[Vorbei] First und Business Error Fare - ab UK in die USA ab DK 556

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nachtmeister

Erfahrenes Mitglied
28.01.2011
287
1
HAJ
[...] hab mich bei Denen auch nicht gemeldet :cool:

Bei Dänen? :p
Wird United den Begriff "Hamlet HON" prägen?


Habe beim besten Willen keine Zeit, um den Aufruhr allerorten nachzuvollziehen. Auf den ersten Blick erscheint es jedoch so, als ob jemand den extrem folgenschweren Fehler begangen hat, ein Komma bei GBP Preisen nicht als Tausender-, sondern als Dezimaltrennzeichen (wie in Dänemark und auch in DE üblich) anzusehen. Die somit um drei Zehnerpotenzen verkleinerten Beträge wurden dann ganz korrekt in Kronen (1,000 GBP zu ziemlich genau 10 DKK) umgerechnet.

Was ein Komma so bewirken kann (vgl. Wahlspruch der "Satzzeichen können Leben retten" Kampagne: "Komm wir essen Opa!"). Wie lehrte uns auch schon der gute alte Herr Clemens: "The difference between the right word and the almost right word is the difference between lightning and a lightning bug."

Die Verantwortlichen sind nicht zu beneiden...warum solche Tickets von einer US Fluglinie (Stichwort DoT Richtlinie § 399.88) überhaupt automatisch ausgestellt werden, ist mir allerdings ein Rätsel. An irgendeinem Punkt könnte ein professionelles Buchungssystem problemlos Alarm schlagen, dass für derart geringe Summen keine interkontinentalen C/F Buchungen möglich sein sollten und eine manuelle Prüfung vor dem Ticketing veranlassen.
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Ryanair hat nicht gelacht. Nach Zustellung der Klageschrift haben Sie sofort gezahlt, es gab keine Verhandlung. Wahrscheinlich hat Ihnen der deutsche Anwalt der sie damals vertrat eine kurze Einweisung gegeben.
An welche (deutsche) Adresse ging denn die Klageschrift?

In einem Fall mit der polnischen LOT musste der Weg eines internationalen Mahnbescheids gegangen werden: http://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/55965-mahnbescheid-gegen-lot-2.html#post1137863
Ein anderer Fall (mit Norwegian, ergo NICHT-EU..) wartet seit einem Jahr auf Fortschritte: http://www.vielfliegertreff.de/reis...ageschrift-gegen-norwegian-3.html#post1458909
 
Zuletzt bearbeitet:

Brummbaer66

Erfahrenes Mitglied
09.08.2012
899
-1
VIE
An irgendeinem Punkt könnte ein professionelles Buchungssystem problemlos Alarm schlagen, dass für derart geringe Summen keine interkontinentalen C/F Buchungen möglich sein sollten und eine manuelle Prüfung vor dem Ticketing veranlassen.

Genau solche Plausibilitätsprüfungen erlebe ich regelmäßig bei Zollanmeldungen, da "schreit" das System und blockiert, wenn bestimmte Parameter über/unterschritten werden, z.B. muss 1 Liter hochprozentiger Alkohol leichter sein als 1 kg. Und bei bestimmten anderen Dingen, kommt eine Rückfrage, wenn etwas zu teuer oder billig verkauft wird. Das Statistische Bundesamt fragt regelmäßig nach, wenn denen etwas komisch vorkommt. Einer unserer Kunden handelt mit alten Fotoapparaten und da kann es schon mal sein, dass so eine Kamera, seltenes Stück aus den 20/30er Jahren, für fünf- oder sechsstellige Beträge an ein Museum in den Emiraten geht. "Das kann nicht sein, so teuer ist kein Fotoapparat" kommt dann die Nachfrage.
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Zitat von kexbox:
https://dejure.org/gesetze/Rom-I-VO/6.html zur Frage anwendbaren Rechts, wenn Kunde ein Verbraucher ist. Gilt natürlich nicht bei Verträgen mit einem Unternehmen aus den USA.


DOCH. Gilt erst recht bei einem Unternehmen mit Sitz in den USA ( oder jedem anderen Nicht-EU Land ). Wenn das betreffende Unternehmen hier eine Niederlassung hat gilt das nach europäischem Recht als "ansässig", auch wenn der Hauptsitz der Firma sonstwo ist. Zum anderen bedeutet der Betrieb einer "inländischen", in unserem Fall also deutschen Webseite die sich an inländische Verbraucher wendet IMMER das es sich um eine inländische Firma handelt, unabhängig von Hauptsitz der Firma. Deshalb gilt bei Käufen/Verträgen über solche Seiten immer inländisches oder heute ja zumeist europäisches Recht da viele Regelungen ja inzwischen durch EU Richtlinien festgelegt sind. Das kann ausdrücklich NICHT durch anderslautende Regelungen in den AGB umgangen werden, diese sind dann ungültig. Das gilt allerding alles nur für VERBRAUCHER, bei gewerblichen Verträgen ist das abwandelbar. Die von Europäern auf einer europäischen Werbseite gekauften Tickets begründen allesamt Verträge die EU Recht unterliegen, nicht US Recht. Ich glaube auch nicht das United das ernsthaft anfechtet.
Wer das anzweifelt müsste sich mal die Folgen vor Augen halten. VW hätte längst den Firmensitz nach den Cayman Islands verlegt und würde dortiges Recht anwenden... Genau deshalb gibt es ja diese Verbraucherschutzfestlegung. Sie stellt sicher das auch ausländische Unternehmen wenn sie sich direkt an hiesiege Verbraucher wenden an unser Recht gebunden sind. Anders sieht es aus wenn ich als Deutscher in einem Drittland auf einer Nicht-EU webseite einen solchen Vertrag abschliesse.
Ich hatte selbst einen ähnlich gelagtern Fall 2002, also lange vor der heute geltenden EU Verbraucherrichtlinie. Rechtsstreit mit Ryanair, die haben glatt behauptet es gelte irisches Recht und der Gerichtsstand wäre Dublin....die haben sich auf meinem Amtsgericht totgelacht.
In anderem Zusammenhang hat sich (ein weiterer Rechtsanwalt, User) Airsicknessbag einmal ausführlich geäußert zu den Feinheiten "Leistungsort"/"Erfuellungsort"/"Ort (also den Sitz und/oder Gerichtsstand) der jeweiligen Partei": http://www.vielfliegertreff.de/smar...erfahrungen-und-vermutungen-2.html#post247031

Demnach ist deine Behauptung "..Das kann ausdrücklich NICHT durch anderslautende Regelungen in den AGB umgangen werden, diese sind dann ungültig..." so pauschal NICHT korrekt.

:D :sick:
 
Zuletzt bearbeitet:

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.540
596
An welche (deutsche) Adresse ging denn die Klageschrift?

In einem Fall mit der polnischen LOT musste der Weg eines internationalen Mahnbescheids gegangen werden: http://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/55965-mahnbescheid-gegen-lot-2.html#post1137863
Ein anderer Fall (mit Norwegian, ergo NICHT-EU..) wartet seit einem Jahr auf Fortschritte: http://www.vielfliegertreff.de/reis...ageschrift-gegen-norwegian-3.html#post1458909
Also wir hatten damals nur die einzigste bekannte Addresse von Rayanir: ein Postfach am Flughafen Dublin. Das hat das Amtsgericht abgelehnt und die Klage öffentlich ausgehängt und damit zugestellt. Mein Anwalt das Schriftstück dann nocheinmal ( hätte er nicht gemusst ) nach Dublin geschickt, darauf hin meldete sich plötzlich ein Anwalt aus Frankfurt der Ryanair in Deutschland vertrat ( und auch erstmal kategorisch alle Ansprüche ablehnte ). Als dann aber der Prozess terminiert war ging alles ganz schnell, plötzlich war das Geld da, inklusive RA und Gerichtsgebühren. Daswegen gab es keine Verhandlung.
 
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BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.540
596
In anderem Zusammenhang hat sich (ein weiterer Rechtsanwalt, User) Airsicknessbag einmal ausführlich geäußert zu den Feinheiten "Leistungsort"/"Erfuellungsort"/"Ort (also den Sitz und/oder Gerichtsstand) der jeweiligen Partei": http://www.vielfliegertreff.de/smar...erfahrungen-und-vermutungen-2.html#post247031

Demnach ist deine Behauptung "..Das kann ausdrücklich NICHT durch anderslautende Regelungen in den AGB umgangen werden, diese sind dann ungültig..." so pauschal NICHT korrekt.

:D :sick:

Das war aber vor Inkrafttreten der europäischen Verbraucherrichtlinien. Diese unterbindet es ja jetzt das man den Gerichtsstand/Rechtssystem frei festlegt. Zwar kann jeder Anbieter so etwas in den AGB verstecken aber er kann es eben nicht rechtswirksam in den Vertrag einbinden da eben genau dieses Gesetz dagegensteht. Da es ein europäisches Gesetz ist ist daran auch ausdrücklich geregelt das es keine nationalen Regelungen geben darf die dem entgegenstehen. Selbst wenn es zum Beispiel in UK möglich wäre einen ausländischen Gerichtstand zu vereinbaren wäre es nichtig.
Zum anderen: es ist mir nicht bekannt das jemals sagen wir eine US amerikanische Airline versucht hätte bei einem deutschen Verbraucher der über ein deutsches Reisebüro oder deutsche Webseite bei denen ein Ticket gekauft US Recht anzuwenden. Ist so ein Fall bekannt? Das könnte auch nach hinten losgehen...
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Also wir hatten damals nur die einzigste bekannte Addresse von Rayanir: ein Postfach am Flughafen Dublin.
Dürfte etwa folgende sein: Kontaktieren Sie den Kundenservice | Häufig gestellte Fragen
Ryabair meinte:
Ryanair Ltd.
Corporate Head Office
Airside Business Park
Swords
Co. Dublin
Ireland
Das hat das Amtsgericht abgelehnt und die Klage öffentlich ausgehängt und damit zugestellt. Mein Anwalt das Schriftstück dann nocheinmal ( hätte er nicht gemusst ) nach Dublin geschickt, darauf hin meldete sich plötzlich ein Anwalt aus Frankfurt der Ryanair in Deutschland vertrat ( und auch erstmal kategorisch alle Ansprüche ablehnte ). Als dann aber der Prozess terminiert war ging alles ganz schnell, plötzlich war das Geld da, inklusive RA und Gerichtsgebühren. Daswegen gab es keine Verhandlung.
In den oben von mir zitierten beiden Fällen kamen noch "Übersetzungegebühren" hinzu, mit einer "öffentlichen Zustellung" war es da nicht getan.
Insofern hat du womöglich schlicht mit dem Richter "Glück gehabt"..
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Ursprunglich etwa 600 DM, am Ende waren es bestimmt 1500 oder mehr wegen der diversen Gebühren.
DM, also VOR 2002?
Damals waren die vor dir zitierten EU-Verbraucherrichtlinien aber definitiv noch nicht in Kraft, also war Ryanair da quasi "im Recht" (eigentlich..)?!?
 

DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.212
108
TXL-DUS
Vermutlich hat sich UA längst mit dem DOT abgestimmt.
Kann sein, wir werden sehen.
Ich sehe es zweierlei: jeder weiß, wie dieses Spiel gelaufen ist. Aber was macht United, wenn ich versehentlich einen Flug für 10000 statt 1000 gebucht habe, stornieren, kostenlos? Nein, es interessiert die einen S.... Die Airlines machen sich schon immer Ihre eigenen Gesetze!