Steuerfreie Erstattung Verzehr auf Geschäftsreisen

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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.856
13.204
FRA/QKL
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Das kenne ich auch in der "freien Wirtschaft" nicht anders. Wenn Übernachtung und Frühstück gebucht und bezahlt wird, gibt es eine Kürzung des Verpflegungsmehraufwands. Unabhängig davon ob gefrühstückt wurde oder nicht.

Für "Übernachtung mit Frühstück" auf der Rechnung ist das richtig. Aber wenn Frühstück nicht explizit auf der Rechnung ausgewiesen wird (In DE wegen der unterschiedlichen MwSt. eigentlich nicht mehr möglich, wenn Frühstück als Leistung enthalten ist.) muss nicht unbedingt eine Kürzung erfolgen, egal wie gebucht.
 

SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.422
15
Aber genauso sehen es die neuen Regeln vor.

Also ich seh das ehrlich gesagt nicht so.

Eine Kantine sollte zB fürs Mittagessen ausreichend sein, Siehe zB Vorschrift für Kantinen des Bundes
Richtlinien f
Punkt Nr 3

So nehme ich jetzt mal die Richtlinien des DGE zu Grunde
Essen am Arbeitsplatz und in der Kantine
Dann könnte man in der Tat den Sandwich oder den Joghurt als Teil(!) eines Frühstücks sehen. Einen Schokoriegel aber sicherlich nicht. Wenn ich hier aber nun Frühstück ankreuze, dann würde das als ganzes Frühstück gezahlt.
Das ist es nicht!

Noch viel schlimmer ist, dass ich das gleiche Essen auch bei nem Mittag oder Abendflug bekomme, wo ich deutlich mehr Kalorien zu mir nehmen sollte
Essen am Arbeitsplatz und in der Kantine

Bestenfalls zählt das als Zwischenmahlzeit, aber ich soll es mir als ganze Mahlzeit abziehen lassen? Nein danke, vor Allem wenn man noch selbst ums Gehalt beschissen wird (zB: Nicht anerkennen von Berufserfahrung in die Eingruppierung, obwohl gleicher Job, aber das Gehalt anders deklariert war)
JOBUNDFIT: Zwischenmahlzeit

Ich sehe hier nicht, wie man auf Europa Strecken in der Economy das Essen als "Mahlzeit" anrechnen sollte. Anders ist es da auf Langstrecke, wo es wirklich eine warme Mahlzeit gibt, das kreuze ich ja an, wie oben gesagt. Aber nicht, wenn ich nen Joghurt Schokoriegel oder Mini Sandwich bekomme.
 

Perisai

Meilenausquetscher
31.08.2012
2.141
121
LON
Ich glaube man muss kein Prophet sein, um zu ahnen, dass die Regel mittelfristig vor den Gerichten landen wird...
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.373
1.998
Aushang heute in der Firma: "neues zum Reiserecht 2015":
[h=1]Essen und Snacks in Flieger oder Lounge ab 2015 steuerpflichtig![/h]Domestic Germany: nichts wird abgezogen
EU und overseas: Tagespauschale wird gekürzt unabhängig ob man was gegessen hat oder nicht:cry: - das sitzen Sesselfurzer, die in ihrem Regelungswahn nicht wissen was sie neben erlaubtem Essen in Raucherrestaurants sonst nocht regeln müssen....
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.373
1.998
Bei uns noch nichts.

das hier auch?

http://www.vielflieger-lounges.de/snacks-im-flieger-und-der-lounge-ab-2015-nicht-mehr-steuerfrei/ meinte:
dass die Kürzung der Spesen unabhängig davon erfolgt, ob die vermeintliche Mahlzeit (Snack) tatsächlich konsumiert wurde oder nicht. Schon das Angebot eines Snacks oder Imbisses führt danach zur Kürzung der Verpflegungspauschale (siehe Anwenderschreiben Punkt 75, Seite 34).

d.h. du musst angeben ob du in der Lounge warst, oder in der Nähe einer Snackmöglichkeit (z.B. 10m neben einem Cafe), dann hattest du das Angebot und unabhängig, ob du was bestellt hast, musst die Pauschale kürzen lassen?
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.379
772
Unter TABUM und in BNJ
Nein, ich MUSS gar nichts.

Denn wir haben in der GL abgesprochen, dass wir eine solche Änderung nicht beachten werden, wenn diese über Finanz oder HR ins Unternehmen rein getragen werden wird. Wir werden dann bei Europareisen eben den kompletten Satz auszahlen trotz theoretischer Kürzung wegen Flug.

Aber bisher kamen weder Finanz noch HR.
 
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ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
3
FRA
So wie ich das verstanden habe, führt die Lounge nur dann zur Kürzung/Besteuerung, wenn sie Bestandteil des Tickets war. Wer die Lounge mit Y Ticket und Status betritt, der muss nichts angeben, da es sich dann nicht mehr um eine Arbeitgeberleistung handelt.
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
3
FRA
Nein, ich MUSS gar nichts.

Denn wir haben in der GL abgesprochen, dass wir eine solche Änderung nicht beachten werden, wenn diese über Finanz oder HR ins Unternehmen rein getragen werden wird. Wir werden dann bei Europareisen eben den kompletten Satz auszahlen trotz theoretischer Kürzung wegen Flug.

Aber bisher kamen weder Finanz noch HR.

Führt im schlimmsten Fall zur Besteuerung des entsprechenden Betrages. Sollte also kein großes Problem sein.

Ich bin mal gespannt, ob das bei uns ankommt. Bislang hat noch keiner etwas erwähnt.
 

RON_Muc

Erfahrenes Mitglied
02.10.2012
915
91
München
Mir wurde der Bescheid auch vorgelegt und ich muss auf jetzt auf Reisen mit Mahlzeit
auch die Verpflegungspauschale abziehen.
Ich verstehe das einerseits weil es sonst zu kompliziert wird mit der Steuerlichen Abrechnung.
Mein Chef hatte mir mal 50cent statt 30cent für die Benutzung meines eigenen Autos gegeben,
das musste dann aber wieder extra als Zuwendung ausgewiesen werden und wurde dann wieder eingestellt.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.083
736
im Paralleluniversum
Wir haben bei uns eine Anfrage ans zuständige Finanzamt gestellt. Die Antwort von dort: Jede (!) Form von Essen muss abgezogen werden. Demnach reicht der Schokoriegel und das Wasser in Eco aus. Egal, ob ich es annehme oder ablehne.

Aussage von dort: Ein Kürzung braucht nicht zu erfolgen wenn,

  • die Rechnung auf den Arbeitnehmer ausgestellt ist und Sie diese dem Arbeitnehmer erstatten (ABER, in diesem Fall haben Sie keinen VSt-Abzug)
  • der Arbeitnehmer erhält für den Tag, an dem er ein „Frühstück“ im Flieger o. ä. erhält kein VMA und setzt dann den vollen VMA für diesen Tag in seiner Einkommensteuererklärung an (lohnt sich erst ab einem Werbungkostenabzung von 1.000 €
  • oder die Fluggesellschaften reagieren auf diese Änderungen und geben keine Schokoriegel und Co. als Mahlzeit aus und weisen dies auch auf Ihrer Rechnung oder in dem Beförderungstarif aus.

Dass das alles in der Praxis nicht wirklich Sinn macht, brauchen wir nicht diskutieren.

Im Gegenzug gibt es eine aktuelle Publikation der DIHK, in der ganz klar geschrieben wird, dass der Schokoriegel eben kein Ersatz für eine Mahlzeit sein kann und gerade deswegen auch nicht abzugspflichtig sei.

Damit haben wir das zuständge Finanzamt mal konfrontiert und warten aktuell auf Rückmeldung.

Wir handhaben es aktuell so:

In Eco:
Auf innderdeutschen Flügen wird nichts abgezogen
Auf Europaflügen wird nur abgezogen, wenn es eine wirkliche Mahlzeit gibt
Auf Interkont Flügen wird abgezogen.

In Business und First wird immer abgezogen.

Unser Standpunkt: Sollte das FA das bei einer Prüfung nicht akzeptieren, werden wir das auf dem Klageweg ausfechten.
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
3
FRA
Wir haben bei uns eine Anfrage ans zuständige Finanzamt gestellt. Die Antwort von dort: Jede (!) Form von Essen muss abgezogen werden. Demnach reicht der Schokoriegel und das Wasser in Eco aus. Egal, ob ich es annehme oder ablehne.

Aussage von dort: Ein Kürzung braucht nicht zu erfolgen wenn,

  • die Rechnung auf den Arbeitnehmer ausgestellt ist und Sie diese dem Arbeitnehmer erstatten (ABER, in diesem Fall haben Sie keinen VSt-Abzug)
  • der Arbeitnehmer erhält für den Tag, an dem er ein „Frühstück“ im Flieger o. ä. erhält kein VMA und setzt dann den vollen VMA für diesen Tag in seiner Einkommensteuererklärung an (lohnt sich erst ab einem Werbungkostenabzung von 1.000 €
  • oder die Fluggesellschaften reagieren auf diese Änderungen und geben keine Schokoriegel und Co. als Mahlzeit aus und weisen dies auch auf Ihrer Rechnung oder in dem Beförderungstarif aus.

Dass das alles in der Praxis nicht wirklich Sinn macht, brauchen wir nicht diskutieren.

Im Gegenzug gibt es eine aktuelle Publikation der DIHK, in der ganz klar geschrieben wird, dass der Schokoriegel eben kein Ersatz für eine Mahlzeit sein kann und gerade deswegen auch nicht abzugspflichtig sei.

Damit haben wir das zuständge Finanzamt mal konfrontiert und warten aktuell auf Rückmeldung.

Wir handhaben es aktuell so:

In Eco:
Auf innderdeutschen Flügen wird nichts abgezogen
Auf Europaflügen wird nur abgezogen, wenn es eine wirkliche Mahlzeit gibt
Auf Interkont Flügen wird abgezogen.

In Business und First wird immer abgezogen.

Unser Standpunkt: Sollte das FA das bei einer Prüfung nicht akzeptieren, werden wir das auf dem Klageweg ausfechten.

Ich bin absoluter Laie in Sachen Steuerrecht, deswegen die Frage: Wer muss denn da klagen? Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer?
 

Edd

Erfahrenes Mitglied
13.09.2011
489
21
VIE
Das ist wirklich absurd. Wasser gibt's überall, also man könnte ja am Klo beim Waschbecken trinken. Also immer Kürzung. Und Essen gibt's auch überall. Beim Empfang gibt's Zuckerl oder sonst halt gegenüber beim Starbucks könnte man sich ja gratis Zucker holen. Und ein Zuckerwassergemisch hat schon ausreichend Kalorien und ist nicht wesentlich ungesünder als ein Schokokeks.
 
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RON_Muc

Erfahrenes Mitglied
02.10.2012
915
91
München
Also in dem Schreiben das ich bekommen habe steht dass die Kekstüte in Y
die normalerweise verteilt wird laut Bundesfinanzministerium nicht als Mahlzeit gilt.

Also Abzug nur bei einer richtigen Mahlzeit.
Wobei wer prüft das wenn Mahlzeit auf dem Ticket steht ob es 1 oder 2 gab auf Langstrecke ?
 

Perisai

Meilenausquetscher
31.08.2012
2.141
121
LON
Bei uns wurde das ganze gefühlt noch durch die interne Interpretation getoppt:

- AB Rosinen-/Laugenbrötchen muss nicht abgezogen werden
- 4U bei Buchung des Smart-Tarifs muss laut Anweisung entsprechend beim VMA als Abzug vermerkt werden

Na Gott sei Dank flieg ich eh lieber AB als 4U =;
 

Fancyflyer

Reguläres Mitglied
10.09.2013
72
0
Wir haben bei uns eine Anfrage ans zuständige Finanzamt gestellt. Die Antwort von dort: Jede (!) Form von Essen muss abgezogen werden. Demnach reicht der Schokoriegel und das Wasser in Eco aus. Egal, ob ich es annehme oder ablehne.


Es kommt nicht darauf an, ob eine Mahlzeit angenommen oder abgelehnt wird. Entscheidend ist, dass eine Mahlzeit bereitgestellt wurde.
Wird eine Mahlzeit bereitgestellt, erfolgt Kürzung. Hiergegen kann man sich nur wehren, wenn man darlegen kann, dass die gereichte Mahlzeit aus Gesundheitsgründen nicht eingenommen werden darf z.B. kein Verzehr von glutenhaltigen Speisen. Ob religiöse Gründe greifen (z.B. kein Verzehr von Schweinefleisch) vermag ich nicht zu sagen.,

Darreichung nur eines Schokoriegels ist keine Mahlzeit (Zwischenmahlzeit) und muss daher auch nicht angegeben werden.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.083
736
im Paralleluniversum
Es kommt nicht darauf an, ob eine Mahlzeit angenommen oder abgelehnt wird. Entscheidend ist, dass eine Mahlzeit bereitgestellt wurde.
Wird eine Mahlzeit bereitgestellt, erfolgt Kürzung. Hiergegen kann man sich nur wehren, wenn man darlegen kann, dass die gereichte Mahlzeit aus Gesundheitsgründen nicht eingenommen werden darf z.B. kein Verzehr von glutenhaltigen Speisen. Ob religiöse Gründe greifen (z.B. kein Verzehr von Schweinefleisch) vermag ich nicht zu sagen.,

Darreichung nur eines Schokoriegels ist keine Mahlzeit (Zwischenmahlzeit) und muss daher auch nicht angegeben werden.

Schade, dass Du meinen Post zwar scheinbar gelesen, aber nicht verstanden hast.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.373
1.998
ich verstehe das immer noch nicht: wieso müssen die Beamten immer so kompliziert denken? Wenn steuerfreien Mehraufwandserstattungen bei Geschäftreisen unseren Staat angeblich so weh tun, warum schafft man dieses gaze Zeugs nicht einfach komplett ab?

Ist der Arbeitgeber eigentlich zur Zahlung der steuerfreien Mehrwaufwandspauschalen verpflichtet? Ich erinnere mich an eine große deutsche Stifungsfirma, die ihren Mitarbeitern generell 100% aller Mahlzeiten erstattet und dafür wohl diese Aufwände pauschal versteuert ohne, daß der Mitarbeiter was mitbekommt (natürlich Tagespauschalen NULL)
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.856
13.204
FRA/QKL
Also Abzug nur bei einer richtigen Mahlzeit.
Wobei wer prüft das wenn Mahlzeit auf dem Ticket steht ob es 1 oder 2 gab auf Langstrecke ?
Das soll/muss auf den Tickets oder Rechnungen zu den Tickets entsprechend ausgewiesen werden.

Das hier im Forum bekannte RB macht dies schon seit einiger Zeit durch Hinzufügen entsprechender Codes bei jedem Segment eines Fluges. Die Codes wiederum geben explizit an welche Mahlzeit(en) es auf einem Flug gibt. (y)