Kaufbeleg vom Vortag) im Aufgabegepäck womit überzeugend dargelegt werden kann, daß es sich hier um einen Inner-EU-Transport handelt - schließlich kommt man an den aufgegebenen Koffer während der Reise LUX-ZRH-HAM nicht heran.

Das Anbrechen der Stange ist lediglich ein weiteres Indiz dafür, daß diese bereits in der EU "genutzt" wurde und nun im verschlossenen Frachtraum "von EU nach EU" transportiert wurde.

Theoretisch könnte (Achtung: Sehr Theoretisch) der Zollmops in HAM natürlich behaupten/annehmen, daß die Stange vom Hinflug (von der man den Kaufbeleg hat) bereits in LUX aufgeraucht/verschenkt/weggeworfen wurde und daß es sich bei der jetzt im Koffer befindlichen Stange um eine auf dem Rückflug in ZRH neu gekaufte (dritte) Stange handelt, die man am Gepäckband vor Verlassen der Baggage Reclaim Area noch schnell in den vorher aufgegebenen Koffer gestopft hat. Aber da gilt auch bei den Zöllner der Grundsatz der Wahrheitswahrscheinlichkeit...


Habe ich aber nur Handgepäck, ist die Wahrheitswahrscheinlichkeit in den Augen des Zöllners geringer.
 

ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
1.124
0
EDXB/HEI
Aber ganz einfach ohne nachzudenken ist doch wenn man nur 200 Zigaretten dabei hat ist man egal in welcher Konstellation der Flug war auf der sicheren Seite!