Wir haben bei uns eine Anfrage ans zuständige Finanzamt gestellt. Die Antwort von dort: Jede (!) Form von Essen muss abgezogen werden. Demnach reicht der Schokoriegel und das Wasser in Eco aus. Egal, ob ich es annehme oder ablehne.
Aussage von dort: Ein Kürzung braucht nicht zu erfolgen wenn,
- die Rechnung auf den Arbeitnehmer ausgestellt ist und Sie diese dem Arbeitnehmer erstatten (ABER, in diesem Fall haben Sie keinen VSt-Abzug)
- der Arbeitnehmer erhält für den Tag, an dem er ein „Frühstück“ im Flieger o. ä. erhält kein VMA und setzt dann den vollen VMA für diesen Tag in seiner Einkommensteuererklärung an (lohnt sich erst ab einem Werbungkostenabzung von 1.000 €
- oder die Fluggesellschaften reagieren auf diese Änderungen und geben keine Schokoriegel und Co. als Mahlzeit aus und weisen dies auch auf Ihrer Rechnung oder in dem Beförderungstarif aus.
Dass das alles in der Praxis nicht wirklich Sinn macht, brauchen wir nicht diskutieren.
Im Gegenzug gibt es eine aktuelle Publikation der DIHK, in der ganz klar geschrieben wird, dass der Schokoriegel eben kein Ersatz für eine Mahlzeit sein kann und gerade deswegen auch nicht abzugspflichtig sei.
Damit haben wir das zuständge Finanzamt mal konfrontiert und warten aktuell auf Rückmeldung.
Wir handhaben es aktuell so:
In Eco:
Auf innderdeutschen Flügen wird nichts abgezogen
Auf Europaflügen wird nur abgezogen, wenn es eine wirkliche Mahlzeit gibt
Auf Interkont Flügen wird abgezogen.
In Business und First wird immer abgezogen.
Unser Standpunkt: Sollte das FA das bei einer Prüfung nicht akzeptieren, werden wir das auf dem Klageweg ausfechten.