Selbstanzeige Uli Hoeneß wegen Verdacht der Steuerhinterziehung

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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
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Das mit dem "keinen Unterschied" ist zutreffender Programmsatz und erstrebenswerte Zielsetzung, wird aber in Praxis in sehr wenigen (!) Fällen verfehlt. Diese wenigen Fälle ereignen sich nach meiner Beobachtung ausschließlich im Bereich der CSU- Granden und deren engsten Freunden, zu denen UH fraglos zu zählen ist..

Liegt vielleicht an Deiner bayerischen Perspektive. Dürfte bei SPD-Granden anderswo nicht anders sein.

BTT: Die Abgrenzung ist da natürlich schwierig. Es ist ja nicht von der Hand zu weisen, daß die Sozialprognose bei UH sehr gut ist. Also wo wenn nicht bei UH will man denn den vom Gesetzgeber gesetzten Rahmen an Hafterleichterungen ausschöpfen? Sachlich sehe ich da keinen Grund zur Beanstandung.
Allenfalls kann man das zum Anlaß nehmen, die derzeit bestehenden Regelungen nochmals generell auf Sinnhaftigkeit zu überprüfen.
 

Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
1.696
87
56
Muc
Tja, typische Reaktion des Pseudo-Fachmanns feb!
Ins eigene Konzept passende Passagen "verwässern", einen andern Teil als "prozentuelle Abweichungen" oder Einzelfälle verharmlosen, und den Rest unter den Tisch fallen lassen.... Kennt man ja schon genau aus diversen Themen!

Dann mal direkt und öffentlich an Dich gefragt:
Handelt es sich bei dem unten wiederholten Aussagen Deinerseits um Fakten oder Fiktion?


- Freilich sind aber meine Angaben nicht aus der Luft gegriffen, sondern stammen aus dem Kollegenkreis oder der Presse.

-> Bevor erstmals Urlaub gewährt wird, wird der Häftling überlicherweise durch "Ausgang" erprobt. Bei dem Ausgang wird der Häftling gefesselt, später auch ungefesselt durch bewaffnete JVA- Beamte nach "draussen" begleitet.

Übrigens ist es eher albern, wenn derjenige der gerne andere diffamiert oder versucht blosszustellen meine Meinung zu seinen offensichtlichen Falschaussagen als persönlichen Anfeindungen anprangert...!?

Ich wiederhole es gerne nochmals ausdrücklich neutral und nicht als Anfeindung sondern als Tatsache:
Die in meinen Zitat genannten Aussagen Deinerseits
- sind "Totaler Quatsch"
- Die Fachleute von denen diese Wahrheiten kommen (sollen) haben von der Thematik "...Ahnung wie Du -> Nämlich keine!"
Siehe meine Begründung - "Ja klar, zuviel Krimis im TV geschaut oder? Frauenknast oder Alarm für Cobra 1 ist halt nicht das richtige Leben... "
Siehe Begründung"...wie Du offensichtliche "Falschaussagen"..." sowie "sehr kleinen Wahrheitsgehalt aufweisen!"
Reflektiere DEINE Aussagen in fast allen Aussagen die nicht in Dein Konzept passen - "Deine oberlehrerhaften Meinungen"

Aber noch viel Spaß beim "weiterspielen"....:D
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Liegt vielleicht an Deiner bayerischen Perspektive. Dürfte bei SPD-Granden anderswo nicht anders sein.

Kann man doch bedenkenlos extrapolieren, Stichwort Edathy-Affäre:

Da kämpfen Sozen auf Regierungs- und Staatsebene gegeneinander, und mindestens Einer lügt, daß sich die Balken biegen.

Aber wer bislang gehen musste, war der Bundesinneminister von der CSU, klare Merkel-Schwäche!
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Ich habe den Thread zwar nicht komplett gelesen aber eine Frage wurde bislang m.E. noch nicht diskutiert:

Was macht eigentlich ein Freigänger am Wochenende ? Wird er Freitags-Abends eingesperrt bis Montag morgen. Dann wäre der Freigänger-Status härter als gedacht.
Und gibt es im Fall Hoeneß auch eine Sondrregelung, d.h. wird ein Training der Jugendmannschaft am Samstag und Sonntag fingiert damit er da rauskann ? Quasi eine 7 Tage Arbeitswoche - wie furchtbar - Frau Nahles bitte in Aktion treten ! Oder die Jugendmannschaft muss zwangsweise die Ligaspiele der 1. Mannschaft anschauen und dabei von U.H. fachmännisch betreut werden, so kommt auch er ins Stadion. Das Problem dürfte sein, sofern die 18:00 Regel ernst genommen wird, das U.H. von der Arroganz-Arena nach Spielschluss 17:19 nicht ohne Risiko in 45 Minuten zu seinem Nachtquartier kommt - oder gibt es da Polizeischutz mit Blaulicht damit es klappt, weil U.H. neben seiner Freigänger-Häftlingswelt in dem Paralleluniversum noch schützenswerter V.I.P. ist ?
 
Zuletzt bearbeitet:
F

feb

Guest
Tja, typische Reaktion des Pseudo-Fachmanns feb!
(...)
Dann mal direkt und öffentlich an Dich gefragt:
Handelt es sich bei dem unten wiederholten Aussagen Deinerseits um Fakten oder Fiktion?
(...) -> Bevor erstmals Urlaub gewährt wird, wird der Häftling überlicherweise durch "Ausgang" erprobt. Bei dem Ausgang wird der Häftling gefesselt, später auch ungefesselt durch bewaffnete JVA- Beamte nach "draussen" begleitet.

Ängstlich zitterend steht der Delinquent feb vor dem Vorumsgerichtshovforsitzenden Mark.Dragon und beantwortet die Frage wie folgt:

feb: Hoher Rat, die von ihnen zitierte Aussage beruht auf Fakten.

Hoher Rat M.D.: Erzählen Sie hier keinen Papperlapp! Belege? Quellen??

feb: Hoher Rat, ich bitte untertänigst, die frei zugänglichen Quellen, die man bei Anfrage bei Tante Gugl erhält, zur Kenntnis zu nehmen, so zB
Ausgänge ohne Handschellen: Hafterleichterung von Klar unspektakulär
oder auch der Webseite der Bayrischen Justiz
Justizvollzug in Bayern - Portal,
aus der ich mit freundlicher Erlaubnis des Hohen Rates M.D. bitte zitieren darf:

17. Vollzugslockerungen und Urlaub
17.1 Um die Entlassung vorzubereiten, soll der Vollzug gelockert werden.
17.1.1 Der Vollzug kann namentlich durch folgende Maßnahmen gelockert werden:
Außenbeschäftigung:
Regelmäßige Beschäftigung außerhalb der Anstalt unter Aufsicht eines Vollzugsbediensteten.
Freigang:
Regelmäßige Beschäftigung außerhalb der Anstalt ohne Aufsicht eines Vollzugsbediensteten.
Ausführung:
Verlassen der Anstalt für eine bestimmte Tageszeit unter Aufsicht eines Vollzugsbediensteten.
Ausgang:
Verlassen der Anstalt für eine bestimmte Tageszeit ohne Aufsicht eines Vollzugsbediensteten.
17.1.2
Diese Lockerungen dürfen nur mit Zustimmung des Gefangenen angeordnet werden, wenn nicht zu befürchten ist, dass der Gefangene sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Lockerungen des Vollzuges zu Straftaten missbrauchen werde. Eine Ausführung ist auch ohne Zustimmung des Gefangenen zulässig.
Außenbeschäftigung, Freigang und Ausgang sind nur zulässig, wenn der Gefangene für diese Maßnahme geeignet ist, insbesondere ein Missbrauch nicht zu befürchten ist.(......)
 

Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
1.696
87
56
Muc
Ängstlich zitterend steht der Delinquent feb vor dem Vorumsgerichtshovforsitzenden Mark.Dragon und beantwortet die Frage wie folgt:

feb: Hoher Rat, die von ihnen zitierte Aussage beruht auf Fakten.

Hoher Rat M.D.: Erzählen Sie hier keinen Papperlapp! Belege? Quellen??

feb: Hoher Rat, ich bitte untertänigst, die frei zugänglichen Quellen, die man bei Anfrage bei Tante Gugl erhält, zur Kenntnis zu nehmen, so zB
Ausgänge ohne Handschellen: Hafterleichterung von Klar unspektakulär
oder auch der Webseite der Bayrischen Justiz
Justizvollzug in Bayern - Portal,
aus der ich mit freundlicher Erlaubnis des Hohen Rates M.D. bitte zitieren darf:

17. Vollzugslockerungen und Urlaub
17.1 Um die Entlassung vorzubereiten, soll der Vollzug gelockert werden.
17.1.1 Der Vollzug kann namentlich durch folgende Maßnahmen gelockert werden:
Außenbeschäftigung:
Regelmäßige Beschäftigung außerhalb der Anstalt unter Aufsicht eines Vollzugsbediensteten.
Freigang:
Regelmäßige Beschäftigung außerhalb der Anstalt ohne Aufsicht eines Vollzugsbediensteten.
Ausführung:
Verlassen der Anstalt für eine bestimmte Tageszeit unter Aufsicht eines Vollzugsbediensteten.
Ausgang:
Verlassen der Anstalt für eine bestimmte Tageszeit ohne Aufsicht eines Vollzugsbediensteten.
17.1.2
Diese Lockerungen dürfen nur mit Zustimmung des Gefangenen angeordnet werden, wenn nicht zu befürchten ist, dass der Gefangene sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Lockerungen des Vollzuges zu Straftaten missbrauchen werde. Eine Ausführung ist auch ohne Zustimmung des Gefangenen zulässig.
Außenbeschäftigung, Freigang und Ausgang sind nur zulässig, wenn der Gefangene für diese Maßnahme geeignet ist, insbesondere ein Missbrauch nicht zu befürchten ist.(......)

Plädoyer:

Wie mir scheint ist der Delinquent leider weiterhin uneinsichtig und nicht fähig sein Fehlverhalten einzusehen. Daher fiel bei der Strafzumessung auch ins Gewicht das er bis zum Schluß der Beweisaufnahme geleugnet hat und versuchte durch Ausflüchte seine Schuld zu relativieren!
Er hat daher keinerlei Unrechtseinsicht gezeigt und muss daher leider wohl als unbelehrbar gelten...

Gerade da er ja von sich selbst angibt, ein juristisches Studium absolviert zu haben ist sein Verhalten und seine bisher getroffenen Aussagen in einem besonderen Verhältniss zu sehen!

Die Strafe konnte daher folgerichtig nur ein Verlust der Glaubwürdigkeit sein!

Thema erledigt! :idea:
 
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NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
6
Duisburg
Plädoyer:

Wie mir scheint ist der Delinquent leider weiterhin uneinsichtig und nicht fähig sein Fehlverhalten einzusehen. Daher fiel bei der Strafzumessung auch ins Gewicht das er bis zum Schluß der Beweisaufnahme geleugnet hat und versuchte durch Ausflüchte seine Schuld zu relativieren!
Er hat daher keinerlei Unrechtseinsicht gezeigt und muss daher leider wohl als unbelehrbar gelten...

Gerade da er ja von sich selbst angibt, ein juristisches Studium absolviert zu haben ist sein Verhalten und seine bisher getroffenen Aussagen in einem besonderen Verhältniss zu sehen!

Die Strafe konnte daher folgerichtig nur ein Verlust der Glaubwürdigkeit sein!

Thema erledigt! :idea:

So sieht die Welt aber wohl tatsächlich aus, wenn man intellektuell im provinziellen Hinterzimmer sozialisiert ist... ;)
 
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MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.073
10.763
Dahoam
Das Problem dürfte sein, sofern die 18:00 Regel ernst genommen wird, das U.H. von der Arroganz-Arena nach Spielschluss 17:19 nicht ohne Risiko in 45 Minuten zu seinem Nachtquartier kommt - oder gibt es da Polizeischutz mit Blaulicht damit es klappt, weil U.H. neben seiner Freigänger-Häftlingswelt in dem Paralleluniversum noch schützenswerter V.I.P. ist ?

Er muss einfach in der Arroganz-Arena warten bis sie ihn abholen und mit Blaulicht in den Knast zurückbringen. War halt dann der letzte Ausflug für längere Zeit :D
 
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Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
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Muc
Ich habe den Thread zwar nicht komplett gelesen aber eine Frage wurde bislang m.E. noch nicht diskutiert:

Was macht eigentlich ein Freigänger am Wochenende ?
Wird er Freitags-Abends eingesperrt bis Montag morgen.

Da ich davon ausgehe das diese Nachfrage eventuell ernstgemeint ist hier gerne die Antworten:

Grundsätzlich wird auch ein Freigänger Nachts (dh. nach seiner Arbeit draussen) unter Verschluss genommen und sofern er nicht an WE arbeitet muss er natürlich die freie Zeit auch im Vollzug verbringen (Ausnahme wäre er hat z.B. Urlaub oder Ausgang)
Auch muss er einen sogenannten Haftkostenbeitrag (sozusagen Miete, Nebenkosten, Verpflegung usw.) von seinem Verdienst an die Justizverwaltung abgeben.

Gruss aus München
Markus

Hinweis: Diese Angaben sind nicht auf "Hörensagen" von Dritten abgeleitet oder aus der Presse entnommen, sondern beruhen auf Erfahrungen welche aufgrund meines täglichen Umgang mit dieser Thematik fundiert sind!
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Da ich davon ausgehe das diese Nachfrage eventuell ernstgemeint ist hier gerne die Antworten:

Grundsätzlich wird auch ein Freigänger Nachts (dh. nach seiner Arbeit draussen) unter Verschluss genommen und sofern er nicht an WE arbeitet muss er natürlich die freie Zeit auch im Vollzug verbringen (Ausnahme wäre er hat z.B. Urlaub oder Ausgang)
Auch muss er einen sogenannten Haftkostenbeitrag (sozusagen Miete, Nebenkosten, Verpflegung usw.) von seinem Verdienst an die Justizverwaltung abgeben.

Vielen Dank Markus für die Antwort, die Frage war durchaus ernst gemeint und die Antwort ist durchaus erhellend. Da sieht man mal wieder was für ein Schwachsinn in den Medien steht, ich glaube keiner hat diesen Punkt bislang aufgegriffen, das er am Wochenende prinzipiell in Haft bleibt. Also so das Freilos ist der Freigang dann auch nicht. Es sei denn, den Spezies fällt noch die von mir skizzierte "Sonderlösung" ein - wir werden ja sehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
1.696
87
56
Muc
Da sieht man mal wieder was für ein Schwachsinn in den Medien steht, ich glaube keiner hat diesen Punkt bislang aufgegriffen, das er am Wochenende prinzipiell in Haft bleibt. Also so das Freilos ist der Freigang dann auch nicht.


Freut mich das ich mit dieser Thematik weiterhelfen konnte!

Anstatt mit Mutmassungen/Vermutungen von Presse oder Wiki zu begnügen kann man sich gerne auch gleich beim ORGINAL informieren... http://www.justiz.bayern.de/media/baystvollzg.pdf

Interessant sind hier wohl (wie schon von mir früher angesprochen) die § 11, § 13 und § 15 StVollzG!

Jeder der lesen und verstehen kann wird wohl auch feststellen das eigendlich alles gemäss den gesetzlichen Vorgaben abgelaufen ist -> Auch wenn das der eine oder andere scheinbar nicht akzeptieren kann oder will?
Aber die Stammtischparolen + das dortige Geschwätz waren ja auch schon immer ein Problem auch bei anderen Themen! ;)

Schönen Abend noch!
Markus

P.S. Die aktuelle Version vom 30.08.2014 ist grundsätzlich mit dem obigen Link übereinstimmend...
 
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OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
1
Bevor erstmals Urlaub gewährt wird, wird der Häftling überlicherweise durch "Ausgang" erprobt. Bei dem Ausgang wird der Häftling gefesselt, später auch ungefesselt durch bewaffnete JVA- Beamte nach "draussen" begleitet.

Falsch, wenn ein JVA Beamter dabei ist, ist es kein Ausgang, sondern eine Ausführung (§ 11 StVollzG bzw. LandesStVollzG). Fesselung gibt es normalerweise auch bei Ausführungen nicht (außer in Fernsehkrimis), weil Fesselung eine besondere Sicherungsmaßnahme ist, die v.a. Fluchtgefahr voraussetzt. In einem solche Fall würde man schon keine Lockerungen erproben, da diese das Fehlen von Fluchtgefahr gerade voraussetzen. Anders kann es v.a. bei Langstraflern sein, bei denen sonst die Entlassung nicht vorbereitet werden könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
F

feb

Guest
Falsch, wenn ein JVA Beamter dabei ist, ist es kein Ausgang, sondern eine Ausführung (§ 11 StVollzG bzw. LandesStVollzG).

Völlig richtig. Ich erlaube mir manchmal die Ungenauigkeiten der Laiensprache:D.

Fesselung gibt es normalerweise auch bei Ausführungen nicht (außer in Fernsehkrimis), weil Fesselung eine besondere Sicherungsmaßnahme ist, die v.a. Fluchtgefahr voraussetzt. In einem solche Fall würde man schon keine Lockerungen erproben, da diese das Fehlen von Fluchtgefahr gerade voraussetzen.

Das ist schon richtig. In der JVA Straubing werden die schweren Jungs bei der ersten Ausführung gleichwohl im Normalfall gefesselt.

Anders kann es v.a. bei Langstraflern sein, bei denen sonst die Entlassung nicht vorbereitet werden könnte.

Exakt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Man muss aber dazu sagen: Die Strafhöhe lag offenkundig in der erheblichen Vorstrafe begründet.

Na ja die Vorstrafe hatte nichts mit Steuern zu tun, die Steuerschuld lag bei unter 1 Millionen - und somit nur ein Bruchteil der Steuerschulden die UH hatte.

Ich finde UH ist einfach mal verflucht gut weggekommen.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Darüber hinaus soll er über Firmen in der Schweiz Geld am deutschen Fiskus vorbeigeschmuggelt haben.

Das kann alles mögliche sein, was sich so harmlos in einem Nebensatz versteckt. Solange man hier nichts näheres weiß, sollte man sich mit Einschätzungen, ob das jetzt im Vergleich zu UH viel oder wenig ist, lieber zurückhalten.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.018
16.304
Soso, um 30 Asylbewerber hat er sich also Stunden lang gekuemmert.

Mit 28,5 Millionen Euro kann man uebrigens gut 2.000 Asylbewerber ein Jahr lang betreuen.