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Umgedreht wird ein Schuh draus.Ich kenne keinen HON der diesen offensichtlichen Quatsch gebucht hat.
Es ging um die offensichtlichen Quatschköppe, die damit einen HON (-run) gebucht haben.
Umgedreht wird ein Schuh draus.Ich kenne keinen HON der diesen offensichtlichen Quatsch gebucht hat.
Ich kenne keinen HON der diesen offensichtlichen Quatsch gebucht hat.
Da gibt es bestimmt einige Ex-PJ-HONs.
[...] hab mich bei Denen auch nicht gemeldet![]()
An welche (deutsche) Adresse ging denn die Klageschrift?Ryanair hat nicht gelacht. Nach Zustellung der Klageschrift haben Sie sofort gezahlt, es gab keine Verhandlung. Wahrscheinlich hat Ihnen der deutsche Anwalt der sie damals vertrat eine kurze Einweisung gegeben.
An irgendeinem Punkt könnte ein professionelles Buchungssystem problemlos Alarm schlagen, dass für derart geringe Summen keine interkontinentalen C/F Buchungen möglich sein sollten und eine manuelle Prüfung vor dem Ticketing veranlassen.
In anderem Zusammenhang hat sich (ein weiterer Rechtsanwalt, User) Airsicknessbag einmal ausführlich geäußert zu den Feinheiten "Leistungsort"/"Erfuellungsort"/"Ort (also den Sitz und/oder Gerichtsstand) der jeweiligen Partei": http://www.vielfliegertreff.de/smar...erfahrungen-und-vermutungen-2.html#post247031Zitat von kexbox:
https://dejure.org/gesetze/Rom-I-VO/6.html zur Frage anwendbaren Rechts, wenn Kunde ein Verbraucher ist. Gilt natürlich nicht bei Verträgen mit einem Unternehmen aus den USA.
DOCH. Gilt erst recht bei einem Unternehmen mit Sitz in den USA ( oder jedem anderen Nicht-EU Land ). Wenn das betreffende Unternehmen hier eine Niederlassung hat gilt das nach europäischem Recht als "ansässig", auch wenn der Hauptsitz der Firma sonstwo ist. Zum anderen bedeutet der Betrieb einer "inländischen", in unserem Fall also deutschen Webseite die sich an inländische Verbraucher wendet IMMER das es sich um eine inländische Firma handelt, unabhängig von Hauptsitz der Firma. Deshalb gilt bei Käufen/Verträgen über solche Seiten immer inländisches oder heute ja zumeist europäisches Recht da viele Regelungen ja inzwischen durch EU Richtlinien festgelegt sind. Das kann ausdrücklich NICHT durch anderslautende Regelungen in den AGB umgangen werden, diese sind dann ungültig. Das gilt allerding alles nur für VERBRAUCHER, bei gewerblichen Verträgen ist das abwandelbar. Die von Europäern auf einer europäischen Werbseite gekauften Tickets begründen allesamt Verträge die EU Recht unterliegen, nicht US Recht. Ich glaube auch nicht das United das ernsthaft anfechtet.
Wer das anzweifelt müsste sich mal die Folgen vor Augen halten. VW hätte längst den Firmensitz nach den Cayman Islands verlegt und würde dortiges Recht anwenden... Genau deshalb gibt es ja diese Verbraucherschutzfestlegung. Sie stellt sicher das auch ausländische Unternehmen wenn sie sich direkt an hiesiege Verbraucher wenden an unser Recht gebunden sind. Anders sieht es aus wenn ich als Deutscher in einem Drittland auf einer Nicht-EU webseite einen solchen Vertrag abschliesse.
Ich hatte selbst einen ähnlich gelagtern Fall 2002, also lange vor der heute geltenden EU Verbraucherrichtlinie. Rechtsstreit mit Ryanair, die haben glatt behauptet es gelte irisches Recht und der Gerichtsstand wäre Dublin....die haben sich auf meinem Amtsgericht totgelacht.
Du meinst via MUC!
Denn, Dänen lügen nicht....![]()
Also wir hatten damals nur die einzigste bekannte Addresse von Rayanir: ein Postfach am Flughafen Dublin. Das hat das Amtsgericht abgelehnt und die Klage öffentlich ausgehängt und damit zugestellt. Mein Anwalt das Schriftstück dann nocheinmal ( hätte er nicht gemusst ) nach Dublin geschickt, darauf hin meldete sich plötzlich ein Anwalt aus Frankfurt der Ryanair in Deutschland vertrat ( und auch erstmal kategorisch alle Ansprüche ablehnte ). Als dann aber der Prozess terminiert war ging alles ganz schnell, plötzlich war das Geld da, inklusive RA und Gerichtsgebühren. Daswegen gab es keine Verhandlung.An welche (deutsche) Adresse ging denn die Klageschrift?
In einem Fall mit der polnischen LOT musste der Weg eines internationalen Mahnbescheids gegangen werden: http://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/55965-mahnbescheid-gegen-lot-2.html#post1137863
Ein anderer Fall (mit Norwegian, ergo NICHT-EU..) wartet seit einem Jahr auf Fortschritte: http://www.vielfliegertreff.de/reis...ageschrift-gegen-norwegian-3.html#post1458909
In anderem Zusammenhang hat sich (ein weiterer Rechtsanwalt, User) Airsicknessbag einmal ausführlich geäußert zu den Feinheiten "Leistungsort"/"Erfuellungsort"/"Ort (also den Sitz und/oder Gerichtsstand) der jeweiligen Partei": http://www.vielfliegertreff.de/smar...erfahrungen-und-vermutungen-2.html#post247031
Demnach ist deine Behauptung "..Das kann ausdrücklich NICHT durch anderslautende Regelungen in den AGB umgangen werden, diese sind dann ungültig..." so pauschal NICHT korrekt.
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Dürfte etwa folgende sein: Kontaktieren Sie den Kundenservice | Häufig gestellte FragenAlso wir hatten damals nur die einzigste bekannte Addresse von Rayanir: ein Postfach am Flughafen Dublin.
Ryabair meinte:Ryanair Ltd.
Corporate Head Office
Airside Business Park
Swords
Co. Dublin
Ireland
In den oben von mir zitierten beiden Fällen kamen noch "Übersetzungegebühren" hinzu, mit einer "öffentlichen Zustellung" war es da nicht getan.Das hat das Amtsgericht abgelehnt und die Klage öffentlich ausgehängt und damit zugestellt. Mein Anwalt das Schriftstück dann nocheinmal ( hätte er nicht gemusst ) nach Dublin geschickt, darauf hin meldete sich plötzlich ein Anwalt aus Frankfurt der Ryanair in Deutschland vertrat ( und auch erstmal kategorisch alle Ansprüche ablehnte ). Als dann aber der Prozess terminiert war ging alles ganz schnell, plötzlich war das Geld da, inklusive RA und Gerichtsgebühren. Daswegen gab es keine Verhandlung.
Um Welche Größenordnung ging das BER Flyer? Also wenn man fragen darf?
DM, also VOR 2002?Ursprunglich etwa 600 DM, am Ende waren es bestimmt 1500 oder mehr wegen der diversen Gebühren.
LaberRababer, einfach abwarten, das DOT wird entscheiden damit basta.
Kann sein, wir werden sehen.Vermutlich hat sich UA längst mit dem DOT abgestimmt.
Gilt da nicht die 24 Stunden Regel?
Fällt mir erst auf, wenn die Bank am Ende des Monats die Rechnung schickt