Selbstanzeige Uli Hoeneß wegen Verdacht der Steuerhinterziehung

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feb

Guest
Das ist in der Tat der Teil der Geschichte, der strafrechtlich nicht mehr untersucht werden konnte, den ich aber am interessantesten und bedenklichsten finde - eigentlich schlimmer als das ganze Steuergedöns. Aber das wird wohl nie aufgearbeitet werden.

Nun, richtig, ein Gericht verfolgt die angeklagte Tat. Ja, und wenn die Staatsanwaltschaft München I sich nicht für die fragwürdige Herkunft der Spielgelder interessiert, dann wird halt dies nicht aufgeklärt und nicht angeklagt. Honi soit qui mal y pense.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Das ist sicherlich ein Punkt, der am meisten für den FCB selbst interessant ist und intern sicher auch hinreichend besprochen wurde. Eine wohlbegründete These wäre, dass womöglich auch noch andere beim FCB "Spielgeld" erhalten haben.

Warum auch nicht? In einem Business, in dem jeder Durchschnittskicker besser bezahlt wird als Staatschefs ist es nur konsequent, dass auch Nichtsportler etwas vom großem Kuchen abbekommen.

Vor allem in einem Business in dem die Topvereine im Ausland gerne mal Handgelder an begehrte Spieler vergeben - die in keiner Buchhaltung auftauchen.
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
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6
Duisburg
Vor allem in einem Business in dem die Topvereine im Ausland gerne mal Handgelder an begehrte Spieler vergeben - die in keiner Buchhaltung auftauchen.

Ob wohl seinerzeit Kalli die brasilianischen Talente tatsächlich mit dem kolportierten Blumenstrauß an die Frau Mama in die Weltstadt Leverkusen locken konnte?

Wie kommen eigentlich deutsche Großunternehmen trotz politisch korrekter Compliancevorschriften in Afrika oder im Nahen Osten an ihre Aufträge?
 
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Huey

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06.04.2009
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Frage: Wie füllen diese Unternehmen eigentlich die schwarzen Kassen? 20 Mio sind viele schwarz verkaufte Fussbälle oder dumm dreist bestohlene Anteilseigner.
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-1
Erst mal den Funktionären eine Armbanduhr (teuer!) in die Wundertüte packen - dann klappt's auch mit den Aufträgen... ;)

Juhu, die Wundertüten Saison beginnt ja gerade wieder.

Roter Teppich 5min. GALA 2min. Ausgabe der Tüte 1min.
Das machte 8min für 500,00 € Wareninhalt.
Sieht nur immer blöd aus, wenn man schon vor der eigentlichen Gala seine Abschiedstüte abgreift und wieder verschwindet. =;
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
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Monatelang bemühte sich der Strafrechtsexperte Walter Grasnick um eine Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsgründe im Fall Hoeneß - eine vergebliche Mühe, wie es schien. Aber siehe da: Auf einmal werden sie publiziert.

Walter Grasnick, der fünfundzwanzig Jahre lang im Justizdienst war, zuletzt als Oberstaatsanwalt, und als Honorarprofessor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Marburg lehrt, wertet den Vorgang anders: Man kenne, sagte er, „den traurigen Fall des erweiterten Suizids“. Den begehe „zum Beispiel ein Mann, der nach einem mit seiner Geliebten gemeinsam gefassten Plan zunächst diese und danach sich selbst umbringt“. Jetzt, so Grasnick, gebe es „auch den erweiterten Deal. Zur Erinnerung: Das Strafurteil gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung basierte auf einer konkludenten Absprache zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Sie reicht aber viel weiter als bislang angenommen. Denn die Absprache erfasst auch – und das ist nun für das Ansehen der Münchner Justiz tödlich – die Modalitäten der bisher verweigerten Bekanntgabe der schriftlichen Urteilsgründe.“


Krass.

Vielleicht sollte man sich, wie boardie feb auch, "freundliche Hunde" anschaffen und zum Selbstverteidigungsmodus übergehen.

Bananenrepublik Deutschland.
 
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feb

Guest
Monatelang bemühte sich der Strafrechtsexperte Walter Grasnick um eine Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsgründe im Fall Hoeneß - eine vergebliche Mühe, wie es schien. Aber siehe da: Auf einmal werden sie publiziert. (...)

Krass.

Wohl wahr. Hier noch der Link:Der Fall Hoeneß: Sesam öffnet sich

Vielleicht sollte man sich, wie boardie feb auch, "freundliche Hunde" anschaffen und zum Selbstverteidigungsmodus übergehen. Bananenrepublik Deutschland.

Hmmm. Was sollen Wauwaus gegen den jahrzehntelangen Filz aus CSU, Amigos und Justiz konkret ausrichten?
 

Vollzeiturlauber

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27.11.2012
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Nord Europa
HA 31.12.2014

Uli Hoeneß erhält zum Jahreswechsel erneut Hafturlaub

Deutschlands prominentester Gefängnis-Insasse soll bald Freigänger werden.
Uli Hoeneß könnte während der gemeinnützigen Arbeit beim FC Bayern sogar in einer Münchner Zelle schlafen.

HA 31.12.2014

Ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums in München bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass der 62-Jährige seit Mittwochvormittag nicht mehr im Gefängnis in Landsberg am Lech sei. "Herr Hoeneß hat die JVA verlassen", sagte er. Weitere Angaben, etwa zur Länge des Urlaubs, machte der Sprecher nicht.

1. Dann waren das jetzt 6 Monate (28/6= Für fünf Millionen gibt es einen Monat)

2. Wieso kann man gemeinnützige Arbeit in der eigenen "Firma" machen?
 

Mark.Dragon

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25.04.2009
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Gut gebrüllt Löwe! Knast ist eben doch wie im Hotel....
Jeder kann ja da machen was er will -> Vor allem dieser Hoeneß!

Jedoch nur mal nebenher die Frage warum er denn NICHT über Weihnachten Urlaub haben dürfte? Gesetzlich ja grundsätzlich für jeden Inhaftierten vorgesehen und nachdem ja so gewollt -> warum nicht auch für Ihn? :confused:

Vollzugslockerung – Wikipedia

Urlaub bedeutet dass der Gefangene gemäß § 13 und § 15 StVollzG die Anstalt für einen oder mehrere Tage über Nacht verlassen darf („Urlaub aus der Haft“, „Urlaub“)!

Hafturlaub - § 13 StVollzG

Pro Vollstreckungsjahr erhalten Strafgefangene bis zu 21 Kalendertage Urlaub aus der Haft. Dabei darf der Urlaub in der Regel nicht ins folgende Vollstreckungsjahr übernommen werden. Gefangene, die in Haft regelmäßig gearbeitet haben, können auf Antrag zusätzlich einen weiteren Urlaubstag für jeweils zwei Monate Arbeit bekommen (vgl. § 43 StVollzG). Der Tag des Urlaubsbeginns wird nach § 187 BGB nicht zum Urlaub gezählt, der Tag des Urlaubsendes dagegen schon.

Zur Gewährung von Urlaub müssen dieselben Voraussetzungen wie bei Vollzugslockerungen erfüllt sein: Zustimmung des Gefangenen, weder Flucht- noch Mißbrauchsgefahr. Wer zu lebenslänglich verurteilt wurde, bekommt frühestens nach 10 Jahren Urlaub.


Und nachdem er ja nicht lebenslänglich bekommen hatte muss er ja auch keine 10 jährige Mindestwartezeit einhalten....

Und für meine "speziellen Freunde" (die ja gerne auch mal an der Quellenauswahl rumnörgeln) hier eine unvoreingenommene Quelle - sozusagend von Knackis für Knackis: https://www.knast.net/article.html?id=746

Ein gutes Neues Jahr aus München!
Markus
 
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feb

Guest
(...) Jedoch nur mal nebenher die Frage warum er denn NICHT über Weihnachten Urlaub haben dürfte? Gesetzlich ja grundsätzlich für jeden Inhaftierten vorgesehen und nachdem ja so gewollt -> warum nicht auch für Ihn? :confused:
Vollzugslockerung – Wikipedia

Soso. Glaubst du ernstlich, dass der Otto Normalstraftäter bislang so entgegenkommend resozialisiert wurde wie nunmehr UH???

Ich zitiere aus der Wikipediaquelle:Vollzugslockerungen erhalten nur dafür besonders geeignete Gefangene..... Will sagen: Ein früher und wiederholter Hafturlaub ist für Otto Normalstraftäter bislang nicht drin, da er eben nicht "besonders geeignet" ist.

Aber die Sache hat schon ein Gutes, wie auch seinerzeit die sehr überraschende Bewährungsstrafe für Otto Wiesheu. Das LG München I hatte seine bis dahin geltende eherne Rechtssprechung, dass eine Trunkenheitsfahrt zur vollstreckbaren Freiheitsstrafe führt, für OW aufgegeben. Die nächsten zwei Jahre haben dann auch andere Verkehrsstraftäter von dieser Rechtssprechung profitiert, bis das LG München I wieder zur alten Regel kalt lächelnd zurückkehrte.

So bin ich mir auch sicher, dass viele Inhaftierte nunmehr (früher völlig aussichtslose, nunmehr eventuell ausssichtsreiche) Urlaubsanträge stellen werden. Vor dem Recht sind schließlich alle gleich!=;
 
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Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
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Will sagen: Ein früher und wiederholter Hafturlaub ist für Otto Normalstraftäter bislang nicht drin, da er eben nicht "besonders geeignet" ist.

Was DU nicht sagst! Fundiertes Wissen oder einfach Annahme bzw. Vermutung deinerseits?
Tja, da trennt sich halt wieder die Theorie aus dem Internet und berufliche Praxis... :p

Und da DU ja kein Strafverteidiger bist wirst Du wohl auch kaum überhaupt einen "Otto Normalstraftäter" kennen?!
Oder berufst Du Dich jetzt wieder auf Deine angeblichen "einschlägigen Erfahrungen" vor 30 Jahren als Du ja nach eigenen Aussagen regelmäßig in diversen JVA´s verkehrt bist?

Ich jedoch "kenne" wirklich einige persönlich und daher habe ich wohl schon viele dieser - Deiner Aussage nach nicht vorhandenen - Gruppe von "besonders geeigneten" Gefangenen getroffen!

Lange Rede, kurzer Sinn: Vom 24.12.14 - 26.12.14 waren z.B. nur in der JVA München deutlich mehr als nur einige Gefangene "besonders geeignet" um die Zeit "draussen" zu verbringen...

Sicherheitshalber jedoch schon im Vorfeld der kurze Hinweis das die JVA München hauptsächlich Untersuchungshaft vollzieht und daher verständlicherweise die meisten "Gäste" nicht unter die § 11, § 13 und § 15 StVollzG fallen...

Weitere professionelle Erklärungen aus der Sicht eines Juristen kann sicher das werte Mitglied feb beisteuern! :rolleyes:

Schönen Tag noch!
Markus