Steuerfreie Erstattung Verzehr auf Geschäftsreisen

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Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.371
4.763
GRQ + LID
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Sind diese Regeln eigentlich in anderen Ländern so kompliziert, oder ist das ne typisch deutsche Diskussion?

Es ist wohl ein typische deutsche Diskussion. Hier (in den Niederlanden) gibt es keine Pauschalen, alles was der Arbeitsgeber akzeptabel findet ist OK. Einzig muss die Reise tatsächlich zu günsten der Firma sein. Bei allen Arbeitsnehmern ist das meist wohl klar (oder lässt sich dokumentieren), aber wenn der Eigentümer jedes Jahr zwei Wochen Karaibik Akquise treibt ohne das jemals einen Auftrag daraus folgt, wird er es schwer haben, vor allem wenn der Ehe-Partner(in) mit verreist.
 

VFHS

Gesperrt
12.01.2010
2.579
1
?
Nö, ist keine typisch deutsche laberei. Es gibt klare Reisekosten Tabellen und betriebsintene Vorschriften. Betriebsinterne Vorschriften können Reisekosten vorschreiben, lediglich im Bereich "Reisekosten".
Bewirtungskosten sind meistens bei Angestellten geregelt.

Abgesehen von internen Regulierungen, gelten die üblichen Listenwerte, welche übrigens steuerfrei sind.

Den schlimmsten Müll schrieb übrigens jemand wenige Beiträge vorher. naja, es ging um die bösen Ausländer... einfach klar gedacht und mit einer meinerseits verbundenen Entschuldigung: Wir Exportieren sehr viel, dadurch haben viele Europäer ein Einkommen, viele Länder arbeiten für Deutschland -ohne Nachhalt -.

Reisekosten & Verpflegungsmehraufwand
 

lilifly

Reguläres Mitglied
23.07.2012
89
0
STR
Mir scheint hier verwechseln einige interne Reisekostenregelungen und lohnsteuerliche Regelungen zur Berücksichtigung von Dienstreisen.

Die internen Reisekostenregelungen können zwar ähnlich kompliziert sein wie das deutsche Steuerrecht, muss es aber nicht!
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
Genau, u deswegen ist es das einfachste wenn der AG die Richtlinien des Bundes übernimmt. Ist auch weniger Stress mit den bertriebsprüfer
 

gonknoggin

Erfahrenes Mitglied
13.12.2010
481
9
SIN
doch FinanzAmt sind die Wörter "Finanz" und "Amt" genutzt, jeweils Anfangsbuchstaben.

FA=Firma wäre mir neu weil so in der Regel niemand abkürzt? MA=MitArbeiter

Oioioi, wollte damit eigentlich keine Ortografiediskussion lostreten. Laut Duden ist die korrekte Abkürzung ja "Fa.", also mit Punkt. Von daher ist "Fa" genauso falsch wie "FA". Ist am Ende doch wohl eher Ansichts- oder Geschmackssache, denn eine offizielle Abkürzung für das Finanzamt gibt es ja scheinbar nicht. Und es heisst ja Finanzamt und eben nicht FinanzAmt, auch wenn es ein zusammengesetztes Substantiv ist.

Egal, Thema für mich beendet, darum sollte es ja hier auch nicht gehen... ;)
 

Worldwide

Erfahrenes Mitglied
08.07.2013
801
0
Ja, ist neu so geregelt. Ziemlicher Quark. Hat das Potential, zu bewirken, dass im Flugzeug demnächst explizit gar kein Snack mehr gereicht wird. Das Streichen der verbliebenen Snacks können die Fluggesellschaften dann als Benefit verkaufen ("damit Sie mehr Verpflegungsmehraufwand geltend machen können").
 
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Reaktionen: 1 Person

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.908
16.008
Naja, das BMF sagt, dass jede Mahlzeit, auch im Flugzeug, zur Kuerzung fuehrt. Sie haben nicht gesagt, ab welcher Schwelle Flugzeugessen eine Mahlzeit ist. S.u., belegte Broetchen, Snacks, imbisse reichen - aber "suess oder salzig"? Eher nicht. das reicht wohl nicht, um "an die Stelle einer Mahlzeit" zu treten:

"Auch ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellter Snack oder Imbiss (z. B. belegte Brötchen, Kuchen, Obst), der während einer auswärtigen Tätigkeit gereicht wird, kann eine Mahlzeit sein, die zur Kürzung der Verpflegungspauschale führt. Eine feste zeitliche Grenze für die Frage, ob ein Frühstück, Mittag- oder Abendessen zur Verfügung gestellt wird, gibt es nicht. Maßstab für die Einordnung ist vielmehr, ob die zur Verfügung gestellte Verpflegung an die Stelle einer der genannten Mahlzeiten tritt, welche üblicherweise zu der entsprechenden Zeit eingenommen wird."
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Das ist der zusätzliche Knackpunkt. Ein vollwertiges Abendessen auf LH F nach zB 20:00 uhr ist kein Abendessen, da nicht zu den "üblichen Zeiten" serviert. War, so glaube ich, auch nicht weit bekannt. Genauso verhält es sich mit den anderen "üblichen Essenszeiten".
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.908
16.008
Ein vollwertiges Abendessen auf LH F nach zB 20:00 uhr ist kein Abendessen, da nicht zu den "üblichen Zeiten" serviert. War, so glaube ich, auch nicht weit bekannt. Genauso verhält es sich mit den anderen "üblichen Essenszeiten".

Nein, so lese ich das BMF nicht (und das hat auch die FAZ falsch verstanden): Es ist egal, wann das Essen gereicht wird, es kommt darauf an, welche Mahlzeit im steuerlichen Sinne es ersetzt.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Nein, so lese ich das BMF nicht (und das hat auch die FAZ falsch verstanden): Es ist egal, wann das Essen gereicht wird, es kommt darauf an, welche Mahlzeit im steuerlichen Sinne es ersetzt.

Sorry, aber das ist so wohl nicht ganz richtig. in dem Schreiben auf Seite 37 unter Randnummer 74 heißt es:

Auch ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellter Snack oder Imbiss (z. B. belegte Brötchen, Kuchen, Obst), der während einer auswärtigen Tätigkeit gereicht wird, kann eine Mahlzeit sein, die zur Kürzung der Verpflegungspauschale führt. Eine feste zeit-liche Grenze für die Frage, ob ein Frühstück, Mittag- oder Abendessen zur Verfügung gestellt wird, gibt es nicht. Maßstab für die Einordnung ist vielmehr, ob die zur Verfü-gung gestellte Verpflegung an die Stelle einer der genannten Mahlzeiten tritt, welche üblicherweise zu der entsprechenden Zeit eingenommen wird.
Als Hilfestellung kann wohl auf die Nummer 6.2.1 der BRKGVwV verwiesen werden:
Ein Einbehalt für unentgeltlich zur Verfügung gestellte Verpflegung erfolgt, wenn es sich im Einzelnen um vollwertige Mahlzeiten zu den üblichen Essenszeiten nach inländischen Maßstäben handelt.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.908
16.008
in dem Schreiben auf Seite 37 unter Randnummer 74 heißt es:

Ja, eben:

"Eine feste zeitliche Grenze für die Frage, ob ein Frühstück, Mittag- oder Abendessen zur Verfügung gestellt wird, gibt es nicht."

= es ist egal, wann es das Broetchen gibt.

"Maßstab für die Einordnung ist vielmehr, ob die zur Verfügung gestellte Verpflegung an die Stelle einer der genannten Mahlzeiten tritt, welche üblicherweise zu der entsprechenden Zeit eingenommen wird"

= Wenn das 1100-Uhr-Broetchen das Fruehstueck ersetzt, ist es ein Fruehstueck, wenn es das Mittagessen ersetzt, ist es ein Mittagessen.




Als Hilfestellung kann wohl auf die Nummer 6.2.1 der BRKGVwV verwiesen werden:

Na toll - da muss es eine "vollwertige Mahlzeit zu den üblichen Essenszeiten nach inländischen Maßstäben" sein, wohingegen laut BMF-Schreiben "ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellter Snack oder Imbiss (z. B. belegte Brötchen, Kuchen, Obst)" ausreicht - ja was denn nun?


(gut, dass die noch nicht die Lounges entdeckt haben...)
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Du überliest immer wieder das "wenn" und das "üblicherweise". Ist also alles theoretisch. Dass jedoch um 10 weder Frühstück noch Mittag oder um 2100 Uhr Abendessen Standard sind dürfte auch in der verstaubtesten Amtsstube klar sein.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
Du überliest immer wieder das "wenn" und das "üblicherweise". Ist also alles theoretisch. Dass jedoch um 10 weder Frühstück noch Mittag oder um 2100 Uhr Abendessen Standard sind dürfte auch in der verstaubtesten Amtsstube klar sein.
hmmm... kommt drauf an... CET oder lokale Zeit...
 

Worldwide

Erfahrenes Mitglied
08.07.2013
801
0
Außerdem stellt sich für die hiesigen geschäftlichen Fööörstflieger die Frage, ob ein ausschweifendes, mehrgängiges F-Menü nebst Kaviar und Champagner als "Belohnungsessen über 60 EUR" im Sinne des BMF anzusehen ist. Dieses kürzt nicht die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand, sondern ist in voller Höhe seines Wertes steuerpflichtiger Arbeitslohn.
 

TGIF

Erfahrenes Mitglied
12.09.2014
746
0
HAM
„im Zusammenhang mit der Beförderung unentgeltlich angebotene Mahlzeiten“ ist dann doch auch das Essen in der Lounge, oder nicht? Damit dürfte dann ja auch das Essen bei späten Flügen in C und F abgedeckt sein. Abendessen gab's dann in der Lounge.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.390
5.034
FRA
Dann denken hoffentlich die Manager der Fluggesellschaften mit und doppeln die Tarife: Mit Mahlzeit, ohne Mahlzeit
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Toll - in welchem Land lebe ich eigentlich wenn mir der Staat vorgibt was mein Mittags- oder Abendessen ist?

Für mich ist ein wesentlicher Bestandteil des Essens, das ich die Wahl habe was ich esse - und das Zeug was man im Flugzeug vorgesetzt bekommt entspricht dem nicht unbedingt.