Steuerfreie Erstattung Verzehr auf Geschäftsreisen

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TGIF

Erfahrenes Mitglied
12.09.2014
746
0
HAM
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Für mich ist ein wesentlicher Bestandteil des Essens, das ich die Wahl habe was ich esse - und das Zeug was man im Flugzeug vorgesetzt bekommt entspricht dem nicht unbedingt.
Ganz einfach: Essen einpacken und bei der nächsten Steuererklärung mit einreichen um nachzuweisen, dass du nichts gegessen hast. Die Haltbarkeit sollte kein Problem sein ;)
Das Lufthansa Sandwich, das ewig hielt - Gesundheit | STERN.DE
 

AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
45
...im Zusammenhang mit der Beförderung unentgeltlich angebotene Mahlzeiten...
Trifft mMn auch auf einen Loungebesuch zu - insbesondere, wenn dieser nicht aufgrund eines Vielfliegerstatus sondern der Ticketklasse ermöglicht wird (da Beförderungsleistung).
ABER: Egal wie die zeitliche Eingrenzung interpretiert wird, mithilfe dieser kann man dem Gesetzgeber ein Schnippchen schlagen!
Bei Fall A (feste Zeit indiziert Mahlzeit) isst man eben zur zwischen Frühstück und Mittag- (Brunch) bzw Mittag- und Abendessen (Tea Time). Wird jedoch von FallB/Mahlzeit selbst indiziert Art des Essens ausgegangen, muss man eben zu jeder Tages- und Nachtzeit frühstücken. =;
 

TGIF

Erfahrenes Mitglied
12.09.2014
746
0
HAM
Bei Fall A (feste Zeit indiziert Mahlzeit) isst man eben zur zwischen Frühstück und Mittag- (Brunch) bzw Mittag- und Abendessen (Tea Time). Wird jedoch von FallB/Mahlzeit selbst indiziert Art des Essens ausgegangen, muss man eben zu jeder Tages- und Nachtzeit frühstücken. =;
Ähnlich eines Fahrtenbuchs könnte man auch ein Essensbuch führen wo man alle Mahlzeiten mit Zeit (und Foto) festhält um ungewöhnliche Essensgewohnheiten zu dokumentieren. Dann einfach immer zu Zeiten essen, zu denen man nie fliegt und das Finanzamt geht leer aus. Für die Maximierer hier sollte das ein geringes Opfer darstellen.(y)
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.074
1.326
DUS, HAJ, PAD
Wenn man ganz ehrlich ist heißt es ja auch Verpflegungsmehraufwand.

Wo ein Mehraufwand sein soll, wenn man bereits ein Champagnerfrühstück in F hat ist wirklich nicht ganz klar. Der süß oder salzig Snack ist da nicht ganz so eindeutig.
Das Dienstreisen anstrengend sind ist keine Frage, sie sollten aber übers Gehalt entlohnt werden und nicht über den Verpflegungsmehraufwand.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Wenn man ganz ehrlich ist heißt es ja auch Verpflegungsmehraufwand.

Wo ein Mehraufwand sein soll, wenn man bereits ein Champagnerfrühstück in F hat ist wirklich nicht ganz klar. Der süß oder salzig Snack ist da nicht ganz so eindeutig.
Das Dienstreisen anstrengend sind ist keine Frage, sie sollten aber übers Gehalt entlohnt werden und nicht über den Verpflegungsmehraufwand.


Es geht dabei doch gar nicht um das Geld. es geht um die Haltung die der Staat gegenüber seinen Bürgern an den Tag legt - der Verpflegungsmehraufwand deckt doch an sich schon kaum die Kosten die man während einer Reise täglich für Essen und Getränke ausgibt.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
Ihr regt euch auf :mad:

Bei uns ist es nach einer Reisespesensparrunde vor einigen Jahren betrieblich üblich (d.h. per Reiskostenrichtlinie) Mahlzeiten die im Flugzeug serviert werden bei der Spesenabrechnung 'mit Abzug' zu brücksichtigen, genauso wie es beim eingenommenen Hotelfrühstück auch ist.

Von daher trifft es mich persönlich jetzt nicht richtig.

Das Thema an sich ist natürlich dem Deutschen Hang zur Einzelfallgerechtigkeit (oder hier tztreffend -ungerechtigkeit?, je nach Sichtweise :p ) geschuldet. Nicht umsonst ist ja bekanntlich der Größte Teil von Steuerregelungen in Deutscher Sprache verfasst. :D

Gruß

Flyglobal
 

RON_Muc

Erfahrenes Mitglied
02.10.2012
915
91
München
Bei uns ist es nach einer Reisespesensparrunde vor einigen Jahren betrieblich üblich (d.h. per Reiskostenrichtlinie) Mahlzeiten die im Flugzeug serviert werden bei der Spesenabrechnung 'mit Abzug' zu brücksichtigen, genauso wie es beim eingenommenen Hotelfrühstück auch ist.
Und das wird bei euch auch wirklich so gemacht ?

Gegenfrage:
Reicht das Angebot eines Essens schon aus damit dieses abgezogen werden muss ?
Was ist wenn man es nicht annimmt ?

Unglaublich für was Staats-Beamte Zeit haben...
 

travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.426
329
MUC
Es geht dabei doch gar nicht um das Geld. es geht um die Haltung die der Staat gegenüber seinen Bürgern an den Tag legt - der Verpflegungsmehraufwand deckt doch an sich schon kaum die Kosten die man während einer Reise täglich für Essen und Getränke ausgibt.

Das sehe ich anders und habe die Diskussion auch laufend mit meinen Angestellten/Kollegen.

Es ist ein VerpflegungsMEHRaufwand!

Sprich Du bekommst etwas zusätzlich zu dem, was Du sonst sowieso ausgeben würdest für Deine Verpflegung (z.B. zuhause).

Zuhause hast Du den Vorteil und kannst zum Supermarkt/Discounter gehen und Dir deine Mahlzeit selbst zubereiten. Dafür kalkulierst Du von Deinem Gehalt einen gewissen Wert ein. Diesen Wert wollen wir X nennen. In X sind ehrlicherweise nicht nur die reinen Kosten für das Einkaufen der Spaghetti mit Bolognese aus dem Glas, sondern auch die Zubereitungskosten (z.B. Energie, etc.).

Papa Staat sieht nun ein, dass Du unterwegs nicht Deine eigene Küche dabei hast und kochen kannst. Ggf. hast Du auch nicht die Möglichkeit beim Discounter einzukaufen.
Daher wird Dir der MEHRaufwand auch gegönnt, damit Du nicht verhungern musst.
Den MEHRaufwand betiteln wir also mit Y.

Wenn Du jetzt als X+Y nimmst, dann hast Du einen Wert (nennen wir ihn Z), mit dem Du dich verpflegen kannst.

Die Wahrscheinlichkeit ist relativ groß, dass Y nicht für einen Restaurantbesuch reicht oder gar den Room Service.
Und je nachdem wie Du X kalkulierst, kann sogar Z nicht dafür reichen. Aber das ist dann Dein Bier, denn in Deutschland wirst Du ja wahrscheinlich auch nicht jeden Tag ins Restaurant gehen oder Dir etwas nach Hause liefern lassen.

Y soll Dich ja auch nicht bereichern, sondern Deine MEHRaufwändungen deckeln.



Ich weiß, dass jetzt gleich die Argumente kommen:

a) ich komme aber immer so spät vom Termin mit dem Kunden, dass ich keine Zeit mehr hatte einen Supermarkt aufzusuchen
b) Im Umkreis meines Hotels gibt es aber nicht das und das
c) wie soll ich, kann ich, muss ich

Auf jeder Dienstreise ist Zeit bei einem Supermarkt o.ä. vorbeizufahren und sich eine Handvoll Getränke zu kaufen, die im Zimmer stehen.
Es ist immer Zeit sich in der Mittagspause oder abends einen Ort zu suchen, der nicht das teuerste Menü anbietet und trotzdem eine gewisse Qualität hat und im Rahmen von Z bleibt.
Allein die Bequemlichkeit hindert die Leute dran.

Die Diskussion führe ich dauernd im Unternehmen. Und ich habe immer noch den besten Satz im Kopf, den mir ein Abteilungsleiter mitteilte in einem Grundsatzgespräch über Dienstreisen: "Ich mache auf jeder Dienstreise Verlust wegen der Verpflegung!"
Erst lachte ich sehr über diesen Beitrag zum Gespräch. Doch dann merkte ich, dass es der Kerl ernst meinte. Ich musste mich innerlich SEHR SEHR zurückhalten, hier nicht sofort eine Kündigung auszusprechen.
Wer so rechnet, hat es nicht verstanden und ich muss mir Sorgen machen, wie der Mensch unsere Produkte kalkuliert und verkauft.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Das sehe ich anders und habe die Diskussion auch laufend mit meinen Angestellten/Kollegen.

Es ist ein VerpflegungsMEHRaufwand!

Ja und der staatlich festgelegt Aufwand für die tägliche Verpfelgung liegt bei 3€, macht bei Dienstreisen als ein Budget von 27€ - das ist nicht üppig.
 

travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.426
329
MUC
Ja und der staatlich festgelegt Aufwand für die tägliche Verpfelgung liegt bei 3€, macht bei Dienstreisen als ein Budget von 27€ - das ist nicht üppig.

Du wirst mit 27 Euro nicht verhungern oder verdursten.

In welchem Land sind es diese 27 €?

Dann erkläre ich Dir, wie Du dort für 27 € genauso durch den Tag kommst, wie zuhause.

Voraussetzung: DU willst es!
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Du wirst mit 27 Euro nicht verhungern oder verdursten.

In welchem Land sind es diese 27 €?

Dann erkläre ich Dir, wie Du dort für 27 € genauso durch den Tag kommst, wie zuhause.

Voraussetzung: DU willst es!

Diese 27€ würden für Deutschland gelten - und natürlich verhungert man damit nicht - du machst aber den Denkfehler das jemand der auf Geschäftsreise ist seine Zeit frei einplanen kann - und dem ist eben nicht immer so.

Ausserdem kommt es auch öfter vor das man bei eben solchen Reisen nicht sonderlich frei ist was die Wahl der Restaurants oder Bars anbelangt - wie viel Gläser Bier & Wein trinkt man den üblicherweise an Hotelbars? Ich mache das immer nur mit Kollegen - auf privaten Reisen habe ich das keine fünfmal in meinem Leben getan.
 
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travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.426
329
MUC
Diese 27€ würden für Deutschland gelten - und natürlich verhungert man damit nicht - du machst aber den Denkfehler das jemand der auf Geschäftsreise ist seine Zeit frei einplanen kann - und dem ist eben nicht immer so.

Gerade in Deutschland ist es nun absolut kein Problem sich zu versorgen.

Und niemand hat von 5 Uhr morgens bis 23 Uhr nachts seine so Zeit verplant, dass er/sie es nicht schafft sich Verpflegung zu organisieren.

Ich selbst verbringe im Jahr mehr als 180 Tage auf Dienstreise und habe auch Tage an denen es nicht immer möglich ist, eine ausgedehnte Pause zu machen.
Aber keine Zeit zu finden, sich einzudecken (WENN man es will), das glaube ich nicht.

Und gerade beim Beispiel Deutschland:

- entweder ist man im Mietwagen/Dienstwagen unterwegs und hat die Flexibilität
- oder mit der Bahn und man kommt mittlerweile an jedem halbwegs größeren Bahnhof an einem Supermarkt vorbei
- oder mit dem Flugzeug und hier gibt es auch an jedem Flughafen einen Einkaufsladen oder Supermarkt
meist ist es ja die Kombination aus mehreren Reisearten

Sorry, dass sind alles nur Ausflüchte.

Und wenn mir jetzt jemand erzählt, dass er tatsächlich von 4-24 Uhr durchgängig arbeitet und keine Zeit dafür hat, dann bekommt er a) Überstunden bezahlt oder b) ist so eine Kapazität, dass sein aussertarifliches Gehalt schon entsprechend hoch ist.
In beiden Fällen sollte sich dadurch der Betrag X (siehe #108) insofern erhöhen, dass er/sie es sich leisten kann etwas teurer einzukaufen oder jemanden loszuschicken und einzukaufen oder tatsächlich ins Restaurant zu gehen. Denn das würde er/sie ja an einem normalen Tag zuhause wahrscheinlich auch so machen.

Ich habe immer den Eindruck, dass alle Welt denkt, dass eine Dienstreise/Geschäftsreise zur persönlichen Bereicherung dient. Dem ist aber nicht so.

Niemand ist gezwungen auf Dienstreise/Geschäftsreise zu gehen. Also bitte in den Relationen bleiben.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Und gerade beim Beispiel Deutschland:

- entweder ist man im Mietwagen/Dienstwagen unterwegs und hat die Flexibilität
- oder mit der Bahn und man kommt mittlerweile an jedem halbwegs größeren Bahnhof an einem Supermarkt vorbei
- oder mit dem Flugzeug und hier gibt es auch an jedem Flughafen einen Einkaufsladen oder Supermarkt
meist ist es ja die Kombination aus mehreren Reisearten

Sorry, dass sind alles nur Ausflüchte.

Und wenn mir jetzt jemand erzählt, dass er tatsächlich von 4-24 Uhr durchgängig arbeitet und keine Zeit dafür hat, dann bekommt er a) Überstunden bezahlt oder b) ist so eine Kapazität, dass sein aussertarifliches Gehalt schon entsprechend hoch ist.
In beiden Fällen sollte sich dadurch der Betrag X (siehe #108) insofern erhöhen, dass er/sie es sich leisten kann etwas teurer einzukaufen oder jemanden loszuschicken und einzukaufen oder tatsächlich ins Restaurant zu gehen. Denn das würde er/sie ja an einem normalen Tag zuhause wahrscheinlich auch so machen.

Ich habe immer den Eindruck, dass alle Welt denkt, dass eine Dienstreise/Geschäftsreise zur persönlichen Bereicherung dient. Dem ist aber nicht so.

Niemand ist gezwungen auf Dienstreise/Geschäftsreise zu gehen. Also bitte in den Relationen bleiben.

Du redest Mist, den ich kann mich zwar im Supermarkt eindecken, das hilft mir aber nicht wenn ich nicht kochen kann. Natürlich kann man sich eine Wurstsemmel schmieren - aber die Realität sieht anders aus - gerade bei Dienstreisen ergeben sich soziale Zwänge.

In der Diskussion die hier neu gestartet wurde geht es im übrigen nicht um die Höhe der Aufwendungen, sondern um die Frechheit des Staates diese zu kürzen wenn man auf einen Flug einen Imbiss angeboten bekommt.

Da reduzieren sich Freibeträge drastisch. Gerade für einen Tagestrip mit dem Flugzeug (morgens Imbiss & Abends Imbiss) bleiben dir noch 4,80€ als Mehraufwand für das Mittagessen.
 
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travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.426
329
MUC
Du redest Mist, den ich kann mich zwar im Supermarkt eindecken, das hilft mir aber nicht wenn ich nicht kochen kann. Natürlich kann man sich eine Wurstsemmel schmieren - aber die Realität sieht anders aus - gerade bei Dienstreisen ergeben sich soziale Zwänge.

Danke, dass ich MIST rede.

Wenn sich soziale Zwänge ergeben, dann sind das in meinen Augen "Geschäftsessen". Wenn Du diese bei Deinem Arbeitgeber nicht geltend machen kannst, dann hast Du leider Pech gehabt bzw. den falschen Arbeitgeber.
Dann bleibt Dir immer noch der Weg, dass Du die tatsächlich anfallenden Kosten gegen Beleg/Nachweis steuerlich geltend machst.
Das geht auch. Rede mal mit Deinem Steuerberater darüber. Oder falls Du den nicht hast, mit Deinem Finanzbeamten. Auch letzter ist auskunftspflichtig.

Und was das Thema Wurstsemmel schmieren betrifft: Das machst Du doch sonst auch zuhause morgens und abends, oder?
Und mittags gehst Du aus der eigenen Kasse (X, siehe #108) in die Kantine oder ins Restaurant oder an die Würschtelbude.


Bitte gib mir ein Beispiel, wo Dir etwas aufgezwungen wird und Du dich nicht dagegen wehren kannst.



Ich bin auch genug auf Dienstreise. Und nein, ich gehe nicht dauernd in den Supermarkt und decke mich ein. Sondern lebe auch aus Minibars und nehme das große Buffet für 49€ im Hotel ein.

Aber das mache ich nur, weil ich abwäge und mir meine Freizeit/Faulheit auch etwas wert ist.
 

LH88

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08.09.2014
15.394
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Danke, dass ich MIST rede.

Wenn sich soziale Zwänge ergeben, dann sind das in meinen Augen "Geschäftsessen". Wenn Du diese bei Deinem Arbeitgeber nicht geltend machen kannst, dann hast Du leider Pech gehabt bzw. den falschen Arbeitgeber.
Dann bleibt Dir immer noch der Weg, dass Du die tatsächlich anfallenden Kosten gegen Beleg/Nachweis steuerlich geltend machst.
Das geht auch. Rede mal mit Deinem Steuerberater darüber. Oder falls Du den nicht hast, mit Deinem Finanzbeamten. Auch letzter ist auskunftspflichtig.

Und was das Thema Wurstsemmel schmieren betrifft: Das machst Du doch sonst auch zuhause morgens und abends, oder?
Und mittags gehst Du aus der eigenen Kasse (X, siehe #108) in die Kantine oder ins Restaurant oder an die Würschtelbude.


Bitte gib mir ein Beispiel, wo Dir etwas aufgezwungen wird und Du dich nicht dagegen wehren kannst.



Ich bin auch genug auf Dienstreise. Und nein, ich gehe nicht dauernd in den Supermarkt und decke mich ein. Sondern lebe auch aus Minibars und nehme das große Buffet für 49€ im Hotel ein.

Aber das mache ich nur, weil ich abwäge und mir meine Freizeit/Faulheit auch etwas wert ist.

Genau darum geht es, es wird dir ein Imbiss aufgezwungen der deine Pauschale verringert - das ist die Frechheit.

Ich bin im übrigen glücklich darüber nicht jedes Getränk von der Steuer absetzen zu müssen - Regeln wie diese werden mein Verhalten sicher verändern.

Und wie gesagt, mit dieser neuen Regel bleiben jemanden der morgens zu Kunden fliegt und abends wieder zurück haargenau 4,80€ für die Mehraufwendungen.
 
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travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.426
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MUC
Genau darum geht es, es wird dir ein Imbiss aufgezwungen der deine Pauschale verringert - das ist die Frechheit.

Ich bin im übrigen glücklich darüber nicht jedes Getränk von der Steuer absetzen zu müssen - Regeln wie diese werden mein Verhalten sicher verändern.

Und wie gesagt, mit dieser neuen Regel bleiben jemanden der morgens zu Kunden fliegt und abends wieder zurück haargenau 4,80€ für die Mehraufwendungen.

Kann Dich verstehen!

Aber wenn ich morgens hindüse und abends zurückdüse, dann ärger ich mich weniger darüber, dass ich "nur" 4,80 € bekomme, sondern ich ärgere mich mehr darüber, dass ich mit dem Early Bird und dem Red Eye Flight es nicht schaffe, noch irgendwo ein bißchen Sport dranzuhängen, weil ich sehr müde bin oder die Uhrzeiten es nicht mehr zulassen.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Preisfrage:

Schiet auf das Knabberzeugs und nutze den vollen Betrag für Jägerschnitzel Pommes Rot / Weis

oder

Genieße das ewig haltbare Plastik Sandwich, lass dir den Spesenbetrag kürzen und verzichte auf oben genanntes Schnitzel...


Da dieses Problem auch Leute betrifft deren Problem nicht darin liegt sich mühevoll zwischen den Weinsorten in der Lounge zu entscheiden, sondern die Brötchen für ihre Familie zu erwirtschaften, machen doch schon mal den Kohl fett oder die Geldbörse blank
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.916
4.407
Preisfrage:

Schiet auf das Knabberzeugs und nutze den vollen Betrag für Jägerschnitzel Pommes Rot / Weis

oder

Genieße das ewig haltbare Plastik Sandwich, lass dir den Spesenbetrag kürzen und verzichte auf oben genanntes Schnitzel...


Da dieses Problem auch Leute betrifft deren Problem nicht darin liegt sich mühevoll zwischen den Weinsorten in der Lounge zu entscheiden, sondern die Brötchen für ihre Familie zu erwirtschaften, machen doch schon mal den Kohl fett oder die Geldbörse blank

Das Problem liegt nicht darin was Du möchtest, sondern was man Dir vorschreibt.
Fliegst Du zum Beispiel Germanwings Basic wird von der Verpflegungsmehraufwand Pauschale kein Abzug gemacht. Bucht dein Arbeitgeber jedoch Smart, weil Du zum Beispiel ein Gepäckstück mitnehmen musst, so ist es unerheblich ob du den gebotenen Snack annimmst oder ablehnst, der Abzug von der Verpflegungsmehraufwandpauschale ist zu machen. Und ob du danach Pommes rot-weiß ist oder Jägerschnitzel ist ebenfalls aus steuerlicher Sicht vollkommen unerheblich.
 
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singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
Wenn ich das hier so lese, bin ich wieder einmal sehr froh, dass ich a) keinem deutschen Spesenreglement unterliege und b) mein Chef (bei all seinen Mängeln) nicht ganz so krass tickt, wie der Kollege travelben hier.

Beispielsweise sitze ich gerade in der indischen Provinz im Hotel und hier im Restaurant gibt es nicht viele Möglichkeiten für ein Abendessen, wenn man 40% von 30€ ansetzt. Jeden Tag Suppe essen (ohne Getränk) hätte schon was. Und das 10 Tage am Stück nach jeweils ~12 Stunden im Büro. Da würde ich mich bedanken und das nächste mal mehr oder weniger freundlich darum bitten, jemand anderes hier an den Ar*** der Welt zu schicken. Leben und leben lassen...
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.874
13.258
FRA/QKL
Kann Dich verstehen!

Aber wenn ich morgens hindüse und abends zurückdüse, dann ärger ich mich weniger darüber, dass ich "nur" 4,80 € bekomme, sondern ich ärgere mich mehr darüber, dass ich mit dem Early Bird und dem Red Eye Flight es nicht schaffe, noch irgendwo ein bißchen Sport dranzuhängen, weil ich sehr müde bin oder die Uhrzeiten es nicht mehr zulassen.
Einfach über FRA fliegen, da ist Sport alleine durch den Gatewechsel inkludiert, sozusagen als Steuerwerter Vorteil. =;

Ein durchaus zusätzlicher Aspekt für unseren obersten Finanzhampel den es zu bedenken gilt neben der Reduktion des Verpflegungsmehraufwands. ;)
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.379
772
Unter TABUM und in BNJ
Wie im Artikel der FAZ auch beschrieben ist für mich der Denkfehler der Finanzbehörden im Punkt der Unterscheidlichkeit der Verpflegung.

Ein warmes Langstreckenessen anzusetzen kann man gegebenenfalls objektiv noch nachvollziehen - dies ist in der Regel der Reisedauer und vor allem (aus steuerlicher Sicht) der Tageszeit angemessen.

Wenn ich aber einer Tagestour z.B. nach England fliege, dann bekomme ich bei Hansens morgens um 07:30 Uhr einen Becher Müslijoghurt und Abends um 20:00 Uhr 2 Scheiben Weißbrot mit Belag und soll dafür dem gleichen Abzug beim Verpflegungsmehraufwand hinnehmen?

Das ist weltfremd, denn weder ist der Müslijoghurt ein dem normalen Menschen ernährungstechnisch ausreichendes Frühstück, noch sind die 2 Scheiben Weißbrot Abends ein ernährungstechnisch ausreichendes Abendessen.
 

steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
746
179
Danke, travelben, für die sehr hinreichende Argumentation.

Nun zu kingair:

Das Anwendungsschreiben des BMF hat den Charakter einer Richtlinie, es bindet also nur die Finanzverwaltung, nicht Dich oder einen Arbeitgeber als Steuerpflichtigen.

Insofern steht es Euch selbstverständlich frei, über den Weg des Rechtsbehelfs Eure Rechtsauffassung (die ich durchaus nachvollziehen kann), durchzusetzen. Es wäre nicht das erste Mal, daß Finanzgerichte entgegen der Verwaltungsauffassung / Richtlinienvorgabe urteilen (z.B. Rechtsverfolgungskosten als außergewöhnliche Belastungen).

Ein gangbarer Weg wäre z.B., die "Mahlzeit" als solche (von Qualität und Quantität) zu definieren und eben die angebotenen "Erfrischungen" der Fluggesellschaften - zumindest der Economy-Class - nicht als Mahlzeit zu definieren.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
266
Bielefeld
Also ich hätte nichts gegen die steuerfreie Erstattung der tatsächlichen Aufwendungen durch den Arbeitgeber - meinentwegen in unbegrenzter Höhe. Aber jemanden der sich den Tag über in diversen Flughafen- und Hotellounges verpflegt und zwischendurch auch noch auf Kundenkosten in der Kantine isst oder Abends beim Geschäftsessen diniert sollte meiner Meinung nach nicht noch zusätzlich ein durch den Steuerzahler subventionierten Zuschuss zum Gehalt bekommen.

Ich habe selbst schon mehrere hundert Euro auf diese Art "verdient", aber es nie verstanden wieso das so zugelassen wird. In Deutschland sehe ich meinen Mehraufwand bei vielleicht 2-5 Euro am Tag, bei Tagesreisen ist er sogar auf null.
 

Mizar

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
810
1
Wenn ich das hier so lese, bin ich wieder einmal sehr froh, dass ich a) keinem deutschen Spesenreglement unterliege und b) mein Chef (bei all seinen Mängeln) nicht ganz so krass tickt, wie der Kollege travelben hier.

Beispielsweise sitze ich gerade in der indischen Provinz im Hotel und hier im Restaurant gibt es nicht viele Möglichkeiten für ein Abendessen, wenn man 40% von 30€ ansetzt.

Scheinbar gibt's da starke Unterschiede (die ich nicht bestreiten möchte), weil ich selbst öfter in die "indische Provinz" muss, und es mir dort sehr schwerfiel mehr als €10 für mehrgängige Menüs auszugeben, während Hotels in Mumbai eher unsere Preise noch überbieten.


Da würde ich mich bedanken und das nächste mal mehr oder weniger freundlich darum bitten, jemand anderes hier an den Ar*** der Welt zu schicken. Leben und leben lassen...

Vollkomen deiner Meinung.
Ich würde meinen Job in einem Konzern mit Richtlinien wie "24€/Tag Spesen" niemals machen, wenn von mir extreme Flexibilität erwartet wird erwarte ich ebenfalls ein Mindestmaß davon.
Zum Glück ist das bei kleineren Fimen individuell vereinbar.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
266
Bielefeld
Die Firma kann dem Mitarbeiter doch zahlen was sie will - denn die möchte den dort vor Ort haben. Es geht eher darum wieso das der Steuerzahler (sprich z.B. die Krankenschwester oder Fließbandarbeiter) letztendlich bezahlen muss. Gleiches gilt für so schöne Steuergeschenke wie Nacht/Sonn/Feiertagszuschläge. Wenn der Arbeitgeber solche unbeliebte Arbeiten an seine Mitarbeiter verteilen möchte - gerne, hab ich kein Problem mit. Aber dann soll er das bitte auch selbst zahlen - sprich die jetzigen Nettobeträge soweit erhöhen, dass sie NACH Steuern+SV so hoch sind wie jetzt.