Selbstanzeige Uli Hoeneß wegen Verdacht der Steuerhinterziehung

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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
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4 jahre für ein paar nakedei filmchen und eine waffensammlung??? noch dazu nach berücksichtigung strafmildernder umstände durch die "überschießende" geständigkeit. eigentlich unglaublich, dass man wegen einer derartigen bagatelle so lange einsitzen muss. ich frage mich auch wo eigentlich der konkrete schaden ist, er hat die videos ja nicht veröffentlicht und sich gerade mal dabei im eigenen keller einen runtergeholt... verstehe ich nicht warum der so lange sitzt und die staatsanwältin sogar 6 jahre gefordert hat, das ist ja mehr als die mindeststrafen für totschlag und geselnahme :eek:

also für mich als strafrechts-laie wäre in so einem fall vom gefühl eher eine geld- + hohe bewährungsstrafe + zwangstherapie das richtige. wieder einer der fälle wo ich den zusammenhang zwischen recht und gerechtigkeit nicht erkenne...
 

nice

Erfahrenes Mitglied
08.05.2009
882
11
4 jahre für ein paar nakedei filmchen und eine waffensammlung??? noch dazu nach berücksichtigung strafmildernder umstände durch die "überschießende" geständigkeit. eigentlich unglaublich, dass man wegen einer derartigen bagatelle so lange einsitzen muss. ich frage mich auch wo eigentlich der konkrete schaden ist, er hat die videos ja nicht veröffentlicht und sich gerade mal dabei im eigenen keller einen runtergeholt... verstehe ich nicht warum der so lange sitzt und die staatsanwältin sogar 6 jahre gefordert hat, das ist ja mehr als die mindeststrafen für totschlag und geselnahme :eek:

also für mich als strafrechts-laie wäre in so einem fall vom gefühl eher eine geld- + hohe bewährungsstrafe + zwangstherapie das richtige. wieder einer der fälle wo ich den zusammenhang zwischen recht und gerechtigkeit nicht erkenne...


Wirklich unglaublich, was Du hier schreibst und als Bagatelle hinstellst, schäm Dich!!
 

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
4 jahre für ein paar nakedei filmchen und eine waffensammlung??? noch dazu nach berücksichtigung strafmildernder umstände durch die "überschießende" geständigkeit. eigentlich unglaublich, dass man wegen einer derartigen bagatelle so lange einsitzen muss. ich frage mich auch wo eigentlich der konkrete schaden ist, er hat die videos ja nicht veröffentlicht und sich gerade mal dabei im eigenen keller einen runtergeholt... verstehe ich nicht warum der so lange sitzt und die staatsanwältin sogar 6 jahre gefordert hat, das ist ja mehr als die mindeststrafen für totschlag und geselnahme :eek:

also für mich als strafrechts-laie wäre in so einem fall vom gefühl eher eine geld- + hohe bewährungsstrafe + zwangstherapie das richtige. wieder einer der fälle wo ich den zusammenhang zwischen recht und gerechtigkeit nicht erkenne...

Unfaßbar, was Du da schreibst. :mad:

Keine Frau, die sich als Patientin vertrauensvoll in die Hände (und das eben wortwörtlich :rolleyes:) eines Gynäkologen begibt, möchte das dokumentiert wissen und als :censored:-Vorlage mißbraucht werden.


Ja, das ist entsprechend schon Mißbrauch - ich bin mir sicher, es im Nachhinein zu erfahren, daß man Opfer eines solchen Perverslings wurde, kann soviel Ekel und Erschütterung hervorrufen, daß es einem Trauma gleichkommt-
natürlich ist diesen Frauen ein "Schaden" entstanden, sie mußten erleben, daß es mit der Integrität und Berufsehre und dem Vertrauensvorschuß in ihren Arzt nicht weit her war.

Für mich persönlich kommen daher auch nur Gynäkologinnen in Frage- ohne den "normalen" Gynäkologen etwas anderes als Fachinteresse unterstellen zu wollen- es ist einfach Selbstschutz.

Übrigens hatten selbst alle Ärztinnen, die ich je kennengelernt habe, immer eine Assistentin dabei, wenn es um die Untersuchung ging-
auch das dient sicher ihrer eigenen Absicherung...
Es ist nun mal ein sehr intimes und damit persönliches Prozedere...



In der Thematik des Strafmaßes und den Relationen zu anderen Verbrechen stimme ich Dir sogar zu, würde aber eher für höhere Strafen dort plädieren-
aber Dein vorheriges Geschreibsel macht wenig Lust, das dann konstruktiv zu diskutieren. :mad:
 

OliverLHFan

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
1.314
61
NUE (fast)
Schön, dass Deine Ärztin ihre eigene Assistentin dabei hat, sollte der Patient aber auch dürfen.

Mein Sohn musste nachts ins KH wegen Platzwunde. Zur Behandlung durfte nur ein Elternteil mit, weil angeblich nicht so viel Platz war. Ein befreundeter Arzt sagte mir dann, dass dies nur eine Ausrede war, denn man hat sicherheitshalber keinen Zeugen dabei, falls mal was schief läuft ...

Oliver
 

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Schön, dass Deine Ärztin ihre eigene Assistentin dabei hat, sollte der Patient aber auch dürfen.

Mein Sohn musste nachts ins KH wegen Platzwunde. Zur Behandlung durfte nur ein Elternteil mit, weil angeblich nicht so viel Platz war. Ein befreundeter Arzt sagte mir dann, dass dies nur eine Ausrede war, denn man hat sicherheitshalber keinen Zeugen dabei, falls mal was schief läuft ...

Oliver

Wir sind nun zwar komplett OT ;),
aber wenn ein Elternteil mit hinein durfte, dann hat das Kind doch den - notwendigen und damit richtigen - seelischen Beistand.
Warum sollte es also eine Ausrede gewesen sein, so bekommt das Elternteil doch alles mit- und ist notfalls auch Zeuge...?
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Liebe nice, liebe Weltenbummlerin,

Irgendwie war mir ja beim Schreiben schon klar, dass jetzt sicher jemand mit selektiver Wahrnehmung daherkommt und mich mit der Moralkeule prügelt. Wenn ich von einer Bagatelle schreibe bitte ich auch den Zusamenhang mit meinem kompletten Posting zu sehen. Ich habe den Fall mit Geiselnahme und Totschlag verglichen und dagegen ist die Aktion eben eine Bagatelle. Natürlich wird es immer zart beseitete Menschen geben die bei so etwas ekel empfinden und ein "Trauma" (!?) erleiden aber womöglich viele auch nicht. Wenn mich meine Urulogin filmen würde und sich dann daheim damit beim Masturbieren aufgeilt wäre mir das so etwas von schnurz egal wie es weniger wohl kaum geht. Ich wäre eher geneigt diese Person zu bemitleiden als nach Strafe zu rufen... Und kommt mir jetzt bitte nicht mit dem Geschlechtsunterschied, wir leben im Jahr 2014 und ich schäme mich auch nicht meine Meinung kundzutun, vor allem deshalb nicht weil ich ja nicht will das als vergleichsweise "Bagatelle" nicht bestraft werden soll, sondern ich eine andere Art der Strafe als wesentlich sinnvoller finde, nämlich die Abschreckung mit einer Bewährungsstrafe, Geldstrafe und Therapie damit diesem kranken Menschen geholfen wird, von einem Berufsverbot habe ich gar nicht geschrieben weil das ohnehin selbstverständlich ist. Für mich fällt die Storry in die Kategorie Stalking, aber echtes Stalking ist für die Betroffenen nämlich wesentlich dramatischer als wenn ein Frauenarzt ein Video für den heimlichen Privatgebrauch macht. Und wie lange geht man für Stalking in den Knast? Da übrigens wäre ich für härtere Strafen...

Vielleicht seht ihr das mal von dieser Seite, ohne gleich das versammelte Gewissen der Menschheit auspacken zu müssen. :rolleyes:
 
F

feb

Guest
(...)Irgendwie war mir ja beim Schreiben schon klar, dass jetzt sicher jemand mit selektiver Wahrnehmung daherkommt und mich mit der Moralkeule prügelt.

Das Urteil fand in Fachkreisen und in der Tagespresse ja durchaus Beachtung - und keine Kritik. Das Urteil scheint auch rechtskräftig zu sein, also keine Anfechtung durch den Verurteilten und dessen Verteidigung. Ich habe den Eindruck, dass du mit deiner Meinung ziemlich alleine dastehst. Soweit zur selektiven Wahrnehmung...
 
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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Das Urteil fand in Fachkreisen und in der Tagespresse ja durchaus Beachtung - und keine Kritik. Das Urteil scheint auch rechtskräftig zu sein, also keine Anfechtung durch den Verurteilten und dessen Verteidigung. Ich habe den Eindruck, dass du mit deiner Meinung ziemlich alleine dastehst. Soweit zur selektiven Wahrnehmung...
die tagespresse als indikator? gratuliere!

ich suche ja auch keine "verbündeten" mir ist das urteil ja im prinzip egal, nur verstehe ich es in relation mit meiner auffassung für gerechtigkeit nicht. ich nehme nicht selektiv war, ich habe eine meinung und ich kenne sehr wohl die argumente jener die megastrafen für seelische verbrechen fordern. für mich ist eben ein faktor wie hoch der schaden ist. und einem totschläger wird auch primär nur dieses delikt vorgeworfen und nicht dass eventuell der ehepartner und kinder des ermordeten lebenslang traumatisiert sind, dagegen sind die ausgelösten traumata des gyno-spanners nicht wirklich greifbar, sorry

wenn die mindeststrafe für vergewaltigung bei 2 jahren (in schweren fällen bei 3) liegt, und auch geiselnahme oder totschlag mit weniger als die 4 jahre bestraft werden können als dieser spanner bekommen hat frage ich mich nach der verhältnismäßigkeit.

ehrlich gesagt finde ich es auch nach nochmaligen darüber nachdenken nicht verhältnismäßig. das eigentliche "verbrechen" liegt ja darin, dass er seinen beruf ausgenützt hat um an das material zu kommen. dass er sich daran aufgegeilt hat ist ja grundsätzlich nicht strafbar, zumindest kenne ich kein gesetz dass das verbieten würde. hätte sich dr. k keine videos gemacht sondern sich mit phantasien von seinen patientinen einen gehobelt wäre es in meinen augen nicht weniger pervers, allerdings ginge er dafür keine sekunde in den knast. nichtmal wenn er ein buch darüber schreibt und sich die patientinen selbst darin wiedererkennen würden. nochmal, ich erkenne da keinen unterschied in der handlung, ist beides krank.

frage in die runde die mich jetzt auffordern mich zu schämen, welche strafen würdet ihr verhängen?

für einen spanner, der videos von nakten menschen für den eigengebrauch macht...
für einen vergewaltiger (einmalig und ohne körperliche verletzung des opfers)...
für einen totschläger unter alkoholeinfluss...
uli h, der die allemeinheit um millionen betrogen hat

also die drei letzteren gehen oft unter 4 jahren aus, was wäre gerecht? im konkreten fall weiß ich aber nicht wieviel dr. k jetzt konkret wegen den videos bekommen hat und wieviel wegen der waffensammlung, wäre interessant zu wissen ob da aufsummiert wurde.
 
F

feb

Guest
die tagespresse als indikator? gratuliere!

Ich sagte Fachkreisen und Tagespresse, wobei ich sicher nicht die BLÖD meinte...und die Tatsache, dass das Urteil wohl nicht angefochten wurde.

(....)ehrlich gesagt finde ich es auch nach nochmaligen darüber nachdenken nicht verhältnismäßig. das eigentliche "verbrechen" liegt ja darin, dass er seinen beruf ausgenützt hat um an das material zu kommen. dass er sich daran aufgegeilt hat ist ja grundsätzlich nicht strafbar, zumindest kenne ich kein gesetz dass das verbieten würde. (...)


Oh doch. Wir kennen das Urteil und die Strafzumessungserwägungen des Gerichts nicht, aber ich bin mir 110%ig sicher, dass gerade das herausragend schäbige Ausnutzen des Arzt- Patientenverhältnisses ganz besonders "gewichtet" wurde.

Auch darfst du nicht ausblenden, dass der Knabe nicht eine niedliche "Waffensammlung" hatte, sondern in herausragendem Umfang rd. 700 Waffen zT unter Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (Strafrahmen glaublich bis fünf Jahre) hatte. Ich wüßte nicht, ab wann der Strafrahmen ausgeschöpft werden soll, villeicht erst ab 10.000 Waffen;)?
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Vielleicht ist die Art der Waffen doch wichtiger als ihre Anzahl bei der Strafbemessung? Eine illegale Pistole ist vielleicht doch etwas anderes als im Keller gebunkerte Boden-Luft-Raketen. Nur so generell... :censored:
 
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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Auch darfst du nicht ausblenden, dass der Knabe nicht eine niedliche "Waffensammlung" hatte, sondern in herausragendem Umfang rd. 700 Waffen zT unter Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (Strafrahmen glaublich bis fünf Jahre) hatte. Ich wüßte nicht, ab wann der Strafrahmen ausgeschöpft werden soll, villeicht erst ab 10.000 Waffen;)?
das schrieb ich auch, das war sicher ein wesentlicher mitgrund, dass der so lange sitzt. denn nur für die spannerei wären 4 jahre wirklich extrem viel... allerdings wird er auch keine nuklearbomben im keller gehabt haben... ;) es wäre wirklich in diesem fall interessant das urteil zu kennen...
 

OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
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1
wenn die mindeststrafe für vergewaltigung bei 2 jahren (in schweren fällen bei 3) liegt, und auch geiselnahme oder totschlag mit weniger als die 4 jahre bestraft werden können als dieser spanner bekommen hat frage ich mich nach der verhältnismäßigkeit.

Willst du das wirklich wissen oder hier nur den Stammtisch bemühen? Der Grund ist hier offenkundig die Gesamtstrafe. Vereinfacht: eine Vielzahl von kleineren Taten kann in der Summe mehr geben als eine große. Dr. K hat hier offenbar reihenweise Frauen gefilmt (Anklageverlesung der Namen soll 20min gedauert haben. Wie willst du rechtlich bei geschätzt 30 bis 40 solcher Fälle noch zu einer bewährungsfähigen Strafe kommen?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.013
16.292
Der Grund ist hier offenkundig die Gesamtstrafe. Vereinfacht: eine Vielzahl von kleineren Taten kann in der Summe mehr geben als eine große.

Eigentlich nicht: Es werden keine Einzelstrafen addiert, sondern es wird die hoechste Einzelstrafe genommen und - mehr oder wenier freihaendig - erhoeht.

Dr. K hat hier offenbar reihenweise Frauen gefilmt (Anklageverlesung der Namen soll 20min gedauert haben. Wie willst du rechtlich bei geschätzt 30 bis 40 solcher Fälle noch zu einer bewährungsfähigen Strafe kommen?

Der Strafrahmen bei der Verletzung des hoechstpersoenlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ist Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr mit oder Geldstrafe - also wirklich ein absolutes Bagatelldelikt. Man wird in so einem Fall aufgrund der Umstaende (Arzt, besonderes Ausgeliefertsein, traumatische Folgen, sexueller Kontext) nah an die Hoechsttrafe gehen, bei echtem, reuigen Gestaendnis vielleicht zehn Monate je Fall. Gesamtstrafe dann 16 bis 18 Monate, Pi mal Daumen.

Die Musik bei der Strafzumessung hat hier mit Sicherheit bei den Waffen gespielt - drei bis dreieinhalb Jahre fuer die Waffen, zehn Monate fuer jede VdhLdB, da sind wir bei den hier ausgeurteilten vier. Finde ich auch als Nichtlaie in allererster Naeherung sehr viel, vor allem angesichts der Umstaende (ueberschiessendes Gestaendnis, U-Haft, extreme Haftempfindlichkeit wegen aeusserst schlechter Gesundheit und hohen Alters), aber ich kann mir da kein Urteil erlauben, ohne selbiges zu kennen - und das ist leider mit Bordmitteln nicht zu finden.

Noch ein Benchmark: Das LG Frankenthal hat kuerzlich dreieinhalb Jahre verhaengt, selbe Konstellation, auch wieder Wichsbildchen fuer den Gynaekologen. Aber auch hier wieder keine "sortenreine" Verurteilung, hier kamen zu den 1.467 VdhLdB (unter Anfertigung von 36.000 Bildern und Videos) leider noch drei sexuelle Missbraeuche, so dass auch hier wieder keine Aussage getroffen werden kann, wie ein Gericht eine Vielzahl von VdhLdB fuer sich aburteilte.
 
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OJay

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17.11.2009
168
1
Eigentlich nicht: Es werden keine Einzelstrafen addiert, sondern es wird die hoechste Einzelstrafe genommen und - mehr oder wenier freihaendig - erhoeht.

Was hat das jetzt mit meiner Feststellung zu tun, dass die Gesamtstrafe bei einer Vielzahl von kleineren Delikten höher ausfallen kann als die Einzelstrafe bei nur einem großen?

Interessant auch, wie du bei den Einzelstrafen fast bis zur Höchststrafe gehen willst, damit eine rechnerisch mögliche Gesamtstrafe von 15 Jahren herbeiführen willst und dann bei 18 Monaten landen willst.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.013
16.292
Der BGH hat die Mathematisierung der Gesamtstrafenbildung einkassiert. Das mag interessant sein, ist aber so. De facto lebt dadurch der gute alte Fortsetzungszusammenhang weiter, in dem die selbe Tat mehrfach begangen aber eben nur als eine Tat abgeurteilt wurde.

Ich habe ja nur geschrieben, was es bei mir fuer entsprechende Taten ungefaehr gaebe. Da wir nicht wissen, wie sich die Gesamtstrafe zusammensetzt, koennen wir dieses mein Judiz leider keinem "Reality Check" unterwerfen. Aber vielleicht schreibt ja mal einer der hier vertretenen in der Praxis fester als ich verankerten Kollegen, was er von meinen theoretischen Ueberlegungen zur Strafzumessung haelt.
 
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OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
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Aber vielleicht schreibt ja mal einer der hier vertretenen in der Praxis fester als ich verankerten Kollegen, was er von meinen theoretischen Ueberlegungen zur Strafzumessung haelt.

Habe ich doch schon, aber noch mal genauer: Bei 10 Monaten pro Fall, wie du mE nachvollziehbar zugrunde legst aufgrund der durchaus gravierenden Umstände (Vertrauensmissbrauch, Ausgeliefertsein) käme ich jedenfalls auf über 2 Jahre bei 30-40 Fällen. Wenn man wie du bei 10 Monaten Einzelstrafe dann insgesamt auf nur 16 Monate käme, stellt sich das Problem, dass du bei den Einzelstrafen wirklich fast ans Maximum gehst (und damit zeigst, dass schlimmere Fälle kaum denkbar sind), bei der Gesamtstrafe aber im wirklich untersten Feld landest (Erhöhung der Einsatzstrafe um 6 Monate) und damit zu erkennen gibst, dass alles insgesamt ja doch nicht so schlimm ist. Das lässt sich mE in der Begründung angesichts der Anzahl der Fälle kaum rechtfertigen, sonst musst du die Einzelstrafen niedriger festlegen, was natürlich denkbar ist. Der Fortsetzungszusammenhang kann nur dann in der Gesamtstrafenbildung weiterleben (schön von dir gesagt, ist auch de facto so), wenn sich dies wenigstens halbwegs nachvollziehbar begründen lässt - und so auch den Schöffen verständlich gemacht werden kann ;-)

So jedenfalls mein Vorgehen, Mathematik ist das freilich nicht. Und auch mit UH hat das nichts mehr zu tun.
 
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Friemens

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
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MUC
Heute Interview mit Audi-CEO Stadler - UH darf selbst entscheiden, was er bei der FC Bayern AG nach seiner Entlassung machen will. Wenn ich einen Audi-AL in die Allianz Arena auf unsere Business Seats einlade, bekommt der wegen Verstoßes gegen Compliance Regeln den Allerwertesten aufgerissen und ich fliege raus. Das ist schon extrem bemerkenswert, welche UH Hörigkeit ein DAX-Vorstand an den Tag legt und mit welchen unterschiedlichen Maßstäben gemessen wird.
 
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feb

Guest
Heute Interview mit Audi-CEO Stadler - UH darf selbst entscheiden, was er bei der FC Bayern AG nach seiner Entlassung machen will. Wenn ich einen Audi-AL in die Allianz Arena auf unsere Business Seats einlade, bekommt der wegen Verstoßes gegen Compliance Regeln den Allerwertesten aufgerissen und ich fliege raus. Das ist schon extrem bemerkenswert, welche UH Hörigkeit ein DAX-Vorstand an den Tag legt und mit welchen unterschiedlichen Maßstäben gemessen wird.

Wohl wahr. Nett ist ja auch, dass die Batzis ganz offen diese hörige Speichelleckerei betreiben.
 

GoldenEye

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30.06.2012
13.177
516
Hmm, gilt es nicht als gemeinhin überaus honorig, keine Vorurteile gegenüber Vorbestraften zu haben und ihnen eine zweite Chance zu geben? Warum sollte das bei UH anders sein?
Wenn er aus dem Gefängnis kommt, hat er doch seine Strafe schon abgesessen, seine Schuld gebüßt und soll nicht ein zweites Mal dafür bestraft werden. Oder?
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
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Duisburg
Hmm, gilt es nicht als gemeinhin überaus honorig, keine Vorurteile gegenüber Vorbestraften zu haben und ihnen eine zweite Chance zu geben? Warum sollte das bei UH anders sein?
Wenn er aus dem Gefängnis kommt, hat er doch seine Strafe schon abgesessen, seine Schuld gebüßt und soll nicht ein zweites Mal dafür bestraft werden. Oder?

Seid wann ist ideologischer Neid honorig?
 
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feb

Guest
Hmm, gilt es nicht als gemeinhin überaus honorig, keine Vorurteile gegenüber Vorbestraften zu haben und ihnen eine zweite Chance zu geben? Warum sollte das bei UH anders sein?
Wenn er aus dem Gefängnis kommt, hat er doch seine Strafe schon abgesessen, seine Schuld gebüßt und soll nicht ein zweites Mal dafür bestraft werden. Oder?

Das beantworte ich alles mit einem überzeugten JA.

Das Problem sind doch die Complianceregeln der Firmen bzw der Vereine, nicht der nette feb. Die Satzung des FC Bayern bestimmt zB in §7 S.1: "Als Mitglieder können nur unbescholtene Personen aufgenommen werden"... gut, bei UH geht es nicht mehr um einen Mitgliedsantrag, sondern die Frage, ob er wieder eine verantwortliche Funktion übernehmen kann.

Seid wann ist ideologischer Neid honorig?

Neid auf den einsitzenden UH? Oder Dühsburger?
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Weil ich mir selbst nicht ganz sicher war, habe ich es mal nachgesehen: Also, "unbescholten" heißt "frei von öffentlichem, herabsetzendem Tadel". "Unbescholten" ist also etwas anderes als "vorbestraft".
Da wir ja heute fordern (siehe #2270) Leuten vergangene Verfehlungen nicht vorzuhalten (aka sie deswegen nicht zu "beschelten"), wenn sie ihre Strafe verbüsst haben, sondern ihnen eine zweite Chance zu geben, sollte man dies wohl auch in diesem Fall so handhaben.
 

segmentix

Erfahrenes Mitglied
22.10.2012
1.176
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DUS & VIE
Hmm, gilt es nicht als gemeinhin überaus honorig, keine Vorurteile gegenüber Vorbestraften zu haben und ihnen eine zweite Chance zu geben? Warum sollte das bei UH anders sein?
Wenn er aus dem Gefängnis kommt, hat er doch seine Strafe schon abgesessen, seine Schuld gebüßt und soll nicht ein zweites Mal dafür bestraft werden. Oder?

Warum mussten bei uns damals alle Azubis, die bei der Commerzbank AG anfangen wollten, ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen bevor der Ausbildungsvertrag geschlossen wurde bzw. vorher versichern, dass keine negativen Einträge vorliegen (was bei vielen Großunternehmen - sicher auch unter den Bayern-Sponsoren - üblich sein dürfte, u.a. wohl auch bei der Allianz AG), und UH kann sich zugleich bei der FC Bayern AG aussuchen, was und wo er als Führungskraft zu arbeiten beliebt, ohne das es irgendwen stört ? :confused:

Oder gelten dort etwa Einträge wegen Steuerhinterziehung nicht als Malus, sondern als generalistischer Qualifikationsnachweis ... ? :censored:
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Glückwunsch, Uli!

Ihm muss das Herz aufgegangen sein, wenn er die Leistungen der Bayern-Spieler bei dieser WM gesehen hat. Weit und breit der einzige Bayern-Spieler, der nicht überragend gespielt hat, durfte dann sogar noch mit einem schönen Tor den Schlusspunkt setzen.